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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin,
wie sollte denn ein Kaufvertrag aussehen, damit man auch der sicheren Seite ist? Mit "man" meine ich natürlich beide Parteien und nun nehmen wir an, ich wolle mein Boot verkaufen. Ist man so sicherer oder doch lieber einen neutralen Vordruck nutzen? .................................................. ..............................................Pusemuckel, den 12.12.14 Kaufvertrag: Zum heutigen Tage wird das unten näher beschriebene Segelboot der Marke Schwimmhuhn, Typ Schwimmhuhn 25, inklusive des darunter befindlichen Trailers der Marke Schwimmhuhn, Hersteller Eiermann, verkauft. Der geforderte Verkaufspreis beträgt 20000 Euro. Die Schwimmhuhn ist, laut Typenschild, 1979 mit der Segelnummer 08/15 gebaut worden, der Trailer ist am 07.07.79 erstmalig für den Verkehr zugelassen. So geht es aus den vorhandenen Unterlagen und Typenschildern hervor. Der Käufer und der Verkäufer, (nachfolgend K und V genannt) sind sich einig darüber, dass diese Unterlagen und die dadurch ermittelten Daten wahrscheinlich richtig sind, können einen Fehler dennoch nicht völlig ausschließen. Dies weiß und akzeptiert der K nach einem finanziellen Entgegenkommen von € 200. Der Bootrumpf ist, nach eingehender Begutachtung durch den K, für diesen in einem akzeptablen Zustand, diverse Kratzer und Schrammen werden trotzdem mit einem Abzug von € 500 von geforderten Kaufpreis belastet, hierfür vermag der K, nach eigenem Bekunden, diese zu beseitigen oder zu ertragen. Der K ist ferner darüber im Bilde, dass durchaus versteckte Osmose oder andere, gravierende Rumpfschäden vorhanden sein könnten. Da diese weder von K noch vom V ermittelt werden können, sind sie in einem Abzug von wiederum € 500 vom K akzeptiert und werden, so sie wirklich auftreten, nicht dem V angelastet. Für das Deck und die Plicht gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für den Rumpf, stellenweise abgenutzt und beschädigt, sind auch hier weitere, nicht sichtbare Schäden durchaus möglich, V und K einigen sich auf ein Entgegenkommen im Kaufpreis und bringen € 200 zum Abzug. Das komplette Rigg, also incl. der Segel und allem was dazu gehört wurde vom K eingehend begutachtet und für einigermaßen brauchbar erachtet. Dennoch erfolgt eine Einigung dahingehend, dass der V dem K € 1000, als seinen Beitrag zur Beschaffung neuer Segel vom Kaufpreis nachlässt. Der Innenraum wird, da sind sich V und K einig, als sauber, adrett und für das Alter des Bootes, als annehmbar angesehen. Da aber die meisten Dinge vom V selbst in Ordnung gebracht wurden, sie also keine Profiarbeit darstellen, ist sich der K bewusst, dass später erkennbare Fehler in dieser Arbeitsausführung zu erwarten sind. Für die Überprüfung der Elektroanlage bringt der K dem V € 200 in Abzug und gibt an, die möglicherweise folgenden Kosten selbst zu übernehmen zu wollen. Der Maschinenantrieb des Bootes, bestehend aus einem Dieselmotor der Marke Ole und einem Wendegetriebe unbekannter Herstellung befinden sich in einem optisch guten Zustand und funktionieren, jedenfalls hier und jetzt, einwandfrei. Der K weiß, das ein 35 Jahre alter Motor schon nach wenigen Minuten durch einen Defekt ausfallen und so weitere Kosten verursachen kann, dieser Möglichkeit Rechnung tragend, wird ein weiterer Abzug vom Kaufpreis in Höhe von € 2000 vereinbart. Der K würde bei einem Motor oder Getriebeschaden so die Möglichkeit haben, sich einen Außenbordmotor zu beschaffen und die Antriebssicherheit so wieder herzustellen. Der Trailer befindet sich in einem, nach eingehender Begutachtung durch beide Parteien, befriedigendem, zumindest optisch rostfreiem Zustand. Der der V die Bremsen und Radlager selbst gewechselt und instand gesetzt hat, möchte der K dies überprüfen lassen, trägt die Kosten dafür und für eine eventuelle Nachbesserung, aber selbst. Alles in Allem einigen sich die Parteien auf einen Kaufpreis von nunmehr DM 15400 für dieses, oben beschriebene, altersbedingt abgenutzte und beschädigte Boot nebst Trailer. Die Parteien kommen ferner überein, eine Gewährleistung seitens des Verkäufers durch den Preisnachlass komplett abgedeckt zu haben und darüber hinaus keine zu geben bzw. zu fordern. Hier noch eine Liste der mit übergebenen Unterlagen und von den Dingen die ins Boot eingebaut sind oder dazu gegeben werden. Kaufpreis dankend erhalten .................................................. ...... Boot, Trailer und Papiere erhalten.......................................... ................ Der Käufer freut sich so gut gehandelt zu haben und ich habe die Kohle, die ich haben möchte.
