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Alt 28.02.2025, 09:20
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Boot: Kein Eigenes mehr....
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Standard Informationsthread für Sportbootfahrer für Deutschland

Aufgrund immer wieder kehrender Fragen zum Bootfahren in Deutschland und allem was dazu gehört, habe ich mal einige Informationen zusammen gestellt, die eventuell Fragen im Vorfeld beantworten können.


Ich erläutere hier ausschließlich die Bestimmungen für Sportboote, gewerbliche Schiffe, Fahrgastschiffe, Charterboote usw. unterliegen entsprechend zu sondierenden Vorgaben, diese sehe ich in einem Freizeitorientierten Forum wie unserem BF als nicht zwingend wichtig.

Betrachtet bitte diesen Thread als „lebende“ Informationsquelle, die auch gerne mit ergänzenden, neuen, sich verändernden und gerne auch korrigierenden Updates auf dem Laufenden gehalten werden sollte.

Bitte schreibt mir eine PN mit Euren Anregungen, ich pflege diese dann ggf. hier mit ein.

Der Thread richtet sich daher in erster Linie an unsere jüngeren User und die jenigen, die mit dem Bootshobby beginnen.


Das viele von uns sich hiermit auskennen und entsprechend die Punkte, die jetzt folgen, wohlwollend zur Kenntnis nehmen sollten, setze ich einfach mal voraus.

Die folgenden Informationen habe ich daher mal für alle die zusammengestellt, die daran teilhaben wollen.



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Nicht überall gelten aber die gleichen Bestimmungen, hier sind die Reviere differenziert zu betrachten.


Bootsanmeldung/Registrierung/Kennzeichnung


Wo kann ich mein Boot anmelden/registrieren?

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, entweder lässt man sein Boot „amtlich“ bei einem Wasser- u. Schifffahrtsamt registrieren, das ist dann dauerhaft gültig und kostet nur einmal eine Gebühr. wird EU weit anerkannt
(z.B. MA-XX-1234)

oder

man registriert sein Boot z.B. beim ADAC, hier wird ein internationaler Bootsschein (IBS) ausgestellt, dieser ist allerdings nur Innerhalb Deutschlands unbegrenzt und im Ausland nur 2 Jahre gültig.

Die Kosten liegen bei Beiden etwa bei 30,--€, für das Auslannd muss es dann Kosntenpflichtig verlängernt werden.

In beiden ällen gilt :

die entsprechenden Kennzeichnungsbuchstaben sind darin nicht enthalten, Kennzeichen könnt Ihr Euch bei Folien-Betrieben oder, wenn passend erhältlich, in einem Baumarkt besorgen.


Anmeldung bei einem Wasser- u. Schifffahrtsamt:

Anträge auf Registrierung können bei allen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern (WSA) gestellt werden, ein regionaler Bezug wie früher ist nicht mehr gegeben. Das heißt z.B.: Ihr kauft ein gebrauchtes Boot mit einer Nummer GÖ-XX 007 (Erstellt vom Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden), dann könnt Ihr diese Kennzeichnung Heute behalten, auch wenn Ihr in Flensburg wohnt, ihr müßt es dann nur auf Euch ummelden.
Die Kennzeichen bestehen - ähnlich einem Autokennzeichen - aus einem oder mehreren Buchstaben und Ziffern, die das ausstellende Wasser- und Schifffahrtsamt erkennen lassen. Dieses Kennzeichen muss mit 100mm großen Zeichen entweder am Heck oder am Bug Steuer- u. Backbord gut lesbar angebracht werden.


Anmeldung beim ADAC:

Die Bootsregistrierung und Beantragung des IBS kann online beim ADAC durchgeführt werden. Damit habt Ihr die Möglichkeit, bequem, einfach und schnell
  • einen Antrag zu stellen
  • bestehende Registrierungen zu verwalten und abzuändern
  • benötigte Dokumente direkt online hochzuladen

Binnenbereich:

Für den allgemeinen Binnenbereich sind nach der KlFzKV-BinSch alle Wasserfahrzeuge mit über 2,21 kw (3 PS) und weniger als 20 m Länge anmeldepflichtig, ausgenommen sind Kleinstfahrzeuge (nur mit Muskelkraft betriebene Boote, Beiboote) Segelboote mit einer Länge bis zu 5,50 m. sowie Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung, das betrifft alle Antriebsarten, auch Elektroantriebe mit der entsprechenden Leistung.

