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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo!
Ich würde gerne einen Kartenplotter hier in Österreich kaufen und ihn zu meinem Boot nach Kroatien ausführen. Ist es möglich, die MwSt. Rückvergütet zu bekommen? Viele Meinungen und Aussagen betreffend dieses Thema hab eich schon vernommen. Wie ist es wirklich? Als ausländischer NICHT-EU Bürger bekommt man ein Formular (U34,..etc.), welches man bei Grenzübertritt abstempeln lassen kann, und somit innerhalb 4 Wochen die MwSt. rückvergütet bekommt. Laut "Global Refund" bekommen aber eben nur NICHT-EU Bürger mit ausländischem Wohnsitz, sprich ausländischem Reispepass, diesen Stempel. Als reiner Überbringer bzw. Transporteur (also ich) bekomme ich keinen Stempel da ich ja EU-Bürger bin. Und ohne Stempel keine MwSt. Rückvergütung. Mit einer Spedition direkt bei dem Grenzübergang vorort soll es (entgeltlich natürlich) funktionieren. Weiß wer von Euch bescheid???? Danke für Infos! mfg. Gernot |
#2
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Das Gerät wird an eine Kroaten verkauft und Du läßt die Papiere beim Zoll abstempeln. Du bist ja nur der Fahrer.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#3
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Hallo Cyrus!
Bekomme angeblich ohne einen Ausländischen Reisepaß keinen Stempel. Kann ich mir zwar nicht vorstellen, habs aber bei Global Refund so vernommen. Was sagst du dazu? gernot |
#4
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Hi Gernot, warum solltest du die UST rückerstattet bekommen. Wenn du als EU-Angehöriger in der EU einkaufst mußt du UST zahlen. Wenn du kein EU-Angehöriger bist bekommst du sie raus und mußt dafür in dem Einfuhrland Einfuhrust (so es sie gibt) oder Zoll zahlen.
Der einzige Weg wie Cyrus schon schreibt ist über einen Kroaten, eine Spedition, etc einzukaufen.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#5
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Lieber Gerd!
Es ist so, daß mein Boot bekannterweise in Kroatien einen fixen Liegeplatz hat. Die Ware die ich ausführe verbleibt auch somit im Ausland (Drittstaat). Somit bekomme ich die MwSt. rückerstattet. Für mein Boot hatte ich damals beim Neukauf ja auch keine MwSt. bezahlt.....logischerweise.....! ![]() Gernot |
#6
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Lieber Gernot, da irrst du völlig. Ein Boot in HR ohne UST kaufen und etwas innerhalb der EU als Eu Angehöriger zu kaufen sind 2 völlig unterschiedliche Dinge.
USt raus gibts nur ohne Wohnsitz in der EU. Glaube mir das, habe genug im-und exportiert.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#7
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Ich glaube du kannst nicht richtig lesen:
![]() ICH HABE DAS BOOT IN ÖSTERREICH GEKAUFT........NEU !!!!!!!! UND DANN IST ES NACH KROATIEN TRANSPORTIERT WORDEN. DER PREIS WAR OHNE MWST !!!!!!! Gernot |
#8
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Lieber Gernot, mach wie du meinst, aber ich kann schon lesen. Bisher hattest du nicht erwähnt, dass du das Boot in A gekauft hast, sondern nur dass du einen Liegeplatz in HR hast. Aber das macht keinen Unterschied, denn:
für neue Boote über 7,5m und Flugzeuge gilt die UST des Landes wo sie in Verkehr gebracht werden, für alles andere die UST des Käuferlandes. Da es die in HR nicht gibt also eben nicht. Das ist eine Ausnahme für Boote und Flugzeuge. Aber für alles andere ist es für private Käufer so, dass die UST des Käuferlandes gilt und die gibts bei Wohnsitz in der EU für EU-Bürger nicht raus. Auch wenn es dir nicht paßt, das ist so.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#9
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o.k. Ich gebe dir Recht, daß mit der 7m Grenze wußte ich nicht.
Gernot |
#10
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![]() Zitat:
aus der Steuerinsel Schweiz ist gut reden ![]() Auszüge aus Verordnung Deutschlands in Bezug auf das EU-MwSt-Recht Das Bestimmungslandprinzip gilt für die Lieferung von Neufahrzeugen uneingeschränkt. Das heißt, jede Lieferung eines Neufahrzeuges in ein anderes EU-Land, auch durch Nichtunternehmer (vgl. § 2 a UStG), ist im Land des Lieferers steuerfrei. Dementsprechend muß der Abnehmer, auch wenn er Privatperson ist (vgl. § 1b UStG), in seinem Sitzland den Erwerb des Neufahrzeugs besteuern. Als Neufahrzeug gelten folgende Fahrzeuge (vgl. § 1 b UStG): Motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 ccm oder einer Leistung von mehr als 7,2 kw, Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 m, Luftfahrzeuge, deren Starthöchstmasse mehr als 1 550 kg beträgt. Für Landfahrzeuge gilt, daß die erste Inbetriebnahme dieser Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegen darf; bei den Wasser- und den Luftfahrzeugen beträgt diese Frist drei Monate. Liegt die erste Inbetriebnahme länger zurück, gilt es trotzdem als neu, wenn ein Landfahrzeug nicht mehr als 6 000 km zurückgelegt hat, ein Wasserfahrzeug nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat oder ein Luftfahrzeug nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt worden ist. Na ? Klärt das ein wenig auf... ![]() Gruss aus dem Alinghi-Land Thomas
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"Das, was Du suchst, findest Du immer an dem Platz, an dem Du zuletzt nachschaust"! |
#11
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nein, das geht völlig am Thema vorbei und wir wollen es doch nicht komplizierter machen, als es schon ist.
