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  #551  
Alt 15.10.2013, 19:14
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Georg meint sicher den Aufpreis von Sigma 3,5 auf 3,65.
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Beste Grüße

John
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  #552  
Alt 15.10.2013, 19:47
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Na der Aufpreis ist nicht so riesig.



Gruß Stephan
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  #553  
Alt 15.10.2013, 19:54
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Georg meint sicher den Aufpreis von Sigma 3,5 auf 3,65.
ne ne, ich meine schon den Mehrpreis, den ein gut gebauter Alutrailer halt gegen einen Stahltrailer kostet.
Da ist Sigma wohl nicht teurer oder billiger als die andern namhaften der Branche.
Wenn Sigma es dann schafft, mit 480 KG einen Trailer zu bauen, der so ein Gewicht dauerhaft verträgt, dann ist das schon beachtlich und nen absolut guter Wert...
Bei meinem Telefonat mit Ruschmeier wurde mir eine Differenz von 100 - 150 KG zwischen Alu und Stahl genannt je nach Ausstattung.
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Gruß - Georg
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  #554  
Alt 15.10.2013, 19:55
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Na der Aufpreis ist nicht so riesig.



Gruß Stephan
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stimmt..., für was sollte der auch sonderlich höher ausfallen....
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Gruß - Georg
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  #555  
Alt 16.10.2013, 10:45
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Zitat:
Zitat von stephan123 Beitrag anzeigen
na der aufpreis ist nicht so riesig. (..)

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John
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  #556  
Alt 16.10.2013, 13:40
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
nur mal so für die Allgemeinheit und natürlich auch für Dich, lieber Hans....

Noch mal zur Erinnerung - bei mir ist es der Trailer BMT35 aus dem Hause Ruschmeier aus Bj. 2010, der bisher noch in den Feldern F1 und F2 jeweils die 3500 eingetragen hat.

Die Prüfbescheinigung liegt mir soeben vor (siehe Bildauszug)
Nun geht´s nur noch um die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung, wobei das nur noch ein formaler Akt ist.


Wenn ich Zeit gefunden habe, eben beim zuständigen Amt vorbei zu fahren, kann ich dann gern auch noch die fertige Zulassungsbescheinigung hier einstellen.
Selbstverständlich muss auch das Typenschild am Trailer ausgewechselt werden. Auch hier steht einem ein vernünftiger Hersteller natürlich hilfreich zur Seite.

Herr Ruschmeier machte aus dem Ganzen keinerlei Geheimnisse und erteilte mir ohne zu Zögern die notwendigen Auskünfte. ( auch ohne das ich gleich einen neuen Trailer bei ihm bestellen musste... )

Achso, fast vergessen....
das Ganze hat bis jetzt keine 100 Euro gekostet, wobei 38 € davon schon für das Nachtragsgutachten drauf gingen, die bei einem neuen Trailer ja nicht gesondert anfallen.

Nach meinem Gefühl dürften bei einem Neutrailer keinerlei Mehrkosten anfallen für die 3650 KG, was auch zu den Angaben von Ruschmeier passt, wo immerhin lt. eigener Angaben 80% aller BMT35 direkt schon so ausgeliefert werden.
Respekt, wen es so ist, ziehe ich den Hut, aber bitte befolge folgendes:
Zulässig wäre nur, wenn im Gutachten der Auflaufeinrichtung nicht z.B. Stützlast max 150 kg und Gesamtmasse max 3500 kg abgenommen wäre sondern z.B. Stützlast max 150 kg und Achslast max 3500 kg - eine solche Auflaufeinrichtung wäre dann auch auf eine Gesamtmasse von max 3650 kg geprüft und zugelassen.
Wenn im Gutachten aber z.B. Stützlast max 150 kg und Gesamtmasse (=zGG) max 3500 kg steht dann ist diese Komponente nur für ein zGG (= Gesamtmasse) von 3500 geprüft und abgenommen. Eigentlich ganz einfach - kein Deutungsspielraum.
Dies hat natürlich einen physikalisch sinnvollen Grund - zum besseren Verständniss:
Zur Festigkeitsprüfung von Auflaufeinrichtungen sind wie auch bei der Deichselprüfungen nach ISO 7641/1 neben der Stützlast vor allem die dynamischen (translatorische und rotatorische) Massekräfte im Fahrbetrieb massgebend. Diese Kräfte sind eine Funktion der gesamten dynamischen Masse welche diese Komponenten hauptsächlich vertikal belasten (z.B. bei Vollbremsung). Aus diesem guten Grund beziehen sich solche Gutachten auch auf die Gesamtmasse des zugehörigen Anhängers.
Man kann es sich am besten so vorstellen - bei einer Vollbremsung oder Bodenwellen "zoppelt" eben alles an diesem Teil, sowohl die Last an der Achse als auch die Last an der Kupplung. Deshalb wird hier die Gesamtmasse geprüft und nicht nur die Stützlast oder Achslast.
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Gruß Hans,
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  #557  
Alt 16.10.2013, 13:52
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
gute Frage, auf die ich keine haltbare Antwort habe....
Hab den nie mal leer gewogen und in den Papieren steht da nichts zu.
Lt. Website soll der 660 KG wiegen, wobei das auch noch schwanken wird je nach Ausstattung.

