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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Bootsfreunde,
wenn man im Wattenmeer unterwegs ist, gibt es verschiedene Zonen mit unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten. Habt Ihr eine Ahnung was man an Strafe zahlen muss, sollte man diese überschreiten? Nein ich will nicht permanent durchs Wattenmeer heizen, aber der Motor muss ja auch mal durch gepustet werden ![]() ![]() Vielen Dank |
#3
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ja das kann sehr Teuer werden von 100,Euro bis 1000,00Euro und sogar den Führerschein kosten.
Das Wattenmeer ist ein Naturschutzgebiet und nur das befahren des Fahrwassers erlaubt. Die Wasserschutz Blitzt mit einem Lesermesser. Bei grober Fahrlässigkeit ist auch der PKW Führerschein putsch.
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lieben Gruß Elbkreutzer
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#4
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Die Frage ist, welchen Teil des Wattenmeeres möchtest du befahren?
Wenn du den niederländischen Teil des Wattenmeeres meinst, so gibt es die sogenannte Wattenautobahnen ( die Passagen, die auch von den Fähren befahren werden- Texelstrom, den blaue Slenk von Harlingen nach Terschelling, etc). Diese können ohne Geschwindigkeitsbeschränkung gefahren werden, den anderen Teil des Wattenmeeres ( u.a. die Wattenhochs) darf man mit max. 20 km/h befahren. |
#5
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Oha, das ist aber gefährlich
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. Geändert von lachshunter (21.03.2015 um 21:05 Uhr) |
#6
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Moin
Plutos hat recht, es fehlen allerdings nen paar Strecken. Hier alle Schnellfahrstrecken: a) de betonde vaargeulen van:
Naast de aangewezen scheepvaartroutes zijn er nog snelvaarzones aangewezen, waar niet alleen snelvaren, maar ook waterskiën is toegestaan: bij Den Helder en Oudeschild. De snelvaarzone nabij Oudeschild ligt direct onder de dijk ten noorden van de tonnen T12 en T14, en ten zuiden van de havenmond bij Oudeschuild in de Texelstroom. Und was huberhubert schreibt hat schon nen recht großen "wahren Kern" Die boetjes für Geschwindigkeitsübertretungen reichen von du du- bis hin zu meheren hundert Euro. (Schutzzone 1 in der verbotenen Zeit bei ebbe). Bei groben Vorsatz zb- dem mehrfachen schnellen Umkreisens einer Sandbank mit Seehunden ,- kann dein Boot sogar an die Kette gelegt werden. Hans |
#7
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.........und auch wenn kein Polizeiboot weit und breit zu sehen ist, Big Brother in Form des Küstenradars is watching you.
Ist uns mal widerfahren bei einem Schlauchitörn von Norddeich nach Vlieland. Als wir eine kleine Pause in Lauwersoog machen wollten, kamen plötzlich zwei Polizeiwagen angeflitzt. Über Lautsprecher wurden wir zum Behördensteg zitiert. Tatvorwurf war weit überhöhte Geschwindigkeit im Watt .Beweis war das Küstenradar, die Jungs konnten uns die genaue Uhrzeit unserer Einreise in niederländische Hoheitsgewässer sowie die Ankunft in Lauwersoog nennen, und damit war unsere Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 30 Knoten ![]()
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E ![]()
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#8
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![]() Zitat:
Sofern das Watt mit Wasser bedeckt ist, gilt das gesamte dt. Wattenmeer als Bundeswasserstrasse. Siehe Faltblatt "Wassersport im Nationlpark". Das Befahren des Watts mit Wasserfahrzeugen regelt das Bundesverkehrsministerium. Hierzu gibt es die NPNordSBefV. Das Befahren des dt. Wattenmeers außerhalb des festgelegten Fahrwassers ist - mit Einschränkungen - erlaubt. In der Ruhezone (Zone I) • außerhalb der bezeichneten Fahrwasser: Höchstgeschwindigkeit 8 kn (Knoten) • innerhalb der Fahrwasser: maximal 12 kn • Motorboote mit Wasserskiern oder sogenannte Wassermotorräder ( Jetbikes, Jetskooter) dürfen die Ruhezone nicht befahren! In der Zwischenzone (Zone II): • außerhalb der Fahrwasser: maximal 12 kn • innerhalb der Fahrwasser: maximal 16 kn In den Zwischenzone II darf man sich trockenfallen lassen und, ebenfalls mit Einschränkungen, das Watt zu Fuß betreten. Zeitliche Beschränkungen: Die Ruhezone des Nationalparks darf außerhalb der gekennzeichneten und in den Seekarten eingezeichneten Fahrwassern nur während des Hochwassers (d. h. von drei Stunden vor bis drei Stunden nach dem mittleren Tidehochwasser) befahren werden. In den Ruhezonen ist das Trockenfallen verboten! Örtliche Beschränkungen: In der Ruhezone sind besondere Schutzgebiete festgelegt, die in den amtlichen Seekarten eingezeichnet sind. Für solche Gebiete gilt ein striktes Befahrensverbot. Gruß, Ralf |
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