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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Geschwindigkeitsbegrenzung im Pasmanskikanal
Vielleicht steht es schon irgendwo, na dann nochmal,
Irgendwann im Juli hing plötzlich im Schaukasten der Marina in Biograd ein Kartenausschnitt, ähnlich dem hier von mir eingescannten, wo dann bekannt gemacht wurde das ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 Knoten für alle Boote innerhalb der schraffierten Fläche gilt. Ich habe auch zwei Leute aus Turanji gesprochen die also sagten das meistens dort zur Kasse gebeten wird, Einheitspreis bei Bahrzahlung 400 Euro!! Wäre mal interessant zu wissen wie denn die rechtliche Lage ist, weder bei der Anmeldung noch über Funk wiurde auf diese Regelung hingewiesen. Ist wohl wieder ne neue Methode mal auf die Schnelle etwas Geld zu kassieren. Da fallen mir auf Anhieb doch viele Stellen ein wo man das ebenfalls durchziehen könnte, z.B. das ganze Gebiet um Murter. Sollte mich also nicht wundern wenn da demnächst auch so verfahren wird. Der eingescannte Kartenausschnitt ist uralt, ist von nen Reklameblättchen was ich hier noch immer rumliegen habe, da stand noch Krmcina anstatt Sv Petar, so hies das Kaff zu Jugozeiten, zwischen den blauen Linien gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung. gruss Dieter |
#2
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Bei weniger als 300m Abstand von Land: keine Gleitfahrt. Hier sind halt viele Inselchen, also viel Land.
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#3
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Hallo zusammen,
schön dran denken was oben steht, der Herr Beständig, vielen Bootsfahrern ein Begriff, hat es in seinen neusten Info's bestätigt, bis 3500 Kuna kann es kosten, da man knapp bei Kasse ist und der Tourist es ja hat, wird der Betrag wohl auch voll erhoben werden. gruss Dieter |
#4
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ich habe im letzten Jahr Rabatt bekommen und musst nur 2500 Kuna zahlen. Gleitfahrt näher 300 Meter zum Land vor Silba Ost Hafen)Die Vignette gibt es erst zurück wenn gezahlt wurde.
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Gruß Olli |
#5
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Und wenn die am Boot klebt?
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Gruß vom Oberrhein. |
#6
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Er meinte bestimmt das Permit (Zettel Papier der Anmeldung ) und nicht den Aufklenber
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Gruß Jörg
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#7
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Was ich mich frage, wie mißt man eigentlich 300 meter von Land zum fahrenden Boot bzw. umgekehrt ? Haben die Laserentfernungsmesser die das können ? Oder Holzauge sei wachsam !
Den da gilt vielleicht auch der alte Spruch: Wer misst, misst Mist. Oder werden da vielleicht schon mal 500 meter zu staatlich gesehenen 250 metern erklärt Ich will da ja nichts unterstellen, habe da aber so meine Bedenken. gruss Dieter |
#8
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Zitat:
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Gruß Jörg |
#9
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Das Problem fand (so habe ich es damals gehört) seinen Ursprung in der Tatsache, dass größere Yachten wie die Bekloppten an den Inseln und an den Fischern, die ihre Reusen einholten, vorbeifuhren. Somit wurde eine zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung ausgesprochen. Zuerst soll wohl überlegt worden sein, diese Begrenzung nur für Boote ab x-Metern rauszugeben, aber aufgrund von Gleichbehandlung hat es schließlich alle Wassersportler getroffen. Dennoch haben wir uns nicht unbedingt daran gehalten
PS. solch eine Yacht hat auch meinen Antrieb auf dem Gewissen
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Viele Grüße Uwe --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#10
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Morgen,
da hat Judschi recht, vor einigen Jahren galt diese Regel soweit ich weis auch nur für "rießen Yachten" jetzt aber für alle. Messgeräte haben die leider nicht. Das wird anhand von der zu Grunde liegenden Entfernung - Ufer - Ufer oder eben mit dem Augenmaß entschieden. Den "Kanal" zwischen Rab und Doli kennt sicher ein jeder, dort ist es leider auch verboten schneller zu fahren. Als es noch erlaubt war, habe ich oft mit dem Fernglas beobachtet, dass das Polizeiboot so abschneidend fuhr, jene die dachten das sie schön Platz für die Polizei machten abkassierten. Sprich die haben die einfach abgedrengt, ans Ufer und dann kassiert. Auf der anderen Seite, ich wurde noch nie zur Kasse gebeten. Muss auch dazu sagen, es gibt nunmal viele die es drauf anlegen... Der "Kanal" ist quasi für mich mit blindem Auge zu befahren und wenn man da schön brav ganz mittig gefahren ist, hatte man auch kein Problem. Der Pasmanskikanal ist wohl (leider keine Karte zur Hand) zu eng und da muss ma jetzt durch =( lg tavi
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Versuche die Zeit nicht festzuhalten, sondern gehe mit Ihr. Uhren die stehenbleiben werden nicht mehr beachtet. |
#11
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Aber wie ich schon schrieb: die Geschwindigkeitsbegrenzung galt nur für eine bestimmte Zeit im Juli / August 2006.
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#12
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Am besten beim Hafenkapitän nachfragen was man im Falle dann tun soll, ihn anrufen???
Der muss wissen was gerade gilt und was nicht. Man ist auch wie bei uns in der Plficht sich über alle neuerungen zu erkundigen -.- gruss
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#13
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Hallo, woher bekommt man eigentlich die ganzen Infos, wo man wie fahren darf? ich habe es leztes Jahr nur mündlich vom Hafenmeister beim anmelden bekommen. Aber ob das alles war, was er mir gesagt hat kann ich nicht beurteilen.
