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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #376  
Alt 16.01.2018, 20:21
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Zitat:
Zitat von cellonde Beitrag anzeigen
es ist wie mit der Anhängergeschwindidkeit, in Deutschland zugelassene Anhänger 100 dürfen in der Schweiz gem Verkehrsregelverordnung lediglich 80km/h fahren.
Ist aber ein Unterschied ob ich eine solche Vorrichtung ab Werk eben habe oder nicht. Wir haben es gelesen, betrifft den einen oder andern, abgehakt.
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  #377  
Alt 17.01.2018, 18:36
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Zitat:
Zitat von cellonde Beitrag anzeigen
aus gegebenem Anlass aus dem WOWA Forum kurze Erläuterung.

Viele deutsche Automobilisten glauben, dass wen Ihr FZ dem TüV entspricht ist es für die ganze Welt in Ordnung. dem ist nicht so.

es geht hier um die sogenannte Hollandöse.

in der Schweiz muss eine separate üOse am FZ sein, um das Abreisseil einzu hängen.

Die schweizerischen Bestimmungen für Fahrzeuge sind nicht auf Eure FZ anwendbar, da geb ich Euch recht, aber dies ist eine schweizerischen Verkehrsregel gemäss Verkehrsregelverordnung, Verkehrsregeln werden auch bei nichteinhalten ausländischer Verkehrsteilnehmer geahndet

Dieses einhängen des Abreisseiles in eine am FZ starr verbaute Öse ist in der Schweiz eine Verkehrsregel.

Bei Missachtung werden die Fahrzeugführer gebüsst (ca. 480 SFr.) egal ob CH D oder A.

es ist wie mit der Anhängergeschwindidkeit, in Deutschland zugelassene Anhänger 100 dürfen in der Schweiz gem Verkehrsregelverordnung lediglich 80km/h fahren.

ich will nicht klugscheissen... sondern Euch die eine oder andere Tanklfüllung retten.
Moin,

ich will auch nicht klugscheissen - aber lies bitte mal den Thread von Anfang an
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Martin

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  #378  
Alt 18.01.2018, 18:35
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Scandthomas Scandthomas ist offline
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Ich bin der Sache auch nochmals auf den Grund gegangen.

Ich habe aus aktuellem Anlass eien Sachentransportanhänger beim Strassenverkehsamt vorführen müssen und wie gewohnt habe ich die Schlinge über den Hacken gelegt.

Der Zuständige Beamte meinte, es gienge Ihn nichts an aber wenn ich damit von der Polizei erwischt werde, gibt es eine Busse.

Dann habe ich dem Beamten mal kurz und freundlich auf den Zahn gefühlt. Ich habe Ihn gefargt ob es denn erlaubt sei, wenn ich an der Tragkonstruktion am ML selbst etwas anschweisse, anschraube oder umschlinge nach begutachtung fand er keine einzige Stelle wo dies möglich wäre. Darauf hin meinte der Beamte nein ganz klar nicht. Es braucht eine zugelassene Vorrichtung die vom Hersteller frei gegeben ist. Da habe ich gekonntert und sagte Ihm das Merzedes für den ML so etwas nicht vorgesehen hat und das Fahrzeug auch ohne diese Einhängevorrichtung eine gültige Strassenzulassung habe. Da hat er mir recht gegeben. Bei Merzedes gibt es definitv nichts zu kaufen. Dann meinte er, dass es Ihm egal sei solange es nicht selbst gebasteltes am Fahrzeug hängt. Jedoch sei er sich sicher dass es eine Busse gibt.

Am Abend habe ich dan meinen Feund angerufen der bei der Polizei arbeitet und ich schilderte Ihm die Situation. Eines Abends erschien der Kollege mit zwei weiteren Kollegen und Sie schauten sich gemeinsam das Fahrzeug an und nickten und meinten, mann könne zwar etas am abnehmbaren Hacken befestigen jedoch, wenn dieser Abfakken würde, wäre die Wirkung auch wieder nicht da. Der eine der für Verkehrskontrollen zuständig ist meinte, das müsse das Strassenverkehrsamt regeln.mdaraufhin kachte ich schallen heraus und erzählte Ihm die Geschichte. Nach zwei Telefonaten war klar das weder für die Polizei noch das Zuständige Strassenverkehrsamt überhaupt noch etwas klar ist. Mit grossen Schulterzucken hat der Polizist gesagt,mer würde mir keine Busse erteilen jedoch wir die Frage bei Jeder Kontroll die selbe Debatte ergeben und wenn einer uneinsichtig wäre müsste ich wohl bezahlen.

