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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Ich melde mich ein zweites Mal hier im Forum mit einer ganz aktuellen Frage. Ich bin so unvernünftig, ein noch nicht ganz fertig restauriertes Elbe Patrouillen Schiff, Baujahr 1948 , zu erwerben. Wie läuft ein Schiffskauf ab, welche Papiere müssen vorhanden sein, wo wird mit welcher Behörde zusammengearbeitet. Muss das Schiff und der Name des Eigners in einem Schiffregister stehen? Standort ist Hannover. Ich danke für fachkundige Antworten!
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#2
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Erstmal Glückwunsch zu Deiner Wahl, ein wunderhübschen Klassiker hast Du Dir da ausgekuckt. Ab 15m Länge ist sowas registerpflichtig, darunter ist ein Registereintrag ab 12m Länge freiwillig möglich.
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When we remember that we are all mad, the mysteries disappear and life stands explained... (Mark Twain) |
#3
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Soeben bei wiki gefunden:
In Deutschland müssen alle Binnenschiffe mit einer Wasserverdrängung von mehr als 10 m³ in das Binnenschiffsregister eingetragen werden. Boote ab einer Wasserverdrängung ab 5 m³ werden auf Wunsch eingetragen. Mein Schiff ist mit Sicherheit schwerer als 10 Tonnen. Müsste also eingetragen werden/sein (vor dem Kauf) ? Gruss Thomas |
#4
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Die Eintragung in ein Binnenschiffsregister ist mit großem Aufwand (auch finanziell) verbunden. Erkläre das Fahrzeug lieber zum Seeschiff und lasse es in ein Seeschiffsregister eintragen.
Bei mehr als 10 Tonnen und über 15 Meter Länge muß das Schiff bereits in einem Register eingetragen sein. Der Verkäufer sollte die entsprechenden Unterlagen haben. Wenn nicht, ist das äußerst verdächtig. Vorsicht: Eigentümer ist der im Register genannte Eigner. Die Zahlung des Kaufpreises und auch ein Kaufvertrag ändern da erstmal nichts dran. Bevor Du Geld auf den Tisch legst solltest Du 100 % sicher sein, dass das Schiff nicht in einem dir unbekannten Register eingetragen ist, sonst kommt (nach der Renovierung) jemand und holt das Schiff ab. |
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