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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.05.2015, 03:02
Benutzerbild von gwe77
gwe77 gwe77 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 22.03.2015
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Boot: Gobbi 335 SC, vorher Sealine 255
4 Danke in 3 Beiträgen
Standard CE Zertifikat, was ist ausreichend?

Moin moin,

Mal wieder ein CE Thema, ich habe leider über die SuFu keine Antwort zu meiner Frage gefunden

Ich würde gerne eine Gobi Bj. 99 beim WSA zulassen. Nun muss ja auch das entsprechende CE Zertifikat vorgelegt werden. So, wie das auf der Seite des WSA beschrieben ist, verstehe ich das als Urkunde, mit Unterschrift des Herstellers.

Nun hat der Vorbesitzer aber kein extra "Zertifikat". Das Boot verfügt über eine CE Plakette und im Handbuch ist auf Englisch beschrieben, dass dieses Boot mit dieser Seriennummer (Rumpfnummer und Motornummern handschriftlich durch Händler (?) eingetragen) der CE Zertifizierung entspricht und nach Kategorie B eingestuft ist. Allerdings hat das für mich nicht den Charakter einer Urkunde, es ist auch keine Unterschrift vorhanden.

Ist dieser Nachweis im Handbuch, auch wenn nicht unterschrieben, ausreichend für eine Anmeldung beim WSA?

Gibt es grundsätzlich die Möglichkeit solche Zertifikate über die Hersteller nachzubeziehen?

Danke für Eure Antworten!

Grüße
Gregor
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  #2  
Alt 16.05.2015, 05:32
Benutzerbild von Helmut58
Helmut58 Helmut58 ist offline
Lieutenant
 
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Boot: St.Jozefsvlet 950
122 Danke in 75 Beiträgen
Standard

Hallo Gregor,
was Du beim WSA genau vorlegen musst weiß ich auch nicht. Ich habe für meine Boote immer einen Internationalen Bootsschein beim ADAC besorgt und da hat bisher noch nie jemand nach CE-Formularen gefragt.

Ich kann mich noch erinnern dass in das Handbuch unserer Dufour36 eine CE-Bestätigung als Kopie mit eingebunden war, darauf war auch (aber alles nur in Kopie) eine Unterschrift. Das wollte aber nie irgendjemand sehen, außer dann beim Verkauf des Bootes.

Viele Grüße

Helmut
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  #3  
Alt 16.05.2015, 08:05
alexhb alexhb ist offline
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Boot: SY Ohlsen "29
1.894 Danke in 950 Beiträgen
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Moin,

es sollte eine Kopie der Seite im Handbuch zur Anmeldung ausreichen, es ist keine Urkunde im eigentlichen Sinne, aber eine Bestätigung des Herstellers. Ich würde noch eine Fotografie der Plakette beilegen.

Helmut das mit dem ADAC ist interessant, bislang hörte ich immer das der es super genau nimmt und man eher mit dem WSV (je nach Ort) verhandeln kann.

Beste Grüße
Alex
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  #4  
Alt 16.05.2015, 09:34
freerider13 freerider13 ist offline
Admiral
 
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1.600 Danke in 904 Beiträgen
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Servus!
Das im Handbuch reicht normal, viel mehr ist das meist auch nicht.
Zum adac: das Zauberwort bei denen heißt bestandsschutz. War ein Boot bereits bei denen zugelassen und bleibt es auch dort (oder versichert es gar noch über die - hüstel) wollen die keine ce mehr sehen. Ist quasi dann eine hausinterne ummeldung, und man geht dann zugunsten des Kunden einfach mal davon aus, dass seinerzeit bei der erstanmeldung alle Dokumente korrekt Vorlagen.
Schöne Grüße,
Jan
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  #5  
Alt 16.05.2015, 09:44
Benutzerbild von Kladower
Kladower Kladower ist offline
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10.091 Danke in 3.779 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
...es ist keine Urkunde im eigentlichen Sinne...
Also bei mir ist die "Konformitätserklärung" schon eine Art Urkunde, ausgestellt für mein Boot mit allen Daten inkl. Rumpfnummer. Die kann der Händler in der Regel selbst ausdrucken bzw. beim Hersteller anfordern (zumindest bei neueren Booten aus dem Brunswick-Konzern).
__________________
Viele Grüße
Gerhard

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  #6  
Alt 02.06.2015, 06:30
hammond-tom hammond-tom ist offline
Lieutenant
 
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74 Danke in 59 Beiträgen
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Hallo

kann mir jmd sagen, welche Angaben auf einer Zert draufstehen?
Interessant wäre zB, ob eine Angabe zu KW / PS drauf steht...

