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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo
ich habe nächste Woche die SRC Prüfung und habe eine Frage die so weder im Kurs, noch (für mich findbar) im Internet zu lesen ist. Folgendes als Grundlage: https://www.pa-muenchen.de/bilder/Sp...V%20PUBLIC.pdf Bei der Sicherheitsmeldung steht, dass man zuerst eine Sprachankündigung auf Kanal 16 machen soll (verstanden, soll ja jeder mitbekommen, das man was wichtiges mitteilen will). Und dann auf Kanal 6 die eigentliche Meldung abgibt. Soweit so gut. Aber was genau sage ich nun auf Kanal 16 und was auf 6? Macht ja wenig Sinn auf beiden Kanälen das gleiche zu sagen. Und nur den Anruf auf 16 und die Meldung auf 6 macht ja auch keinen Sinn. Kann mir hier bitte jemand klarheit verschaffen, ich weis nicht mehr weiter. Gruß Flo |
#2
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Hallo Flo,
hab jetzt nirgends nachgeschaut. Aus der Erinnerung heraus meine ich die Ankündigung der Meldung auf Kanal 16. Die eigentliche Meldung dann auf Kanal 6. Herzliche Grüße Andreas |
#3
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Securite wird auf See nur auf 16 ausgesendet (binnen 10) (all stations, wer, was wann wo- out)- fertig. Es gibt keinen Kanal für weiteren Funkverkehr. Du verwechselst da was.
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#4
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schaue Dir bitte mal den Link an, das hat er wohl von seinem Ausbilder bekommen (ganz Rechts unter Spalte Hinweise)
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Mit besten Grüßen Andreas |
#5
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Wenn ich mich recht an meine Ausbildung erinnere, war Kanal 6 der internationale Kanal zur Koordinierung von SAR Einsätzen z.B. zwischen Schiffen und Helikoptern.
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Gruß Dirk -------------------------------------------- Elbe km 50,5 re Ufer
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#6
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Ja und? Das abgebildete Beispiel ist realitätsnaher als alle Splitkanalmeldungen. Wenn da ein Latenenpfahl im Rhein bei Kilometer 888 treibt dann werde ich das genau so auf Kanal 10 melden und keine weitere Sabbelei auf 6 anzetteln.
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#7
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![]() Zitat:
![]() Ich Persönlich würde hier auf 16 bleiben und gut ist, aber das ist meine Meinung
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Mit besten Grüßen Andreas
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#8
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Kanal 6 wird von Luftfahrzeugen bei Bedarf (in Ausnahmefällen auch von Küstenfunkstellen) den Seefunkstellen zugewiesen. Erst dann wir auf Kanal 6 geschaltet.
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect |
#9
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Mit besten Grüßen Andreas |
#10
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Am Rhein brauchst Du aber kein SRC. Und es war eine Frage zum SRC. Mit dem Hinweis auf die Handhabe beim Binnenfunk bist Du also falsch.
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * |
#11
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Also, eine Securité-Meldung, gerade wenn sie etwas länger ist, wird auf Kanal 16 nur angekündigt (bei kürzeren Meldungen nicht erforderlich). Du sendest auf Kanal 16 an All Stations unter Angabe Securité und deiner Kennung, dass auf Kanal 6 oder ggf. anderem Kanal eine Sicherheitsmeldung erfolgt. Der Text also sinngemäß "Auf Kanal ... folgt eine Sicherheitsmeldung. Bitte umschalten auf Kanal ..". Dann wartest du etwas ab, schaltest selbst auf den angegebenen Kanal und sendest dann die Securité-Meldung lt. Schema.
In der Prüfung kommt sowas selten bis gar nicht vor. Falls eine Securité-Meldung abgegeben werden soll, erfolgt die Meldung auf Kanal 16 (entsprechend der Dringlichkeitsmeldung). Das Ausweichen auf andere Kanäle solltest du kennen, aber es wird nicht abgeprüft (heißt aber nicht, dass das völlig ausgeschlossen ist). Du kannst, und da wird sich jeder Prüfer freuen, das Problem umgehen. Andere Kanäle kommen nur in Betracht, wenn Kanal 16 belegt ist oder die Meldung sehr lang ist. In der Prüfung ist der Kanal aber nie belegt (mit Squelch vorher prüfen/damit hast du dem Prüfer angezeigt, dass du das Problem erkannt hast) und in der Prüfung sind die Meldungen auch nie lang.
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#12
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In der Prüfung kenne ich das eigentlich nur so, dass die Warnnachricht gleich auf Kanal 16 rausgehauen wird.
