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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Ich hab in meinem früheren Leben mit einem 2 Tonnen Trailer Oldtimer aus
allen Ecken Deutschlands geholt, das Gerümpel nie gewogen und bin auch nie wegen irgendwas kontrolliert worden, obwohl man der Polizei auf der BAB ständig begegnet. Wozu auch ? Zwei Tonnen sind zwei Tonnen. Erst nach dem Lesen hier im Forum bin ich drauf gekommen, dass sowas gar nicht möglich ist. Ich weiss jetzt, dass sie mich sofort anhalten wer- den, wenn sie mich sehen. Wegen möglichen 40 Kg Übergewicht oder weil bei den Gurten ein Bindestrich in der Kennzeichnung fehlt. Vielleicht fehlt auch das E Püfzeichen meiner Nummerschildunterlage ![]() wir das urlaubsfertige Boot zu Hause. Keine Lust auf so einen Heckmeck im Urlaub. |
#27
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die deutschen behørden sind mitlerweile schlimmer wie die franzosen oder belgier.und sie wollen nur dein bestes,dein geld....
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#28
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" ![]()
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#29
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Gibt es tatsächlich viele Leute, die ihre guten Sachen beim Umzug in einen dreckigen, stinkigen Tieranhänger reinstellen ?
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#30
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wer bitte nimmt so ein stinkeding fuer seinen umzug??? Geändert von tofte (07.08.2012 um 20:30 Uhr) |
#31
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ja, stimmt, es ist lästig, sich an Regeln zu halten, die gewinnen erst an Bedeutung, wenn sie nützlich werden. Nehmen wir an, vor euch fährt ein Boot, der Trailer ist für 2 Tonnen zugelassen, die Reifen natürlich auch......aber den zu prüfen und womöglich still zu legen, ist ja reine Schikane. Was aber, wenn da vorn, (ich weiß, kann nie passieren, wenn ihr dahinter seit, schon gar nicht) ein Reifen platzt, die Fuhre havariert und ihr gleich mit. Euer Auto kaputt, der Flügel in Gips, drei Zähne irgendwo im Fußraum des zerbeulten Autos.... ![]() Würdet ihr dann wirklich sagen, "lass man, die wenigen Kilo Übergewicht können unmöglich der Auslöser sein, wir verzichten auf jegliche Untersuchung". Ich halte, auch wenn es mich Nerven kostet, auf mein zulässiges Gewicht zu kommen, diese Kontrollen für sinnvoll. Gruß Willy
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#32
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Hallo Harry,
ich finde die Kontrollen -wie schon gesagt- ebenfalls sinnvoll. Ich bin bei gewogenen 1920 KG bei 2 to zul. GG. Aber ich würde mich zwischen erfahrenen, ausgeschlafenen Trailerfahrern mit 100 Kg Übergewicht sicherer fühlen als in einer Kolonne aus Leuten, die nach Feierabend in den Urlaub starten und die Nacht durchfahren, wenn ihre innere Uhr auf Schlafen steht. Die Manöver, die solche Pennbrüder teilweise fahren, finde ich gefährlicher. Das Hauptaugenmerk auf die Technik und das Material zu legen, ist aus meiner Sicht nicht richtig. Die meisten Unfälle beruhen auf menschlichem Versagen, Selbstüberschätzung und trügerischem Vertrauen in ordnungsge- mäße Technik. Viele Grüße, Tom Geändert von Zodiak (07.08.2012 um 23:35 Uhr)
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#33
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100 Kilo Übergesicht sind bei einem 2T - Trailer grad die punktefreien 5%.
Als ich mein vorletztes Boot geholt habe war ich, was ich natürlich erst daheim, auf der Waage erfuhr, fast 30% drüber. Und so fuhr dieses Gespann seit 1980 über unsere Straßen..... ![]() Gruß Willy |
#34
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Alles darunter: 5 bis 10% 10€, bis 15% 30€, bis 20% 35€, bis 25% 95€ und 3 Punkte, bis 30% 140€/3P, über 30% 235€/3P. Über 7,5t gibt es noch einen Zuschlag für "zulassen oder anordnen der Inbetriebnahme".
