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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo Zusammen,
wir haben auf unserem Boote eine elektronische Trinkwasserpumpe der Marke Marco Typ UPo/E ohne Ausgleichsgefäß installiert. Diese Pumpe wurde letztes Jahr im Juni installiert. Nach unserem Urlaub im September schaltete die Pumpe nicht mehr automatisch ab. Nach ausschalten der Energieversorgung schaltet sie dann ab und bei Wasserentnahme auch wieder an, aber dann wieder nicht mehr automatisch ab. Die Pumpe hat 2 Jahre Garantie. Jetzt haben wir wieder reklamiert und der Lieferant lehnt eine kostenlose Reparatur ab mit der Begründung, dass kein Druckausgleichsgefäß nach der Pumpe installiert ist. Frage: Weiß jemand ob diese Aussage stimmt - der Vorteil der elektronischen Pumpen ist doch - Kein Ausgleichsgefäß erforderlich, oder ? Gibt es im Forum jemand der ähnliche Probleme hat/hatte ? Welche alternative Pumpe ist zu empfehlen - eingebaut jetzt Marco UP6/E mit 26ltr. Vielen dank für eure Unterstützung Heinz-Jürgen vom "MISTER B" |
#2
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Ich kann dir bei dem Problem zwar nicht helfen, aber was sagt den der Hersteller? Also zum Thema Installation mein ich.
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Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht.... ![]() |
#3
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Hallo Andreas,
In Bedienungsanweisung (Ital./Engl) steht dazu nichts. Vereinskollege hat über anderen Händler gleiche Pumpe auf Garantie repariert bekommen. Marco ist eine ital. Firma und somit für mich für techn. Auskunft nicht erreichbar. Ich denke hier will jemand Arbeit sparen. Grüße aus Karlsruhe Heinz-Jürgen |
#4
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Das Ausgleichsgefäß ist doch dazu da um bei kleinem Druckverlust nicht ständig die Pumpe laufen zu haben das beeinflusst die Abschaltung der Pumpe nicht wirklich.
Abschalten bei erreichtem Druck muss die Pumpe aber in jedem Fall.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]()
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#5
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Hallo Heinz Jürgen,
Schreib den hersteller an, schildere dein Problem, Rechnung als Anhang. https://www.marco.it/de/contacts/ Gruß Thomas |
#6
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Hallo Heinz-Jürgen,
Ein Druckausgleichstank ist nicht erforderlich, so steht es beim Anbieter in der Beschreibung: https://www.svb.de/katalog/de/s_203.pdf ich habe eine ähnliche Pumpe und da ist auch kein Ausgleich montiert...
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#7
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Moin
Das ist, wenn vorhanden, auch kein Ausgleichsgefäß sondern ein Druckspeicher. der sorgt da für, dass bei kleinen Entnahmen oder leicht tropfenden Entnahmeventilen oder sonstigen Undichtigkeiten im Wassersystem die Pumpe nicht sofort einschaltet. Erfahrungsgemäß ist der untere Einschaltdruck schon nach kleinen Mengen erreicht. dem Druckschalter ist es aber egal ob da noch ein Druckspeicher montiert ist oder nicht. Meine Surflow (ist das Japsco?) fahre ich seit fünf Jahren ohne Druckspeicher und zwei drei mal war sie auch schon leicht eingefroren ![]() Kann schon sein, dass der Schalter bei anderen Produkten etwas anfälliger ist. Alle diese Teile können nur gut funktionieren wenn das System gut entlüftet ist. Gruß Hein |
#8
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Nimm richtig Geld in die Hand , und kaufe dir aus dem Wohnwagenzubehör einen "elektronischen" Wasserhahn, der die Pumpe einschaltet = ich habe mir grad eine neue starke "Comet LUX PLUS" Pumpe gekauft- kostet allerdings fast 20 €. Die 1hebel Mischbatterie mit Mikroschalter schlägt noch mal mit satten 65 € zu Buche - geht aber auch noch viel teurer.