Bei mir sind z.B. unter Zusatz noch montiert
Werkzeugbox, Laufsteg, 2 Reserveräder, 4 Rollenstützen zusätzlich, extra lange Zugeinrichtung, AKS


Update - steht wohl drin.... Feld G - Leermasse = 670 KG

Mir war es definitiv ein paar Euros wert einen stabilen Alu-Trailer mit einem Leergewicht von 456 KG zu haben, was einem Gewichtsvorteil von gut 200 KG ausmacht, zzgl. der besagten 150 KG, und wer sagt eigentlich das der Sigma Alutrailer so teuer ist?
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  #558  
Alt 16.10.2013, 13:54
Nana (m)
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Mir war es definitiv ein paar Euros wert einen stabilen Alu-Trailer mit einem Leergewicht von 456 KG zu haben, was einem Gewichtsvorteil von gut 200 KG ausmacht, zzgl. der besagten 150 KG, und wer sagt eigentlich das der Sigma Alutrailer so teuer ist?

aber durch Geheimniskrämerei einfach unsympathisch
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  #559  
Alt 16.10.2013, 14:14
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
aber durch Geheimniskrämerei einfach unsympathisch
Das kannst Du höchstens mir anlasten, aber nicht Sigma, denn bis auf ein einziges mal hat sich von Sigma keiner zu Wort gemeldet.

Nach wie vor, bei konkretem Kaufinteresse wird Dir Hr. Reddig alles erzählen was Dich interessiert, aber seid doch nicht kindisch, nur weil bei Sigma nicht alles ganz offen breit getreten wird.

Bevor o. g. von mir zuvor geschriebenes nicht revidiert wird, bin ich immer noch der Meinung das derzeit kein Hersteller gibt der alles erfüllt um die tatsächlichen 3650 KG Zgg. zu erfüllen bei einer Zuladung von 3290 KG
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  #560  
Alt 16.10.2013, 15:17
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Respekt, wen es so ist, ziehe ich den Hut, aber bitte befolge folgendes:
Zulässig wäre nur, wenn im Gutachten der Auflaufeinrichtung nicht z.B. Stützlast max 150 kg und Gesamtmasse max 3500 kg abgenommen wäre sondern z.B. Stützlast max 150 kg und Achslast max 3500 kg - eine solche Auflaufeinrichtung wäre dann auch auf eine Gesamtmasse von max 3650 kg geprüft und zugelassen.
Wenn im Gutachten aber z.B. Stützlast max 150 kg und Gesamtmasse (=zGG) max 3500 kg steht dann ist diese Komponente nur für ein zGG (= Gesamtmasse) von 3500 geprüft und abgenommen. Eigentlich ganz einfach - kein Deutungsspielraum.
Dies hat natürlich einen physikalisch sinnvollen Grund - zum besseren Verständniss:
Zur Festigkeitsprüfung von Auflaufeinrichtungen sind wie auch bei der Deichselprüfungen nach ISO 7641/1 neben der Stützlast vor allem die dynamischen (translatorische und rotatorische) Massekräfte im Fahrbetrieb massgebend. Diese Kräfte sind eine Funktion der gesamten dynamischen Masse welche diese Komponenten hauptsächlich vertikal belasten (z.B. bei Vollbremsung). Aus diesem guten Grund beziehen sich solche Gutachten auch auf die Gesamtmasse des zugehörigen Anhängers.
Man kann es sich am besten so vorstellen - bei einer Vollbremsung oder Bodenwellen "zoppelt" eben alles an diesem Teil, sowohl die Last an der Achse als auch die Last an der Kupplung. Deshalb wird hier die Gesamtmasse geprüft und nicht nur die Stützlast oder Achslast.
hier braucht niemand Hüte ziehen und auch niemand muss ein Handtuch werfen.
Alles andere zu den Zahlen steht oben im Auszug des Gutachten ist ist somit geklärt und belegt...


Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Mir war es definitiv ein paar Euros wert einen stabilen Alu-Trailer mit einem Leergewicht von 456 KG zu haben, was einem Gewichtsvorteil von gut 200 KG ausmacht, zzgl. der besagten 150 KG, und wer sagt eigentlich das der Sigma Alutrailer so teuer ist?
Dein Argument zu dem Trailer kann ich durchaus nachvollziehen und wenn Du derart am Limit bist, dass Du Sigma-Alu zuzüglich der 3650er-Auflastung benötigst, dann ist das doch alles paletti....
Genau so reicht aber vielen anderen schon die Möglichkeit, einen Stahltrailer auf 3650 KG zu bringen, weil sie dann mit der Zuladung von immerhin um die 3000 KG im Limit bleiben.
So ist es z.B. bei meinem Boot und so brauche ich nicht einen deutlich teureren Alutrailer kaufen - egal ob Sigma, Harbeck oder sonstige.....

Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Das kannst Du höchstens mir anlasten, aber nicht Sigma, denn bis auf ein einziges mal hat sich von Sigma keiner zu Wort gemeldet.

Nach wie vor, bei konkretem Kaufinteresse wird Dir Hr. Reddig alles erzählen was Dich interessiert, aber seid doch nicht kindisch, nur weil bei Sigma nicht alles ganz offen breit getreten wird.

Bevor o. g. von mir zuvor geschriebenes nicht revidiert wird, bin ich immer noch der Meinung das derzeit kein Hersteller gibt der alles erfüllt um die tatsächlichen 3650 KG Zgg. zu erfüllen bei einer Zuladung von 3290 KG
Den Schuh kannst auch nur Du dir anziehen und es verwundert mich fast, dass Du nicht von Herrn Reddig mal zurück gepfiffen wurdest.

Zum Schluss hierzu nur noch - komm jetzt bitte nicht mit neuen Vorgaben von wegen der Zuladung, die hier irgendwer belegen soll....
Das war zwar Thema des Trööt am Anfang, aber nicht Thema der durch die Verschwiegenheit ausgelösten Diskussion über Rechtmäßigkeit.

Das Sigma schöne tolle Anhänger baut weiß jeder - das die besonders leicht gebaut sind und gegenüber anderen Aluteilen 70-100 KG leichter sind
ist auch den meisten bekannt, die sich mit dem Thema auseinander gesetzt haben.
Ob so ein Leichtbau vernünftig und dauerhaft stabil ist, vermag hier eh mangels Fachkenntnis niemand beurteilen können.

Lass es jetzt einfach ruhen und akzeptiere, dass die Thematik mit der erhöhten Gesamtmasse kein Voodoozauber eines einzigen Herstellers ist,
er es nicht erfunden hat und dass es auch andere Mütter mit schönen Töchtern gibt.

Ich für meinen Teil habe hiermit fertig.....


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Gruß - Georg
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  #561  
Alt 17.10.2013, 06:52
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Lass es jetzt einfach ruhen und akzeptiere, dass die Thematik mit der erhöhten Gesamtmasse kein Voodoozauber eines einzigen Herstellers ist,
er es nicht erfunden hat und dass es auch andere Mütter mit schönen Töchtern gibt.

Ich für meinen Teil habe hiermit fertig.....


Hier von mir das allerletzte Posting zu diesem Thema:

Man merkt genau das Du die Thematik immer noch nicht verstanden hast.
Verstehst Du immer noch nicht das wenn o. g. von Deinem Trailerhersteller nicht erfüllt ist, dann hast Du zwar Papiere in der Hand, die aber ggf. wertlos sind, davor möchte ich euch schützen, und dann diese Kommentare von Dir.

