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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
Ich bräuchte dringend eine Antwort. Wir haben uns nun entschlossen wohl eine Vorführschiff vom Hersteller in NL zu kaufen. In den NL beträgt die MwSt. 21% bei uns 19%. Wie gehe ich vor. Kaufe ich beim holländischen Verkäufer ohne MwSt und bezahle dann in Deutschland 19%??? Wie muss ich das machen? Vielen Dank für Infos!! |
#2
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Frag doch einfach mal den Verkäufer
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Gruss Olli ![]() ![]() |
#3
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Macht das doch online. Dann berechnet Dir der Händler . 19 % und muss die ans Deutsche Finanzamt abführen. So bleibt Dir die Lauferei erspart
Wilfried und Daniela |
#4
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Soweit ich weiß, darf der Holländer nur die NL Mehrwertsteuer als 21% berechnen.
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#5
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Wenn Du doch keine Ahnung von dieser Sachlage hast, warum antwortest Du dann?
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#6
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Weil es der holländische Verkäufer wohl bestimmt nicht das erste mal macht.
Und die Sachlage ist ja auch nicht gerade erschöpfend. Weißt du den ob es vielleicht b2b ist ![]()
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Gruss Olli ![]() ![]() |
#7
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Die 21% wird der Verkäufer in jedem Fall berechnen müssen, da du sicher kein gewerblicher Käufer sondern Endkunde bist. Damit zählt die niederländische Mehrwertsteuer.
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#8
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Lass dir hier nichts erzählen, von Leuten, die keine Ahnung haben. Dass du den Verkäufer fragen könntest, ist doch klar, ob der dir eine richtige Aussage macht ist nicht sicher. Bei 2% Steuerunterschied lohnt sich das schon!
Also, ich bin mr nicht ganz sicher, aber ich meine mal gelesen zu haben, dass das auch mit Größe und Betriebsstunden zu tun hat?Deshalb ruf beim Zoll an 069 46997600 . Da bekommst du eine gesicherte Angabe. Ich meine, dass du in NL ohne MwSt kaufen kannst und dann in DE versteuerst. Das wäre der logische und richtige Weg! |
#9
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Dazu ist zu sagen: völliger Quatsch!
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#10
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Gruss Olli ![]() ![]() |
#11
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Lieferung und Erwerb von Neufahrzeugen in der EU
Haben wir uns bisher hauptsächlich mit den umsatzsteuerrechtlichen Aspekten von Gebrauchtbooten beschäftigt, wollen wir abschließend noch die Frage klären, wie es mit der Lieferung und dem Erwerb von Neufahrzeugen für Privatpersonen innerhalb der EU aussieht. Also: Was passiert eigentlich steuerlich, wenn ich beispielsweise ein neues Boot in Holland kaufe und nach Deutschland liefern lasse? Dieser Vorgang wird als „innergemeinschaftlicher Erwerb“ bezeichnet. Ein Sonderfall des innergemeinschaftlichen Erwerbs ist der Erwerb von „Neufahrzeugen“, für die ganz besondere Regelungen gelten. Dazu müssen wir zunächst wissen, welche Wasserfahrzeuge steuerrechtlich überhaupt als „neu“ begriffen werden. Ein Wasserfahrzeug ist neu, wenn es länger ist als 7,50 m; die erste Inbetriebnahme nicht länger zurückliegt als drei Monate; es bei länger zurückliegender Inbetriebnahme nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat. Im Gegensatz zur Lieferung anderer Waren gilt für die Lieferung von so definierten Neufahrzeugen steuerrechtlich uneingeschränkt das Bestimmungslandprinzip. Das heißt, jede Lieferung eines Neufahrzeuges in ein anderes EU-Land, auch durch Nichtunternehmer, ist im Land des Lieferers steuerfrei. Dementsprechend muss der Abnehmer, auch wenn er eine Privatperson ist, in seinem Sitzland den Erwerb des Neufahrzeugs besteuern. Dies geschieht durch eine Steuererklärung, die der Käufer innerhalb von zehn Tagen nach dem Erwerb bei dem für ihn zuständigen Finanzamt abgeben muss (Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5a und § 18 Abs. 5a Umsatzsteuergesetz). Wobei „Otto Normalbootkäufer“ bei dieser Regelung nicht unbedingt verstehen muss, warum beim Kauf eines neuen Bootes bis zu 7,50 m Länge auch bei Lieferung nach Deutschland nicht im Bestimmungsland (Deutschland), sondern im Erwerbsland (Niederlande) zu versteuern ist. |
#12
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Hallo,
ich habe vor 3 Jahren in NL eine Arvor215 Neu gekauft und musste in NL die Mwst bezahlen....Stand vor 3 Jahren war: Alle Boote müssen bis 7,5m Länge im Kaufland versteuert werden...über 7m kann der Käufer selber entscheiden....EU-Gesetz . Gruß Frank
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#13
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Das ist doch der Haken: Wo steht denn, dass das in Frage kommende Boot geliefert werden soll? Üblicherweise kauft man ein Boot vor Ort und dann entfällt die Lieferung...
