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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 02.02.2017, 18:29
Tlpi Tlpi ist offline
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Standard Mehrwertsteuer in NL?

Hallo,
Ich bräuchte dringend eine Antwort.
Wir haben uns nun entschlossen wohl eine Vorführschiff vom Hersteller in NL zu kaufen.
In den NL beträgt die MwSt. 21% bei uns 19%.
Wie gehe ich vor. Kaufe ich beim holländischen Verkäufer ohne MwSt und bezahle dann in Deutschland 19%???

Wie muss ich das machen?

Vielen Dank für Infos!!
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  #2  
Alt 02.02.2017, 18:37
Benutzerbild von holsteinerjung
holsteinerjung holsteinerjung ist offline
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Frag doch einfach mal den Verkäufer
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  #3  
Alt 02.02.2017, 18:50
tocan tocan ist offline
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Macht das doch online. Dann berechnet Dir der Händler . 19 % und muss die ans Deutsche Finanzamt abführen. So bleibt Dir die Lauferei erspart

Wilfried und Daniela
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  #4  
Alt 02.02.2017, 18:55
Tlpi Tlpi ist offline
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Zitat:
Zitat von tocan Beitrag anzeigen
Macht das doch online. Dann berechnet Dir der Händler . 19 % und muss die ans Deutsche Finanzamt abführen. So bleibt Dir die Lauferei erspart

Wilfried und Daniela
Soweit ich weiß, darf der Holländer nur die NL Mehrwertsteuer als 21% berechnen.
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  #5  
Alt 02.02.2017, 18:56
Tlpi Tlpi ist offline
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Zitat:
Zitat von holsteinerjung Beitrag anzeigen
Frag doch einfach mal den Verkäufer
Wenn Du doch keine Ahnung von dieser Sachlage hast, warum antwortest Du dann?
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  #6  
Alt 02.02.2017, 19:02
Benutzerbild von holsteinerjung
holsteinerjung holsteinerjung ist offline
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Zitat:
Zitat von Tlpi Beitrag anzeigen
Wenn Du doch keine Ahnung von dieser Sachlage hast, warum antwortest Du dann?
Weil es der holländische Verkäufer wohl bestimmt nicht das erste mal macht.

Und die Sachlage ist ja auch nicht gerade erschöpfend.

Weißt du den ob es vielleicht b2b ist
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  #7  
Alt 02.02.2017, 19:05
Quax Quax ist offline
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Die 21% wird der Verkäufer in jedem Fall berechnen müssen, da du sicher kein gewerblicher Käufer sondern Endkunde bist. Damit zählt die niederländische Mehrwertsteuer.
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  #8  
Alt 02.02.2017, 19:09
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Lass dir hier nichts erzählen, von Leuten, die keine Ahnung haben. Dass du den Verkäufer fragen könntest, ist doch klar, ob der dir eine richtige Aussage macht ist nicht sicher. Bei 2% Steuerunterschied lohnt sich das schon!
Also, ich bin mr nicht ganz sicher, aber ich meine mal gelesen zu haben, dass das auch mit Größe und Betriebsstunden zu tun hat?Deshalb ruf beim Zoll an 069 46997600 . Da bekommst du eine gesicherte Angabe.
Ich meine, dass du in NL ohne MwSt kaufen kannst und dann in DE versteuerst. Das wäre der logische und richtige Weg!
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  #9  
Alt 02.02.2017, 19:09
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Die 21% wird der Verkäufer in jedem Fall berechnen müssen, da du sicher kein gewerblicher Käufer sondern Endkunde bist. Damit zählt die niederländische Mehrwertsteuer.
Dazu ist zu sagen: völliger Quatsch!
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  #10  
Alt 02.02.2017, 19:26
Benutzerbild von holsteinerjung
holsteinerjung holsteinerjung ist offline
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Lass dir hier nichts erzählen, von Leuten, die keine Ahnung haben. Dass du den Verkäufer fragen könntest, ist doch klar, ob der dir eine richtige Aussage macht ist nicht sicher. Bei 2% Steuerunterschied lohnt sich das schon!
Also, ich bin mr nicht ganz sicher, aber ich meine mal gelesen zu haben, dass das auch mit Größe und Betriebsstunden zu tun hat?Deshalb ruf beim Zoll an 069 46997600 . Da bekommst du ein6e gesicherte Angabe.
Ich meine, dass du in NL ohne MwSt kaufen kannst und dann in DE versteuerst. Das wäre der logische und richtige Weg!
Also für Neuboote (bis 6000km und nicht älter als 6 Monate) ist es im Einfuhrland zu versteuern, danach gilt die holländische Mehrwertsteuer, sagt Tante Google
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  #11  
Alt 02.02.2017, 19:31
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Lieferung und Erwerb von Neufahrzeugen in der EU

Haben wir uns bisher hauptsächlich mit den umsatzsteuerrechtlichen Aspekten von Gebrauchtbooten beschäftigt, wollen wir abschließend noch die Frage klären, wie es mit der Lieferung und dem Erwerb von Neufahrzeugen für Privatpersonen innerhalb der EU aussieht. Also: Was passiert eigentlich steuerlich, wenn ich beispielsweise ein neues Boot in Holland kaufe und nach Deutschland liefern lasse?

