#1201
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Stimmt nicht! Ruschmeier macht das auch! meiner hat 3850 kg zul Ges Gew. Diese Trailer sind halt aus Stahl und damit etwas schwerer. Stellt sich die Frage was nun besser, Verwindungssteifer etc ist.
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#1202
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Wenn Du den ganzen Trööt weiter liest wirst Du sehen, dass eigentlich lange alles geklärt und gesagt wurde. Auch, das es halt mehrere Hersteller gibt, die Trailer über 3500 KG Gesamtmasse legal herstellen und vertreiben. PS: Meines Wissen nach werden die Ruschmeier-Trailer in der Schweiz unter dem Namen Stüssi vermarktet. Daher sollte der Hersteller hierzu auch konkrete Auskünfte geben können, da seine Trailer nachweislich ebenfalls oberhalb der 3,5er-Grenze legal unterwegs sind....
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Gruß - Georg |
#1203
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sorry viel mir auch gerade auf-mein Mailer hat mir das Thema präsentiert und da habe ich zu schnell geantwortet.
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#1204
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Das Problem in der Schweiz ist nicht nur das Bussgeld, sondern die Gefahr, stillgelegt zu werden. Die Praxis sieht so aus:
- Bei Ueberschreiten der Stützlast fährst du nicht mehr weiter. Konkret waren es bei einem Kameraden 105 statt 100 kg. - Bei Ueberschreiten des Gesamtgewichtes schaut sich der Polizist meist (nicht immer) die Achsen an. Wenn diese das Uebergewicht verkraften, lässt er dich meist (nicht immer) weiter fahren. Diese Handhabung ist Idiotie, aber Praxis. Aus diesem Grund haben viele CH Unternehmer einen Hänger, dessen Achsen etwas mehr als das Gesamtgewicht tragen. Z.B. 2 Achsen à 2 to, Gesamtgewicht des Hängers aber nur 3.5 to. So können sie meist (nicht immer) mit 3.6 oder 3.7 to weiter fahren. Auf die Gefahr hin zu langweilen: kein CH Polizist akzeptiert einen Hänger mit mehr als 3.5 to Gesamtgewicht (Achslast plus Stützlast). Ein Zugfahrzeug ohne durchgehende Bremse darf in der CH maximal einen Hänger von 3.5 to ziehen. Und wenn der Hänger für 100 to zugelassen ist, der Polizist beharrt auf 3.5 to. Und wenn der Hänger für 100 km/h zugelassen ist, der Polizist beharrt auf 80 km/h. So einfach. Die Auslegung der Toleranzen in einer Verkehrskontrolle sind reine Willkür. Man kann sich also nicht darauf verlassen, mit 3.65 to nur die Busse zu bezahlen und weiter fahren zu können. Eine Stillegung ist durchaus im Bereich des Möglichen. |
#1205
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Gruß Volker |
#1206
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...ebenso wie die >3.5 to. Zumindest beurteilt das jeder Polizist so, ob zu Recht oder Unrecht ist ein anderes Thema.
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#1207
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Hast du das schon ausprobiert mit 3650 KG und dem Polizisten, oder kennst du etwa alle Polizisten in der Schweiz.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#1208
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Hallo
Ich habe eben heute versucht rauszukriegen, wo im Gesetz geregelt ist, was mit zu grosser Stützlast passiert. Ergebnis: Es ist gar nicht geregelt. Kein Bussgeld möglich, geht allenfalls grad zum Richter. Netterweise aber auf jeden Fall abzüglich Messrabatt von 3%... Rechne mal: Bei bspw. 50kg Stützlast 3% überschreiten... Dass die Stützlast dem Zugwagen zugerechnet werden muss, wusste er, aber er meinte, dass sie auch dem Hänger zugerechnet werden müsse. Da es ein sehr einvernehmliches Gespräch war und die Polizei ja selber auch darunter leidet, dass die Gesetze teilweise unüberschaubar, kompliziert und teilweise auch zur Sinnlosigkeit mutieren, will er sich der Sache annehmen und bericht.
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#1209
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Sollten sich Beschwerden wegen zu Unrecht stillgelegten Gespannen häufen, wird es eben bei den entsprechenden Stellen Rundbriefe geben, die auf die richtige Gesetzeslage hinweisen. Also insgesamt kann es vielleicht ein paar mal vorkommen, aber letzten Endes werden sich auch alle Polizisten vorsätzlich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Egal ob in Deutschland oder der Schweiz.
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#1210
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Wer sagt, dass in der CH mehr als 3.5 to erlaubt sind?
Bisher haben wir sich widersprechende Aussagen von Seiten Behörde bzgl. Anhängerzulassung mit >3.5 to. Fazit: niemand weiss, ob ein Hänger samt Stützlast mehr als 3.5 to haben darf oder nicht. Wir haben kein Aussage, welche den Schluss zulässt, dass ein Zugfahrzeug ohne durchgehende Bremse mehr als 3.5 to ziehen darf. Gerne lasse ich mich da belehren. |
#1211
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Volker, das stimmt natürlich so nicht. In Frankreich darfst du 110 km/h mit Hänger fahren, wenn gewisse Parameter erfüllt sind. Da braucht es nicht mal die deutsche 100er Genehmigung.