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#2
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Willy, ich habe es jetzt nur überflogen, aber eins kann ich dir sagen: So macht man es nicht. Getreu dem alten Spruch "Wer viel schreibt, bietet viel Angriffsfläche" sollte man einfach nur die technischen Daten, soweit bekannt und verifizierbar, aufzählen. Evtl. noch Vorschäden aufzählen -> Boot hatte man im Heck einen Sturmschaden... und die Gewährleitung ausschließen. fertig. Der Sack, der dich verklagen will, macht das auch mit deinem Vertrag.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#3
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Ich nahm bisher immer die Vordrucke vom ADAC....kurz und bündig.
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#4
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Hab ich für den Verkauf unseres Bootes auch genommen.
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Gruss Gerd ![]() Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig ![]() |
#5
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Kaufvertrag ist eine gegenseitige Willenserklärung; hätte könnte würde ist immer schwierig!
Dann verkauft "Verkäufer" an "Käufer" folgende Sache, zu folgenden Konditionen Es wird vereinbart, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelfrei ist bzw. folgende bekannte Mängel vorliegen Weiter kannst Du Gewährleistung geben z.B. auf den Motor von (zeitlich begrenzen) bis zu einer Summe von (max Betrag) durch Belege nachzuweisen Alles andere ist Prosa und hat in einem Vertrag nix zu suchen. Gruß Stefan P.S. solltest Du einen Vertrag mit dem Käufer frei aushandeln, dann kannst Du Absatz für Absatz frei verhandeln und es gibt die gegenseitige Willenserklärung solltest Du einen vorformulierten Vertrag nutzen, dann musst Du Dir im klaren sein, dass es sich um AGB´s handelt die im Streitfall der AGB kontrolle unterliegen und ggf. unwirksame Klauseln beinhalten, auch wenn Du und der Käufer sich einig waren. |
#6
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So ist das auch richtig. Kein Richter der Welt wird in Abzug gebrachte Beträge bewerten können und dies auch nicht als honore Ehrentat deinerseits in seine Betrachtung einbeziehen. Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass die Schüssel nichts mehr taugt.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#7
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Das sieht eher wie ein Gedicht, denn ein Kaufvertrag aus.
Nimm Vordrucke ala ADAC und fertig. Wenn etwas ergänzt werden soll wie z.B. dieses: Quote Der Maschinenantrieb des Bootes, bestehend aus einem Dieselmotor der Marke Ole und einem Wendegetriebe unbekannter Herstellung befinden sich in einem optisch guten Zustand und funktionieren, jedenfalls hier und jetzt, einwandfrei. Der K weiß, das ein 35 Jahre alter Motor schon nach wenigen Minuten durch einen Defekt ausfallen und so weitere Kosten verursachen kann, dieser Möglichkeit Rechnung tragend, wird ein weiterer Abzug vom Kaufpreis in Höhe von € 2000 vereinbart. Der K würde bei einem Motor oder Getriebeschaden so die Möglichkeit haben, sich einen Außenbordmotor zu beschaffen und die Antriebssicherheit so wieder herzustellen. Unquote Dann mach es so: Der Verkäufer gewährt für die Dauer von .... Monaten eine Garantie auf Motor und Antrieb. Sämtliche Garantieleistungen sind auf maximal 2.000 Euro beschränkt. |
#8
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Die 2000 Euro mehr bekomme ich doch gar nicht. Die werte Kundschaft unterscheidet nicht zwischen gutem und schlechtem Zustand. Typ und Preis, mehr interessiert nicht, zum Preis der schlechten Boote möchte man ein gutes Boot kaufen. Die Frage ist doch, wie kann ich einen derart alten Motor verkaufen, ohne blechen zu müssen, wenn der Käufer den in einer Woche durch Dauervollgas verheizt? |
#9
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Für dich ist es ein vorgezogener Ausgleich, falls doch was mit der Technik passieren sollte. Rechtlich gesehen kannst du es aber nicht im Voraus anrechnen lassen. Wenn es doof läuft, dann gehst du die 2 K EUR Sicherheitsabschlag herunter und darfst bei einem Problem nochmal (z.B.) die Reparaturkosten übernehmen. Da fragt niemand nach dem Preisabschlag zum Zeitpunkt des Kaufs. Das wollte ich u.a. mit meinem obigen Post ausdrücken.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#10
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Ich glaube ich weiß, warum so viele Boote in den Häfen an den Stegen oder in den Lagern hinter Hallen und Parkplätzen verrotten.