Gruß Uwe |
#14
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Bei der Anmeldung galt die Begrenzung auch noch nicht, dann haben wir erfahren, dass die neuen Gäste ein "Extrablatt" ausgehändigt bekommen haben. Aber informiert hat uns im Grunde genommen niemand über diese Änderung.
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#15
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die 300 Meter Abstand Regel für Gleitfahrt gilt schon seit Jahrzenten. Die steht auch auf den Unterlagen die man bei der Anmeldung bekommt, im Betsändig und wer weiß wo.
Beim SBF SEE lernt man auch das man sich vor jeder Fahrt aktiv selbst erkunden muss welche örtlichen Besonderheiten im Revier gelten.
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Gruß Olli |
#16
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Ich habe ja meine Bootsführerschein- Prüfung 1973 in Zadar gemacht, weil damals schon Ärger bei der Anmeldung gemacht wurde, Ante Mislov hieß der grosse Chef damals im Hafenamt, beigebracht hat uns, ein Freund war noch dabei, den nötigen Lehrstoff der damalige Hafenkapitän in Biograd, sind wir eine Woche abens immer zwei Stunden hin gegangen, dann die Prüfung in Zadar war richtig mit Dolmetscher usw. nichts da mit mal eben ein paar Mark so nebenbei Trinkgeld geben und dann geht es schon wie einige erzählt hatten.
Aber zum Thema, ich habe das Geschreibsel noch von damals und da hab ich schon notiert gehabt, Höchstgeschwindigkeit im Pasmanski Kanal 10 Knoten für Schiffe über 50 BRT. Na jetzt hat man es eben nach unten ausgeweitet. gruss dieter
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#17
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Danke für die schnellen Antworten, das mit der Gleitfahrt ist schon klar und die 10 Knoten im Kanal auch, aber wie oben beschrieben kann sich anscheinend in der laufenden Saison auch was ändern. Und man bekommt es erst von anderen Mobo Fahrer mit die eben später beim Hafenmeister waren. Auch wenn ich eigentlich täglich am Hafenamt vorbei gelaufen bin, hätte ich neue infos ,zB. duch einen Aushang, nicht bekommen.
Aber ich hatte bisher auch noch nie irgend welche Schwierigkeiten. Gruß Uwe |
#18
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JA das ist leider ein Manko =(
normalwerweise müsste man sich täglich über neuerungen informieren. hey das könnte man zum anlass nehmen alle rufen jeden tag beim hafenkapitän an und fragen nach, dann vergeht ihnen bald das in der saison neue vorschriften rausgegebe. -.-
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#19
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Zitat:
Ja nee... is klar. Die Hafenkapitäne erlassen ja auch die Vorschriften.
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Grüße aus Bärlin Thomas |
#20
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In diesem Falle schon
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#21
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und selbst wenn sie es nicht tun, sie werden sich dafür einsetzen dass sich was ändert. Meinst nicht auch?
einer bekommt es immer ab. Mal ists der Tavi mal der Hafenkapitän.
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#22
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Für den gesamten Bereich des Pasmanskikanals erlassen die Hafenkapitäne solche Regelungen, wie die hier erwähnte Geschwindigkeitsbegrenzung???
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Grüße aus Bärlin Thomas |
#23
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Zitat:
Nein, der Meinung bin ich nicht! Was kann der Hafenkapitän dafür, wenn andere zuständige Organe aus welchen Gründen auch immer, Gesetze oder Verordnungen wie z.B eine solche Geschwindigkeitsregelung erlassen??? Warum sollte man dann seinen Frust darüber an ihm ablassen, wo er doch gar nichts dafür kann??? Sollte es jedoch tatsächlich so sein, dass diese Hafenkapitäne dafür verantwortlich sind, weil sie diese Vorschriften erlassen haben (was ich mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen kann aber gut, andere Länder, andere Sitten und Gebräuche) muss ich mein erstes Posting in der Form zurücknehmen! Wobei ich die Sinnhaftigkeit solcher von dir in Erwägung gezogenen Aktionen trotzdem anzweifle. Aber gut, da hat halt jeder seine eigene Vorstellung.
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Grüße aus Bärlin Thomas |
#24
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So wie mir erklärt wurde, hat der Kapitanja Verfügungsgewalt. Ob es nun der "kleine" Kapitän aus Biograd ist, oder der "große" aus Zadar Kann mich nicht genau erinnern, an diesem Tag hatte ich wohl mehr als die erlaubten 0.0 Promille intus (wo wir schon wieder bei einem anderen Thread wären ).
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#25
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Zitat:
Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe. Die von dir beschriebene "Verfügungsgewalt" beschreibt denk ich mal die Befugnisse eines solchen Hafenkapitäns, bestehende Regelungen zu überwachen und vielleicht auch Verstöße zu ahnden oder aber auch nur, dich solange festzuhalten, bis die alarmierte Polizei eintrifft. Es ist aber ein erheblicher Unterschied, ob ein solcher Hafenkapitän, auch noch solche Regelungen in Form von Gesetzen und dergleichen erlassen kann/darf! Das kann ich mir nämlich nicht vorstellen! Das würde ja heißen er wäre Legislative und Executive in einer Person. Sorry, aber das kann ich mir noch nicht mal für Kroatien vorstellen. Solche Regelungen werden denke ich auch dort, wie bei uns von den zuständigen Politikern erlassen... siehe Neustädter Bucht!!! Überwacht wird das dann von der örtlichen Polizei und wenns wirklich so sein sollte vielleicht auch noch von den Hafenkapitänen, wo ich jedoch, wie schon erwähnt, so meine Zweifel habe.
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Grüße aus Bärlin Thomas |
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