Dieser Vorgang wird als „innergemeinschaftlicher Erwerb“ bezeichnet. Ein Sonderfall des innergemeinschaftlichen Erwerbs ist der Erwerb von „Neufahrzeugen“, für die ganz besondere Regelungen gelten. Dazu müssen wir zunächst wissen, welche Wasserfahrzeuge steuerrechtlich überhaupt als „neu“ begriffen werden. Ein Wasserfahrzeug ist neu, wenn

es länger ist als 7,50 m;
die erste Inbetriebnahme nicht länger zurückliegt als drei Monate;
es bei länger zurückliegender Inbetriebnahme nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat.
Im Gegensatz zur Lieferung anderer Waren gilt für die Lieferung von so definierten Neufahrzeugen steuerrechtlich uneingeschränkt das Bestimmungslandprinzip. Das heißt, jede Lieferung eines Neufahrzeuges in ein anderes EU-Land, auch durch Nichtunternehmer, ist im Land des Lieferers steuerfrei.

Dementsprechend muss der Abnehmer, auch wenn er eine Privatperson ist, in seinem Sitzland den Erwerb des Neufahrzeugs besteuern. Dies geschieht durch eine Steuererklärung, die der Käufer innerhalb von zehn Tagen nach dem Erwerb bei dem für ihn zuständigen Finanzamt abgeben muss (Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5a und § 18 Abs. 5a Umsatzsteuergesetz).

Wobei „Otto Normalbootkäufer“ bei dieser Regelung nicht unbedingt verstehen muss, warum beim Kauf eines neuen Bootes bis zu 7,50 m Länge auch bei Lieferung nach Deutschland nicht im Bestimmungsland (Deutschland), sondern im Erwerbsland (Niederlande) zu versteuern ist.
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  #12  
Alt 02.02.2017, 19:33
Fisch66 Fisch66 ist offline
Commander
 
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Hallo,
ich habe vor 3 Jahren in NL eine Arvor215 Neu gekauft und musste in NL die Mwst bezahlen....Stand vor 3 Jahren war: Alle Boote müssen bis 7,5m Länge im Kaufland versteuert werden...über 7m kann der Käufer selber entscheiden....EU-Gesetz .

Gruß Frank
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  #13  
Alt 02.02.2017, 20:09
Quax Quax ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
[...] Also: Was passiert eigentlich steuerlich, wenn ich beispielsweise ein neues Boot in Holland kaufe und nach Deutschland liefern lasse? [...]
Das ist doch der Haken: Wo steht denn, dass das in Frage kommende Boot geliefert werden soll? Üblicherweise kauft man ein Boot vor Ort und dann entfällt die Lieferung...
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  #14  
Alt 02.02.2017, 20:13
AitschPi AitschPi ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Lieferung und Erwerb von Neufahrzeugen in der EU...
DANKE. Nach den vielen Antworten vorher mit gefährlichem Halb- und noch weniger Wissen endlich mal ein Beitrag, der das korrekt und eigentlich auch verständlich schreibt.

Weil da noch eine Frage war, warum eine Untergrenze (7,5m) festgelegt wurde. Das ist nach § 1b Absatz 2 UStG (und parallel in den Gesetzen der anderen Länder der EU) auch für Kraftfahrzeuge und Luftfahrzeuge geregelt. Man will keinen motorisierten Roller für 200EUR oder keinen Angelkahn für 500EUR diesem Verfahren mit zusätzlichen Aufwand unterwerfen. Nur bei höheren Ausgaben soll (insbesondere auch auf deutsches Betreiben bei Autos hin) der Wohnortstaat die Steuer kassieren dürfen. Sonst würden reine Reimporte schon wegen der Differenz der USt für Anbieter interessant werden.
Und nur unwissende Verkäufer würden was "kann, darf" erzählen oder von anderen Grenzen außerhalb der 7,5m-Länge sprechen. Nur im Zweifel ist jeder für seine Steuerpflicht selbst verantwortlich.
(stark vereinfacht) ;o)
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  #15  
Alt 02.02.2017, 20:22
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Das ist doch der Haken: Wo steht denn, dass das in Frage kommende Boot geliefert werden soll? Üblicherweise kauft man ein Boot vor Ort und dann entfällt die Lieferung...
Jetzt Versuch dem Schwachsinn, den du schreibst, nicht auch noch einen "Namen" zu geben!
Die Übergabe ist juristisch die (Aus)Lieferung!
Ganz ehrlich, mit so blöden Postings auf eine gute Frage, die einfach hak so aus dem Bauch geschrieben wird, stiftest du nur Verwirrung.
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  #16  
Alt 02.02.2017, 20:25
Tlpi Tlpi ist offline
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@Weißer Hai,
vielen Dank für die wirklichen klaren Darlegungen!
Ich werde mich morgen auch nochmals beim Zoll vergewissern!
Super!
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  #17  
Alt 02.02.2017, 20:35
Benutzerbild von Lucky Boatman
Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
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Tipi. Viele niederländische Händler haben auch einen Sitz in D genau wegen solcher Geschäfte. Aber eine eInwandfreie Bewertung für Dich als privatem Käufer kann nur Dein zuständiges Zollamt vornehmen. So meine Erfahrung.

