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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Muß man ein Radio bei der GEZ anmelden, wenn es in einem offenen Boot, das nicht zur Übernachtung geeignet ist, eingebaut ist?
Kajütboot werden wohl in Zweitwohnunganalogie wie Wohnwagen behandelt - aber offene Boote? BTW: Mit geht es nicht darum, wie die GEZ etc zu bewerten ist. Hierzu gibt es ja bereits dicke Threads.
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Beste Grüße John |
#2
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wenn du bereits irgendein radio oder neuartiges rundfunkgerät angemeldet hast reicht das meines wissens...
ob du allerdings nur für das boot was anmelden musst weiß ich leider auch nicht
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wassersportlicher Gruß ![]() Timo Revier:Fulda - Weser - Nordhessen - Südniedersachsen |
#3
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Theoretisch muss ein Radio oder Fernseher in einem Kajütboot angemeldet werden wie du Schreibst ist dies genauso zu handhaben wie eine Ferienwohnung.
Dem Kannst du entgehen wenn du diesen immer mit nach hause nimmst ![]() Wie es bei einem offenen Boot ohne Schlafmöglichkeit ist weiss ich nicht, aber ohne Schlafmöglichkeit denke ich nicht das es seperat angemeldet werden muss. Ich denke dies ist dann wie bei einem Zweitwagen dieser muss ja auch nicht seperat angemeldet werden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#4
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ein autoradio ist doch auch bei der normalen gez gebühr
mit drinn... müsste doch beim boot das selbe sein.
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schöne Grüße Tommi ![]() Ich fahr lieber mit dem Fahrrad zum Boot, als mit dem Auto zur Arbeit... |
#5
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![]() Zitat:
Sehe ich auch so, sonst müsste man ja bald zwischen "normales" Kfz und Cabrio unterscheiden. Also, wenn Du (zu Hause) schon ein Gerät angemeldet hast... ![]() |
#6
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Boot kann sein wie Zweitwohnung. So sagt die GEZ.
Guckst Du hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=40742 Beim Auto guckst Du hier unter Punkt 5: http://www.boote-forum.de/newreply.p...te=1&p=1628281 Nachtrag: Das einfachste ist, man kauft sich ein "neuartiges" Empfangsgerät. Das ist z.B. ein Laptop mit Empfangsteil, fest eingebaut oder zum Anschluss an den USB Port. Es gibt ja Laptops mit schön großen Bildschirmen. Beim Empfangsteil richtet man sich nach den örtlichen Gegebenheiten. DVB-T ist schon mal ganz gut. Eine Sat Schüssel ans Boot wäre aber auch denkbar. Und hier steht auch noch was zum Thema Yacht und Wohnwagen: http://www.mmc-moelln.de/pageID_3102881.html Wenn man Zuhause schon einen TV angemeldet hat, dann ist der Laptop als Zweitgerät gebührenfrei. Man sollte das Teil aber auch immer mit von Bord nehmen, wenn es heim geht. Wegen der Diebstahlsgefahr, versteht sich.
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Beste Grüße Uwe
Geändert von BARTMAN (23.02.2010 um 12:52 Uhr) |
#7
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Moin,
da Boote nicht unter KFZ fallen, sind die GEZ-Gebühren wie bei einer Zweitwohnung leider berechtigt, dazu gab es mal 2007 ein Bericht in der Boote, da sind Bootseigner (ich meine in Bayern, u.a. Bodensee) mit GEZ Gebühren für ihr Boot angeschrieben worden, dann wurde die Rechtslage geklärt, und siehe da, Boote sind keine privaten Kraftfahrzeuge also anmeldpflichtig. Im Gegensatz zum privaten PKW und privaten Wohnmobil, diese sind mit der einmaligen Haushaltszahl. von GEZ-Gebühren eingeschlossen. http://www.boote-forum.de/showthread...ght=GEZ+Bayern
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Gruß Axel ![]() wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
#8
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![]() Zitat:
![]() ![]() Das hat auch nichts mit offenem Sportboot oder Kajüte zu tun.... Ein Cabrio ist auch nicht gebührenfrei im Gegensatz zu Limousine.. ![]() ![]() |
#9
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![]() Zitat:
![]() Viele Grüße von, Wolfgang |
#10
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Und wie ist das bei U-Booten.....
Müssen die GEZ oder GEMA zahlen..`??? ![]() ![]() ![]() ![]() |
#11
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Die GEZ hat legal keine Chance an deine Adresse als Bootseigner zu kommen. Woher sollen die wissen, dass du ein Boot hast? Wenn die "Agenten" beim Boot auftauchen, dann brauchst du sie nicht auf das Boot lassen und keine Auskunft geben. Deinen Namen kennen sie auch nicht.
Wo ist das Problem?
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. ![]()
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#12
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nur wenn die Crew mitsingt !!