Warum meinst Du das keiner der besagten Trailerhersteller mit den 3650 KG Werbung macht??????
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der Bojenfeldhasser
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  #562  
Alt 17.10.2013, 07:47
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Hier von mir das allerletzte Posting zu diesem Thema:

Man merkt genau das Du die Thematik immer noch nicht verstanden hast.
Verstehst Du immer noch nicht das wenn o. g. von Deinem Trailerhersteller nicht erfüllt ist, dann hast Du zwar Papiere in der Hand, die aber ggf. wertlos sind, davor möchte ich euch schützen, und dann diese Kommentare von Dir.

Warum meinst Du das keiner der besagten Trailerhersteller mit den 3650 KG Werbung macht??????

Sorry Hans, aber das verstehe ich nicht:

Wenn ein Trailerhersteller mit seinem Trailer eine Abnahme macht und in die Papiere ein zGG von 3650kg eingetragen wird, einschl. Achlast 3,5t und Stützlast 150kg, dann gehe ich davon aus, dass die Prüforganisation den Trailer entsprechend begutachtet und aller hierfür notwenigen Unterlagen hat, so auch ein Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Auflaufeinrichtung hierfür zugelassen ist.

Somit ist der Trailer dann völlig legal unterweges. Probleme kann ich keine erkennen. Wenn der Trailer für 3650ßkg zugelassen ist, bedarf es doch keiner weiteren Gutachten, die belegen, dass alle am Trailer verbauten Teile diesem Gewicht gewachsen sind.

Gruß Axel
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  #563  
Alt 17.10.2013, 07:57
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Respekt, wen es so ist, ziehe ich den Hut, aber bitte befolge folgendes:
Zulässig wäre nur, wenn im Gutachten der Auflaufeinrichtung nicht z.B. Stützlast max 150 kg und Gesamtmasse max 3500 kg abgenommen wäre sondern z.B. Stützlast max 150 kg und Achslast max 3500 kg - eine solche Auflaufeinrichtung wäre dann auch auf eine Gesamtmasse von max 3650 kg geprüft und zugelassen.
Wenn im Gutachten aber z.B. Stützlast max 150 kg und Gesamtmasse (=zGG) max 3500 kg steht dann ist diese Komponente nur für ein zGG (= Gesamtmasse) von 3500 geprüft und abgenommen. Eigentlich ganz einfach - kein Deutungsspielraum.
Dies hat natürlich einen physikalisch sinnvollen Grund - zum besseren Verständniss:
Zur Festigkeitsprüfung von Auflaufeinrichtungen sind wie auch bei der Deichselprüfungen nach ISO 7641/1 neben der Stützlast vor allem die dynamischen (translatorische und rotatorische) Massekräfte im Fahrbetrieb massgebend. Diese Kräfte sind eine Funktion der gesamten dynamischen Masse welche diese Komponenten hauptsächlich vertikal belasten (z.B. bei Vollbremsung). Aus diesem guten Grund beziehen sich solche Gutachten auch auf die Gesamtmasse des zugehörigen Anhängers.
Man kann es sich am besten so vorstellen - bei einer Vollbremsung oder Bodenwellen "zoppelt" eben alles an diesem Teil, sowohl die Last an der Achse als auch die Last an der Kupplung. Deshalb wird hier die Gesamtmasse geprüft und nicht nur die Stützlast oder Achslast.
Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen

Lass es jetzt einfach ruhen und akzeptiere, dass die Thematik mit der erhöhten Gesamtmasse kein Voodoozauber eines einzigen Herstellers ist,
er es nicht erfunden hat und dass es auch andere Mütter mit schönen Töchtern gibt.
Nö Georg, eben nicht.........
denn zeig uns allen mal ob die Eintragungen und Gutachten bei Dir vollständig sind..........


Und mal davon abgesehen, lese ich bei Deinen Postings immer eine Art Verbitterung heraus, was ich sehr schade finde.
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Gruß Andreas

Besser im Schiff zu schlafen, als im Schlaf zu schiffen.
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  #564  
Alt 17.10.2013, 08:16
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Gibts vielleicht ne Kurzfassung von dem Trööt ?
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Hier könnte mein Name stehen!!!

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  #565  
Alt 17.10.2013, 08:57
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Zitat:
Zitat von mayday Beitrag anzeigen
Nö Georg, eben nicht.........
denn zeig uns allen mal ob die Eintragungen und Gutachten bei Dir vollständig sind..........