Ausnahmegewässer:

Bodensee:
  • Neue Boote müssen nach der EU-Sportbootrichtlinie zertifiziert sein.
  • Der Maschinenantrieb muss den Abgasvorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) entsprechen (Nachweis durch Abgastypenprüfzertifikat).
  • Das Fahrzeug darf einen Schallpegel von 72 Dezibel (dB) bei 25 Metern seitlichem Abstand nicht übersteigen.
  • Das Fahrzeug muss so gebaut sein, dass es das Wasser nicht verunreinigen oder sich nachteilig auf den See auswirken kann. Die Beleuchtung muss den Bestimmungen entsprechen. Geeignete Rettungsmittel müssen an Bord sein.
Ihr müßt die Zulassung Eures Bootes bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Formulare finden Ihr im Internet:
Ein Sachverständiger bestimmt Ort und Zeit der ersten Untersuchung. Er untersucht das gesamte Boot auf seine
  • Tauglichkeit
  • Betriebssicherheit und
  • Ausrüstung.
Die Untersuchung findet bei jedem Wetter statt. Das Boot muss für die Untersuchung im Wasser liegen und in allen Teilen zugänglich sein. Der Sachverständige kann eine Probefahrt verlangen.
Ihr erhaltet die Zulassungsurkunde, wenn bei der Untersuchung das Boot den Vorschriften entspricht.

Erforderliche Unterlagen
  • Zulassungsurkunde im Original (bei Halterwechsel)
  • Kopie des Kaufvertrages
  • Kopie des Abgastypenprüfzertifikats des Motors
  • Eignerhandbuch in deutscher Sprache und CE-Konformitätserklärung
  • gegebenenfalls Bescheinigung des Bootsherstellers, dass das Boot den Vorschriften der BSO entspricht

Küstenbereich:

Vor den deutschen Küsten, genauer auf den Seeschifffahrtsstraßen und im deutschen Küstenmeer, ist für Yachten und Boote von weniger als 15 m Länge keine Anmeldung erforderlich. Kennzeichen und Papiere sind nicht vorgeschrieben. Üblicherweise haben Schiffe und Boote einen Namen und zumeist auch einen Heimathafen und beides ist dann am Heck oder an beiden Seiten angeklebt. Bei Trailerbooten ohne Heimathafen kann der Wohnort des Eigners gewählt werden, wenn der Ort an einer Wasserstraße liegt. Sonst ist eben nur der Name angebracht und wenn bei einem kleinen Schlauch- oder Angelboot auch der Name fehlen sollte, macht es auch nichts

Bei einer behördlichen Kontrolle könnte neben dem Sportbootführerschein auch kontrolliert werden, ob man der Eigner ist, weil vielleicht ein Boot gleichen Typs gestohlen wurde. Dann könnte das Eigentum mit einem Kaufvertrag oder einer Rechnung glaubhaft gemacht werden.

Dies gilt nur für private Boote und Yachten. Miet- oder Charterboote und Jetski müssen grundsätzlich amtlich registriert werden. Sie müssen ein Kennzeichen haben und Papiere an Bord mitführen


Führerscheine:

Am häufigsten wird diskutiert, welche Führerscheine benötige ich, um ein Sportboot fahren zu dürfen.

Voraussetzung für das erlangen eines Bootsführerscheines in Deutschland:
  • Lebensalter: mindestens 16 Jahre
  • Tauglichkeit: Tauglichkeitszeugnis (Sehfähigkeit nach DIN 58220 / Hörfähigkeit / Allgemeiner Gesundheitszustand)
  • Zuverlässigkeit: Kfz-Führerschein oder Führungszeugnis für persönliche Zwecke
  • (Verzicht der Voraussetzung bei Minderjährigen)
  • Lichtbild (38 × 45 mm)
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Wo kann ich einen Bootsführerschein bekommen:

Es gibt regionale Clubs und Verbände, die das erlangen eines Sportbootführerscheines anbieten, ebenso online-“Fahrschulen“, für den SBF See ist es nicht zwingend notwendig, an die Küste zu fahren, der Stoff wird auch von Binnen-Fahrschulen angeboten, die praktische Prüfung auf Binnengewässern abgenommen. Da die Anbieter vielfältig aufgestellt sind, empfehle ich, sich hier am besten über das I-Net kundig zu machen.

Wer in Deutschland ein Segel- oder Motorboot, dazu gehören auch sogen. Wassermotorräder (Jetski) mit Verbrennungsmotor von mehr als 15 PS oder Elektromotor von mehr als 7,5 kW Dauerleistung führen möchte, benötigt einen amtlichen Sportbootführerschein. Die frühere 5 (6) PS-Grenze wurde auf 15 PS angehoben.