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#14
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DANKE. Nach den vielen Antworten vorher mit gefährlichem Halb- und noch weniger Wissen endlich mal ein Beitrag, der das korrekt und eigentlich auch verständlich schreibt.
Weil da noch eine Frage war, warum eine Untergrenze (7,5m) festgelegt wurde. Das ist nach § 1b Absatz 2 UStG (und parallel in den Gesetzen der anderen Länder der EU) auch für Kraftfahrzeuge und Luftfahrzeuge geregelt. Man will keinen motorisierten Roller für 200EUR oder keinen Angelkahn für 500EUR diesem Verfahren mit zusätzlichen Aufwand unterwerfen. Nur bei höheren Ausgaben soll (insbesondere auch auf deutsches Betreiben bei Autos hin) der Wohnortstaat die Steuer kassieren dürfen. Sonst würden reine Reimporte schon wegen der Differenz der USt für Anbieter interessant werden. Und nur unwissende Verkäufer würden was "kann, darf" erzählen oder von anderen Grenzen außerhalb der 7,5m-Länge sprechen. Nur im Zweifel ist jeder für seine Steuerpflicht selbst verantwortlich. (stark vereinfacht) ;o)
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#15
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![]() Zitat:
Die Übergabe ist juristisch die (Aus)Lieferung! Ganz ehrlich, mit so blöden Postings auf eine gute Frage, die einfach hak so aus dem Bauch geschrieben wird, stiftest du nur Verwirrung. ![]() |
#16
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@Weißer Hai,
vielen Dank für die wirklichen klaren Darlegungen! Ich werde mich morgen auch nochmals beim Zoll vergewissern! Super! |
#17
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Tipi. Viele niederländische Händler haben auch einen Sitz in D genau wegen solcher Geschäfte. Aber eine eInwandfreie Bewertung für Dich als privatem Käufer kann nur Dein zuständiges Zollamt vornehmen. So meine Erfahrung.
Cheers, Guido |
#18
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#19
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#20
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Wo zB. sitzt denn so jemand!? ![]() |
#21
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Und ja, letzten Endes entscheides der Zoll bzw. das deutsche Finanzamt, wenn das Boot in D bleibt. |
#22
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![]() Einer reicht! |
#23
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Westside sailing.
Sailing world. WEITER? |
#24
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So ein Unsinn, den du verbreitest!
Westside sailing ist wohl ein BAVAVARIA Händler aus Köln, der auch Schnupperwochenenden auf dem Ijsselmeer veranstaltet! Sailing World an der Ostsee ist ein Makler mit eigener Internetplattform. Und da soll deiner Meinung nach jeder, der ein Frage zur Mehrwertsteuer hat, anrufen können! Weißt Du was, die legen bei der Anfrage auf!! Lies mal die qualifizierten Antworten in diesem Thema und stell nicht irgendwelche Thesen auf! Ruf |
#25
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Gruß Heinz --------------------------------------------------------------- der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte. ![]()
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