Gernot will ein Teil in A kaufen, die UST raus bekommen weil er es in ein Nicht-EU-Land bringen will. Das ist etwas völlig anderes als die Verbringung einer Ware innerhalb der EU, etwa von DL nach Italien, also Ländern die beide UST haben. Gernot könnte das Teil in der Schweiz kaufen, dann würde er an der Grenze seine Ausfuhrerklärung abstempeln lassen können und würde seine schweizer UST rausbekomme. Gernot könnte seinen Wohnsitz nach HR verlagern, dann würde er seine UST rausbekommen. Gernot könnte über einen Kroaten kaufen. Aber bei Verbringung innerhalb der EU muss er immer UST zahlen, aber das war nicht das Thema.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#12
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Thomas_DE37cr
ich wollte noch etwas ergänzen, denn ich glaube da liegt dein Denkfehler. Als Deutscher kaufst du in DL ein neues Auto. Dieses mußt du natürlich in DL zulassen (in den Verkehr bringen) und damit bist du die deutsche UST schuldig. Du kannst nicht sagen, ich fahre das Auto ja nur im Ausland, ich muß keine UST zahlen. Hast du das Fzg. innerhalb der EU, z.B. in Italien gekauft und von dort als Neufahrzeug UST-Frei bekommen mußt du es in DL innerhalb 10 Tagen versteuern. Die KFZ-Zulassung informiert die UST-Stelle. Aber die Steuer ist entsprechend deines Wohnsitzes/Zulassungsortes fällig. Ein neues Boot jedoch kannst du als Deutscher in Deutschland oder der EU kaufen, in DL zulassen (z.B. ins Seschiffahrtsregister eintragen) und steuerfrei unabhängig von der Zulassung und deinem Wohnsitz in ein anderes Land verbringen lassen. Innerhalb der EU als Bestimmungsland gilt dann natülich auch die UST des Bestimmungslandes, außerhalb wie z.B derzeit noch bei SLO/HR eben keine UST. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied. Gilt natürlich sinngemäß für alle EU-Länder und neue Boote lt. deiner Definition. Hoffentlich war das jetzt verständlich.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#13
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Hallo!
Laut Auskunft vom Österreichischem Zollamt gibt es doch eine offizielle Möglichkeit: Und zwar mit einer Ausfuhranmeldung. Diese läßt man beim Zoll abfertigen (Formular Za 58 A) und schickt dieses zurück an den Händler. Wenn so eine Ausfuhrabfertigung durgeführt wurde, kann ohne Mehrwertssteuer fakturiert werden (Händler). Habe ich da was Übersehen? Danek für Antworten! gernot |
#14
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![]() Zitat:
Das ist genau was ich Dir im ersten Posting geschrieben habe. Mir langt aber die Rechnung mit dem Stempel drauf.
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#15
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Cyrus, in deinem Posting hattest du aber geschrieben ... "das geht wenn man auf einen Kroaten kauft."
Der Meinung bin ich auch, aber nicht wenn du es ganz normal als EU-Angehöriger kaufst. Dann gibts nichts zurück. Aber wenn dir ein Stempel auf der Rechnung langt, dann komme ich auch darauf zurück.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#16
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![]() Zitat:
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#17
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aber jetzt drehen wir uns im Kreise, denn darum gings doch. Gernot ist doch EU-Angehöriger und so bekommt er doch keine UST zurück.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#18
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OK, dann streiche meine Antwort.
Das Zollpapierech habe ich schon bekommen... Aber auch nur von Ausländern.
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#19
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OK gestrichen. Schätze ich ziehe jetzt auch um.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#20
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Ohne Pistole
![]() So versende ich in nicht EU Länder also Kunde ein Nichtangehöriger der EU- Wirtschaftsgemeinschaft 1. Hersteller EU- Land 2. Vormaterial EU - Land bis 1600 Euros nur Rechnung mit entspr. Erklärung o. Mwst, ( Einfuhrerklärung v. Empfängerland zuständigen Zoll ) mehr als 1600 Euros v. Zoll abgestempelte Ausfuhrerklärung Rechnung ohne Mwst (Rest wie oben) Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#21
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![]() Zitat:
Informier Dich am besten bei dem Grenzübergang wo Du rüber willst
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Grüße Gerhard |
#22
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#23
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[quote="Cyrus
Ich hatte gerade einen Österreicher der für seinen HR-Freund Krümmer mitgebracht hat. Kein Problem.[/quote] Ja, wenn es den HR-Freund gibt! Die waren aber so doof und hatten die Namen erfunden
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Grüße Gerhard |
#24
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![]() Zitat:
Hauptsache raus aus der EU!
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#25
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![]() Wir bekommen immer die Ausfuhrbescheinigung über den Spediteur/Paketdienst abgestempelt zurück. (Verlangt der Fiskus) Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
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