Eigentlich ist es eine Schweinerei, dass die Fahrzeughersteller nicht schon längst auf dieses Thema reagierten und eine Lösung anbieten. Sei es als Zugelassenes Zubehör zum Nachrüsten aber in jedem Fall bei Neufahrzeugen.

Jeder zuckt die Schultern und meint es sei nicht sein problem

fazit. mein Vatre kaufte sich vor einem Monat einen Skoda Kodiaq mit der selben Problematik an der AHK
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  #379  
Alt 18.01.2018, 18:55
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hab das auch gerade in Arbeit weil neues Audo in CH mit SchwenkAHK, kann dir die Unterlagen vom Astra und StVA mailen wenn du willst. Was jeder sagt ist ja nichts wert, hilft ja nur schriftlich.

Das einzige was nicht stimmt ist die Agression gegen "selbst gebasteltes". Es gibt kein Gesetz, wie die Öse auszuschauen hat in CH.

kennst du diese?
https://caron-fahrzeugtechnik.ch/art...artnr=01450110
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  #380  
Alt 18.01.2018, 20:14
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Wassersportler Wassersportler ist offline
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Ich habe zu dem Thema als betroffener mal VW angeschrieben. Wir haben einen Touareg ab Werk mit Anhängekupplung bestellt. Dieser hatte keine Öse an der Schwenkbaren Anhängerkupplung. Hier das Antwortschreiben von VW.
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  #381  
Alt 18.01.2018, 20:20
kurz kurz ist gerade online
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Ja, mit dem Wisch wollte mich VW Schweiz auch abspeisen. Wenn es der gleich ist, steht gar nicht, für welche Länder das gütlig sein soll. Und Absender ist nur VW Niederlassung D. Also was soll das für die CH oder NL???
Von daher also gleich erst mal ein Wisch fürs Klo.

Wenn für ein Fahrzeug spezielle Regeln gelten sollten, müsste das ja in den Fahrzeugschein. Und diese Mühe macht sich VW natürlich nicht. ha ha ha

Und wie willst du jetzt bei einer allfälligen Kontrolle herausfinden, nach welcher Prüfnorm jetzt deine Karre geprüft wurde???

Völlig Mist. Immerhin hat VW mir versprochen, irgend ne Öse anzubauen, was dran ist werde ich morgen bei Abholung sehen

Eigentlich kanns ja nicht so schwierig sein, nen Haken für ganz Europa kompatibel zu gestalten....
Ausserdem ist ja im Falles des Falles der Fahrer im Eimer und nicht der Konzern...
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  #382  
Alt 18.01.2018, 20:25
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Ich lese das so, das in der EU beide erlaubt sind. Also nur in der EU. Ausserhalb der EU gelten dann die jeweiligen Vorschriften des nicht EU Staates.
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  #383  
Alt 19.01.2018, 00:04
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Is das geil... bei meinem VW Porsche ist es auch so, dass da keine Öse ist.
Ich habe inzwischen den Verdacht, dass das die selben Ingenieure für gut befunden haben, die auch an den Abgasmessungen mitgewirkt haben *lol*

Gesendet mit meinen Wurschtfingern
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  #384  
Alt 19.01.2018, 00:22
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also ich hab bei meinen Autos je ne nachgerüstete Abnehmbare AHK dran. Bei dem einen ist es eine von Bosal und die andere ist von Westfalia... an beiden Trägern der AHK sind Ösen für das sicherungsseil vorhanden. Und die Kupplungen sind schon mehr als 10 Jahre an den Fahrzeugen dran... eine ist selbst von mir eingebaut und die andere ist ab Werk am Auto. Warum jetzt andere Hersteller das nicht anbieten ist mir auch nicht so ganz klar... auf jeden Fall ist es eigenartig.
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MfG, Frank.
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  #385  
Alt 19.01.2018, 08:19
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bitte unterscheidet doch folgendes:

- technische Zulassung eines Fahrzeuges (ist immer landesspezifisch, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde)

- Verkehrregeln gem Verkehrregelverordnung (ist immer landesspezifisch für ALLE Verkehrsteilnehmer)
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Grüssle Cello
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  #386  
Alt 19.01.2018, 08:24
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Zitat:
Zitat von Scandthomas Beitrag anzeigen
Jeder zuckt die Schultern und meint es sei nicht sein problem
falsch, Du kannst mal beim ASTRA nachfragen, die geben Dir klipp und klar Auskunft
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Grüssle Cello
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  #387  
Alt 19.01.2018, 09:26
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TychoGold TychoGold ist offline
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Hallo an die Runde,

wenn Cello schon argumentiert, dass eine Zulassung immer landesspezifisch ist - fahrt ihr alle in der Schweiz ohne VWs rum? Oder haben alle VWs in der Schweiz eine Öse (siehe Thread - haben sie nicht)? Sollte ein deutsches Zulassungsverfahren allgemein für die Zulassung der Bauart von der Schweiz akzeptiert sein, machen die Rosinenpickerei und befinden die AHK dann doch für unzulässig? Dann ist es nicht akzeptiert.

Träum gerne weiter mit "klipp und klar" - spätestens seit der Bootszulassung am Bodensee habe ich aufgehört, den Traum mitzuträumen . Da kamen beispielsweise zum Thema Schwimmwesten persönliche Meinungen von Mitarbeitern, die dann nach mehrfachem eMail-Verkehr erst zurückgenommen wurden. So sieht eine Regelauskunft für mich nicht aus.

Grüße
Tycho
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  #388  
Alt 19.01.2018, 14:05
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piranha miura piranha miura ist offline
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also bei meinem neuen Ford Ranger sieht das so aus....

und trotzdem werfe ich die Schlaufe über den Haken, ich halte die ganze Diskussion für komplett überflüssig.
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Leinen los,
Holger

Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz !
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  #389  
Alt 19.01.2018, 15:56
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Du hat doch Löcher am Fixteil.

Für mich ist klar: ich fahr mit Hänger weder nach NL noch in die Schweiz. Basta.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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  #390  
Alt 19.01.2018, 17:59
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Zitat:
Zitat von cellonde Beitrag anzeigen
falsch, Du kannst mal beim ASTRA nachfragen, die geben Dir klipp und klar Auskunft
Falsch

Für Bussen und Strassenverkehrsordnung ist immer noch das Zuständige Strassenverkehramt des Wohnkantons zuständig. Dort werden auch die Verordnungen geregelt. Astra ist ein Verband der Sondertranporte und sonderregelungen quasi bearbeitet und dem Strassen verkehrsamt zu dient.

Beispiel: für meine Überbreite Bewilligung musste ich über das Astra die Anmeldung machen. Ausgestellt und verordnet wurde es dann vom Strassenverkehrsamt. Die Polizei hält sich an das Schweizerische verkehrsrecht und verzeigt beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons. Kleine Delike kann sie selbst verzeigen.
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  #391  
Alt 19.01.2018, 19:21
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Versteh ich das richtig, das da bei Euch jeder Kanton sein eigenes Süppchen kochen kann?
Ehrlich, da bin ich froh in der EU zu leben. Wenn ein Fahrzeug in einem Land technisch zugelassrn ist, gilt das in jedem Land der EU - Fertig. Da würd ich auch in NL ein Fass aufmachen, wenn die mich mangels Begestigungsöse aufhalten würden - wozu haben wir den EuGH...

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  #392  
Alt 19.01.2018, 20:39
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Falsch

Zitat:
Zitat von Scandthomas Beitrag anzeigen
Astra ist ein Verband der Sondertranporte und sonderregelungen quasi bearbeitet und dem Strassen verkehrsamt zu dient




Das ASTRA als Bundesamt stellt die Regeln auf auf Bundesebene, also für das ganze Land. Die Kantone machen die Umsetzung gemäss den Regeln vom ASTRA.






