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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Tja - und wieder hat es uns erwischt.
Auch bei diesen Mietern werden wir wohl auf richtig Geld sitzen bleiben. Zur Sache: Seit Januar ist die Nebenkostenabrechnung ausständig.Wir haben mehrmals veruscht das telefonisch zu regeln. Immer wieder wurde versprochen dass das jetzt bezahlt wird. Bis heute ist keine Cent davon eingegangen. Das Haus wurde nun vom Mieter fristgerecht zum 31.Juli gekündigt. Seit Anfang Juni nun wird keine Miete mehr bezahlt. Auf Nachfrage beim Mieter warum das so ist meinte er wir könnten das ja mit der Kaution verrechnen. Gut - bevor ich mir Ärger antue hab ich das einfach so aktzeptiert. Jetzt war ich letzte Woche mit einem möglichen Nachmieter im Haus. OH MEIN GOTT! Ganz erhlich - ich hatte eines meiner Kinder dabei. Ich bin sofort wieder raus und hab die Kleine ins Auto gesetzt, weil ich Angst hatte sie holt sich was. Dreck wohin man nur sieht. Abfall wo immer man auch steht. Derbster Schimmel im Bad. Der Garten ein Müllhalde. Somit hat sich nun auch der Vorschlag mit der Verrechnung der Kaution erledigt. Da ich im Gespräch gerne etwas lauter werde wenn es um so etwas geht, hat heute meine Frau mit den Vermietern telefoniert. Um die Dinge welche ich gesehen habe zu klären. Bevor sie jedoch zu Wort kam fing die Mieterin an wild über meine Frau zu schimpfen, was wir uns denn überhaupt einbilden würden; sie bezahlen keinen Cent mehr und wenn wir denken wir wären so klug, sollen wir doch einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Der koste uns dann nochmal Geld. Meine Frau kam heulend zu mir und erzählte mir das Vorgefallene. Den Aussagen des Mieter´s und mittlerweile eingeholten Informationen entnehme ich, dass ich wohl wirklich nicht der einzig bin der noch Geld vom Mieter zu bekommen hat. Ein Rechtsanwalt kostet nur Geld. Das hatten wir vor Jahren schon einmal. Nur - was kann ich tun um den Schaden so gering wie möglich zu halten? Es geht nicht nur um das Geld - es geht auch um´s Prinzip. Ich möchte einfach nicht dass solche Leute mit so etwas durchkommen. Habt ihr sinnvolle Tiip´s für mich? Thomas |
#2
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Das schliesst sich meiner Erfahrung nach gegenseitig aus, entweder du hältst den finanziellen Schaden so gering als möglich oder du feuerst die volle rechtliche Breitseite ab, das kostet aber Geld und bringt vermutlich nichts.
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#3
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Dein Schaden wäre also ca eine Monatsmiete.
Ich denke geringer wirst du das nicht geregelt bekommen. Für die Zukunft: Ab und an mal eine Wohnungsbegehung einplanen.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#4
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![]() was ![]() also ich würde meiner Genossenschaft aber was husten ![]()
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#5
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Die Kosten für die Renovierung bzw. Entrümpelung dürften höher sein, ich habe so etwas auch schon hinter mich gebracht, unterm Strich habe ich den Mietertrag eines Jahres verloren (Mietrückstand + diverse Kosten).
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#6
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Das ist schon ein ziemlich zweischneidiges Schwert!
Gibts da ne gesetzliche Regelung? ![]() Hab früher in nem Umzugsunternehmen den Vortänzer gemacht, was Ich da teilweise gesehen hab ![]() hätten die Besitzer da mal n Auge drauf gehabt! Aber, der nunmal fortschreitende mangelnde Respekt, vor dem Eigentum anderer. Ist echt K*cke!!! ![]()
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Tschüss Ahoi Daniel ![]() Global warming is killing lighthouses!!!
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#7
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Damit kommst du nicht durch ... das würdest du auch nicht zulassen.