Es ist unter Umständen billiger, als sie zu verkaufen. Gruß Willy
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#11
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In endgültiger Konsequenz bedeutet diese Unsicherheit doch folgendes:
Ich verkaufe mein mein Boot gutgläubig an einen Interessenten und sage dem alles was ich über dieses Boot weiß. Dieses wird auch schriftlich festgehalten. Dann erfolgt die Übergabe und dann beginnen die schlaflosen Nächte,Tage,Wochen ,Monate..........,immer in der Hoffnung daß dieser Käufer nicht auf einmal anruft und an zu stänkern fängt ![]() Die Kohle fürs Boot wird erstmal zur Seite gelegt ![]() Als Verkäufer kann man sich ja kaum gegen solche Schmarotzer wehren! Früher habe ich solche Geschäfte mit Handschlag gemacht und man hat nie wieder was von den Käufern gehört ![]() ![]() Heute muss man sich offensichtlich mit Gutachter und Rechtanwalt zu Verkaufsverhandlungen begeben ![]() Nee Leute,daß kanns nicht sein!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#12
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![]() Zitat:
Die Antwort auf Deine Frage: Durch Ausschluss jeder Gewährleistung. |
#13
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Nur ums klar zu haben, mein Boot will ich nicht verkaufen.
Ich habe nur überlegt, ob es nicht besser ist, das, was man dem Käufer ja mündlich mitteilt, der es an sich auch so wissen sollte, nicht im Vertrag nieder schreibt. Wenn er dann vor dem Richter steht, kann er nicht sagen, er habe nicht gewusst, dass ein alter Motor nicht vollgasfest ist. Im Gegenteil ich als Verkäufer habe drauf hingewiesen. Bisher hatte ich in meinem Leben und ich habe ja schon viel wieder verscherbelt, erst zwei Reklamationen. Vor einigen Jahren habe ich ein Motorrad verkauft und statt EZ in den Vertrag zu schreiben, ihn so übernommen wie er war und da war halt Bj. vorgegeben. Prompt wollte er Geld zurück, weil die Kiste vor der EZ zwei Jahre beim Händler stand. @ G-Leiter Hier habe ich gelernt, die Gewährleistung greift immer und wenn es nur durch einen Vergleich vor Gericht ist. Prosa geht anders, kann ich aber auch. Willy |
#14
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![]() Zitat:
Ich empfehle anwaltliche Beratung. |
#15
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#16
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Braucht´s doch gar net.
Sowas unterschreibt eh keiner. "Das ergenben die Typenschilder aber die können auch falsch sein..............................." usw. ![]() ![]() ![]() Hehlerware oder was ![]() ![]() ![]() Motor den man besser nur mit erhöhter Leerlaufdrehzahl benutzt....... Dafür wird schonmal vorab so pauschal ne Gutschrift für was weiss ich erteilt , also ich kaufe ein Boot für 2.000€, das aber wenn ich alles zusammenzähle 10.000 Wert wäre bla bla.............Aber V und K sind Freunde geworden, deshalb verstehen se sich so gut............ Jetzt mal im Ernst: Alles aufzählen was verkauft wird und die Daten die draufstehen, evtl. Dokumentation mit Fotos des Zustandes: Bsp. Vorsegel (defekt, Benutzung im ermessen von K) Anhänger Modell 1.Mai Leiterwagen, Daten laut Papieren, Typenschild... Boot, evtl. schwimmfähig, bisher zumindest immer oben geblieben ![]() ![]() Und am Schluss: Das übliche wie in allen Verträgen. "wie gesehen und besprochen........Angaben nach bestem Wissen des V....unter Ausschluss weiterer Ansprüche" Geändert von Fraenkie (09.12.2013 um 12:29 Uhr) |
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