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  #393  
Alt 19.01.2018, 20:43
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Versteh ich das richtig, das da bei Euch jeder Kanton sein eigenes Süppchen kochen kann?
Nein, das stimmt so nicht.

Das ASTRA als Bundesamt stellt die Regeln auf für das ganze Land, für alle Kantone.
Die Kantone setzen die Regeln um, gemäss den gleichen Vorgaben vom ASTRA.

Aber ... es ist menschlich dass die selben Regeln nicht überall gleich scharf umgesetzt werden. Ist in D nicht anders mit den Bundesländern.


Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Ehrlich, da bin ich froh in der EU zu leben. Wenn ein Fahrzeug in einem Land technisch zugelassrn ist, gilt das in jedem Land der EU - Fertig. Da würd ich auch in NL ein Fass aufmachen, wenn die mich mangels Begestigungsöse aufhalten würden - wozu haben wir den EuGH...
Das stimmt doch auch nicht.

Beispiel, 100 km/h Zulassung für Anhänger. Gilt auch nicht in allen EU Ländern.
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Richard

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Geändert von lebch (19.01.2018 um 20:49 Uhr)
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  #394  
Alt 19.01.2018, 21:38
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Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Das stimmt doch auch nicht.

Beispiel, 100 km/h Zulassung für Anhänger. Gilt auch nicht in allen EU Ländern.
Kantone folgen der Asta. Ok und jetzt verständlich.

Das mit der Geschwindigkeit ist ne ganz andere Nummer. Nur weil ich in D mit meinem Auto 250 fahren darf, darf ich das in Ö nicht. Geschwindigkeit darf jeder selbst regeln, aber ich darf überhaupt fahren...

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  #395  
Alt 19.01.2018, 23:49
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Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Falsch







Das ASTRA als Bundesamt stellt die Regeln auf auf Bundesebene, also für das ganze Land. Die Kantone machen die Umsetzung gemäss den Regeln vom ASTRA.






.
Richard natürlich hast Du recht. Jedoch ist der Vollzug auf der Kantonsebene.
Und da liegt der Hacken was im Aargau gilt, gilt nicht in St. Gallen. Je nach Richter wird dies schrärfer oder milder behandelt. Da ich beruflich in der Ganzen CH unterwegs war, wir sogar der Bussenkatalog nicht nach Astra sondern nach Kanton geregelt.mebenso gibt es Kantone mit festinstallierten Radafallen und in einigen Kantonen sind nur mobile erlaubt. Zudem kann sogar eine Stadt selbst über ein Aufstellen und Bussenverteilung bestimmen.

Im Klartext bedeutet dies,mdass wir zwar ein Schweizerisches Strassenverkehrsrecht haben jedoch die Massregekung kantonal gehandhabt wird. Aber auch hier gubt es Unterschiede, keichte vergehen werden direkt vom entsorechenden Kanton oder Zuständigkeitsbereich zugestellt.
Gröbere Vergehen werden immer an den Wihnkanton geleitet und dort dann geahndet..

Ja wir Schweizer haben es gut
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  #396  
Alt 20.01.2018, 17:44
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Zitat:
Zitat von Scandthomas Beitrag anzeigen
Im Klartext bedeutet dies,mdass wir zwar ein Schweizerisches Strassenverkehrsrecht haben jedoch die Massregekung kantonal gehandhabt wird. Aber auch hier gubt es Unterschiede, keichte vergehen werden direkt vom entsorechenden Kanton oder Zuständigkeitsbereich zugestellt.
Gröbere Vergehen werden immer an den Wihnkanton geleitet und dort dann geahndet..
....und wer hats erfunden?
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  #397  
Alt 20.01.2018, 21:35
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
Ich habe zu dem Thema als betroffener mal VW angeschrieben. Wir haben einen Touareg ab Werk mit Anhängekupplung bestellt. Dieser hatte keine Öse an der Schwenkbaren Anhängerkupplung. Hier das Antwortschreiben von VW.
Hallo Klaus,

danke für das Antwortschreiben.....

Ich habe auch einen Tuareg mit AHK ab Werk (elektronische Auslösung zum Ein- Ausschwenken)....

