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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo zusammen,
in einer der letzten Prüfung wurde gefragt: Wir befinden uns im Regelbereich der KVR Fahrzeug A ist ein Segler Bei Blick achteraus sichten Sie folgende Lichteranordnung mit stehender Peilung sich rasch annähernd. Achtung die Zeichnung verschiebt sich - es gilt natürlich Rot über Weiß über Rot O W O R O W O W O R O G O R Fahrzeug C 1.4 Erläutern Sie ausführlich um welches Fahrzeug es sich bei C handelt! 1.5 Wie haben sich A und C untereinander zu verhalten? 1.6 Sie queren nachts bei Nebel ein Fahrwasser. Sie hören 7 kurze Töne und kurz darauf 5 kurze Töne. Um was für ein Fahrzeug handelt es sich und wie hat man sich zu verhalten? Lösungsansatz: 1.4 Es handelt sich um ein manövrierbehindertes Maschinenfahrzeug, von vorn gesehen, in Fahrt mit Fahrt durchs Wasser, Länge größer 50m. 1.5 C ist gegenüber A ausweichpflichtig nach Regel 13 KVR. C ist Überholer und kann A an Backbord oder Steuerbord unter Abgabe der entsprechenden Schallsignale für die beabsichtigte Kursänderung überholen. Frage: zieht hier ein Nichtbehinderungsgebot ? 1.6 Es handelt sich um einen Kurshalter, der auf die Ausweichpflicht eines anderen Fahrzeugs aufmerksam macht. Als Kurshalter sind in solchen Situationen mindestens 5 kurze Signale ab zu geben. Grüße Rainer |
#2
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1.4 Richtig
1.5 Der Überholer muss immer ausweichen, auch wenn mb. Er muss im Bereich der KVR keine Schallsignale geben, die seine Absicht anzeigen. (nur nach SSchStrO) A ist Kurshalter und muss Kurs und Geschw. beibehalten. Ein Behinderungsverbot besteht nicht. 1.6 Müsste ich nachsehen! Ist wahrscheinlich ein Nebelsignal - Grundsitzer oder sowas? Gruß Jochen |
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