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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
habe vor ein paar Tagen eine Caravelle Baujahr 1999 gekauft. Im Boot selbst ist ein CE Aufkleber mit vierstelliger Nr. Aber eine Bescheinigung hatte mir der Besitzer nicht gegeben und hat auch keine nach Rückfrage. Jetzt lese ich das die WSA die für die Anmeldung wollen. Was kann ich tun? Danke
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Lehrende und Wissbegierige aus aller Welt treffen sich im virtuellen Seminarraum https://www.edudip.com/r/czqd |
#2
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War das Boot denn schonmal bei einem WSA zugelassen und liegt diese Zulassung vor? Dann brauchst Du die CE-Konformitätserklärung nicht vorlegen.
Dabei sein sollte und muß sie aber meines Erachtens schon. Wenn der Vorbesitzer sie verschlampert hat, dann würde ich auf Seine Kosten eine neue bei Fa. Siegel in Gummersbach anfordern. Siegel ist der Importeur für Caravelle, er sollte diese ausstellen, bzw. besorgen können
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Gruß Heinz, ![]() |
#3
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Hallo,
Hast du belege das das Boot mal in Deutschland angemeldet war? (Alten Bootsschein?) Als unsere Four Winns angemeldet wurde, wofür wir ebenfalls eine CE Abnahme brauchen, wurden wir nicht danach gefragt. Einfach Kaufvertrag sowie alten Bootsschein abgegeben und im nu wurde ein neuer Schein Ausgestellt , obwohl die Sachbearbeiterin den Kaufvertrag durchgelesen hat aus dem hervor geht das es sich bei diesem Boot um eine Importboot aus USA handelt. Fahre einfach mal zum WSA hin und versuche den Glück, alle Dokumente mitnehmen und fertig. Mehr als nein sagen kann die Mitarbeiterin auch nicht. Um nochmal auf den CE Aufkleber zurück zu kommen. Die Four Winns hat über der Rumpfnummer nochmals eine CE Nummer eingraviert und auf dem Aufkleber ist das unternehmen das die CE ausgestellt hat vermerkt. Da mal versuchen? Ps: meine CE Nummer hat 14 Ziffern, 4 Ziffern klingen etwas wenig
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Und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel ![]() |
#4
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Warum gleich wieder 'auf seine Kosten'? Wenn er da nicht explizit die CE zugesagt hat und der Käufer nicht danach gefragt hat - warum sollte es dann auf Kosten des Verkäufers gehen?
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#5
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Ja das Boot war beim WSA angemeldet aber beim Wiederverkauf wird es schwierig für mich.
Ich hatte explizit vor Besichtigung per Mail gefragt, hab aber beim Kauf direkt nicht mehr darauf geachtet dummerweise
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#6
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Schau erstmal wie alt dein Boot wirklich ist!
es zählt bei der CE nicht das Baujahr oder Modelljahr wie im Kaufvertrag angegeben,sondern wann der Rumpf hergestellt wurde! Die letzten 4 Ziffern von der Rumpfnummer wären da wichtig! Die letzten Beiden sind das Modelljahr vom Boot. Die Ziffer davor ist das Herstellungsjahr vom Rumpf und der Buchstabe der Monat! A also Januar,B Februar usw! Vor 06/1098 gebaute Rümpfe kannst du ohne CE beim WSA anmelden! Mfg Michael |
#7
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Wo finde ich denn die Nr? Ich hab ja nur den Kaufvertrag vom Jetzigen Kauf und da steht nur die Werksnummer, Motor und Z-Antriebsnummer.
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#8
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Auf dem Aufkleber steht CE 0609
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#9
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Die Rumpfnummer steht meist am Heck eingeprägt ins GFK!
Wie ist denn deine Werksnummer bei den letzen 4 Ziffern? Die könnte das ja sein! Mfg Michael |
#10
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D999
Danke
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#11
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April 99 gebaut Modelljahr 99
daher CE Pflichtig. Melde es beim WSA um wo es schon angemeldet ist/war dann sollte es möglich sein.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#12
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April 99 gebaut!
Da muss eine Ce her! Hier bei mir in Duisburg wollte die nichtmal ein Boot anmelden von 2004 was da ein Jahr vorher noch angemeldet war! Nur die Bescheinigung war weg!! Nix zu machen ohne den Wisch! Musste neu vom Hersteller (Stingray) kommen! Mfg Michael |
#13
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Lediglich Importboote gebaut nach Konstruktionen vor 1950 sind CE-befreit.
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Gruss Vestus
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#14
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Jaaaaaaaa!
Aber die haben mir Wortwörtlich gesagt das Die daran kein interesse haben sondern nur nach der Rumpfnummer gehen! Mfg Michael |
#15
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Nach § 434 Abs. 1 BGB ist eine Sache nur dann mangelfrei, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Die "gewöhnliche Verwendung" ist eine Bootsanmeldung ohne Tricksen Darauf bauen, dass eine Behörde auf die Vorlage eine Dokumentes, das vorhanden sein muss, verzichtet, ist keine "gewöhnliche Verwendung". Die vom Käufer zu erwartende Beschaffenheit einer Sache misst sich auch an ihrer freien Veräußerbarkeit, die ohne CE-Dokumente beschränkt ist.
