![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hallo,
weiß jemand, ob es in NL erlaubt ist, die Propangasflasche (5 kg) ohne Bunker oder Backskiste, also nackt, auf dem Achterdeck zu stauen? Die Befestigung würde mittels Gurten an der Reling erfolgen. Eine Gasprüfung der Anlage liegt vor, allerdings gibt es zur Zeit keine Staumöglichkeit für die Flasche. Später soll noch eine Backskiste auf Mass, evt. mit einer dichten Tonne mit Bodenablauf etc. folgen. Im Moment soll aber die Platzierung provisorisch sein. In NL sieht man häufiger Gasflaschen, die lose z.b. auf der Badeplattform oder sonst wo stehen. Aber ist das auch zulässig oder gibt es dazu Vorschriften? Ich konnte weder im BF noch im Netz etwas finden. Achja, das Achterdeck ist übrigens mit Kuchenbude verschlossen, Ablauf noch unten / aussen aber gewährleistet. |
#2
|
||||
|
||||
![]()
klar ist das erlaubt, steht doch nirgendwo das die Flaschen in einem Flaschenbehälter stehen müssen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Naja, ich kenne nur die angebliche Vorschrift, dass Gasbehälter dicht verschlossen sein müssen und unten einen Ablauf haben müssen. Das heißt dann wohl aber nicht, dass Behälter grundsätzlich gefordert sind, oder?
|
#4
|
|||
|
|||
![]()
Vorschriften für Gas an Bord
In der Europäischen Union ist die Installation von Gasanlagen auf dem Boot durch die Regeln der Norm DIN EN ISO 10239 festgelegt. Die Kontrolle erfolgt nach den Regeln im Arbeitsblatt G608 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW). Sie muss alle zwei Jahre durch einen zertifizierten Sachverständigen erfolgen. Gasflaschenkasten Gasflaschen müssen in gasdichten Flaschenkästen, verdrehsicher und aufrecht stehend untergebracht sein. Der Kasten muss von oben zugänglich sein und einen dicht schließendem Deckel haben, z.B. eine Backskiste mit Ablauf. Alternativ ist ein Kasten mit Türe an Deck oder z.B. hinter dem Steuerstand möglich. Als Entlüftung muss eine unverschließbare Öffnung von 2 cm² am möglichst tiefsten Punkt fallend außerbord führen. Nicht in den Cockpitlenzer oder Ähnliches! Im Flaschenkasten, der auch Platz für eine Ersatzflasche haben kann, darf keine Zündquelle, z.B. elektrische Verbindung installiert sein. Das Durchleiten von durchgehenden Kabeln ist zulässig. Die Ersatzflasche darf auch an anderer belüfteter Stelle z.B. Ankerkasten mitgeführt werden, nicht jedoch in einer Backskiste ohne Belüftung, wie man das oft bei Charteryachten sieht. https://klabauterkiste.de/gasanlage-auf-dem-boot/ Also offen auf Achterdeck ist demnach NICHT zulässig , NL gehört zur EU und somit gelten die Bestimmungen auch dort. Ich denke auch ,gerade im Sommer , wenn die Gasflasche Stundenlang in praller Sonne steht …… ![]() Gruß Jörg |
#5
|
||||
|
||||
![]()
Die zitierte Norm gilt für alle Boote, die nach 2001 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden. Eine Prüfpflicht wie in Deutschland besteht in den Niederlanden auch für neuere Boote nicht. Letzten Endes kommt es also auf das Alter des Bootes an.
Näheres hier: https://www.hiswa.nl/hiswa.nl/up1/Zc...chure_2011.pdf Groetjes Matthias. |
#6
|
||||
|
||||
![]()
Dazu steht, so weit ich wisse, auf alle Gasflaschen: Nicht in direkten Sonnenlicht ....