Dankeschön
__________________
Liebe Grüße
Tom

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Im Leben gehts oft nicht um "besser" sondern einfach nur um "anders"
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  #7  
Alt 02.06.2015, 06:53
Benutzerbild von powertrain
powertrain powertrain ist offline
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76 Danke in 68 Beiträgen
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guten Morgen zusammen...

wie schon oben erwähnt:
Die CE Erklärung ist lediglich eine Dokument (Keine Urkunde) womit der Hersteller erklärt das er sich an die Richtlinien zur Erstellung eines Produktes gehalten hat ....nicht mehr und nicht weniger ......
Diese CE-Kennzeichnung ist kein Sicherheitskennzeichen wie zb. das GS Zeichen !!!

Wenn nun man Änderungen am zb. am Boot vornimmt... zb ne von IB auf Ab umrüstet oder eine Luke einbaut, erlischt diese CE und ihr als " Umbauer" werdet zum Hersteller......
Ihr müsstet dann ein Dokument erstellen, wo IHR reinscheibt das Ihr euch an die Richtlinen gehalten gehabt... ob ihr das wirklich auch gemacht habt prüft keiner ......

Ihr werdet zb schon zum Hersteller wenn ihr in eine Leuchtstofffassung eine LED einschraubt........

Die CE somit ganz toll.-) kannste nen ei drüber kloppen........
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  #8  
Alt 02.06.2015, 07:06
Küstenkrabbe Küstenkrabbe ist offline
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Wo steht das denn?
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  #9  
Alt 02.06.2015, 07:38
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powertrain powertrain ist offline
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richtlinie für sportboot : http://ce-richtlinien.eu/sportboote-richtlinien/

ansonsten findest du viele infos im netz : zB. www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 62932
schau einfach mal auf der Seite der baua oder mal in ProdSG...#

ce ist absolut kein Hexenwerk ......
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  #10  
Alt 02.06.2015, 11:55
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Seestern Seestern ist offline
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Formal ist die Konformitätserklärung tatsächlich eine Urkunde mit Rumpfnummer und Unterschrift, die Du im Original mitzuführen hast (und bei der Anmeldung vorlegen solltest).

In der Praxis denke ich, dass Du mit dem Handbuch und einem Foto der CE-Plakette (gute Idee!) durchkommen solltest - zur Not musst Du ein paar WSAs durchprobieren.

Ich habe hier mal meinen Kenntnisstand zur CE gesammelt:
http://www.bootstechnik.de/2013/07/2...ufswertkiller/

Ansonsten sollte der Hersteller/Importeur so eine Urkunde auch nochmal ausstellen können, wenn es ihn noch gibt. Mag aber gebührenbewehrt sein.
In Deutschland gibt es bestimmt Regelungen zum Ersatz von wichtigen Dokumenten - so eine Urkunde könnte ja auch mal durch Brand o.ä. zerstört werden.
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Andreas
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Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #11  
Alt 02.06.2015, 12:03
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Formal ist die Konformitätserklärung tatsächlich eine Urkunde mit Rumpfnummer und Unterschrift, die Du im Original mitzuführen hast (und bei der Anmeldung vorlegen solltest).
Woher hast du deine/diese Informationen ????
Hast du beruflich damit zutun ?
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  #12  
Alt 02.06.2015, 12:19
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Ja, Ja... 1999 wurden die CE-Erklärungen oft einfach im Handbuch abgedruckt,
mal mit freien Stellen für die Rumpfnummer, mal pauschal für die ganze Serie.
Da war man auch in dioesem Metier noch neu und es war nicht alles haarklein
ausformuliert. Die ganzen Feinheiten kamen später und die "Hersteller-Erklärung"
mutierte immer weiter zum (fälschungssicheren) Zertifikat, was auch wirklich
etwas hermacht. Mehrfarbig, mit allen personalisierten Bootrsangaben, auf
Papier wie Banknoten mit hübschem Siegel...

