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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hat jemand Erfahrung, wie genau die Geschwindigkeitsanzeigen der MOBOs sind?
Wenn 12 km7h auf dem Tacho steht, wieviel Toleranz gibt die WSP?
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Alle fangen mal an ... |
#2
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Also wie schnell darf ich laut Tacho fahren ohne von der WSP eingefangen zu werden?
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Alle fangen mal an ... |
#3
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#4
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wie Du die Geschwindigkeitsbegrenzung einhältst ist der WaschPo egal. Du bist dafür verantwortlich ein geeignetes Gerät mitzuführen, das Dir Deine Geschwindigkeit korrekt anzeigt.
Die genaueste Messung wirst Du sicher mt einem GPS haben. Alle mechanischen Messungen sind ungenau und zeigen zudem nur die Geschwindigkeit durchs Wasser an. Wichtig ist aber die Geschwindigkeit über Grund.
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Charly |
#5
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Zitat:
man muss nur --> s.o. Zitat:
all diese bestimmungen / verordnungen / gesetze wurden erlassen als GPS für normalmenschen nicht erhältlich waren und laser zwecks geschindigkeitsmessung der waschpo nicht zur verfügung standen. wie konnten die damals eigentlich überleben? mal ganz abgesehen davon, dass die präzision solcher messungen jederzeit vor gericht bestritten werden kann. le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
#6
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Die Toleranz ist sehr gering, 10% bei 10km/h sin halt auch nur 1km/h.
Für mich ist die Staffelung der Geschwindigkeitsregelung sowieso technischer Blödsinn. 5-8-9-10-12-25 km/h ![]() Auch mit GPS dürfte es schwierieg sein auf ein km/h genau zu fahren. Bei den geringen Geschwindigkeiten macht es sich schon bemerkbar, ob ich die Heckwelle eines anderen Bootes "hoch" oder "runter" fahre. Zur Präzision der Messung bin ich mir auch nicht sicher, ob das bei Booten genauso wie bei Autos funktioniert. Ein Auto fährt (mit zum Boot relativ hoher Geschwindigkeit) in eine Richtung. Ein Boot aber bewegt sich, außer in Fahrtrichtung noch um alle drei Achsen (Rollen, Stampfen, Schlingern). Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#7
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Da habe ich aber noch eine Frage:
Geschwindigkeit über Wasser oder über Grund? Zur Vermeidung von Wellenbildung kann doch wohl nur die Geschwindigkeit über Wasser maßgebend sein. Auf See und Seen ist die meistens = V über Grund. Auf dem Rhein, Donau etc. ist das aber doch wohl anders. Wer weiß genaues? Über die Genauigkeit von Bootstachos kann ich nichts sagen, denn ich richte mich nach dem Drehzahlmesser und einer einmal erstellten Vergleichstabelle ermittelt mit Stoppuhr und Flußkilometrierung in beiden Richtungen. Mit einem anderen Prop wird die natürlich ungültig und muß neu erstellt werden.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#8
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Hab mich vor 2 Jahren mal mit nem Bootsführer der Waschpo unterhalten. Das Behördenfahrzeug hatte alles, nur kein Log. Die haben einfach an den Drehzahlmesser Markierungen gemacht und die Geschwindigkeit drangeschrieben. Genauso, wie ich bei unserem ersten Schiff! Die Geschwindigkeitsangaben für die Markierungen hatten sie von ihrer Radarpistole, die sie auf Bauwerke am Ufer gehalten haben.
Aber mal im Ernst zur Meßgenauigkeit: Bei Geschwindigkeitskontrollen geht es doch nicht um einen km/h! Wenn aber einer auf ner Kanalstrecke glaubt, seinen Gleiter ausfahren zu müssen, dann gibt es nun mal nen Knöllchen. Aber auch da kommt es nicht auf einen km/h an, oder auf die Meßgenauigkeit! Grüße Jürgen
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Slow down, you move too fast....... |
#9
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![]() Zitat:
![]() Viel Erfolg! Gruß Uwe
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Gruß Uwe |
#10
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![]() Zitat:
Aber genau das ist das Problem. Es geht um ganz wenige km/h, weil die gleichen Toleranz-% wie an Land gelten. ![]() Und jeder Euro "Sprit-Nebenkosten" ist einer zu viel. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#11
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Moin,
als ich vor 20 Jahren ( ist das wirlich schon so lange her ![]() den FSB gemacht hab, lag die Beweislast beim Bootsführer ! Wenn die Waspo gesagt hat du warst zu schnell, dann war das so. Klingt zwar nicht nach Rechtstaat ,aber.... Grüße Torsten
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manche Boote fahren elektrisch..... |
#12
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Moin.