Das Beispiel mit Kanalwechsel würde in der Praxis nur Sinn machen, wenn die Nachricht länger ist. Küstenfunkstellen (z.B. Sassnitz Traffic oder Polish Rescue Radio) machen das häufig so. Das läuft dann ab wie folgt: Kanal 16: 3 x SERURITÉ 3 x ALL STATIONS this is 3 x [Name] [Rufzeichen] [MMSI] with navigational Warning on Channel 6 anschließend Kanal 6: 3 x SERURTÉ 3 x ALL STATIONS this is 3 x [Name] [Rufzeichen] [MMSI] in Position ... [Nachricht] OUT Und nicht vergessen - vorher auf Kanal 6 gucken, ob der frei ist und auch vor der Aussendung noch mal kurz die Rausche aufdrehen! ;) Gruß Micha
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![]() Geändert von MacMicha (28.11.2021 um 19:13 Uhr) |
#13
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Moin,
Lyngby Radio (Küstenfunkstelle von Dänemark) macht es auch so. Ankündigung auf K16, in der Ankündigung wird dann auf die Arbeitskanäle verwiesen. Den passenden Kanal muss dann jeder für sich heraussuchen. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#14
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![]() Zitat:
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Viele Grüße Joachim ![]()
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#15
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Moin moin,
Zitat:
Steht exakt so auch in den Radio Regulations in Chapter VII: Zitat:
lg, justme
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#16
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Danke liebe Leute
![]() Es wurde jetzt zwar einiges durcheinander geschrieben, aber der Zitirte Beitrag ähnelt dem schon am meisten wo ich nun auch an anderen Stellen gefunden habe. Mich interessiert aktuell auch gar nicht wirklich wie das in der Praxis dann abläuf, sondern was der Prüfer hören will (Seien wir mal ehrlich, welche Prüfung spiegelt denn wirklich die realität zu 100% wieder ![]() Danke an alle die mir geantwortet haben Zitat:
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#17
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So ist es, als mein Sohn in Spanien einen Hafen gerufen hat, um nach einem passenden Liegeplatz zu fragen, kam nach lupenreiner englischer Anfrage auch nur nur ein:
"Hola häää?" ![]() Unser Prüfer war allerdings recht pingelig.
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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#18
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Hallo
Das ist bei mir zwar auch schon zwei Jahre her, aber hatte in der Ausbildung niemand was von Kanalumschalterei gesagt und die Prüfer wollte es anscheinend auch nicht hören. Was sagt denn euer Ausbilder, die wissen ja meißtens was "ihre" Prüfer hören wollen. Gruß Ulf |
#19
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Ich hatte letztes Jahr UBI- und SRC-Prüfung ... zudem dieses Jahr LRC-Sprechfunkzeugnisprüfung. Die Konstellation mit Ankündigung einer Meldung mit anschließendem Kanalwechsel war in keiner Prüfung Gegenstand. Man muss es wissen, aber geprüft wird es nicht. Auch viel zu umständlich in einer Prüfung und wird auch von den Prüfern sicherlich als nicht geeignet für Prüfungen eingestuft. Aber wenn man's weiß, dann könnte man es auch in der Prüfung zeigen. Also letztlich es auch lernen, auch wenn man tatsächlich nicht gefragt wird in der Prüfung.
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#20
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Bei uns hieß es:
Kanalwechsel nur (in dem EXTREM UNWAHRSCHEINLICHEN Fall), dass gleichzeitig auf Kanal 16 ein Mayday läuft. Dann nur kurz die Anmeldung der Securité Meldung auf 16 mit Hinweis auf den Schiff/Schiff Kanal für den eigentlichen Meldetext. Unseren Prüfern war tatsächlich auch sehr wichtig, dass Generell auf jedem Kanal zunächst per Squelch getestet wurde ob der Kanal frei ist, BEVOR man losbrabbelt. Auch, wenn auf 16 ein Anruf und auf einem Arbeitskanal ein Gespräch / eine Meldung gemacht wird. VORHER auch auf dem Arbeitskanal schauen, ob dieser grad frei ist, sonst einen anderen suchen. Zumindest theoretisch. In praxi musste das keiner zeigen. Chrischan |
#21
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Nachdem justme schon einen kleinen Teil des WRC07 zitiert hat, habe ich mich mal auf die Suche gemacht und mal nachgelesen wie es denn laut Vorschrift wirklich gehört.
Unter Punkt 33.35 auf Seite 168 werdet ihr fündig ![]() Zitat:
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#22
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![]() Zitat:
Aber das hier: Zitat:
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#23
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Diese Vereinbarung beinhaltet Regeln u Hinweise. Sie sollen eine Kommunikation international in Seenotfällen erleichtern.
Wie es immer so ist mit Normen, sie versuchen alles Notwendige zu umfassen und man stellt fest, es gibt doch Lücken (die der eine nutzt, die der andere unbedingt geschlossen haben möchte). Ohne jetzt das gesamte Vorschriftswerk zu durchforsten, vielleicht findet sich irgendwo noch eine Handlungsanweisung, so kann man schon aus dem Sinn der Vereinbarung schließen, was zu tun ist. Bei unwichtigen und langen Sicherheitsmeldungen wählt man einen Arbeitskanal, um die Schifffahrt möglichst zeitnah über Gefahren zu informieren. Den Arbeitskanal wählt man aber nur dann, weil nicht jeder dort informiert wird, wenn der Kanal 16 blockiert wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn dort ein Notfall oder Dringlichkeitsfall Priorität hat. Ein Notfall darf unter keinen Umständen gestört werden. Es verbietet sich sogar die Ankündigung der Sicherheitsmeldung, wenn da Sprechfunk zum Notfall läuft. Ob die Farbe an einer Tonne durch Rost abgeblättert ist und der Erneuerung bedarf, interessiert da überhaupt nicht. Auch die Ankündigung der Sicherheitsmeldung ist dann auf Kanal 16 verboten. Ist allerdings über Stunden Schweigen auf Kanal 16, dann kann man auch schnell diese Meldgung absetzen, damit alle wissen, da schwimmt keine grüne sondern eine bräunliche Tonne. Auf den Arbeitskanal mit vorheriger Ankündigung wechselt man, wenn auf Kanal 16 schon Funkverkehr herrscht und man mit seiner Meldung andere Gespräche womöglich unterbricht. Letztlich ergibt sich die Lösung des Problems aus den Vorschriften, aber unter Zuhilfenahme des Sinns und Zwecks der Vorschrift und unter Berücksichtigung, dass im Einzelfall vielleicht der Einzelne unterschiedlich handelt. |
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