Im Vorfeld den Mieter überprüfen: - Bankauskunft - Führungszeugnis - Auskunft vom Vorvermieter - Mietkaution Wenn der Mieter da nicht einwilligt, wird es nicht dein Mieter! Du hast noch Glück im Unglück, dein Mieter ist raus, eine Räumungsklage dauert ca. 1 Jahr und ist recht kostenintensiv! Klag das Geld ein, auch auf die Gefahr hin, dass die pleite sind. Der Gerichtsvollzieher steht dann immer wieder bei denen vor der Tür. Kommen die ungestraft davon, machen sie es immer wieder. Zudem sind potenzielle Vermieter in Zukunft gewarnt, wenn sie den Mieter im Vorfeld überprüfen!
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LG Maik
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#8
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Moin
Schau mal hier: http://www.mietnomaden.net/ http://www.hausverwalter-netz.de/mie...n-verzeichnis/
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#9
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neue adresse ausfindig machen, paar jungs einpacken, hinfahren und zur rede stellen und deine konkreten forderungen stellen...
das ganze zur tageschauzeit oder frühs um halb 7... wirkt manchmal wunder... ![]() klagen kannste immer noch... doch die erfahrung zeigt, das kerbholz ist meistens bei den leuten überstrapaziert... |
#10
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Ich arbeite bei so einer Genossenschaft, die wird dir was husten. Nach Vorankündigung darf sie sehrwohl deine Wohnung besichtigen und wenn du es ein paar mal schaffst durch nicht dasein oder ähnliches die Besichtigung zu verhindern, wird die Tür mit dem Gerichtsvollzieher geöffnet. So was dauert natürlich und du glaubst garnicht was sich Mieter so alles einfallen lassen.
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Gruß Torsten ![]() ![]() ![]()
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#11
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ein Mitarbeiter von mir hat das Selbe durch - exakt "so" wie bei dir.
Er hat Akte (SAT1) eingeschaltet und die haben daraus einen Beitrag gemacht, der mehrfach gesendet wurde. Das bringt dir zwar keine Kohle, aber in seinem Fall, sind sie zur neuen Wohnung gefahren, haben versucht ihn zu interviewen, sie sind zu seinem neuen Vermieter gefahren und haben ihn "sensibilisiert" - alles vor laufender Kamera. ![]() Ich bin sicher, seiner neuen Nachbarn haben das alles gesehen und wissen jetzt, wie sie ihn zu behandeln haben. Mein Mitarbeiter hat sein Haus selber renoviert und wieder vermietet - alles wird gut ![]() Drück` Dir die Daumen und solltest du im Fernsehen kommen, informiere uns vorher ![]()
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#12
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![]() Zitat:
![]() Nur das einem das Haus/Wohnung gehört darf man noch lange nicht in das Haus leider. Bin selber auch Vermieter...und kann den Ärger gut verstehen. Aber das ist ein Grundrecht. Art 13 Abs 1: Die Wohnung ist unverletzlich. Ohne Gerichtsbeschluss und wichtigen Grund kaum möglich oder steht das in den Mietverträgen? ![]()
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Gruß, Rolf
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#13
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So ein Dreckstück dürfte mir nicht unterkommen!
![]() Willy |
#14
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![]() Zitat:
Wolfgang
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#15
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Egal ob es in den Mietverträgen steht - um mit Gewalt d. h. mit Gerichtsvollzieher den Zugang zur Wohnung vorzunehmen braucht man einen Gerichtsbeschluss oder einen entspechend vollstreckbare notarielle Urkunde in welcher sich der Bewohner dieser Möglichkeit selbst unterworfen hat.