Grüße, Reinhard |
#9
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#10
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Hallo Zusammen,
Vielen Dank für eure Antworten. 1. Ich habe an Fa. Marco geschrieben und angefragt, ob der Verkäufer mit seiner Antwort recht hat. 2. Das mit dem Electronischen Wasserhahn wird 5 Stück Entnahmestellen wohl nicht funktionieren. 3. Zu den Kosten, die Marco-Pumpe liegt bei SVB bei ca. € 500,00 - da sollte das Teil eigentlich funktionieren. Die Fa. SVB ist in diesem Fall nicht der Verkäufer - sondern hat bei einem Club-Kameraden mit ähnlichen Problemen die kostenlose Instandsetzung vollkommen unbürokratisch vorgenommen. Das hatte ich eigentlich auch erwartet Grüße aus Karlsruhe Heinz-Jürgen Geändert von Boot (03.03.2022 um 13:17 Uhr) |
#11
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Naja, sich an den Hersteller zu wenden, kann man machen, ist aber nicht der richtige Weg.
Der Verkäufer ist der Vertragspartner. Wenn in der Installationsanleitung kein Druckbehälter gefordert ist, ist dies auch kein Grund sich aus der Gewährleistung zu stehlen. Übrigens sprechen wir von Gewährleistung, nicht Garantie! Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die oftmals über die gesetzl. Gewährleistung hinaus geht. Dann und nur dann muss man sich an den Hersteller wenden. Bei der Gewährleistung gibt es noch einen Fallstrick: Nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr. Der Käufer(!) muss nachweisen, dass der Mangel schon bei Kauf vorahnden war. In den ersten 6 Monaten ist das nicht der Fall. Das kann dann schon mal schwierig werden. Da kommt es dann auf den Verkäufer an, wie er das handhabt. "Ist die Ware mangelhaft, können Sie zunächst nur "Nacherfüllung" verlangen. Unter einer Nacherfüllung versteht man die Ersatzlieferung oder die Reparatur der Ware. Der Verkäufer hat nach § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Und auch wenn dies von einzelnen Verkäufern anders gehandhabt wird: Der Verkäufer darf Ihnen weder die anfallenden Portokosten, noch eventuelle Kosten für Ersatzteile oder Lohnkosten für die Nacherfüllung berechnen. Ob die gekaufte Ware umgetauscht oder repariert werden soll, dürfen Sie nach § 439 Abs. 1 BGB als Kunde entscheiden. Dabei können Sie auch zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung. Der Verkäufer ist grundsätzlich an Ihre Entscheidung gebunden. Allerdings kann der Verkäufer die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist (§ 439 Abs. 4 BGB). Wichtig: Bei einer Nacherfüllung durch eine Reparatur hat der Verkäufer keine unbegrenzte Anzahl von Versuchen. Eine Nachbesserung gilt vielmehr nach § 440 BGB nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, es sei denn, dass sich aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen des Einzelfalls ausnahmsweise etwas anderes ergibt. Erst nach einer fehlgeschlagenen Nachbesserung, können Sie von Ihrem Rücktritts- oder Minderungsrecht Gebrauch machen. Vorranig ist also die Nacherfüllung. Achtung: Für Ware, die Sie ab dem 01.01.2022 gekauft haben, steht dem Verkäufer aufgrund der Neuregelung des § 475d BGB nur noch ein Versuch für die Nacherfüllung zu (§ 475d Abs. 1 Nr. 2 BGB), bevor der Rücktritt erklärt werden kann. Es ist also zu differenzieren, wann die Ware gekauft worden ist." Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/ge...er-196167.html Auch ich hatte eine "Billig-Pumpe" von Jabsco am Boot, mit der ein konstanter Wasserdruck eher selten war und eine stabile Warmwassertemperatur in der Dusche fast unmöglich. Ich habe folgende Pumpe gekauft: https://www.compass24.de/sanitaer/pu...flowmaster-5.0 Genial, ohne Druckausgleichsbehälter. Gruß Arne. |
#12
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#13
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Die Regelung zur Beweislastumkehr wurde aktuell geändert und setzt jetzt erst nach 12 Monaten ein.
