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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Hi,
also ich habe Anfang des Monats mein Boot vom Verein inm eine Scheune überführt. Mein Jeep war genau 3 tage angemeldet. Nun kam der Steuerbescheid: Das Finanzamt will einen ganzen Monat Steuer, also für die 3 Tage 50.-- haben. Ist das so Richtig? Dachte Steuer und Versicherung werden Tagesgenau abgerechnet. Wenn ja ist das ärgerlich und ich weiß nicht was ich im Frühjahr machen soll. Mit einer roten Nummer oder Kurzzeitkennzeichen darf man ja eigentlich nicht ziehen, außerdem kostend a die Schilder jedesmal 25.-- Wer weiß da Bescheid? Dieser Staat der einem nur noch in die Tasche greifen kann fängt mächtig an zu nerven. cu Andreas |
#2
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Moin Andreas,
wenn das die einzige Gelegenheit ist, wofür Du den Jeep brauchst, verkauf ihn und leih Dir für die zwei Mal im Jahr einen Kumpel mit Traktor oder vergleichbares. Andererseits habe ich gestern gerade einen Steuerbescheid über 5,- für den neulich mal im Flohmarkt angebotenen A6 erhalten, den ich für 12 Tage auf die Firma zugelassen hatte, bis ihn einer vom Hof gekauft hat. War taggenau abgerechnet ... mfg Martin |
#3
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und was will die Versicherung im Kurzzeittarif haben?
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#4
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Hi,
das problem ist, mein verein, so schön wie er ist, liegt 48 schleusen vom rhein und 2 tage von der donau weg. wenn ichm al woanders hin will, muss ich trailern und dafür wollte ich den jeep hauptsächlich nutzen. einen schlepper habe ich, aber da müßte erst eine passende kupplung ran und das ist auch nicht billig. der kurzzeittarif der versicherung ist mir egal, dafür steht das boot im trockenen, und die rechnet genau ab. ich verstehe nicht was das finanzamt da macht. werde da am montag mal anrufen, aber es wäre schon interessant wie das andere finanzämter machen. ich kenne es eigentlich auch nur tageweise cu andreas |
#5
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Moin,
kann ich nicht beziffern: Mein Fuhrpark ist beim VVD in einer Sammelpolice für VW-Betriebe versichert und es ist für die Prämie völlig unerheblich, ob da 3, 8 oder 15 Fahrzeuge versichert sind. Ist eine gestaffelte Pauschale und ich bin in der kleinsten Staffel. mfg Martin |
#6
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Jetzt mal im Ernst,
wie kann man Motorboot fahren und sich über 50.-€ aufregen? Hast Du sonst keine Probleme? Was braucht Dein Kahn die Stunde? ![]() Grüße Gustl |
#7
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![]() Zitat:
Kurztarife (zB. unter einem Monat) werden manchmal recht abenteuerlich berechnet, daher meine Frage.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#8
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jetzt sei mir mal nicht böse, aber was soll der quatsch?
du gehörst also auch zu den leuten die sagen eh der o-ring fürs boot kostet 5 euro und der fürs auto (der gleiche) kostet 0,70 aber was solls dafür dreht der sich ja auch im boot. aber mann könnte sich auch nur etwas kaufen und dafür das zugfahrzeug zum ziehen benötigen. leute die so argumentieren sind vieleicht auch schuld dran das es so ist! außerdem ist boot austauschbar, nehme wohnwagen oder auch gar nichts was gezogen wird. der staat zockt uns ab und es ist nicht einzusehen warum ich für eine scheibe brot genau soviel bezahlen soll wie für ein ganzes. wenn ich was vom staat zurückbekommen soll, dann würde der betrag am liebsten noch auf die stunde zurück gerechnet werden. wie gesagt nicht böse sein, aber das kommt etwas grosskotzig rüber! 6 Tage Nutzung (Frühjahr/Herbst vom Sommer rede ich nicht) entsprechen bei einer Gebühr von 605.-- gerade 10.-- und nicht 100.-- ich sagte auch nicht, obwohl ich alleinverdiener mit familie bin, ich könnte es mir nicht leisten und es ist es mir nicht wert das mein boot im winter unter einem dach steht, aber einfach 90 teuro zusätzlich sehe ich nciht ein! es freut mich für dich wenn geld keine rolle spielt. cu andreas |
#9
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...es geht hier garnicht um´s Geld. Es ist in erster Linie eine Prinzipfrage.
...aber es gibt diesbezüglich Entscheidungen, die in einem gewissen Rahmen regional vom Amtsleiter "frei" interpretiert werden dürfen. Beispiel H-Zulassung: Es liegt in der Entscheidungsbefugnis des Amtsleiters, ob das Fahrzeug für die Zulassung als steuerbegünstigter Oldtimer tagesgenau oder lediglich baujahresgenau 30 Jahre alt sein muß... ...ebenso könnte dies bei der beschriebenen Zulassung bei der Kfz-Steuer sein, wobei ich bisher auch nur die tagesaktuelle Abrechnung kenne. Etwas anderes ist es bei Säumnissen, da gilt der angerissene Monat (und wenn es lediglich 1 Tag ist) als voller Monat.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#10
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KFZ-Steuer wird taggenau abgerechnet, mindestens aber ein Monat. Bei den mir bekannten Versicherungen ist es übrigens genauso.
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#11
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![]() Zitat:
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Gruß Marco! |
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