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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin,
dass es für Boote keinen "Fahrzeugbrief" oder "Fahrzeugschein" gibt ist mir schon klar. Wie aber kann ich beweisen, dass mein Boot eigentlich mir gehört ![]() Ich habe die Rechnungen vom Kauf (was macht ein Käufer eines Gebrauchtbootes dessen Verkäufer die Rechnung nach Jahren nicht mehr hat) aber sonst war beim Boot nicht viel dabei. Bei meiner Bayliner war ein weissen Stück Papier an Bord (sieht aus wie schon 1000 Mal kopiert), kaum lesbar mit einer nachträglich eingetragenen Nummer... Den hätte ich auch selbst besser herstellen können ![]() Damit bin ich dann zum Amt um meinen Bootsschein zu bekommen. Den habe ich auch bekommen aber als Nachweis ist der meiner Meinung nach unbrauchbar. Warum gibt es nicht einen vernünftigen Brief oder so was, das wäre für mich normal, so Ärger mich mich dann und wann drüber wenn ich in Urlaub fahre und Deutschland verlasse ![]() ![]() ![]() Gruß Wiesel PS.: Und wenn ich schon dabei bin... Warum schreibt der Gesetzgeber nicht endlich vor, dass Fahrzeuge (egal ob Boot, Auto, Wohnwagen, Motorrad, ...) beim Verlassen der Werkshalle gewogen werden müssen und jedes Fahrzeug eine Wiegekarte bekommt. Da werde ich jedes Mal sauer wenn ich drüber nachdenke ![]() ![]() ![]() ![]() |
#2
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Außer die von dir genannten Nachweise gibt es keine.
Das ist wie mit der Diebstahlsicherung. Das Boot für 20 Mille bindest du mit zwei Benzeln an den Steg. Dein Auto im Wert von 5 Mille hat eine Wegfahrsperre und teure Schlösser. Ein Boot besitzt du einfach. Für ein Auto hat man eine amtliche Urkunde (Brief). Beide gehören untrennbar zusammen. Zum Trailergewicht habe ich mal einen netten Trööt eröffnet... http://www.boote-forum.de/showthread...w%E4hrleistung
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#3
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Hallo Wiesel,
wenn alle Papiere verschwunden sind kannst Du Dir vom momentanen Eigentümer nur eine Eideststattliche Versicherung geben lassen, dass das Boot auch ihm gehört. Falls das Boot mal irgend wo bei einem Amt oder Verband registriert war, müsste man über die Nummer an den damaligen Besitzer heran kommen. Richtig blöd läuft es, wenn das Boot jünger wie BJ 84 ist und der Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer fehlt und der Erstbesitzer nicht mehr auffindbar ist. (Der Erstbesitzer kann eine Eidesstattliche Versicherung ausstellen dass er die MwSt bezahlt hat.) Bei einer Kontrolle durch den Zoll kann es dann passieren, dass die das Boot gemäß Zeitwert nachversteuern wollen, was eine riesen Suerei ist. Mit der Eidestattlichen Versicherung ist der ausstellende Verkäufer dem neuen Käufer dann gegenüber haftbar (falls es doch nicht sein Boot ist). Der Käufer kann nämlich gem. treu und Glauben immer darauf vertrauen, keine gestohlene Ware zu bekommen. (alles Theorie). Warum Boote nicht gewogen werden? Sofern man nicht abschätzen kann wie schwer ein Boot ist, bleibt nur zwei mal der Weg zu einer Waage (einmal mit und einmal ohne Boot auf dem Hänger). Das sollte der Händler machen und den Wiegeschein beim Verkauf vorlegen. Ich würde mich auch ärgern, einen nagelneuen Hänger zu klein gekauft zu haben. Der Polizei ist es egal, die lässt das Gespann unter Umständen festlegen. |
#4
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Hallo Wiesel,
du kannst um zusätzlich was in der Hand zu haben, auch einen 'polizeilichen Boots-Pass' ausfüllen, der ist laut Aussage der Polizei gut, falls dein Hab und Gut mal abhanden kommt.
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Gruß Birgit ![]()
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#5
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Der Vorbesitzer hatte doch bestimmt sein Boot Versichert.
Im Versicherungsnachweis müßte dann über den Eigentümer und Boot auch was zufinden sein. ![]() Gruß Detlef |
#6
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Da gibt es doch das Flaggenzertifikat, ausgestellt vom BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie).