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gregor ![]()
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#14
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Moin
Habe mir mal die Beschreibung der Pumpe angesehen. Das sollen ja Zahnradpumpen mit POM(Kunststoff)Zahnrädrn sein. Die haben natürlich eine andere, bessere Geräuschkultur als die üblichen billigeren Membranpumpen. So weit so schön, aber ich kann mir vorstellen, dass die in einem Wasserversorgungssystem mit wenigen oder kaum elastischen Elementen(Schläuche, Druckspeicher) im Zusammenhang mit den heute auch auf yachten verbreiteten Einhebelmischern schon, so wohl am Druckschalter als auch den Zahnrädern, schaden nehmen können. Man müsste auch mal feststellen ob der Abschaltdruck überhaupt erreicht wird und/oder ob es in der Pumpe ein Druckbegrenzungsventil gibt das u.U. hängt. Bei Hydraulikanlagen mit Zahnrad- und anderen Verdrängerpumpen sind Druckbegrenzungsventile obligatorisch um die Pumpen vor Bruch zu bewahren. In richtigen Wasserversorgungsanlagen werden z.B. als Druckerhöhungspumpen in Hochhäusern immer Zentrifugalpumpen/Kreiselpumpen eingebaut, die können ohne mechanisch überlastet zu werden eine ganze Weile gegen eine komplett geschlossene Druckleitung arbeiten. Gruß Hein |
#15
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#16
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Hallo Heinz Jürgen, Wenn der hersteller schriftlich bestätigt das kein Druckausgleichsgefäß notwendig ist, dann sollte der Lieferant schnellstens das Teil ersetzten, reparieren usw. Wenn er sich weigert und die Pumpe wirklich 500€ kostete wäre das anschließend was für einen Anwalt. Gruß Thomas |
#17
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Guten Morgen Zusammen,
zunächst vielen Dank für die Ratschläge. 1. Der Verkäufer hat sich gemeldet und die Forderung nach einen Ausgleichsgefäß relativiert. 2. Zu den Kaufpreis siehe SVB-Katalog 3. Das seltsame ist, dass die Pumpe ca. 3 Monate einwandfrei funktioniert hat und dann anfing nicht mehr abzuschalten bzw. nachzulaufen bis ein Wasserhahn kurz geöffnet und wieder geschlossen wurde. Bei dem Clubkameraden hat der Berater von SVB gleich den Druckschalter im Verdacht gehabt. 4. Ich bin gern bereit - falls erforderlich - ein Ausgleichsgefäß oder andere Ergänzungen für einen störungsfreien Betrieb einzubauen. Ich denke keiner will bei einen längeren Urlaub - wir sind als Rentner 2-3Monate unterwegs - solche "Aufregungen" haben. Wir werden sehen wie das weiter geht. Jetzt werden wir die Pumpe ausbauen und an den Verkäufer schicken. Viele Grüße aus Karlsruhe Heinz-Jürgen |
#18
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Habe ich! Wo ist das Problem, klär mich auf!
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#19
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Also die englische Betriebs/Installationsanleitung sagt ganz eindeutig:
![]() Sprich: Wer weiß schon was die als "kurze Leitungen" definieren. Feste Verrohrung wirst du haben? Oder Schläuche? Und: Das Problem des unter Druckspitzen (also ohne Ausgleichs-möglichkeit) schaden nehmenden Druckschalters ist dort nicht unbekannt und ein entsprechender Hinweis im Manual sogar unter "Warning" vermerkt. Ich würde mich da auch querstellen. |
#20
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Naja, nehmen wir mal wieder die Verbraucherschutzbrille auf.
