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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Frage zur Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten.
Ein Boot Baujahr 1977 Hersteller unbekannt, Eigenausbau und es gibt keine Papiere zu diesem Boot. Das Boot ist vor Juni 1998 in den Verkehr gebracht worden. Ist hier auch eine CE-Kennzeichnung notwendig oder gilt die Verordnung nur für das Inverkehrbringen von neuen Sportbooten? Wenn ja, wie kommt man in so einem Fall an die CE-Kennzeichnung? MfG joohnf
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#2
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Wieso? ist doch schon "In Verkehr gebracht worden" Also trifft es m. E. nicht mehr zu. Ich habe in den letzten 3 Jahren 4 Boote zugelassen, Änderungen eintragen lassen. Ich würde was weiß ich wie oft von der Entenpolizei kontroliert. Nach einer CE-Zulassung wurde ich NIE gefragt.
Ist fast die selbe Lachnummer wie das E1 für die Zulassung beim kfz.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#3
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hallo,
lies mal in der letzten bootsbörse, steht ein ausführlicher artikel zu dem thema, ich denke auch das du nichts beachten brauchst, wenn es vor dem Termin in einem EU-Land zugelassen war und nicht wieder neu eingeführt wird. Vorsicht z. b. bei booten aus kroatien
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_____________________ Gruß Lutz |
#4
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Wenn du die in Verkehr Bringung vor 1998 irgendwie belegen kannst brauchst kein CE und hast aus der Richtung auch keine Probleme zu erwarten.
Bernd |
#5
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![]() Zitat:
Darstellung zum Thema CE-Kennzeichnung (PDF-Dokument). Belem |
#6
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Hallo Bootsfreunde,
leider gibt auch der Artikel des Bundesverbandes der Wassersportwirtschaft keine Auskunft, wie z.B. mit Selbstbauten zu verfahren ist. Sind Selbstbauten nach Juni 1998 praktisch nicht mehr möglich, es sei denn, man sorgt für eine CE-Qualifizierung? Wie sieht es mit ausgebauten Kaskos aus, die nachweislich lange vor 1998 erworben aber erst nach 1998 fertiggestellt wurden? Was heißt juristisch " in Verkehr bringen"? Muß das Boot vor 1998 eine Zulassungsnummer gehabt haben, oder genügt es, wenn es zu Testzwecken in einem EU-Land im Hafenbecken zu Wasser gelassen wurde? Alles offene Fragen, die Selbstbauer stark verwirren, wenn sie die letzten Veröffentlichungen in diversen Bootszeitschriften lesen, die leider statt Aufklärung nur Verunsicherung bewirken (sollen?). Gruß Wepi |
#7
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selbstbauten sind eine Ausnahme im Sinne der Richtlinie - keine CE-KOnformitätsbewertung notwendig.
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#8
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Hallo nav_HH,
leider stimmt das nicht ganz. In der Verordnung heißt es, dass Test- und Eigenbauten ausgenommen sind, so lange sie nicht in Verkehr gebracht werden!? Bedeutet das, ich darf sie besitzen, aber nicht nutzen? Oder heißt es, ich darf sie zwar nutzen, aber nicht weiterverkaufen? ??? Gruß Wepi |
#9
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Du kannst einen Eigenbau segeln, fahren, auf dem Hof stehen haben oder was auch immer, aber nicht innerhalb von 5 Jahren veräussern - jetzt kann man juristisch über die Auslegung d. 10. Verordnung des PGSG streiten, ob es denn auch bei einem Privatverkauf ein gewerbsmässiges Inverkehrbringen überhaupt ist, aber das will ich nicht als ein blöder Ingenieur, der sich täglich mit CE für Sportboote rumschlagen muss ;)
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#10
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Hallo Nav_HH,
das mit der 5 Jahresfrist habe ich zwar auch schon in diversen Beiträgen gelesen. Weißt Du, in welcher gesetzlichen Vorschrift ich das genau finden kann? Ich würde es nämlich gerne in einer offiziellen Veröffentlichung nachlesen, um mich gegebenenfalls ganz konkret darauf berufen zu können. Gruß Wepi |
#11
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basierend auf die beiden richtlinien 94/25/eg und 2003/44/eu (einfacg googeln oder hier http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/1994/94_25.htm - dort auf Artikel 1 achten....) wird in nationales recht umgesetzt - aktuell die 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz...viel Erfolg!
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