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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo Leute ich brauche mal eure Hilfe....
Ich habe ja am 27.10.2013 ein gebrauchtes Boot gekauft und nun bin ich dabei das Boot Fertig zu machen für die nächste Saison... Und nun das Habe nun herrausgefunden das der Motor einen Frostschaden hat und der Motorblock Schrott ist.... Habe nun den VOR Vorbesitzer angerufen und er sagte mir das er das Boot mit Motorschaden Verkauft hat an den Herr von dem Ich das Boot habe aber dieser hat mir das Verschwiegen....Hat mir damals nichts gesagt und auch im Kaufvertrag nicht davon Erwähnt....Habe das Boot damals bei Ebay ersteigert.... Was soll ich nun machen???? ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Will mich ersteinmal erkundiegen was ich machen kann bevor ich meinen Vorbesitzer anrufe.... |
#2
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Den Vorbesitzer kontaktieren und auf Wandlung bestehen. Wenn der sich weigert ,ab zum Anwalt.
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Viele Grüße Dieter
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#3
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Schreib nicht hier, schreib dem Verkäufer. Damit meine ich, das nur schriftliches zählt. Mahne es an, Kostenbeteiligung oder Rücknahme. Das ist, wenn vom Vor Vorbesitzer so bestätigt, Arglistige Täuschung. Ist zwar sehr ärgerlich, aber bei einem Rechtsstreit dürftest du mehr als gute Karten haben. Viel Glück
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Gruß Harald |
#4
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Hast du das Boot und den Motor vor dem E-Bay Zuschlag besichtigt ???
wahrscheinlich nicht, und nun ist das Gejammer groß es kommen sicherlich gleich jede Menge Ratschläge.. Rechtsanwalt, gericht, Sachveständiger, Russeninkaso.. wenn es um ein einen verschmerzlichen Betrag geht, dann vergiss es und hak es unetr Erfahrung ab.. wenn der Betrag dir richtig weh tut, hast du ein vermutliches Schnäppchen viel zu teuer gekauft
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gruß peter |
#5
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() Völlig wurscht, auch bei E Bucht kommt ein Kaufvertrag zustande. Es ist wohl Fakt, das ein wesentlicher Mangel verschwiegen wurde. Da spielt der Preis keine Rolle
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Gruß Harald
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#6
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Das ist genau die Einstellung warum soviele Rechtsanwälte genug Arbeit haben, und die Gerichte vor Klagen überlaufen.
ich hab bisher schon zig Boote in der Bucht gekauft und verkauft... manche besichtigt, manche nicht.l bei den ersten wusste ich was ich für einen Schrott kaufe... bei den zweiten darf ich mich nicht beklagen. Sorry das ist halt meine Meinung und auch Einstellung
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gruß peter |
#7
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Kann ich denn noch Ansprüche an den Verkaufer stellen?Habe das Boot ja vor 44Tagen gekauft
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#8
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Das ist Betrug.
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#9
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Nicht bange machen lassen, der Zeitraum von 44 Tagen spielt keine Rolle. Den Verkäufer gleich mit der Aussage des Vorbesitzers konfrontieren.
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Viele Grüße Dieter |
#10
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und schnell was machen - wenn der Verkäufer kein Kohle mehr hat, dann kannst du auch nix wieder bekommen.
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#11
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Noch jemand einen Ratschlag für mich....werde den Verkäufer morgen wohl mal Anrufen....
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#12
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![]() Zitat:
Erst danach den Verkäufer anschreiben und auf Rücknahme oder Nacherfüllung bestehen.
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Viele Grüße Thomas
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#13
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![]() Zitat:
Denn so lange du die nicht hast, hast du erst mal nichts in der Hand und ein unabsehbares Verfahrensrisiko! P. S. als ich deine anderen Themen gelesen habe hatte ich mich schon gefragt, wann diese Frage/Thema kommt ![]()
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Viele Grüße Thomas |
#14
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Wie meinst du das?