Beim Import von Produkten nach Deutschland ist eine ordentlich übersetzte Anleitung vorgeschrieben. Für Verbraucherprodukte und gewerbliche Produkte gilt gleichermaßen, dass eine Anleitung in deutscher Sprache beiliegen muss. Die Qualität der Anleitung spielt dabei eine große Rolle. Denn selbst wenn Ihr Produkt einwandfrei ist, besteht bei einer fehlenden oder unverständlichen Anleitung ein Sachmangel. Die sogenannte "Ikea-Klausel" gibt dem Käufer die Möglichkeit auch bei Übersetzungen Mängelansprüche geltend zu machen. Verantwortlicher in einem solchen Fall ist in Deutschland der Verkäufer. Dieser kann wiederum den Übersetzer in Regress nehmen, aber die Kundenzufriedenheit kann damit in der Regel nicht wiederhergestellt werden. Quelle: https://www.handbuch-experten.de/blo...iefert-werden/ Wenn die Anleitung nur in Englisch vorliegt, nützt das Querstellen gar nichts. |
#21
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den Text auf so einem Bild zu lesen bzw. zu entziffern, ist auf einem Laptop nicht möglich ....
![]() (nicht mal auf dem 28" Monitor) Zitat:
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#22
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Hallo Chrischan,
Hallo Dieter, Zunächst mal vielen Dank für die Unterstützung bei meinem "Wasserpumpenproblem" Ich hatte mir zwar das Handbuch angeschaut, aber die Warnung nicht beachtet. Die Trinkwasserleitung haben wir als getrennte Leitung direkt nach dem Filter bis zu der Küche als Schlauch verlegt. Die Wasserhähne an der Spüle und den Waschbecken ist teilweise Rohr und die Verbindungen zu den Wasserhähnen dann Schlauch. Nachdem ein befreundeter Installateur meinte, dass seine Probleme mit der elektronischen Pumpe nach Einbau eines Ausgleichgefäßes behoben sind. werden wir auch solch ein Teil einbauen - ist schon bestellt. Wir hoffen, dass die Angelegenheit sich vor dem Urlaub noch klären läßt. (Hat ja noch ein bischen Zeit und ob überhaupt Urlaub - wir werden sehen) Wenn das nicht funktioniert werde ich halt eine Pumpe ohne Elektronik einbauen und die Kosten für das MARCO-Projekt abschreiben. Nochmal vielen Dank Viele Grüße aus Karlsruhe Heinz-Jürgen |
#23
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Moin,
auch mit einem Druckspeicher/Ausgleichsbehälter wird es nicht funktionieren. Die Pumpe ist Druck gesteuert. Öffnest Du den Wasserhahn, fällt der Druck, die Pumpe springt an. Nach dem schließen des Wasserhahns baut sich wieder ein höherer Druck im System auf, die Pumpe schaltet ab. Egal ob Marco oder anderer Hersteller. Auch egal, ob Druckspeicher oder nicht. Gut, bei der MArco kann auch noch die Steuerungselektronik defekt sein. Bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob sie sich im Druckmesser befindet, oder als einzelne Platine verbaut ist. Nach Deiner Fehlerbeschreibung können es nur zwei Dinge sein: Entweder ist der Druckschalter der Pumpe defekt, oder der Abschaltdruck wird nicht erreicht. Letzteres passiert bei einer Undichtigkeit im System. Da die Marco elektronisch gesteuert ist, wird dort nicht ein einfacher Druckschalter, sondern ein Druckmesser verbaut sein. Die Förderleistung ist abhängig vom Druck, der Druck wird vom Druckmesser gemessen. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#24
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Hallo Zusammen,
nachdem der Fehler bei zwei Pumpen aufgetreten ist, haben wir auch in dieser Richtung gesucht. Zwar ist ein Teil der verlegten Rohr nicht einzusehen und somit auch nicht zu prüfen, aber dann müßte sich doch Wasser in der Bilge sammeln - tut es aber nicht. Außerdem hat das System nach Einbau vom Pumpe 2 ja 3 Monate einwandfrei funktioniert und erst danach ist das wieder aufgetreten und laufend schlimmer geworden. Wir werden jetzt nochmals die Dichtigkeit prüfen und wollen nach dem Filter einen Kugelhahn einbauen um die Funktion der Pumpe (Druckregler) zu kontrollieren. Dann werden wir mal weiter schauen. Grüße aus Karlsruhe Heinz-Jürgen |
#25
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Moin
Tüdel doch mal mit einem T-Stück oder am Ende einer Verbrauchsleitung ein einfaches Manometer in die Druckleitung und sehe nach welcher Druck erreicht wird. Gruß Hein |
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