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Beste Grüße John
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#16
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Aber das ist doch ein juristischer Seiltanz und nur mal wieder ein substanzloses Dilettieren, lieber John. Herzlichst. Uli Geändert von Time4Boat (04.06.2014 um 21:18 Uhr) Grund: Mist es wackelt im Zug |
#17
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#18
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Rechtlich gesehen ist das alles leider nicht so einfach wie man es der Logik entsprechend meinen würde. Daher wäre mein erster Gang jetzt zu Siegel in GM, die sind recht gut drauf, bin erst letzte Woche dort gewesen und hebe mich mit einigen Ersatzteilen und zubehör eingedeckt.
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#19
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Hier werden z.B. regelmässig von Polizei/Zoll/Kuckuckskleber sichergestellte/beschlagnahmte/gepfändete Fahrzeuge versteigert. Nur wenn Papiere oder Schlüssel nicht vorhanden sind wird explizit darauf hingewiesen.
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Gruss Vestus |
#20
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So langsam werd ich nervös. Es geht ja hier nicht nur um die Anmeldung. Es kann auch sein das die Versicherung Leistungen aufgrund dessen verweigert. Wie wahrscheinlich ist es denn, das die Bescheinigung über den Hersteller noch zu beziehen ist?
Hab ich eine Handhabe gegen den Verkäufer? Verkauf war am Montag Danke
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Lehrende und Wissbegierige aus aller Welt treffen sich im virtuellen Seminarraum https://www.edudip.com/r/czqd Geändert von Ossenkop (04.06.2014 um 21:39 Uhr) |
#21
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Jetzt probiere es morgen bei Siegel. Die erschienen mir bei meinem letzten Bootskauf dort ganz ok, wenn auch ein bisschen auf der geschäftstüchtigen Seite.
Den Verkäufer kannst Du dann immer noch angehen. Was Time4boat von sich gegeben hat, war wohl weniger sachlich, sondern mehr persönlich motiviert.
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Beste Grüße John |
#22
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Salve John, Bei allem Respekt! Ich kenne dich doch gar nicht, um irgendwie mit dir oder der Sache persönlich zu werden. Persönlich motiviert war es ebenfalls nicht. Vielmehr eine Meinung, die deiner Aussage widersprach. Denn ohne genaue Kenntnis der wirklichen Zusammenhänge (davon gehe ich aus, da diese bestimmt nicht hier vollumfänglich dargestellt wurden) und dem Zitieren von Gesetzestexten sehe ich ein Dilettieren im juristischen Sinne. Und das bringt die oder den Fragesteller doch nicht wirklich weiter. Zudem (das ist (m)eine Meinung und kein persönlicher Angriff) ist es nicht sachlich, sich (s)einen Sachverstand aus dem Internet zu kopieren und diesen dann u.U. in einem vermeintlichen Zusammenhang zu posten. Hier besteht die Gefahr, dass der eine oder andere sich dann noch mehr verrennt bzw.. aufgeheizt wird, was am Ende wieder zu nichts führen würde. PERSÖNLICH finde ich deinen Hinweis überflüssig, denn zum Einen habe ich einen Namen (ich hieße Uli) und zum Anderen denke ich, dass du dich hier geärgert hast, weil ich deinen Post in Frage stelle. Aber John, so lese ich dich halt und nehme es nicht PERSÖNLICH! Und dem Fragesteller, der ja wirklich betroffen ist, rate ich, die Sache ganz ruhig und entspannt anzugehen. Glaube mir, das bringt dich am Weitesten. Drohe niemals mit dem Anwalt, sondern schalte diesen ein, wenn es nicht weiter geht. Herzlichst Uli |
#23
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Wer von "nur mal wieder substanzlosem Dilettieren" spricht, zieht die Qualifikation des Anderen in Frage, wird also persönlich, und befasst sich nicht sachlich mit dem Thema. Steh wenigstens zu Deinem Stil.
Du vertratest bisher die Ansicht, ohne CE sei sogar der Versicherungsschutz fraglich. Warum ist dann fehlender CE-Nachweis kein Mangel der Kaufsache im Sinne des 434?
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (05.06.2014 um 06:39 Uhr)
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#24
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Begründung: ohne CE keine Anmeldung möglich --> ohne Anmeldung kein legaler Betrieb möglich --> ohne Anmeldung eventuell kein Versicherungschutz. Somit kann/darf ich keine gewöhnliche Verwendung durchführen. Ich kann das boot ja nicht nutzen --> Sachmangel
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#25
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Wenn Du wirklich einen juristischen Rat willst, geh zu einem Anwalt. Kein echter Anwalt wird sich dazu hinreissen lassen, dir hier einen verbindlichen Rat zu geben. Alles andere ist - wie oben schon erwähnt - juristisch-gegoogeltes Halbwissen das nur in seltenen Fällen Bestand hat.
Meine persönliche Meinung: beim Kaufen die rosarote Brille weglassen. Sowas klärt man vorher, nicht im Nachgang. |
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