__________________
Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg
|
#7
|
|||
|
|||
![]()
Direktes Sonnenlicht ist durch Verdeck nicht gegeben. Das Boot ist Bj. 1978, insofern werde ich mir die Norm durchlesen, welche ich bis dato nicht kannte. Komisch nur, dass das Boot eine gültige Gasabnahme hat, obwohl kein Gaskasten existiert. Wahrscheinlich wurden da aber nur die Leitungen etc. bis zum Übergabepunkt Gasflasche zertifiziert. Wie gesagt, in NL sind viele Boote mit nackten Flaschen oder einfachen offenen Kästen unterwegs. Mich interessiert halt auf was dies fußt oder ob die einfach machen, was sie wollen. Habe natürlich auch keine Lust Ärger zu bekommen.
|
#8
|
|||||||
|
|||||||
![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
mfg Martin (auch noch ohne Gaskasten, aber mit Halterung für 2 Flaschen auf der Badeplattform. Dafür aber außerhalb der EU)
|
#9
|
|||
|
|||
![]()
@ Martin , die Regelung besagt das eine Gasflasche in einem Gasflaschenkasten stehen -muss . Das eine Gasflasche nicht OFFEN stehen darf ! , ist meine Schlußfolgerung , so verstehe Ich zumindest das geschriebene . Macht auch irgenwie Sinn , da Gas schwerer als Luft ist und über den Boden kriecht , könnte es somit auch in die Kabine " fliesen" . Reine Theorie , mit Gas und Strom ist Vorsicht geboten .Es hat schon seine Berechtigung das es diese Regelung und Gasprüfungen gibt , dennoch liest man immer mal wieder von Tödlichen Unfällen .
https://www.svz.de/regionales/meckle...id9567846.html https://www.ndr.de/nachrichten/niede...rtboot128.html Gruß Jörg |
#10
|
|||
|
|||
![]()
G608 Gasprüfung auf Sportbooten
Wir sind ein durch den DVFG anerkanntes Unternehmen zur Durchführung von Gasprüfungen gem. DVGW-Arbeitsblatt G608. Uns geht es in erster Linie um Ihre Sicherheit. Natürlich auch um die Ihrer Stegnachbarn. An Bord von Wassersport-Fahrzeugen befindliche Flüssiggasanlagen müssen alle 2 Jahre von einem sachkundigen Fachmann überprüft und abgenommen werden. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften und der Prüftermine ist der Eigentümer. ------------------------------------------------------------------------------------------------------ Da wir selber keine Reparaturen durchführen bieten wir Ihnen eine unparteiische und objektive Prüfung. Bei Fragen zu Neuinstallation oder Umbauten, stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin und wir kommen zu Ihrem Boot. |
#11
|
||||
|
||||
![]()
Eine Prüfpflicht gibt es auch nicht in Deutschland Flächendeckend... ist Ländersache... in einigen Bundesländern ist es keine Pflicht eine Gasprüfung durchzuführen.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#12
|
||||
|
||||
![]()
Die Frage ist doch, ob sie angeschlossen ist oder nicht.
Sollte sie nicht angeschlossen sein, darf sie überall gelagert und transportiert werden. Auch hängend im Mast. Wenn sie Teil einer Anlage ist, dann muss sie eben nach den Regeln installiert werden. Wie oben beschrieben. Macht doch nicht aus allem eine Wissenschaft! ![]()
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
|
#13
|
|||
|
|||
![]()
Nunja, danke für eure Meinungen. Aber das sind ja auch nur Interpretationen unterschiedlicher Bestimmungen, die ja auch nicht unbedingt auf NL zutreffen. Ich entnehme dem Ganzen, dass es eindeutige Regeln wohl nicht gibt. Kennt jemand Gastonnen für 5 kg Flaschen, welche man später in eine Backskiste einbauen kann? Osculati hat die wohl nur bis 3 kg Campinggas.
|
#14
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Billi ! beim Wohnwagen wird vom TÜV geprüft ob die Gasanlage eine aktuelle Gasprüfung hat , ansonsten keine HU Plakette .Beim Boot gibt es keinen TÜV , deshalb ist jeder Eigner selbst Verplichtet ,die Prüfung machen zu lassen . Bundeslandabhängig ?? wo haste das gelesen bzw. wo kann man das nachlesen. Gruß Jörg |
#15
|
|||
|
|||
![]()
Gasprüfung ist aber nicht das Thema, die hat mein Boot nämlich. Es geht nur um die Lagerung der Flasche auf dem Achterdeck.