Und mal davon abgesehen, lese ich bei Deinen Postings immer eine Art Verbitterung heraus, was ich sehr schade finde.
wenn Du lesen kannst, welche Werte in dem o.g. Gutachtenauszug nun eingetragen werden, dann kannst Du das gern auch mit den Daten aus dem Schein von Hans vergleichen.
Ich zumindest kann da keinen Unterschied erkennen.

ach ja, verbittert bin ich ohne Ende - ich hätte auch so gern einen tollen Alutrailer.....
Was soll jetzt grad von Dir der Blödsinn....
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Gruß - Georg
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  #566  
Alt 17.10.2013, 09:08
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Georg, es ist manchmal hart zu akzeptieren, dass Exklusivität, auf die man stolz war und die man sich was kosten ließ, gar nicht bestand. ;)
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John
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  #567  
Alt 17.10.2013, 09:26
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Aber wie ist das denn nun mit dem Zulässigem Gesammt Gewicht ich darf doch nur 3,5 tonnen ziehen mit dem Auto wie verhält sich das denn nun ? Wenn 3.650 kg eingetragen sind und mein Auto nur 3,5 to darf wie geht das dann?
Die Aufliegelast ist klar die darf abgezogen werden aber ich denke nur bis 3,5 tonnen sonst gibts Ärger mit der Rennleitung.
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  #568  
Alt 17.10.2013, 09:41
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water.
If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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  #569  
Alt 17.10.2013, 13:10
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Naja eine eintragung im Hängerbrief berechtigt mich noch lange nciht über 3,5 Tonnen zu ziehen. Falls ich was nicht gelesen habe oder besser verstanden. Dann haut auf mich ein. Aber so ganz habe ich noch kein Grünes Licht bekommen von hier.
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  #570  
Alt 17.10.2013, 13:15
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm Beitrag anzeigen
Naja eine eintragung im Hängerbrief berechtigt mich noch lange nciht über 3,5 Tonnen zu ziehen. Falls ich was nicht gelesen habe oder besser verstanden. Dann haut auf mich ein. Aber so ganz habe ich noch kein Grünes Licht bekommen von hier.
Naja im Auto muss natürlich auch stehen, dass die max. Anhängelast 3500kg betragen darf. Entsprechender Führerschein ist natürlich auch vorausgesetzt.
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  #571  
Alt 17.10.2013, 13:57
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm Beitrag anzeigen
Naja eine eintragung im Hängerbrief berechtigt mich noch lange nciht über 3,5 Tonnen zu ziehen. Falls ich was nicht gelesen habe oder besser verstanden. Dann haut auf mich ein. Aber so ganz habe ich noch kein Grünes Licht bekommen von hier.
Lies einfach nochmals alles in Ruhe durch.
Du ziehst auch nicht "über 3,5 Tonnen" sondern du hast bei richtiger
Beladung exakt 3500 kg angehängt, was erlaubt ist.
Diese stützen sich mit 150kg auf deiner Anhängerkupplung ab.
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  #572  
Alt 17.10.2013, 17:50
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Soeben gesehen, Süd-West Marine (Sigma) hat eine neue Homepage: http://www.suedwestmarine.de/Index.html
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  #573  
Alt 17.10.2013, 20:50
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm Beitrag anzeigen
Naja eine eintragung im Hängerbrief berechtigt mich noch lange nciht über 3,5 Tonnen zu ziehen. Falls ich was nicht gelesen habe oder besser verstanden. Dann haut auf mich ein. Aber so ganz habe ich noch kein Grünes Licht bekommen von hier.
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  #574  
Alt 17.10.2013, 22:06
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naja wenn du ihn schon drauf aufmerksam machst dann doch bitte so

http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=411

http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=412

Aber du hast recht wer lesen kann ist klar im Vorteil. und wer zu faul ist.....
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Alt 18.10.2013, 09:43
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....dem wird hier geholfen.

Habe die Tage von einem Anhängerhersteller die Erleuchtung bekommen.
Wollte bei einem Anhänger die Stützlast erhöhen. Er darauf hin, was ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers? Wieviel darf der Wagen ziehen? Ich, Anhänger 2500 Kg, Auto 2200 Kg plus 100 Kg Stützlast. Er, dann dürfen sie nur 2200 Kg ziehen, die Stützlast interessiert nicht, wird auch nicht zugerechnet.
Ja, was denn nun? Bin jetzt verwirrt. Hat sich da jetzt in den letzten Tagen was geändert?

Gruß Uli07
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