Das Flaggenzertifikat ist (neben den Registrierungen der Verbände und der Wasser- und Schiffahrtsämter) quasi das "ranghöchste" Zulassungsverfahren für alle Boote die nicht in ein Schiffsregister eingetragen werden müssen. Das ist ein amtliches Kennzeichen, auch Schiffsausweis, der als amtl. Eigentumsnachweis (auch im Ausland ) anerkannt ist. Er gilt auch als anerkannter Ausweis dafür, daß die MWSt bezahlt ist. Und ganz nebenbei ist es auch noch die Berechtigung, die Bundesflagge zu führen. Kostet 40,- Euro, gilt 8 Jahre und kann verlängert werden. Gruß Jochen |
#7
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![]() Zitat:
In der Schweiz bekommen die Boote Stammnummern. Diese Nummer ist Verzollungsnachweis und Eigentumsnachweis und begleitet das Boot von der Bauwerft bis zur Entsorgung bzw. bis zur Ausfuhr. Beim Verkauf bleibt die Nummer beim Boot. Darüber hinaus werden die Boote regelmäßig untersucht und dabei werden natürlich auch die Bootsdaten gecheckt. So etwas nennt man Zulassungsverfahren.
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Gruß Wolfgang |
#8
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@Tricksi-Fee
Ich habe wegen einem Boots-Pass nachgefragt... War am nächsten Tag da (Mehrere) ![]() ![]() PS: Der polizeiliche Bootspass soll wasserbeständig sein??? |
#9
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![]() Zitat:
Na logisch machen die ihre Arbeit schludrig, haben keine Ahnung und wollen nur Rechnungen schreiben... Ist ja auch nur 'ne Bundesoberbehörde mit mehr als 800 Mitarbeitern. Kleiner Tip: Mal kurz in den Link BSH reinklicken und sich mit dem Leistungsspektrum beschäftigen, das schärft den Blick und weitet den Horizont. Gruß Jochen |
#10
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![]() Ich habe einen aus Papier zugeschickt bekommen, kann mir nicht vorstellen, dass er wasserbeständig ist ![]() |
#11
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Das schreibt der Freund und Helfer zumindest auf seiner HP, ich würde ihn auch nicht ins Wasser schmeissen.
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Gruß Birgit ![]() |
#12
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![]() Zitat:
![]() Hast du irgendeine logische Erklärung, warum Bootshersteller, Bau- bzw. Rumpfnummer oder Motorenhersteller und Motorennummer im Antrag auf ein Flaggenzertifkikat keine Mußfelder sind, dagegen ein sinniger Bootsname wie "Schaluppe Emma aus Wanne-Eickel" oder die Tonnage ? Du wärst vermutlich damit zufrieden, wenn dir das KBA, übrigens auch eine Bundesoberbehörde, in den Fahrzeugbrief anstatt der Fahrgestellnummer "Ein Herz für Tiere" als wichtigstes Erkennungsmerkmal schreibt, nur weil du einen Aufkleber am Fahrzeugheck hast. Für das BSH sind die Flaggenzertifikate für Fahrzeuge bis 15 m ein Abfallprodukt von der Großschifffahrt. Sie haben wirklich wichtigere Aufgaben, oder ?
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Gruß Wolfgang |
#13
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![]() Zitat:
Boah ey! Ich habe einen Aufkleber am Fahrzeugheck? Da muss ich doch gleich mal nachschauen! Gruß Jochen |
#14
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Sorry, ich will dir doch deine Illusionen über deine Bootsregistrierung nicht nehmen.
![]() Ich hatte nicht geschrieben, dass du auf dem Antrag wesentliche Daten nicht eintragen könntest, ich hatte geschrieben, dass bestimmte Eintragungen keine Pflichtfelder wären. Was verlangt wird und was nicht, kannst du im Online-Formular relativ einfach mit fiktiven Daten prüfen. Hatte mich übrigens, was die Motornummer angeht, getäuscht. Sie ist tatsächlich ein Pflichtfeld. Da aber eine Motorennummer ohne zwingenden Hnweis auf den Hersteller nur einem Motorenfachmann in begrenztem Umfang was sagt, ist dies auch nicht gerade sinnvoll. Ansonsten würde ich sagen, wir zwei lassen die Diskussion zu diesem Punkt. Ich finde es übrigens relativ schwierig, den Horizont von Menschen, die man nicht kennt, beurteilen zu wollen. ![]()
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Gruß Wolfgang |
#15
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Warum wird hier immer wieder behauptet, das Flaggenzertifikat sei ein Mehrwertsteuer-Nachweis? Das st und bleibt falsch. Auch Schiffe deutscher Boote, die zum Beispiel mehrwertsteuerfrei nach Kroatien geliefert werden, erhalten ein Flaggenzertifikat. Aber das Dokument ist ein Eigentumsnachweis, weil eine Kaufrechnung vorgelegt werden muss.
Übrigens sind die Anforderungen für die Ausstellung eines Internationalen Bootssheines deutlich geringer. Gruß Peter |
#16
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Was ist eigentlich euer Problem? Braucht ihr unbedingt mehr Bürokratie? Am besten noch mit jährlichem Boots-TÜV und Bootssteuer sowie Befahrenserlaubnis für Nord- und Ostsee
![]() Seid doch froh, dass es auf dem Wasser noch relativ locker zugeht, oder geht nach Kroatien, da müsst ihr immerhin schon fragen, ob ihr bootfahren und wen ihr mitnehmen dürft, Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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