|
#16
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
in Brandenburg ist es meines Wissns Pflicht.. (zumindest auf den Landesgewässern)
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (11.02.2019 um 09:20 Uhr) |
#17
|
|||
|
|||
![]()
In Deutschland fallen Wohnwagen nicht unter die Gaspruefungspflicht, Bundesweit.
bei Wohnmobilen besteht dahin wieder eine Pruefpflicht. Der Gaskasten muss in Deutschland wenn er im Fahrzeug verbaut ist zum Innenraum Dicht sein und einen Auslass unten ins freie haben. Wenn Gasflaschen im Freien gelagert werden muessen sie gegen verrutschen gesichert werden und gegen unbefugtes bedienen gesichert werden abschliess barer Behaelter, das gilt übrigens auch in NL.
__________________
Grüße Daniel |
#18
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Groetjes Matthias.
|
#19
|
||||
|
||||
![]()
Hi Leute,
ich denke das eine Gasflasche durchaus im Freien gelagert werden darf, das hat bei mir auch noch nie jemand beanstandet und ich wurde schon oft kontrolliert (in NL). Ich habe eine Gaskiste nach Vorschrift, aber auch noch eine 5 kg Flasche die offen gelagert wird (für einen Gasgrill). Das eine Gasflasche nicht in der Sonne stehen darf ist Quatsch, guckt euch mal an wie Gasflaschen bei Gashändlern gelagert werden. Die stehen da meistens auch in der Sonne. Oder was sollen denn Dachdecker machen die Flachdächer neu schweißen? Erst ein Sonnendach drüber bauen? Die arbeiten auch in der prallen Sonne. Gruß Achim
|
#20
|
|||
|
|||
![]()
https://www.hiswa.nl/hiswa.nl/up1/Zc...chure_2011.pdf
Vielleicht hilft das hier? Gasflasche in der prallen Sonne halte ich auch für ungefährlich. Selbst in Spanien/Portugal stehen die teilweise im Freien zum Verkauf. Unabhängig von Gasprüfungen kann man es sich aber recht einfach machen. Einfach nen Manometer für ein paar Euro an die Gasflasche anschließen. Gas aufdrehen. Gas abdrehen und schauen ob der Druck innerhalb einer Stunde merklich abfällt. Tut er dies ist irgendwo was undicht. Gruß Chris |
#21
|
||||
|
||||
![]()
Nö. Einige Vereine/Häfen verlangen es.
__________________
Grüße aus dem Harz, Bodo. ![]() |
#22
|
||||
|
||||
![]()
Stimmt aber kein Gesetz verpflichtet dazu... anders wie in anderen Bundesländern
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#23
|
|||
|
|||
![]()
Wir sind hier aber in den Niederlanden! Insofern sind deutsche Bundesland - Bestimmungen irrelevant.
|
#24
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Gruß Chris |
#25
|
||||
|
||||
![]()
Der HIWA-Standpunkt wurde schon sehr früh dokumentiert. Lesen bildet.
|
![]() |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Achterdeck - Bodenbelag? | catweazleHH | Allgemeines zum Boot | 32 | 03.11.2010 09:09 |
Erhöhtes Achterdeck, Wonne oder Pest ? | T-Technik | Allgemeines zum Boot | 7 | 28.02.2010 21:00 |
Gasflasche an Bord erlaubt? | Sturmbootjan | Kleinkreuzer und Trailerboote | 5 | 12.09.2009 21:39 |
Belag Achterdeck | kanalskipper | Allgemeines zum Boot | 6 | 02.07.2009 12:43 |
Warum steht man beim Kranen auf dem Achterdeck | Thomas Hamburg | Kein Boot | 4 | 01.02.2007 09:41 |