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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo, wir suchen einen jungen Gebrauchtwagen für meine Frau.
Bei manchen Fahrzeugen ist die Umsatzsteuer nach § 25 ausweisbar bei anderen nicht . Kann mir jemand erklären was ich davon habe oder eben nicht ??
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Viele Grüße Dieter |
#2
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Ist für einen Privatkauf völlig unerheblich. Ist lediglich wichtig wenn man das Fahrzeug geschäftlich kauft
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen ![]() |
#3
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wenn du das Auto privat kaufst ist das für dich unbedeutend.
Bei den Fahrzeugen die eine ausweisbare Mwst haben, lag vorher eine gewerbliche Nutzung vor. Es wurde also keine Mwst abgeführt und Netto bezahlt. Wenn diese Fzg nun privat an dich verkauft wird , muss für den Zeitwert die Mwst gezahlt werden. Beim Export oder gewerblichen Kauf könnte die Mwst ausgewiesen werden, d.h. der Käufer bekommt den Mwst Anteil zurück.
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Gruß Olli |
#4
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![]() Zitat:
ich bezahle für meine Geschäftswagen schon Mehrwertsteuer! ![]() Allerdings kann diese mit der noch zu zahlenden Mehrwertsteuer des Warenflußes verrechnet werden..... ![]() Hinter dieser Angabe steckt aber seit 3 Jahren noch was anderes, wenn auch etwas versteckt. Wenn für ein Gebrauchtfahrzeug die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden kann, handelt es sich um ein gewerblich genutztes Fahrzeug. Das bedeutet, der Verkäufer kann nicht die Gewährleistung von 2 Jahren ausschliessen wie ein Privatverkäufer, er kann sie nur auf 1 Jahr verkürzen.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#5
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![]() Zitat:
Gruss Cylber
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Formula 382 Fastech |
#6
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Das ist nicht exakt dasselbe. Verkauft ein Autohändler ein Auto, dass vorher als Privatwagen genutzt wurde, muss er 1 Jahr Gewährleistung bieten, die Mehrwertsteuer ist aber nicht ausweisbar. Verkauft er ein Auto, dass bisher ausschließlich gewerblich genutzt wurde, muss er auch die Gewährleistung bieten, aber die Mehrwertsteuer ist ausweisbar. Ist der Verkäufer identisch mit bisherigen gewerblichen Besitzer, hast Du natürlich recht. (Wir haben gerade bei Peugeot ein Auto von Sixt gekauft ...) (Kleinkariertmodus aus) Das Fatale an dieser Regelung ist, dass die Gewährleistung allein am rechtlichen Status festgemacht wird. Ein Malermeister, der seinen Malermeisterbulli verbimmelt, muss darauf Gewährleistung bieten! (Mein Passat war von einem Heizung-Sanitär-Klima-Betrieb, und der Geschäftsführer hat das Auto privat von seiner GmbH gekauft und dann mir verkauft. Und selbst das hätte man wahrscheinlich vor Gericht anfechten können).
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#7
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![]() Zitat:
Es ist aber ein Brauch der Autohäuser nur als Vermittler aufzutreten um zu versuchen das Gwährleistungsgesetz zu umgehen. ...und das wäre eben beim Mwst.-Ausweisung nicht möglich . Der Autokauf vom Geschäftsführer der GmbH hätte in Sachen Gewährleistung vor Gericht keinen Bestand. ...aber er hätte das Auto ja zunächst an seine Frau verkaufen können... ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#8
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Deswegen wurde nämlich der § 25 UStG auch eingeführt. Viele Grüße Volker |
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