Cheers, Guido
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  #18  
Alt 02.02.2017, 20:40
Quax Quax ist offline
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Jetzt Versuch dem Schwachsinn, den du schreibst, nicht auch noch einen "Namen" zu geben!
Die Übergabe ist juristisch die (Aus)Lieferung!
Ganz ehrlich, mit so blöden Postings auf eine gute Frage, die einfach hak so aus dem Bauch geschrieben wird, stiftest du nur Verwirrung.
Gut, ich sehe ein, dass ich mich geirrt habe. Diese spezielle Definition der Lieferung im UStG war mir nicht geläufig.
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  #19  
Alt 02.02.2017, 20:40
Tlpi Tlpi ist offline
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Zitat:
Zitat von Lucky Boatman Beitrag anzeigen
Tipi. Viele niederländische Händler haben auch einen Sitz in D genau wegen solcher Geschäfte. Aber eine eInwandfreie Bewertung für Dich als privatem Käufer kann nur Dein zuständiges Zollamt vornehmen. So meine Erfahrung.

Cheers, Guido
Hä!? Niederländische Händler haben "wegen solcher Geschäfte" eine Sitz in Deutschland!? Was schreibst Du da!? Nenn mir mal bitte einen!!?
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  #20  
Alt 02.02.2017, 20:46
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Zitat:
Zitat von Lucky Boatman Beitrag anzeigen
Tipi. Viele niederländische Händler haben auch einen Sitz in D genau wegen solcher Geschäfte. Aber eine eInwandfreie Bewertung für Dich als privatem Käufer kann nur Dein zuständiges Zollamt vornehmen. So meine Erfahrung.

Cheers, Guido
Aha, Holländische Schiffshersteller unterhalten also zur Klärung von Mehrwertsteuerangelegenheiten Für deutsche Kunden Zweitniederlassung in Deutschlnd! Das ist ja mal ne richtige Neuigkeit!
Wo zB. sitzt denn so jemand!?
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  #21  
Alt 03.02.2017, 06:42
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Aha, Holländische Schiffshersteller unterhalten also zur Klärung von Mehrwertsteuerangelegenheiten Für deutsche Kunden Zweitniederlassung in Deutschlnd! Das ist ja mal ne richtige Neuigkeit!
Wo zB. sitzt denn so jemand!?
HÄNDLER steht bei mir geschrieben.

Und ja, letzten Endes entscheides der Zoll bzw. das deutsche Finanzamt, wenn das Boot in D bleibt.
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  #22  
Alt 03.02.2017, 13:06
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
Fleet Captain
 
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Zitat:
Zitat von Lucky Boatman Beitrag anzeigen
HÄNDLER steht bei mir geschrieben.

Und ja, letzten Endes entscheides der Zoll bzw. das deutsche Finanzamt, wenn das Boot in D bleibt.
Dann nenn mir mal einen NL Händler, der hier in Deutschland eine Niederlassung hat, die einem bei Mehrwertsteuerfragen zur Seite steht!
Einer reicht!
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  #23  
Alt 03.02.2017, 13:24
Benutzerbild von Lucky Boatman
Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
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Westside sailing.
Sailing world.
WEITER?
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  #24  
Alt 03.02.2017, 17:18
rouf GNILLE rouf GNILLE ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 19.04.2013
Ort: NRW
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Boot: only the best! STURIER
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So ein Unsinn, den du verbreitest!
Westside sailing ist wohl ein BAVAVARIA Händler aus Köln, der auch Schnupperwochenenden auf dem Ijsselmeer veranstaltet!
Sailing World an der Ostsee ist ein Makler mit eigener Internetplattform.
Und da soll deiner Meinung nach jeder, der ein Frage zur Mehrwertsteuer hat, anrufen können!
Weißt Du was, die legen bei der Anfrage auf!!
Lies mal die qualifizierten Antworten in diesem Thema und stell nicht irgendwelche Thesen auf!
Ruf
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  #25  
Alt 03.02.2017, 18:43
Benutzerbild von bootpik7
bootpik7 bootpik7 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.06.2006
Ort: Niederkrüchten/Brempt
Beiträge: 1.337
Boot: Boot: Verkauft, in Zukunft wird gemietet
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Dann nenn mir mal einen NL Händler, der hier in Deutschland eine Niederlassung hat, die einem bei Mehrwertsteuerfragen zur Seite steht!
Einer reicht!
linssen
__________________
Gruß Heinz
---------------------------------------------------------------
der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte.
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