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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo, bin neu hier im Forum, und vlt. könnt Ihr mir bei einer Sache die mich ziemlich drückt ja weiterhelfen. Habe am 23.05 in meinem Heimathafen einen "Auffahrunfall" gehabt und bin auf einen Steglieger rückwärts aufgerauscht nachdem in meinem Boot beim Rangieren in die Liegebox der Schaltzug in der Schaltbox gebrochen ist und dieser die Schaltung in Rückwärtsfahrt blockiert hat. Beule in Steglieger. Am nächsten Tag Schadensmeldung an BGV Versich. Diese fragt am 04.06 nach Ursache für Bruch und Alter des Zuges. Geantwortet,dass ich weder Alter noch Fehlerursache kenne, da Zug bis dahin tadellos funktioniert hat.(Boot im Herbst 17 gekauft, Saga 27 AK) Das war 13.06.Habe der Vers. in meinen beiden Schreiben mitgeteilt dass Boot zw. Unfallermittlung zu besichtigen ist.
Nun habe ich seither nichts mehr gehört von Versicherung. Was mache ich jetzt? Ich möchte den Schaden reparieren um das Boot wieder nutzen zu können. (Neuer Schaltzug einbauen) aber dann wird die Versicherung vermutlich zicken. Aber das Boot liegt jetzt seit 6 Wochen im Hafen und ich kann nichts tun. Wie weiter? Hat jemand Erfahrung mit der BGV Versich. |
#2
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Rufe doch einfach bei Deiner Versicherung an und erkundige Dich nach dem aktuellen Status
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Gruß Heinz, ![]()
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#3
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Wer für den Schaden an dem "Steglieger" (Ich nehme an, das es sich um ein anderes Schiff handelt.) aufkommt, scheint dir ja schnuppe zu sein. Wenn sich da deine "Vers." (?) dumm stellt, bist du dran.
Aber dann noch auf die Idee zu kommen, den maroden Schaltzug von der eigenen Kasko ersetzt zu bekommen, finde ich schon arg vermessen. Oder habe ich die Sache vollkommen falsch verstanden?
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#4
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Wenn das Schadenereignis nicht vorhersehbar und abwendbar war, bleibt der Dritte auf seinem Schaden sitzen - es sei denn, er hat eine eigene Kasko- Versicherung.
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#5
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Wer für den Schaden an dem "Steglieger" (Ich nehme an, das es sich um ein anderes Schiff handelt.) aufkommt, scheint dir ja schnuppe zu sein. Wenn sich da deine "Vers." (?) dumm stellt, bist du dran.
Aber dann noch auf die Idee zu kommen, den maroden Schaltzug von der eigenen Kasko ersetzt zu bekommen, finde ich schon arg vermessen. Oder habe ich die Sache vollkommen falsch verstanden? Ganz falsch verstanden! Natürlich wird der Schaden bezahlt, und wie ich hoffe, von meiner Haftpflicht. Der Punkt ist, dass ich eigentlich erwartet hätte dass zu dem Schaden ein Gutachter der Versicherung kommt, zeitnah, sich das anschaut, dann die Versicherung kommuniziert wie die Unfallermittlung läuft. Aber gar nichts seit vier Wochen? Das kommt mir doch seltsam vor. Von Autoversicherung kenne ich das anders. Gruß, Bernd
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#6
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![]() Zitat:
Wenn es nicht vorhersehbar war, wie soll ich es dann abwenden, bzw. etwas dagegen tun ? Oder soll es heissen „nicht vorhersehbar und NICHT abwendbar“ aber dann sollte der Dritte erst recht nicht auf seinem Schaden sitzenbleiben, denn dafuer kann ich ja dann wirklich nichts.... Oder habe ich hier irgendwas nicht verstanden ? Mhhh....
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#7
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Hat denn die Versicherung kontakt mit dem Geschädigten aufgenommen?
![]() Wenn ich der Geschädigte wäre, hätte ich schon längst einen Gutachter eingeschaltet, den Schaden behoben und mein Anwalt hätte dir wahrscheinlich schon die Rechnung präsentiert. |
#8
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823 BGB sieht eine Schadenersatzpflicht nunmal nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit vor. Deswegen gibt es zum Beispiel im KFZ-Wesen erweiternde gesetzliche Regelungen. |
#9
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Es ist kein Haftpflichtschaden, da Materialbruch und somit keine Haftung!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#10
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Aber wo kann ich das nachlesen? Letztendlich ist es doch egal, warum jemand mir in die Kiste fährt und ob das jemand über seine Haftpflicht oder selbst bezahlt ist doch für mich zweitrangig. |
#11
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Eben nicht, da vom Boot im Gegensatz zum Auto keine allgemeine betriebsgefahr ausgeht.
