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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Bootsfreunde , liebe Forumsteilnehmer
Hat jemand eine Ahnung , ob eine allgemeine Sprechfunkausbildung der Bundeswehr in irgendeiner Form für Schiffsfunk anerkannt wird und umgeschrieben werden kann ?? ![]() |
#2
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kurze Antwort: nein.
Bei meriner Prüfung war ein Funkausbilder der Bundeswehr. Der mußte die Prüfung genau wie alle anderen machen. Gruß Bodo
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#3
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Hab ich ja heute gemacht und bestanden...
![]() Wir haben nur heute darüber diskutiert und ich dachte ich frag mal das Forum , irgendeiner weiß immer was.. ![]() |
#4
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Kann ich auch nur ein klares "NEIN" geben.
Hatte damals auch mehrere Funkscheine (Flugfunk, internationale Funkscheine) hat alles nicht gezählt.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#5
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Dann Glückwunsch und willkommen im Kreis
der "Funker"
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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#6
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![]() Zitat:
Sehr schön, war dann sicher nicht so schwer für dich ![]() Hat bei der BW-Ausbildung dazugehört, eine andere Schiffsfunktstelle /Landfunkstelle zu rufen ![]() Gruß |
#7
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Weder BW, noch Feuerwehr, noch Kat-Schutz, noch sonst was wird anerkannt
![]() Die Post hat da die Pfoten drauf und damit die Lizenz zum Selbstdcrucken von Geld ![]() ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
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#8
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![]() Zitat:
![]() In diesem Jahrhundert sind es die Verbände DSV und DMYV ![]()
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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#9
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![]() Zitat:
Ich war damals (1974-1978) bei der MP und da gehörte die Funkausbildung zur ATN. Aber in normalen Einheiten war das anders. Dort gab es spezielle Funker und nicht jeder wurde am Funk ausgebildet. Die Bundeswehr ist ja auch nicht als für die Funkausbildung beauftragter Verband im Sinne der Funkausbildung für die See- / Binnenfunkerei benannt worden, daher kann die Anerkennung auch nicht erfolgen. Ist in anderen Bereichen leider auch so. Als mein Bruder 1980 nach seiner W15er-Zeit seinen BW-Busführerschein (er hatte fast 1 Jahr BW-Angehörige und Soldaten mit dem Schein befördert) umschreiben lassen wollte, wurde dies mit der Begründung abgelehnt, die Bundeswehr sei damals bei der Gesetzgebung zum Führerscheinrecht (hinsichtlich der Personenbeförderung) noch nicht gegründet gewesen und später (1957 nach der Gründung) wäre vergessen worden, sie nachträglich mit in die Vorschriften aufzunehmen (Post und Bahn sind genannt als Ausbildungsberechtigte). Selbst eine Eingabe bei den zuständigen Ministerien konnte nichts bewirken. Ich weis nicht, ob die Gesetzeslage sich dahingehend schon geändert hat oder ob die Anerkennung immer noch nicht möglich ist?
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cul8er Barney ![]() ![]() Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. Geändert von Luger08 (07.02.2010 um 10:27 Uhr) Grund: Zusatz wg. Personenbeförderung hinzu gesetzt, weil sonst u.U. mißverständlich!
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#10
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![]() Zitat:
Entweder hat man Dir was vom Pferd erzählt oder das betrifft speziell den Personenbeförderungsschein. Aber selbst dieser hätte nach einer "Umschulung" umgeschrieben werden müssen ! ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#11
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![]() Zitat:
Wir leben in Deutschland: Alles ist geregelt mit Vorschriften ! Für alles braucht man Genehmigungen und Scheine ! Jede Behörde und jeder Verband ist wichtig ! Gemeinsam haben alle nur eins: DIE GEBÜHRENORDNUNG !!! |
#12
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![]() Zitat:
Dehalb hatte ich auch nach dem allgemeinen Funkzeugnis gefragt was ich bei der BW erworben habe. Hätte ja klappen können. |
#13
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Hallo Barney,
ich war 1978/79 bei der Bundeswehr und habe meinen Führerschein Klasse 2 ohne Probleme umgeschrieben bekommen.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#14
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![]() Zitat:
Die Praxis von einem Jahr als KOM-Fahrer bei der Bundeswehr interessierte überhaupt nicht. Und die Beamten im Bundesverkehrsministerium und der Minister selber, den ich damals persönlich angeschrieben hatte, werden bestimmt nichts vom Pferd erzählen. Und im Umgang mit Behörden (egal ob Gemeinde, Finanzamt, Waffenrechtsbehörde oder sonst was) lasse ich mir bestimmt keinen vom Pferd erzählen. Ich reiche selbst Klagen beim Finanzgericht komplett mit Begründung usw. ein, da ich schon seit mehr als 30 Jahren im wirtschafts- und steuerberatenden Beruf tätig bin. Es ging damals darum, das mein Bruder nach Ende seiner BW-Zeit eine Arbeitstelle sofort hätte bekommen können. War aber nicht. Heute allerdings ist er ganz froh darüber, da er durch Weiterbildung im Rohrnetzbau seinen Meisterbrief hat und in jeder Hinsicht besser da steht, als wenn er Busfahrer geworden wäre. Wer weiß, wofür es gut war, das es damals nicht geklappt hat.
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cul8er Barney ![]() ![]() Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. Geändert von Luger08 (07.02.2010 um 10:34 Uhr) |
#15
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Außerdem war ich bei den Amphibienpionieren , da war Funk von und zu den Amphibien ( Land/Wasser - Wasser/Land ) durchaus üblich und nichts besonderes. Auch das Nato Alphabet ist was geläufiges. Nur mit der Anerkennung der dort erworbenen Scheine hapert`s in Deutschland , da jeder sein eigenes Süppchen kocht. |
#16
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Hallo,
beim Führerschein verstehe ich die Aufregung über mangelnde Umschreibungsmöglichkeiten, sofern sie noch vorhanden sind. Hier werden Kenntnisse für dieselben Verkehrsmittel im selben Verkehrsraum erworben. Aber Funk bei BW, FW, KAT-Schutz etc. hat mit dem UBI nur das Übertragungsmedium gemein. Ich habe die Ausbildung für den BOS-Funk und UBI+Festfunkstellen Binnen, kann da aber, außer das sich beides dem Übertragungsmedium Funk bedient, keine wirklichen Parallelen erkennen. Ich hab auch in der Grundschule den Fahrradpass im Bereich der StVO gemacht, konnte den aber auch nicht auf den Führerschein B umschreiben lassen, komisch. ![]() Bis dann Dominic |
#17
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du darfst nicht mal als Funkamateur einen Seefunksender auf den vorbestimmten Kanälen betreiben. Scannen ( also hören ) ja.
mit deinem BW Dingsbums ist selbst das scannen schon ein Verstoß. noch schlimmer sogar - das hast du dann auf Grund der Ausbildung auch zu Wissen. ![]()
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Gruß Mike ![]() lieber einen guten Feind als einen schlechten Freund |
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