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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 14.08.2010, 10:37
Benutzerbild von Reinhard17
Reinhard17 Reinhard17 ist offline
Cadet
 
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Boot: Hellwig
6 Danke in 1 Beitrag
Standard Rechtliche Hilfe

Hallo Bootsfreunde,da ich mit einem Bootsmotorenhändler recht viel Ärger habe brauche ich unbedingt einen Rat.
Kurze Info zum Sachverhalt:Gebrauchten Bootsmotor Evinrude 90 PS V4 einbauen lassen.In Kroatien ist der Anlasser am 2ten Tag kaputt gegangen.Habe vor Ort einen gebrauchten einbauen lassen und 260€ bezahlt (der Motor läuft jetzt wieder super).Hatte noch Garantie und die Rechnung dem Verkäufer geschickt. Der meint,ich hätte bei ihm die Nachbesserung machen müssen und verweigert jetzt die Zahlung.Frage:Hätte ich das Boot wieder zurück bringen müssen oder habe ich mich korrekt verhalten?
Ich weis nicht, ob es in diesem Forum eine Ecke für solche Problem gibt die mir da helfen kann.

Danke für eure Kommentare, Reinhard
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  #2  
Alt 14.08.2010, 10:43
autorowdy autorowdy ist offline
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Standard

Hast du eine Garantie oder Gewährleistung (das wird oft verwechselt)?

Generell ist es so das der Händler das rechts auf Nachbesserung hat erst nach zwei oder drei Versuchen ist Wandlung (Rücknahme oder Austausch) angesagt.
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  #3  
Alt 14.08.2010, 10:43
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Grundsätzlich hat der Händler recht, wenn er sagt, daß Du
ihm die Gelegenheit zur Nachbesserung geben mußt.

Aber in Deinem Fall wäre ja ohne Boot Dein Urlaub im Ar...

Bist Du rechtsschutzversichert ? Ich würde dann mal mit
einem Anwalt sprechen. Das ist in so einem Fall sicher nicht
pauschal zu beantworten.
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  #4  
Alt 14.08.2010, 11:00
Benutzerbild von Karlsson
Karlsson Karlsson ist offline
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Standard

Hast Du den Händler Informiert das der Anlasser defekt ist ??
wenn nein .... würde ich auch nichts zahlen. Er muß schon die Chance bekommen Dir das E-Teil zukommen zu lassen oder die Reparatur zu erledigen usw usw ..
__________________

By Karsten
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  #5  
Alt 14.08.2010, 11:02
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Ich denke, dass der Händler da Recht hat.

Du hast Anspruch auf Nachbesserung, aber Leistungsort ist da wo du den Motor gekauft hast, und dahin mußt du ihn bringen um die Nachbesserung in Anspruch zu nehmen.

Du hättest evtl. nach Schadeneintritt vor Reparatur mit dem Händler reden können, vielleicht wäre er dann auf eine einvernehmliche Kulanzregelung eingegangen, aber so im Nachhinein ist das jetzt ja obsolet.

Allerdings wäre denkbar, den Ersatzanlasser jetzt auszubauen und zu verkaufen, den defekten Anlasser wieder einzubauen und die Nachbesserung zu verlangen. Da müßte man höchstens klären, ob durch diese Eingriffe die Sachmängelhaftung erloschen ist. Soweit diese fachmännisch gemacht wurden glaube ich das aber eher nicht.
__________________
Gruß Robert
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  #6  
Alt 14.08.2010, 11:58
Benutzerbild von Schwanensee
Schwanensee Schwanensee ist offline
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Normalerweise hättest du so vorgehen müssen

Als dein Anlasser kaputt gegangen ist, hättest du sofort den Händler in Dtl. anrufen müssen um mit ihm die Reparaturmodalitäten zu besprechen.

Dann wäre man sich sicher einig geworden.

Ich sehe es so, dass du jetzt keine Chance mehr auf Garantie-Instandsetzung des Anlassers hast.
Du kannst auch nciht den alten wieder einbauen und dann reklamieren, da der Händler ja schon weiß, dass du das in Kroatien hast machen lassen.