W
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#16
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![]() Zitat:
Habe ich ihr gesagt,ist ok,kann sie alles von mir haben, ich jedoch möchte vom Vermieter auch die Schufa haben und den Nachweis das er nicht kurz vor der Pleite steht. Wir sind uns natürlich nicht einig geworden. Haus wurde an andere vermietet. Nur ein halbes Jahr später was liest man bei den Zwangsvollstreckungen? Eben jener Vermieter ist Pleite,Haus wurde Zwangsversteigert, der neue Eigentümer will es selbst bewohnen und die Familie steht vor dem nichts. Ich will damit nur sagen, man kann nicht alle über einen Kamm scheren,gibt überall schwarze Schafe. Leider kann man bei solchen Mietern oder auch Vermietern nicht die Schwarzen Männer hinschicken, das würde bestimmt so einiges beschleunigen. Zumindest die Renovierungskosten würde ich einklagen, wenn es denn was zu holen gibt. Und vlt den nächsten Vermieter darauf aufmerksam machen. Gruß thevanner |
#17
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Hallo Wolfgang. Danke für den Link.
Daraus geht aber genau das auch hervor, was ich angedeutet habe. Ohne wichtigen begründeten Verdacht kein Zutritt. Ohne Gerichtsbeschluss um nur mal so zu gucken ob alles ok ist, wirst Du da nicht reindürfen. Wenn der Mieter Nein sagt, geht ohne Gericht gar nichts. Wie gesagt, wir sprechen hier von einem Grundrecht.
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Gruß, Rolf |
#18
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Wenn ich Vermieter wär, würde ich einfach als Lehrling dem
Heizungsableser mal mit über die Schulter schauen... ![]()
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#19
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![]() Zitat:
Allerdings habe ich die wichtigen Stellen nochmals fett hervorgehoben: " ... Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten ..." Er hat also das Recht zum Betreten. Das wann und wie ist natürlich geregelt: Anmeldung und angemessene Zeit. Betrachte es mal aus der Sicht des Vermieters: Er hat ein Anrecht, dass sein Eigentum, nämlich seine Wohnung, durch die Mieter angemessen behandelt wird. Der Mieter hat diese Sache ordentlich zu behandeln. Macht er es nicht und entsteht daraus eine Gefahr für das Eigentum des Vermieters, hat der Vermieter durchaus Rechte. Wolfgang
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#20
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Falls Dein Mieter noch da ist und Du Grund zu der Annahme hast, dass noch irgend etwas Verwertbares in der Wohnung / dem Haus vorhanden ist, könntest Du versuchen, von Deinem Vermieter-Pfandrecht Gebrauch zu machen. Ich habe das vor Jahren mal gemacht.
Nimm aber besser einen Zeugen mit, der im Zweifelsfall bestätigen kann, dass Dir nicht die Hand ausgerutscht ist, sondern Dein Mieter auf seiner eigenen Bananenschale (die Wohnung scheint ja vermüllt) ausgerutscht ist...sowas passiert schon mal. ![]() Gruss Gerd
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#21
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Ich hatte ebenfalls Mühe mit einer Mieterin. Es ging um Mietrückstände.
Ich habe dann die Kündigung ausgesprochen und angekündigt, dass ich die Daten zu unserem Vertragsverhältnis in drei "Mieterwarndateien" hinterlegen werde. Danach ging alles recht geschmeidig und sie hat die Wohnung sogar in einem ordentlich renovierten Zustand hinterlassen. De facto war das aber nur ein Bluff, weil die Mieterwarndateien derzeit noch nicht viel nutzen: Die enthalten sehr wenig Datensätze und man kann problematische Mieter auch nur als zahlendes Mitglied einstellen. Probier es vll. mit diesem Bluff? Kostet nichts und vielleicht lassen sich Deine Mieter ebenfalls beeindrucken.
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Gruß, Thorsten |
#22
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Moin,
ein Vermieter hat immer mehr zu verlieren als ein Mieter. Gruß Willy |
#23
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vermietungsgeschäft ist mit den jahren nicht weniger risikoreich geworden wie alle andere geschäfte die zeiten von ruhigem geld verdienen sind lange vorbei
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#24
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Ab 2000,- Moskauinkasso. Wirkt Wunder!
Gruß Roland |
#25
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Rechtlich hat man wenig Möglichkeiten. Außerhalb des geltenden Rechtes hat man als Vermieter mehr zu verlieren als der meist zahlungsunfähige Mieter.
Wäge ab ![]() |
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