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#35
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Außerdem wird dort schon seit Jahren gewogen. Gruß Jürgen
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#36
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Wie hoch schätzt Ihr die Erfolgsaussichten für ein Studententeam einer FH
Fahrzeugtechnik, einen jungen Reifen mit korrektem Luftdruck bei 90 Km/h zum Platzen zu bringen, indem man die Traglast um 5-10% überschreitet ? Die Gefahr von Reifenplatzern geht von Trailern aus, die mit uralten Reifen, zu geringem Luftdruck, defekten Radlagern usw. unterwegs sind. Welchen Sicherheitsgewinn bringen (sinnvolle) Gewichtskontrollen, wenn man die Klabautermänner mit Uraltmaterial rechtskonform fahren lässt ? |
#37
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Und wo willst du dann anfangen zu ahnden? Egal wo, die zusätzliche Grenze würde regelmäßig ausgenutzt werden. Und das kann nicht im Sinne der ursprünglichen Grenze sein. Gruß Volker
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#38
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Das Kriterium bei überladung betrifft nicht alleine die Reifen, sondern alle Bauteile, wie die Achsen mit Ihrer Federung, die Auflaufvorrichtung (Bremse) mit Ihrer Federdämpfung, die kpl. Rahmenkonstruktion usw usw.
Die Reifen haben eine hohe Belastungstoleranz, da Sie zu 90% aus der lfd. PKW-Erstausrüsterproduktion stammen. Hier ist nicht die Gefahr gegeben, dass überladung Probleme bereitet. Eher spielt der Luftdruck eine entscheidende Rolle bei einem gezogenen Hänger. Das typische "Aufpendeln" hat fast immer seine Ursache bei überhöhter Geschwindigkeit mit zu gering befüllten Reifen, eher kaum die überzogenen Belastungen durch überladung. Unvermögen der Fahrer bewirken ihr übriges.
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Gruß Heinz, ![]()
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#39
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Schlingern des Trailers kommt auch daher, weil man schön alles hinten und vorne in die Staufächer stopft als direkt auf der Achse zu lagern und so die "drehende Masse" so richtig "Schwung holen kann"
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#40
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Ich finde, dass die Gewichtsgrenzen auf jeden Fall eingehalten und kontrolliert werden müssen.
Aber wenn Sicherheit in jedem zweiten Satz als Argument genannt wird, müssten bei dem wenigen Kontrollpersonal auf den Autobahnen die Mängel, die statistisch am häufigsten zu Unfällen führen, ganz vorne auf den Kontroll-Listen stehen. |
#41
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gut zu wissen, wo hast du das her? Eine offizielle Seite würde mir gut gefallen....bis 10% ohne Punkte würde mir reichen um nicht wirklich alles ins Auto packen zu müssen. Und ab wann muss ich umladen? Gruß Willy |
#42
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Aus dem Bußgeldkatalog, den du unter anderem im Verkehrsportal.de einsehen kannst. Kann man bestimmt auch einfach googeln.
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#43
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Gegoogelt habe ich natürlich, da finde ich immer nur, was ich im Forum geschrieben habe.
Und hier: http://www.verkehrsportal.de hab ich mir auch schon einen Wolf gesucht.... ![]() Willy |
#44
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7,5 Tonner mit 2,15 Tonnen übeladen. Weiterfahrt wurde nicht untersagt. Strafe für Cheffe waren knappe 1000 Teuro. Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]() |
#46
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Jetzt hab ichs, Vielen Dank!
Willy |
#47
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mein boot fæhrt nicht,mein boot schwimmt. kontrollen sind ok bei privatleuten,aber warum diese strafen`?? |
#48
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Nehmen wir an, vor euch schwimmt ein Boot, der Trailer ist für 2 Tonnen zugelassen, die Reifen natürlich auch...... So besser? Warum Strafen? Damit man es sich merkt und nie mehr wieder tut?
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#49
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Ich Glaube ich habe mich verschaut. Vorne ist neben dem Karabinerhaken auch noch ein grüner Gurt und hinten ist nur ganz kurz was zusehen was ich als auch solch einen grünen dünnen Gurt interpretiert habe. Mein Fehler! ![]()
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#50
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Das Windenseil ist als Ladungssicherung nicht zugelassen und die Ladung gilt dann als "NIcht gesichert". Habe ich in Form einer Anzeige, (Autotransport) erfahren müssen.
Gruß Willy |
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