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#13
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![]() Zitat:
ja das stimmt. Aber auf dem Boot befindet sich das Kennzeichen! ![]() Viele Grüße von, Wolfgang |
#14
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![]() Zitat:
![]() Sollte wohl so lauten: ...nur wenn die Crew mit sinkt... (ist ja ein U-Boot!) ![]() Viele Grüße von, Wolfgang
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#15
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wie, Boote sind keine Kfz...
![]() Du meinst also Segelboote sind keine Kfz... Motorboote doch schon oder? ![]() Also daraus folgt Segler müssen zahlen und Motorboot Fahrer nicht ![]() ![]() ![]() Gruß Matthias |
#16
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Wer sich hinter dem Kennzeichen verbirgt weiß nur das WSA. Die sind der GEZ gegenüber nicht auskunftspflichtig. Die GEZ ist keine staatliche Behörde, sondern eine private Organisation! Die GEZ hat nur privatrechtliche Ansprüche auf die Gebühren.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. ![]() |
#17
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![]() Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#18
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Na hoffentlich liest hier keiner von der GEZ mit.
Nicht dass wir neue Einnahmequellen und Kontrollmöglichkeiten eröffnen. Am besten man läßt die gar nicht in den hafen ![]() Grüße ... Roland ![]()
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#19
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![]() Zitat:
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#20
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Vielen Dank für die vielen Antworten. Danach verstehe ich die Sache wie so.
Die GEZ-FAQ bzw der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sagen folgendes: 1. Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für ein Kraftfahrzeug gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist. (§ 1) => Ein Boot ist ein Kraftfahrzeug und Rundfunkteilnehmer ist der, auf den das Boot registriert ist. 2. Für einen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die ... in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. (§ 5 Abs. 1) => Ein privates Boot ist ein Kraftfahrzeug und sein Radio ist gebührenfrei. 3. Bei Rundfunkempfangsgeräten in mehreren Wohnungen ist für jede Wohnung eine Rundfunkgebühr zu entrichten.(§ 5 Abs. 1 Nr. 1 2. Halbsatz) => Ein Boot, das bewohnbar ist, könnte als Wohnung (wie offensichtlich Wohnwagen, Gartenlauben etc) behandelt werden und fiele dann nicht unter die Gebührenfreiheit. Ergebnis: Ein offenes Boot ist ein Kraftfahrzeug und sein Radio somit bei privater Bootsnutzung gebührenfrei. Oder mache ich einen Denkfehler? ![]()
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Beste Grüße John |
#21
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#22
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Ergänzung:
Die GEZ-FAQ kann man wohl unterstellen, daß sie auf keinen Fall gebührenfreiheitsfreundlich abgefaßt ist. Selbst die sagt zur Gebührenpflicht bei Zweitwohnungen: Für Rundfunkgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen sind Gebühren zu zahlen. Der Staatsvertrag stellt private Kraftfahrzeuge gebührenfrei. Deshalb kann bestenfalls bei einem stationär aufgestellten Wohnmobil (=Kraftfahrzeug), die Einstufung als "Wohnung" erfolgen. Damit müßte jedes nicht stationär gehaltene, also nicht dauerhaft verankertes Kajütboot gebührenfrei sein, auch wenn man darauf übernachten kann. ![]()
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Beste Grüße John |
#23
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Bei mir stand letztes Jahr ein netter Herr im Auftrage der GEZ vor der Tür und wollte wissen, ob das angemeldete Radio und TV-Gerät noch aktuell ist, oder ob nicht noch mehr Geräte angemeldet werden müssten
![]() Da ich ihn mit einem "ne, ist alles wie bisher" abgespeist habe, fragte der Herr doch tatsächlich, ob mein Arbeitgeber auch Radios hätte und diese auch angemeldet hätte. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Tja, das Boot stand während dieser Unterhaltung 3 Meter entfernt unterm Carport. Aber das hat den netten Herrn gar nicht interessiert. Vielleicht war ihm auch nicht bekannt, dass dort drin ein Radio hätte sein können ![]()
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Viele Grüße Uwe ![]() --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#24
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So witzig ist der Spruch mit den Gema-* garnicht...
Und gegen die anderen * findet sich vielleicht hier etwas... * Die Worte wie zB Leute, Abzocker und Parasiten habe ich entfernt, um die Nerven der Moderatoren zu schonen... ist ja bald Ostern ! ![]() |
#25
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![]() Zitat:
Na ja....man munkelt ja das der Laden eventuell abgeschafft werden soll und die Kommunen , bzw. das Land den Einzug der Gebühren wieder übernehmen soll.... Vieleicht wiehert dann der Amtsschimmel wieder etwas weniger.. ![]() Die Hoffnung stirbt bekanntlich zu letzt.. ![]() ![]() |
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