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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ich hatte vor 4 Wochen (Ende Mai) eine Begegnung mit der WaSchPo auf dem Rhein.
Ich war mit dem 3,20 Schlauchboot und 9,9PS unterwegs. Die Beamten wollten von mir einen Führerschein sehen mit den Worten: "Noch brauchen Sie ja einen, bald nicht mehr!" Nach all meinen Recherchen dazu stand in den Artikeln zb beim ADAC ( https://skipper.adac.de/2022/12/07/r...er-sportboote/ ) dass die Regelung ab dem 1.4.2023 gelockert wurde. Die Polizisten waren aber anderer Meinung.... Ich habe zwar einen Führerschein, aber hätte ich keinen (oder hätte meinen Freundin alleine eine Runde mit dem Schlauchboot drehen lassen) und ich hätte mich auf diese Angaben verlassen, wäre das ganz schön blöd ausgegangen... Kann ja auch anderen hier im Forum passieren... Was ist denn da nun die Rechtslage und ab wann gilt das??
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#2
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Die Änderung am "§ 5 Besondere Regelungen" der Sportbootführerscheinverordnung ist am 14.04.2023 in Kraft getreten:
https://www.buzer.de/gesetz/12500/v2...2023-04-14.htm
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Viele Grüße vom RK406,2 Ingo
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#3
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Danke Ingo,
Aber ich kann diese RheinSchRuaÄndV nur auf der von dir genannten Seite finden. Gibt es das auch irgendwo von "offizieller" Seite? EDIT: UPS, du hast sie ja sogar verlinkt, danke! |
#4
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Ich durchschaue natürlich diese ganzen Gesetzestexte auch nicht in so Gänze...
Die Beamten wären also bei mir im Mai im Unrecht gewesen? Wie hätte ich das vorort beweisen sollen? |
#5
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Mit einem Ausdruck des Gesetzes?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#6
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Im Zweifelsfall nicht diskutieren sondern die Verwarnung/den Bußgeldbescheid abwarten, dort die genannten Rechtsgrundlagen überprüfen und ggf. Einspruch einlegen. Deswegen: In D würde *ich* Strafen nie vor Ort bezahlen ...
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Gruß Andreas
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#7
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![]() Zitat:
Es geht ja nicht nur um die Strafe, sondern auch darum ob man weiterfahren darf, oder?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#8
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Stimmt, ich hatte tatsächlich nur die Ahndung im Kopf, das Untersagen der Weiterfahrt wäre in diesem Fall natürlich noch interessant geworden ...
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Gruß Andreas Geändert von Pepper (25.06.2023 um 14:20 Uhr) |
#9
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![]() Zitat:
Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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