Hier gibt es unterschiedliche Bestimmungen nach Fahrgebieten.

Binnenbereich:

Grundsätzlich benötigt man hier den Sportbootführerschein Binnen
beim Führen von Fahrzeugen mit einer Nutzleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren und 7,5 kW (10,1 PS) bei Elektromotoren und bei einer maximalen Rumpflänge von 20 m.

Ausnahmegewässer ist auch hier der Bodensee:

Auf dem Bodensee gilt die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, die zum Führen von Booten mit einer gewissen Leistung oder Größe das Bodenseeschifferpatent vorsieht.
Wer auf dem Bodensee ein Motorboot mit mehr als 4,4 KW (ca. 6 PS) Maschinenleistung fahren möchte, muss im Besitz des Bodenseeschifferpatents sein. Für Segelboote braucht man das Schifferpatent bei einer Segelfläche von über 12 m².

Küstenbereich:

Sportbootführerschein SEE (SBF)

Der SBF See ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Nutzleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren und 7,5 kW (10,1 PS) bei Elektromotoren § 5. Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes.

Die Praxis kommt aber ohnehin erst später mit dem eigenen Boot

Anmerkung: Kroatische Sportbootführerscheine haben für Deutsche Staatsbürger in Deutschland keine Gültigkeit!

Sicherheitsausrüstung:

Für Deutschland wurde das SOLAS Kapitel 5 für Sportboote auf See zur privaten Nutzung für sogenannte große Sportboote umgesetzt. Das sind Sportboote die eine Kajüte und eine Übernachtungsmöglichkeit besitzen und zur Seefahrt jenseits der Basislinie geeignet sind. Darüber hinaus werden etwa vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausrüstungsempfehlungen ausgegeben.

In Deutschland gibt es die Ausrüstungsempfehlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Des Weiteren gibt es Sicherheitsrichtlinien des Deutschen Seglerverbandes (DSV) sowie Forderungen des Germanischen Lloyds.
Von Untersuchungsstellen wird immer wieder kritisiert, dass die Ausrüstungspflicht in Deutschland nicht ausreichend sei und z. B. keine Pflicht zum Tragen (oder Mitführen) von Rettungswesten besteht. Im Untersuchungsbericht zu einem tödlich verlaufenen Mann-über-Bord-Unglück kritisiert die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung diese laschen Vorschriften und fordert, eine Rettungswestentragepflicht zu prüfen.

Gesetzliche Ausrüstungspflicht
  • Positionslaternen, vom BSH und mit EU zulassung, einschließlich Reserveglühbirnen,
  • Signalkörper (empfohlen)
  • Schallsignalgeräte (Binnen nicht vorgeschrieben)
Empfohlene Mindestsicherheitseinrichtung
  • Ohnmachtssichere Rettungsweste für jede Person
  • Kompass
  • Lenzpumpen (zwei Systeme von 5 bzw. 6 m³/h Leistung, davon eine handbetrieben)
  • Pütz
  • Eimer, Ösfass
  • Bootshaken
  • Taschenlampe
  • Fernglas
  • Feuerlöscher
  • Anker
  • Schleppleine
  • Signalhorn
  • Lifebelt
  • Rettungsring mit Wurfleine
  • Notsignale
  • Sturmstreichhölzer
  • Erste-Hilfe-Kasten
  • Rundfunkempfänger
  • Seekarten
  • Seebücher
Empfohlene Zusatzausrüstung
  • Allgemein: Seefunkanlage, NAVTEX-Gerät, Internationales Signalbuch, Radarreflektor, Signalflaggen, Bordapotheke, Reservekanister, Ersatzteile, Werkzeug.
  • Navigation: Peilkompass, Echolot, Log, Navigator, Barometer, Sextant, Chronometer, Kartenzirkel, Kursdreiecke, Logbuch, Uhr.
  • Schwerwetter: Sturmfock, Trysegel, Reffeinrichtung, Reservepinne, Treibanker, Drahtschere, Leckdichtungsmittel, Beil.
  • Seenot: Mann-über-Bord-Boje mit Nachtrettungslicht, Rettungsinsel, EPIRB, Radartransponder.

Stand der Informationen: März 2025

Alle Angaben ohne Gewähr!

__________________

Gruß Heinz,



Geändert von jugofahrer (03.03.2025 um 16:26 Uhr)
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