Einfach kopieren und zusammen mit Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) zur
Anmeldung mitschicken oder mitnehmen, fertig.
__________________
gregor

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  #13  
Alt 02.06.2015, 15:46
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von powertrain Beitrag anzeigen
Woher hast du deine/diese Informationen ????
Hast du beruflich damit zutun ?
ad 1:
U. a. hier:
http://www.pom.be.ch/pom/de/index/st...tboot-rl-d.pdf

Zitat:
Zitat von Seite68
Schriftliche Konformitätserklärung
1. Die schriftliche Erklärung über die Konformität mit der Richtlinie ist beizufügen:
– dem Sportboot; sie muss sich in dem Handbuch für den Eigner befinden (Anhang I, Nummer 2.5),
[...]
2. Die schriftliche Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten
– Namen und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten
– Beschreibung des Sportboots bzw. des Bauteils
[...]
– Identifikation des Unterzeichners, der zur rechtsverbindlichen Unter-
zeichnung für den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten befugt ist.
Wenn der Unterzeichner identifiziert sein muss, gibt es offenbar einen Unterzeichner.

Und in der Fußnote 3 dazu:
Zitat:
(3) Beschreibung des betreffenden Erzeugnisses: Marke, Typ, Seriennummer (gegebenenfalls)
ad 2: nein, nur ein gewisses Interesse an solchen Themen und vor allem eine leicht masochistische Begeisterung für Gesetzestexte (und eine Abneigung gegen schlechte Entscheidungen auf Basis von Halbwissen).

Und es wäre wahrscheinlich die erste EU-Verordnung, in der es nicht links und rechts und insbesondere zu Anfang unterschiedliche Interpretationen gegeben hätte - vielleicht allein schon, weil jeder Hersteller die in seine Landessprache übersetzte Version herangezogen hat. In Griechenland konnte man bspw. weit bis in die 2000er Jahre Neuboote direkt vom Hersteller ohne CE kaufen, was nach geltendem EU-Recht ordnungswidrig war.
Deswegen habe ich ja auch zwischen formal und in der Praxis differenziert.
__________________
Andreas
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  #14  
Alt 02.06.2015, 17:31
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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25.131 Danke in 8.882 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Formal ist die Konformitätserklärung tatsächlich eine Urkunde mit Rumpfnummer und Unterschrift, die Du im Original mitzuführen hast (und bei der Anmeldung vorlegen solltest).
...
Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
ad 1:
U. a. hier:
Zitat:
Zitat von Seite68
Schriftliche Konformitätserklärung
1. Die schriftliche Erklärung über die Konformität mit der Richtlinie ist beizufügen:
– dem Sportboot; sie muss sich in dem Handbuch für den Eigner befinden (Anhang I, Nummer 2.5),
...
Und jetzt verrätst du bitte, wo steht, dass ich das Handbuch mitführen muss.

Handschriftlich
unterzeichnet habe ich noch keine CE gesehen, ich nehme an
die zeichnungsberechtigten Angestellten eines Schlauchbootherstellers haben
etwas anderes zu tun, als CEs von 10.000 Schlauchis de facto händisch zu unter-
schreiben...

Aber die drucken so schön bunt, dass die Tinte richtig echt aussieht....

Originale aus Papier führe ich auf dem Schlauchboot (ausser Versicherungs-
nachweis, SBF und Zulassung im Portemonnaie), weil nicht wasserfest,
garantiert nicht mit mir rum. Weder eine CE, noch einen Mwst.-Nachweis.

Und ob Schlauchi oder Kabinenkreuzer, in diesem Punkt unterscheidet sich
das Thema CE nicht.

Übrigens alles was für die CE für Boote gilt, gilt auch für die Motoren, nur weil
dies bisher nie nachgefragt wurde, sind Motoren nicht im rechtsfreien Raum.
Dann habe ich ja nach ein komplettes Büro auf dem Boot...
__________________
gregor

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  #15  
Alt 03.06.2015, 07:33
hammond-tom hammond-tom ist offline
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Hi

alles echt interessant, da stellt sich mir - immer auf der Suche nach Vereinfachungen - eine Frage:

Analog zu PKWs, bei denen man ja mit einer Briefkopie eines baugleichen Typs verschiedenste Eintragungen durchsetzen kann - meist beim TÜV - müsste man doch mit dem CE Zert eines baugleichen Bootes auch zurande kommen.