@huebi: Geschwindigkeitsbeschrenkungen sind immer Fahrt über Grund. Desweiteren ist es auch nicht notwendig auf einen km/h genau zu fahren. Man muss nur unter dem Limit bleiben. Auch ein PKW exakt auf 50km/h zu fahren ist nicht einfach. Wer aber auch im Auto immer mit 59km/h durch den Ort fährt, weil ja erst ab 60 geblitzt wird, lebt halt mit höherem Risiko... Zum Thema "Weg durch Zeit" mein lieblingsbeispiel vom Elbe-Lübeck-Kanal (vom hörensagen und sicherlich eine urbane Legende, aber denkbar): Morgens in Lauenburg reingefahren, Washpo Scherge steht in der Schleuse und macht sich Notizen. Abends in Lübeck angekommen, Waschposcherge verteilt Tickets: "Guten Abend, Sie hätten noch gar nicht hier sein dürfen...." |
#13
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aufm wasser ist alles anders. es bleibt also die frage eine spende zwecks erhalt der arbeitsplätze zahlen? oder auf nen bussgeldbescheid warten und einspruch erheben? bei überschreiten der beispielsweise höchstzulässigen geschindigkeit von 9 km/h um 2 km/h dürfte vor gericht der nachweis einer korrekten messung sehr schwierig werden. le loup
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#14
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![]() Zitat:
Das ist falsch! Die Beweislast liegt und lag schon immer bei der Waspo, denn im Zweifelsfall müssen Sie bei Gericht nachweisen, dass und wieviel du zu schnell gefahren bist. Und auch hier gilt: "in dubio, pro reo"
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Grüße aus Bärlin Thomas ![]() |
#15
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![]() Wenn ich, bei erlaubten 12 km/h in Gleitfahrt bin, dann fahre ich mit Sicherheit schneller als erlaubt. Das sieht sogar ein einäugiger WSP. ![]() Aber wieviel schneller ist nur durch Messung exakt zu sagen. Also ohne Messung kein Bußgeld ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#18
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Schön, oder? ![]()
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Grüße aus Bärlin Thomas ![]() |
#19
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![]() Zitat:
von bundeswasserstrassen sehe ich da nix le loup
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#20
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![]() Habe aber auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, deswegen steht da ja auch "z.B." bezogen auf das hier behandelte Thema.
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Grüße aus Bärlin Thomas ![]() |
#21
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zeitgetaktet durch die insgesamt sieben Schleusen fährst. Da könntest Du mal zwischendurch auf einer Teilstrecke gemessen werden, aber eigentlich auch nur auf dem Abschnitt Witzeeze - Donnerschleuse, alle anderen Ab- schnitte sind wohl zu kurz. Wer verbreitet solche Märchen? Belem |
#22
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![]() Zitat:
da steht wieviel für welche Ggeschwindigkeitsüberschreitung zu zahlen ist. Aber nichts über den Nachweis, also gemessen oder geschätzt (Gleitfahrt). Oder habe ich was überlesen ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#23
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Hallo Lutz,
nein, du hast nichts überlesen. ![]() In der Regel wird, soweit ich weiß zumindest in Berlin und Brandenburg, die Geschwindigkeit mit einem Lasergerät gemessen. Ich weiß es nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass es im weitesten Sinne auch ein Schätzen der Geschwindigkeit gibt. Das würde ich mir dann so vorstellen, dass man deutlich zu schnell ist, so dass die Waspo hinterherfährt und dabei auf dem eigenen Tacho die Geschwindigkeit abliest. Dabei ist die Toleranz, die abgezogen werden muß, aber deutlich höher als beim Lasern. Vielleicht hat da ja schon wer Erfahrungswerte. ![]()
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Grüße aus Bärlin Thomas ![]() |
#24
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![]() Zitat:
oder steht im jeweiligen landes-schiffajrtsgesetz ein paragraph, welcher die busldregeln des jeweiligen landes auf die bundeswasserstrassen überträgt? ich hab im moment leider keine zeit zum suchen aber irgendwo muss die rechtsgrundlage für kostenpflichtige verwarnungen und bussgelder auf bundeswasserstrassen zu finden sein. le loup
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#25
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aufgrund eines Gesetzes erhoben werden, und Landes- und Bundes- recht sind in diesem Punkt getrennt. Belem |
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