Dir bleibt also nichts anderes übrig wie den defekten Anlasser selber zu reparieren und als Ersatz zu behalten, oder ihn dann zu verkaufen, entweder hier oder beim bär.
__________________
Liebe Grüße Andrea

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  #7  
Alt 14.08.2010, 12:14
weltbootfahrer weltbootfahrer ist offline
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....keine Chance gegen den Händler. Erst reparieren lassen und dann ne Rechnung präsentieren ist in keinem Fall richtig. Nachbesserung muss dem Händler schon eingeräumt werden und das Risiko , welches dadurch entsteht, dass Du mit dem Motor ans Ende der Welt reist, kann er nachvollziehbar auch nicht tragen. Erfüllungsoort ist am Ort der Übergabe, dort muss das Nachbesserungsverlangen dann auch vorgetragen werden. Der Händler selbst kann völlig anders kalkulieren, ein Schaden wäre für ihn wensetlich geringer. Einzige Möglichkeit -Kulanz-
Insoweit ist es auch völlig ohne Belang ob es sich um gesetzliche Gewährleistung oder ob der Händler eine davon unabhängige Garantie eingeräumt hat. Auf Beweislastfragen kommt es in diesem Fall nicht an, vielmehr auf die Rechte des Verkäufers und die Pflichten des Käufers ; die sind auch bei unstreitigen Mängeln einzuhalten.
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  #8  
Alt 14.08.2010, 12:20
KuddlIII KuddlIII ist offline
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Solange sich hier kein Jurist zu Wort meldet, glaub keiner Antwort.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie man hier Vermutungen als Antwort ins netz stellt.
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  #9  
Alt 14.08.2010, 12:22
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Bist Du rechtsschutzversichert ? Ich würde dann mal mit
einem Anwalt sprechen. Das ist in so einem Fall sicher nicht
pauschal zu beantworten.
Zitat:
Zitat von KuddlIII Beitrag anzeigen
Solange sich hier kein Jurist zu Wort meldet, glaub keiner Antwort.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie man hier Vermutungen als Antwort ins netz stellt.
Sag ich doch.
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  #10  
Alt 14.08.2010, 12:29
Benutzerbild von hannesk
hannesk hannesk ist offline
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Zitat:
Zitat von KuddlIII Beitrag anzeigen
Solange sich hier kein Jurist zu Wort meldet, glaub keiner Antwort.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie man hier Vermutungen als Antwort ins netz stellt.
Wie hier auch schon erwähnt kann man nur Vermutungen äußern und die Sache nicht pauschal beantworten.
Außerdem ist an den Vermutungen was dran, wenns eine Gewährleistung gab darf und muss der Verkäufer nachbessern, aber er muss nicht dafür aufkommen wenn "andere daran nachbessern", denn der Verkäufer gibt ja die Gewährleistung oder Garantie...

Gruß hannes
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  #11  
Alt 14.08.2010, 12:44
weltbootfahrer weltbootfahrer ist offline
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woran erkennst Du denn das ich kein Jurist bin ? Deckschrubber ist nicht meine Passion.
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  #12  
Alt 14.08.2010, 12:49
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fliegerdidi fliegerdidi ist offline
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Zitat:
Zitat von weltbootfahrer Beitrag anzeigen
woran erkennst Du denn das ich kein Jurist bin ? Deckschrubber ist nicht meine Passion.
Ein Jurist lässt sich hier nicht drauf ein, angezeigt zu werden.
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  #13  
Alt 14.08.2010, 12:50
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Bernd1972 Bernd1972 ist offline
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Zitat:
Zitat von KuddlIII Beitrag anzeigen
Solange sich hier kein Jurist zu Wort meldet, glaub keiner Antwort.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie man hier Vermutungen als Antwort ins netz stellt.
Du kannst natürlich auch noch Geld dafür bezahlen dass du eine Antwort bekommst die Dir nicht passt. Aber im Grunde genommen ist eigentlich schon alles gesagt.
__________________
When we remember that we are all mad, the mysteries disappear and life stands explained...
(Mark Twain)
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  #14  
Alt 14.08.2010, 18:50
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hannesk hannesk ist offline
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Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
Ein Jurist lässt sich hier nicht drauf ein, angezeigt zu werden.
So siehts aus!
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  #15  
Alt 14.08.2010, 19:45
autorowdy autorowdy ist offline
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Wegen lächerlicher 200igrndwas Euro würde ich mir keinen Stress mit einer Juristischen Auseinandersetzung machen (auch nicht mit Rechtschutzversicherung).