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#15
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![]() Zitat:
Selbst wenn der Vor-Vorbesitzer sich raushalten will und erstmal keine EV zur Verfügung stellt (das gibts oft) würde ich mit diesem Pfund argumentieren, denn spätestens vor Gericht wird dies als Zeugenaussage gültig. Ich kenne aber den Streitwert nicht. So einfach darf der Verkäufer doch nicht davonkommen. ![]()
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#16
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Zitatauszug:
Habe nun herrausgefunden das der Motor einen Frostschaden hat und der Motorblock Schrott ist.... Natürlich ist das ,wenns so abgelaufen ist(?) nicht in Ordnung und sollte geklärt werden. Ich werde allerdings nie begreifen,wie man ein Boot ohne Besichtigung kaufen kann ![]() Ein Frostschaden ist i.d.R. gut zu sehen!-spätestens bei einer Probefahrt merkt man es! Aber da ist das "Schnäppchen machen" mal wieder vor die Vernunft gegangen! Aber ist ja viel einfacher, hinterher rumzujammern !
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]()
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#17
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Nur mal eine frage ... Geht es um diese starcraft ?. http://www.ebay.de/itm/Starcraft-19-...d=558948010412 (PaidLink)
Wird als Ersatzteil und Defekt angeboten !!!!
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Gruß Michael
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#18
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Also wenn es wirklich um diese starcraft geht, dann schüttel ich nur noch den Kopf
![]() Ich ersteigere ein Boot für 900.- Tacken ohne Besichtigung ![]() ohne Probefahrt ![]() als Bastlerobjekt und defekt angepriesen ![]() und dann reklamiere ich nach 44 Tagen ![]() Leute fasst euch an den Kopp und dann gibts ernsthaft Ratschläge :Wandlung , Rechtsanwalt, Eidestattliche Versicherung vom Vorbesitzer... Jungs kriegt euch mal wieder ein, Sorry aber ihr habt sie nicht mehr alle ![]()
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gruß peter |
#19
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ja es geht um das boot...aber es steht auch drin
"Der Motor läuft und der Z-Antrieb funktioniert.Das Boot wird als Bastlerobjekt verkauft, da der Schaltzug (Bowdenzug) von der Schaltbox zum Motor gebrochen ist" Von"Das Boot wird als Bastlerobjekt verkauft" ist aber auf dem Kaufvertrag nichts zu sehen.... Und wir reden ja hier nicht mehr von einem Schaltzug sondern von einem Kompletten Motor...
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#20
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![]() Zitat:
In der Artikelbeschreibung steht (und das zählt) "Der Motor läuft und der Z-Antrieb funktioniert.Das Boot wird als Bastlerobjekt verkauft, da der Schaltzug (Bowdenzug) von der Schaltbox zum Motor gebrochen ist.Das Boot befindet sich dem Alter gemäß in einem guten Zustand. Eswurde von mir im August in Kroatien gefahren."
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Viele Grüße Thomas
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#21
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also bin ich immer noch im recht???Bin mitlerweihle etwas Verwirt ob ich recht habe oder nicht
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#22
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913 € für so ein altes Boot in dem Zustand ist ein normaler Preis. Der Trailer hat ja nochmal extra gekostet. Dann ist man schon bei 2.000 €. Und ausserdem ist der Preis bei einer Auktion oder auch sonst sche.....egal. Die Ware muss sich in dem Zustand befinden wie sie angepriesen wird. Und da steht nunmal nix von Motorschaden oder so ![]()
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Viele Grüße Thomas
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#23
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Ich glaube unter den Umständen nicht das da irgendwas positives bei herauskommt.
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Viele Grüße Dieter
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#24
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![]() Zitat:
Hol die EV vom Vor-Vorbesitzer ein und dann schreibst du dem Verkäufer einen Brief mit Fristsetzung, usw. Wenn du damit nicht klar kommst, dann sende mir eine PN mit deiner Telefonnummer.
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Viele Grüße Thomas |
#25
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Hmm, Er schreibt aber auch im Angebot das Er in August damit in HR gefahren ist!! Stellt sich also auch die Frage wann Er das Boot vom vor-vor Besitzer erworben hat?? Kann Er ja mit Motorschaden gekauft haben, dann repariert und trotzdem damit gefahren sein. Dann ist die Aussage vom vor- vor Besitzer wertlos! !
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![]() Gruß Danny |
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