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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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hallo,
ich habe ein Sportboot gekauft der Anhänger hatte Grüne kennzeichen. Der vorbesitzer sagte zur mir das er keine Versicherung bezahlt wiel der Anhänger über das Auto Versichert wird. Ich war bei meiner Versicherung und die wussten davon nix die wollten das ich mein Anhänger versichern soll. Das kan doch nicht sein oder? mfg Nico |
#2
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Der Hänger kostet doch eh nur 12 EUR / Jahr....
Hab auch noch nie gehört, dass man nen Hänger mit dem Auto mitversichern kann.... Gruß Andy |
#3
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Ich hab meinen Trailer einfach umgemeldet, da hat keiner nach Versicherung gefragt.
Der Trailer ist dann automatisch übers Auto versichert, wenn er am Auto hängt. Sonnst nicht, dann brauchst du ne extra Vericherung.
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Der Geländewagen heißt Geländewagen, denn damit kannst dich ins Gelände wagen. http://max.hat-gar-keine-homepage.de
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#4
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Ich zahle auch keine Versicherung. Muß was wahres dran sein!!Aber warum kann ich nicht sagen
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#5
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Grünes Kennzeichen heißt ja nur steuerbefreit, aber nicht versicherungsbefreit....
Vielleicht gibts ja Gesellschaften, die das so handhaben.... Zumal brauchst Du ja fürs Boot eh ne Versicherung, da kannst den Trailer dann mitversichern. Vielleicht ist das ja auch so rum ! Geändert von BodenseeAndy (28.01.2009 um 16:08 Uhr) Grund: Ergänzung |
#6
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![]() Zitat:
Nur Pech wenn er sich irgendwo selbstständig macht.
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Der Geländewagen heißt Geländewagen, denn damit kannst dich ins Gelände wagen. http://max.hat-gar-keine-homepage.de |
#7
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Schau mal hier: (blaue elise)http://www.boote-forum.de/showthread...er+haftpflicht
"Zitat von schr192 ![]() Hallo, Seit der Änderung des Schadenersatzrechtes im vergangenen Jahr ist Der Trailer nicht mehr automatisch über die Kfz-Haftpflicht des ziehenden Fahrzeuges mitversichert. Stimmt das wirklich ??? Wolfgang Ja, das ist aber nicht seit "vergangenem Jahr" so, sondern schon seit August 2002. " (blaue elise) Bei meiner Boots-Haftpflicht ist eine Trailer-Versicherung mit drin soviel ich weiß.
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions
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#8
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Ja eben, BOOTS-Haftpflicht.....hat aber nichts mit dem Auto zu tun.
Zitat:
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#9
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Wenn Du ein grünes Kennzeichen möchtest, musst Du ja ne Versicherungsdoppelkarte vorlegen. Nimmst Du die dann vom Auto oder wie ?
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#10
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IMHO, hier wird viel geschrieben, was wenig Hand oder Fuß hat
![]() Im Grunde ist die Frage schon 6998 mal hier im Forum behandelt und eindeutig, durch Norman, geklärt worden! Aber mutmaßt ruhig weiter ![]() Denkt dran, nur WEICHEIER benutzen die Suchfunktion ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#11
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Ein zweckgebundener Anhänger, in diesem Fall SDAH für Sportgeräte ist bei der Zulassung von der Steuer und der Verischerungspflicht (Haftpflicht) befreit. Deshalb brauchst du auch keine Doppelkarte beim An-/Ummelden.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#12
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Der Geländewagen heißt Geländewagen, denn damit kannst dich ins Gelände wagen. http://max.hat-gar-keine-homepage.de |
#13
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![]() Zitat:
KEINE DOPPELKARTE...weil befreit...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#14
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Der Geländewagen heißt Geländewagen, denn damit kannst dich ins Gelände wagen. http://max.hat-gar-keine-homepage.de |
#15
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Grünes Kennzeichen -> Trailer ist im angehängten Zustand mit übers Zugfahrzeug haftpflichtversichert.
Kaskoversicherung deckt die Bootsversicherung ab, wenn man die richtige Police im Ordner hat! Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#16
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Iss ganz einfach: Wenn der Hänger angekuppelt ist, dann besteht Haftpflichtversicherung über das ziehende Fahrzeug. Wenn abgekuppelt dann ist er nicht mehr versichert (es besteht auch keine Versicherungspflicht). Risiko ist gering - aber Versicherung kostet auch so gut wie nix - also abschließen (falls nicht in Bootsversicherung mit drin). Über Vollkasko (deckt den selbstverschuldeten eigenen Schaden) und Teilkasko (deckt z.B. Diebstahl) sollte man sich auch gedanken machen. (Fahrzeug Teil- und Vollkasko zählen nicht für den Hänger (egal ob an- oder abgekuppelt)) Edit: 5x hält besser!
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#17
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Hallo Leute,
Conni hat voll und ganz recht. Als Ergänzung dazu: Der Trailer darf bei Benutzung des grünen Kennzeichens auch nur für den eingetragenen Zweck verwendet werden. Nehmt ihr den Trailer, um mal schnell was anderes zu transportieren, bewegt ihr ihn ohne Zulassung!!!! Dann würde der Hänger versicherungspflichtig werden und ihr verstoßt gegen das Pflichtversicherungsgesetz Ergänzend noch: Bei mancher Bootshaftpflicht ist die Haftpflicht für den Trailer enthalten. Dann ist er im angekuppelten Zustand über die Versicherung des Zugafahrzeuges versichert, im abgekuppelten Zustand über die Bootshaftpflicht. Grüße Achim |
#18
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Es besteht, wie hier ja nun schon mehrfach geschrieben wurde, keine Versicherungspflicht für Sportanhänger und somit ist auch keine Deckungskarte notwendig.
Leider hat sich das gerade bei Zulassungsstellen fernab von befahrbaren Gewässern noch nicht überall rumgesprochen. Es sind schon mehrfach Leute wieder nach Hause geschickt worden, die keine Deckungskarte dabei hatten. ![]() Damit Euch das nicht passiert, nehmt am besten vorsichtshalber die beiden Links mit, oder druckt die entsprechenden Passagen aus, bevor Ihr einen Trailer an- oder ummeldet. Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz. ![]() Pflichtversicherungsgestz §1 Ziffer 6c http://dejure.org/gesetze/PflVG/2.html Fahrzeugzulassungsordnung § 2 Ziffer 2e http://www.jusline.de/index.php?cpid...wid=243&paid=3 Gruß Norman ![]()
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#19
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Seit wann? Wo steht das? Nach meinem Kenntnisstand keine Versicherungspflicht in Deutschland.....
..... natürlich hab ich eine, in Holland und Italien Pflicht ..... |
#20
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Also am Bodensee auf jeden Fall. Ob die WSA ne Haftpflicht wollen, keine Ahnung. Und in Italien brauchst Du sogar eine italienische Übersetzung Deiner Versicherungskarte, sonst zahlst trotzdem Strafe. Ist nem Freund letztes Jahr in Como passiert.
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