Selbst bei uns in der Schleuse erlebt: Drei Segler liegen in der Schleuse, Stahlmobo kommt rein, Schaltung reist und anstatt aufzustoppen beschleunigt er. Ergebnis drei kaputte Segler, zwei werden von ihren eigenen Kaskoversicherungen repariert, der dritte hat keine, klagt und Verliert in zwei Instanzen. Keine Chance die Hapftplicht des Mobos muss nicht zahlen da der Schiffsführer keinen Fehler gemacht hat. Daher ist die Kaskoversicherung so wichtig
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#12
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Das Zauberwort heißt Gefährdungshaftung. Ist eben nicht so wie beim Auto. War mir nicht klar.
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#13
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habe zwar die Argumente verstanden, kann dem aber nicht so ganz folgen....
heißt also: wenn mir ein Boot reinkracht, welches technische Mängel aufweist (gibt ja auch keinen TÜV dafür) habe ich als Anlieger, der nix dazu beisteuert hat die A-Karte? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen! Aber hier in Deutschland ist ja alles möglich.... |
#14
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Der TO will doch nur wissen ob er nun seinen Schaltzug tauschen darf!
---> Versicherung anrufen und Fragen!
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Mit freundlichem Gruß Krohmie "There's no place I can't be since I found Serenity. You can't take the sky from me." Serenity - Das kleine Schiff |
#15
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#16
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Wenn die Bootsversicherung streikt, müsste aber zumindest die persönliche Haftpflicht greifen...
Is doch dann so als ob jmd. mit seinem Fahrad ans Auto fährt und z.B. den Spiegel abreist..... |
#17
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Bei Kindern in dem Alter müssen die Eltern nicht auf Schritt und Tritt hinter den Kindern her sein und Kinder unter 12 sind nicht Haftbar. Es gibt Haftpflichtversicherungen die sowas freiwillig zahlen (um gute Nachbarschaft nicht zu gefährden) aber eigentlich hast du Pech! Aber im Straßenverkehr gilt halt im Gegensatz zum Bootssport die Gefährdungshaftung. Beim Boot ist es so das der Schiffsführer bzw. die Haftpflichtversicherung nur zahlen muss wenn er einen Fehler macht (Zuviel Gas, abgelenkt, Vor und Rückwärtsgang verwechselt, etc.), bei einem nicht absehbarem defekt (Schaltzug reist in Hülle) hat er keine Schuld, ergo keine Haftung.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#18
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Und das ist sogar bei Bootsbränden so, brennt ein Boot durch den Fehler des Eigners, zahlt die Haftpflicht auch die beiden Boot rechts und links. Greift das Feuer aber von den Booten rechts und links auf die daneben liegenden über zahlt wieder nur deren eigene Kasko. Denn das Feuer greift ja nicht vom verursachenden Boot über und die Eigner der Boote von denen das Feuer übergreift handeln nicht Schuldhaft und sind somit nicht Haftbar. Hier ist die einzige Chance zu behaupten das das Boot in zweiter Reihe durch Funkenflug in Brand geraden ist, dann zahlt die Haftpflicht vom ersten Boot!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#20
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will mich zwar nicht streiten...
denke aber schon, egal ob kind, boot oder sonst etwas jemand anderen einen Schaden zuführt, dass dieser Mensch, Familie, o.ä. dann gegenüber dem Geschädigten verpflichtet ist (sein sollte), den schaden zu beseitigen bzw. dies von seiner Versicherung regulieren zu lassen... (wäre zumindest für das menschliche miteinander sehr hilfreich) sollte dem nicht so sein und ich mit meiner Meinung falsch liege, kann ich nur sagen: "top rechtsstaat!!!" (früher hat man so etwas anders geregelt...) Geändert von Schakalaka (02.07.2018 um 09:54 Uhr) |
#21
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#22
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möchte es noch einmal anders ausdrücken
![]() wenn einem selbst so etwas passiert, erwartet man von seinem gegenüber, dass er für den schaden aufkommt. genau so sollte man dann auch selbst reagieren, wenn man der verursacher ist! (geben und nehmen / leben und leben lassen) aber das wird hier glaube nicht mehr so gehandhabt.... wozu ist man denn haftpflichtversichert? |
#23
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#24
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Die Haftpflicht hast du wenn du nicht rechtzeitig Schnee räumst und sich der Briefträger auf die Klappe legt.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#25
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![]() mir ist klar das die versicherungen versuchen sich heraus zu winden. was ist wenn deine kasko sagt, die wollen das nicht bezahlen? ist mir nun auch egal, da es nichts bringt über sinn oder unsinn zu philosophieren.... sicher gibt es für jeden fall ein beispiel. ich möchte jedenfalls niemanden schädigen und hoffe, dass ich in der wahl meiner versicherung richtig lag ![]()
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