Ich weiss, ein Auto ist kein Boot, TÜV kein WSA usw. aber mal prinzipiell:

Wenn es ein Zert für ein Boot xy gibt, dann muss doch wohl nicht jeder, der das selbe Modell zertifiziert haben will, nochmal den Sermon durchlaufen.

Ich gönne ja den Nachzertifizierern Ihre Umsätze, aber die werden sicher in den Fällen auch nur abschreiben bzw kopieren.

Praxisproblem könnte natürlich sein, dass es keine festen Typ-Kennzeichen/Nummern gibt, also die Nachvollziehbarkeit richtet sich ausschließlich nach der Bootsbezeichnung.

Ggf wäre es ja mal einen Versuch wert, sowas durchzusetzen und dann hier im Forum eine Zert- Tauschbörse einzurichten?
__________________
Liebe Grüße
Tom

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  #16  
Alt 03.06.2015, 07:37
hammond-tom hammond-tom ist offline
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kleiner Nachtrag zu den Zertifizierern:
wer ist eigentlich berechtigt, das zu tun?

Es sollte doch eigentlich jeder Sachverständige tun dürfen - oder muss man da eine Genehmigung oder Berufung für haben, ähnlich den "Beliehenen" wie TÜV, Dekra oder Schornsteinfeger?

Das wäre auch mal interessant zu klären - aber wo guckt man?
__________________
Liebe Grüße
Tom

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  #17  
Alt 03.06.2015, 08:13
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powertrain powertrain ist offline
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Die EG-Konformitätserklärung muss vom verantwortlichen Hersteller oder allenfalls seinem befugten Bevollmächtigten ausgestellt werden. Wenn du also dein Boot umbaust, wirst du zum Hersteller....Dann kann schon passieren wenn du eine neue andere Luke einbaust oder einen anderen Motor oder oder oder ....... im Regelfall geht es hier um wesentliche Veränderungen......

Du müsstet dann selber bestätigen das du den Umbau/Einbau nach den gülten Richtlinien vorgenommen hast......


Um auf das mitführen des CE-Zertifikates zurück zukommen .....wer von euch hat das CE zertifikat seines Autos, seines Laptops, seiner Kaffeemaschine, seines Vibrators, seines Mobiltelefones vorliegen ....... ich tippe mal keiner
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  #18  
Alt 03.06.2015, 08:18
hammond-tom hammond-tom ist offline
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Tja eben - befugter Bevollmächtigter - wer befugt den?
Es haben wohl nicht alle Hersteller die ceproof gmbh befugt...

Oder ich bau einfach irgendwas um und dann bin ichs selbst.
Also Aschenbecher rein und Zert erstellen?
Hm...
__________________
Liebe Grüße
Tom

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  #19  
Alt 03.06.2015, 08:25
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76 Danke in 68 Beiträgen
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Der bevollmächtigte Vertreter ist eine Person,
die der Hersteller benennt, damit sie in seinem
Namen tätig wird, und die bestimmte, in der
Richtlinie vorgeschriebene Aufgaben ausführt,
die der Hersteller auf sie übertragen hat.
Alle vom Hersteller benannten bevollmächtigten
Vertreter müssen im Gebiet des EWR
angesiedelt sein, damit sie im Namen des
Herstellers gemäß den Bestimmungen der
Richtlinie tätig werden können. Zu diesem
Zweck erteilt der Hersteller dem bevollmächtigten
Vertreter das schriftliche Mandat, in
seinem Namen tätig zu werden. Dieses
Mandat gibt im einzelnen Auskunft über die
Verpflichtungen, für die der Hersteller seine
Verantwortungen auf den bevollmächtigten
Vertreter überträgt. Gemäß Abschnitt 3.2 des
Leitfadens für die Umsetzung der nach dem
neuen Konzept und dem Gesamtkonzept
verfassten Richtlinien ist ein außerhalb der
Gemeinschaft niedergelassener Hersteller
nicht verpflichtet, einen bevollmächtigten
Vertreter in der Gemeinschaft zu benennen.
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  #20  
Alt 03.06.2015, 08:39
hammond-tom hammond-tom ist offline
Lieutenant
 
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Boot: Glastron 225 GT
74 Danke in 59 Beiträgen
Standard