Habe heute auch mal geguckt und keine Öse gefunden, dachte schon ich bin bescheuert....

Hatte mir aber ehrlich gesagt auch noch nie Gedanken darüber gemacht - und werde mir künftig auch keine Gedanken machen... das Abrißseil kommt weiterhin über die AHK und fertig... Und in die Schweiz fahre ich ohnehin nicht mit Anhänger


.
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Gruß

Berni
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  #398  
Alt 22.01.2018, 15:31
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Wenn ich auch kurz meinen Senf dazugeben darf

Habe vor ein paar Wochen in AT den E zu B gemacht. Also den Zusatzschein um schwere Hänger (bis 3,5t) ziehen zu dürfen. Zumindest in AT ist es mit Sicherheit so, dass das Seil fix mit dem Zugfahrzeug verbunden werden muss. Einfach um den Haken legen reicht definitiv nicht aus (da keine fixe Verbindung). Man kann es natürlich so machen (habe ich auch schon), aber bei einer Kontrolle kann (nicht muss) es dann Probleme = Strafe geben.

Wir wurden auch extra darauf hingewiesen, dass insbesondere in der Schweiz sehr genau kontrolliert wird. Aber auch gerne in Italien, Slowenien und Kroatien (Devisenbringer ...).

Grüße
C
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  #399  
Alt 01.02.2018, 10:37
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Hallo an die Runde,

wenn Cello schon argumentiert, dass eine Zulassung immer landesspezifisch ist - fahrt ihr alle in der Schweiz ohne VWs rum? Oder haben alle VWs in der Schweiz eine Öse (siehe Thread - haben sie nicht)? Sollte ein deutsches Zulassungsverfahren allgemein für die Zulassung der Bauart von der Schweiz akzeptiert sein, machen die Rosinenpickerei und befinden die AHK dann doch für unzulässig? Dann ist es nicht akzeptiert.

Träum gerne weiter mit "klipp und klar" - spätestens seit der Bootszulassung am Bodensee habe ich aufgehört, den Traum mitzuträumen . Da kamen beispielsweise zum Thema Schwimmwesten persönliche Meinungen von Mitarbeitern, die dann nach mehrfachem eMail-Verkehr erst zurückgenommen wurden. So sieht eine Regelauskunft für mich nicht aus.

Grüße
Tycho
Tycho: Die Bauart der AHK gem dt Zulassungsverfahren hat nichts mit den Verkehrsregeln zu tun. DAS ist der grosse Unterschied, da das einhaken des Sicherungsseils eine Verkehrsregel gem schweizerischer Verkehrsregelverordnung ist.

Verkehrsregeln MÜSSEN auch FZ die nach dt Zulassungverfahren zugelassen wurden, einhalten.

Du kannst gerne beim Bundesamt für Verkehr (ASTRA) nachfragen
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  #400  
Alt 01.02.2018, 11:25
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Ja, ausserdem schreibt VW sogar in der Bedienungsanleitung, dass im Zusammenhang mit Anhänger die Landestypischen Regeln nachzufragen sind (hab den Text jetzt nicht auswendig vor Augen).
VW weiss also um das Problem, und schwatzt sich raus.

Kundenfreundlicher wäre es in jedem Fall, wenn VW von den Zulieferern nur AHKs mit Öse einbauen würden, dann könnten sie schreiben, dass das Fahrzeug europaweit einsetzbar ist.

In der CH ist es zum Beispiel nicht Vorschrift, einen Verbandskasten mitzuführen. Also legt VW auch keinen ins Auto, mit der Begründung, wäre nicht Vorschrift.
Bei der AHK wäre die Öse zwar in der CH Vorschrift, aber es wird keine mitgegeben.

Alles irgendwo legal, aber halt nicht kundenfreundlich.
Schade eigentlich.

UND: Eigentlich macht die Öse sogar Sinn, habe eben neulich auf der AB einen Pferhänger gesehen, wo die Bremsseilschlaufe in der Luft hing. Gut, abgerissen ist der Hänger dann nicht...

Geändert von kurz (01.02.2018 um 11:26 Uhr) Grund: .
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