Im Endeffekt kannst du da nur verlieren, wenn du dir mal den Zeitaufwand, den Stress und ggf. das finanzielle Engagement gegen den zu erwartenden Gewinn rechnest.
Also tritt die Euros in die Tonne.

Eventuell kannst du den Händler zu einer kleinen Beteiligung überreden in Höhe des Betrages der ihm entstanden wäre wenn er selbst den Anlasser getauscht hätte.

Ansonsten glaube ich, dass niemand so naiv sein wird sich 100 Prozent auf juristische Aussagen aus dem Internett zu verlassen!
Dazu kommt noch der Spruch mit der Hohen See und vor Gericht.
Also selbst eine 100 % Prozent Aussage eines sehr guten Juristen hilft nicht zum gewinnen eines Prozesses (spreche da aus eigener Leidvoller Erfahrung).

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  #16  
Alt 14.08.2010, 21:33
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Es besteht keine Gefahr, hier angezeigt zu werden.
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Gruß Robert
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  #17  
Alt 14.08.2010, 22:21
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hannesk hannesk ist offline
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Wer soll angezeigt werden??
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  #18  
Alt 14.08.2010, 22:31
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jessig1 jessig1 ist offline
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Hallo,

ohne rechtlichen Hintergrund!

Sprich doch mit dem Händler, daß er dir den defekten Anlasser reparieren soll.
Das wäre im Gewährleistungsfall ja auch so gekommen.
Dann kannst du den reparierten Anlasser als Ersatz behalten oder als Gebrauchtteil verkaufen.

Gruß Jürgen
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  #19  
Alt 14.08.2010, 22:40
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atmik atmik ist offline
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Hallo,

ohne rechtlichen Hintergrund!

Sprich doch mit dem Händler, daß er dir den defekten Anlasser reparieren soll.
Das wäre im Gewährleistungsfall ja auch so gekommen.
Dann kannst du den reparierten Anlasser als Ersatz behalten oder als Gebrauchtteil verkaufen.

Gruß Jürgen
...die beste Lösung....

Der Verkäufer hat genau so das Recht zur Nachbesserung wie du auf ein funktionierendes Teil.....irgendwo reparieren lassen und Rechnung dem Verkäufer geben geht gar nicht...auch wenn du in den Ferien bist...

Lass es in Ordnung bringen und behalte es als Reserve oder verkaufs....
__________________
**Wir hören nicht auf zu spielen weil wir älter werden. Wir altern, weil wir aufhören zu spielen (Satchel Paige <1906-1982>)**
herzliche Grüsse aus der Schweiz
Attila
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  #20  
Alt 14.08.2010, 23:42
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@jessig1

Das fände ich auch gut.

@hannesk

s.o.
__________________
Gruß Robert
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  #21  
Alt 15.08.2010, 08:26
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von KuddlIII Beitrag anzeigen
Solange sich hier kein Jurist zu Wort meldet, glaub keiner Antwort.
.
Man muss keine Anwalt sein.
Machmal reicht es ein einfacher Kaufmann zu sein

Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Hallo,

ohne rechtlichen Hintergrund!

Sprich doch mit dem Händler, daß er dir den defekten Anlasser reparieren soll.
Das wäre im Gewährleistungsfall ja auch so gekommen.
Dann kannst du den reparierten Anlasser als Ersatz behalten oder als Gebrauchtteil verkaufen.

Gruß Jürgen
Wer der Händler sich darauf einlässt ist das OK.

Aber er kann verlangen das der ganze Außenborder zu ihm in die Werstatt kommt.

Nur so kann er feststellen warum der Anlasser den Geist aufgegeben hat und vorallem nur so kann er seine Reparatur überprüfen.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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