Aha.
also doch.
Danke.
Schade, da hätten sich einige "Sachverständige" drum gerissen
__________________
Liebe Grüße
Tom

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  #21  
Alt 03.06.2015, 08:41
SRV190 SRV190 ist offline
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Boot: Baja Shooter 27, 496HO
476 Danke in 310 Beiträgen
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Nimm doch einfach die Unterlagen die Du hast und schicke sie zum WSA.
Wenn sie mehr benötigen/sehen wollen werden sie sich melden und Dich bitten es nachzureichen.
Zerbrich Dir den Kopf nicht über Probleme die noch garnicht da sind.
Wilde Vermutungen wie "was wäre wenn, hätte, wäre könnte, etc." kosten nur Nerven und bringen Dicht nicht weiter!
__________________
MfG
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Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 03.06.2015, 08:46
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powertrain powertrain ist offline
Commander
 
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Boot: Joda 5700
76 Danke in 68 Beiträgen
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Wenn du dichalso fachkundig fühlst oder sogar befähigte Person bist .... dann kannst du das CE selber machen .-)

Da ich im Bereich der Arbeitssicherheit und Umwelt beruflich tätig bin, fordere ich von der Eu eine Richtiline zur Erstellung von sinnigen Richtlinen
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  #23  
Alt 03.06.2015, 10:42
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
Fleet Captain
 
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Boot: Buster XL
1.637 Danke in 614 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von powertrain Beitrag anzeigen
Um auf das mitführen des CE-Zertifikates zurück zukommen .....wer von euch hat das CE zertifikat seines Autos, seines Laptops, seiner Kaffeemaschine, seines Vibrators, seines Mobiltelefones vorliegen ....... ich tippe mal keiner
Dass keine Mitführpflicht besteht, solltest du als Fachmann aber wissen. Du hast eine Vorlagepflicht der Konformitätserklärung bei der Bootsregistrierung und ansonsten die Verpflichtung eine Herstellerplakette mit CE Zeichen am Boot zu haben, wenn du die Bundeswasserstraße befahren willst. Dafür kann es sogar Bußgeldbescheide geben.
Die Schachtel mit dem GS Zeichen drauf kannst du getrost im Kamin verbrennen - umweltfreundlich natürlich.
__________________
Gruß
Wolfgang
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  #24  
Alt 03.06.2015, 10:55
hammond-tom hammond-tom ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 10.07.2011
Beiträge: 249
Boot: Glastron 225 GT
74 Danke in 59 Beiträgen
Standard

Hi

Zitat:
Zitat von SRV190 Beitrag anzeigen
Nimm doch einfach die Unterlagen die Du hast und schicke sie zum WSA.
Wenn sie mehr benötigen/sehen wollen werden sie sich melden und Dich bitten es nachzureichen.
Zerbrich Dir den Kopf nicht über Probleme die noch garnicht da sind.
Wilde Vermutungen wie "was wäre wenn, hätte, wäre könnte, etc." kosten nur Nerven und bringen Dicht nicht weiter!
Klar hast Du Recht, man soll nicht heulen, bevor man geschlagen wurde - in Gregors konkretem Fall.

Aber das Thema beschäftigt ja unabhängig davon viele - auch zukünftige - Kaufinteressenten.

Ich finde es deshalb toll, dass hier so rege diskutiert wird, was sollte dieses Forum sonst für einen Sinn ergeben, wenn nicht diesen?

Danke an alle "Mitquatscher"
__________________
Liebe Grüße
Tom

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  #25  
Alt 03.06.2015, 11:02
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
Fleet Captain
 
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Beiträge: 858
Boot: Buster XL
1.637 Danke in 614 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von SRV190 Beitrag anzeigen
Nimm doch einfach die Unterlagen die Du hast und schicke sie zum WSA.
Wenn sie mehr benötigen/sehen wollen werden sie sich melden und Dich bitten es nachzureichen.
Zerbrich Dir den Kopf nicht über Probleme die noch garnicht da sind.
Wilde Vermutungen wie "was wäre wenn, hätte, wäre könnte, etc." kosten nur Nerven und bringen Dicht nicht weiter!
Ist halt doch ein bisschen ein heikles Thema bei manchen Booten. Nicht wahr.
__________________
Gruß
Wolfgang
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