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#1212
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Schöne Grüße, Ulli |
#1213
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Schöne Grüße, Ulli
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#1214
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Bei genauem Lesen des Beitrages 1135 stellen sich mir mehr Fragen, als dass solche beantwortet werden. Den zwingenden Schluss, dass ein Zugfahrzeug mehr als 3.5 to ziehen darf, kann ich nicht ziehen.
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#1215
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Schöne Grüße, Ulli |
#1216
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Nein, zeige ich dir nicht. Ist auch nicht nötig, denn es gilt im Strassenverkehrsgesetz der Grundsatz, dass nur das erlaubt ist, was im Gesetz als erlaubt beschrieben ist. Was nicht als erlaubt beschrieben ist, ist verboten. Das macht grundsätzlich Sinn, denn das Gesetz kann nicht jede zukünftige Konstruktion erahnen und vorsorglich verbieten.
Also muss die Vorgehensweise eine andere sein: zeige mir die Stelle, wo über 3.5 to erlaubt sind. Sehr gerne würde ich eine ebensolche finden... |
#1217
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Angenommen folgendes Problem tritt auf: Hinterachse des Zugfahrzeuges ist wegen der Stützlast überladen (zu viel Gepäck sonst im Kofferraum). Busse Im angehängten Zustan ist die Achse des Hänger im erlaubten Rahmen. Wird abgekoppelt und die Stützlast dazuaddiert, wäre quase die Achse des Hängers überladen. Also 2. Mal Busse, 2 Mal Busse für das selbe Vergehen. Keine Ahnung was ein Richter das sagen täte, aber komisch wärs also schon. Eine Klärung täte eindeutig Not!!! |
#1218
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Völlig falscher Ansatz. Du fragst nach Logik. Die kann, muss aber keineswegs dahinter stecken.
Klärung täte Not für die Frage, ob der Herr Wachmeister richtig handelt, wenn er keinen Hänger über 3.5 to duldet. |
#1219
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Sag mal , wie oft noch ? Kuppel doch einfach deinen Trailer an und fahre von Polizeiwache zu Polizeiwache und frag da mal nach ! Wenn das nicht reicht kannst du doch solange auf der Autobahn hin und herfahren bis sie dich anhalten ! Nur so wirst du es rausfinden 😜😜
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#1220
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Ich habe nun ein sehr aufschlussreiches Telefonat mit einem sehr freundlichem Herren des ASTRA geführt. Zunächst wies er auf das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 hin, das den internationalen Verkehr in den Vertragsstaaten (zu denen sowohl Deutschland als auch die Schweiz gehören) ausdrücklich erlaubt, sofern das Fahrzeug den Bau- und Ausrüstungsvorschriften im Zulassungsland entspricht und die in Anhang 5 des Übereinkommens festgelegten Mindestanforderungen erfüllt. Wir mussten dann aber feststellen, dass letzteres uns da einen Strich durch die Rechnung macht, denn in Nr. 14 Kapitel I Anhang 5 des Übereinkommen über den Straßenverkehr heißt es
Zitat:
Grundlage für die Einfahrt in die Schweiz kann demnach tatsächlich nur sein, dass ein solcher Anhänger auch in der Schweiz zulässig ist. Besagter Mitarbeiter des ASTRA hat sodann die rechtlichen Grundlagen, die ich unter anderem in den Beiträgen 411, 412 1121, 1135 zitiert habe, so umfänglich in jedem Punkt bestätigt, man könnte meinen er hätte von hier abgeguckt Da ich als juristischer Laie in der Lage war, dies vorher genauso, ohne Hilfe und durch schlichtes Lesen der zutreffenden Rechtsvorschriften abzuleiten, kann man die Rechtslage wohl guten Gewissens als eindeutig bezeichnen. Weiterhin wies er mich noch auf folgende Punkte hin:
Vielen Dank also nochmal an das ASTRA für diese umfassende und freundliche Beratung
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Schöne Grüße, Ulli
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#1221
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So, damit das hier mal vorangeht, wir sind ja immer noch nicht bei #1500.
Ihr mir euren seltsamen Gewichtsproblemen, andere verschwenden da weniger Gedanken.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#1222
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Wobei der Sattelauflieger jetzt ganz neue Dimensionen auftut in dieser Diskussion....
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Gruß - Georg
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#1223
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Nachdem ich letzte Woche die 37 Farbschichten, die mein Vorgänger auf dem Z-Antrieb hinterlassen hat, entfernt habe, hat sich mein Gewichtsproblem eigentlich auch erledigt. Die ganze Mühe umsonst...
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Schöne Grüße, Ulli |
#1224
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Wie dem auch sei.... da Ihr Trailerexperten ja gerne durch halb Europa kurvt (mit meinen Boot geht das nicht), lade ich Euch ab dem 1250ten Beitrag ein, bei mir, auf einen nicht trailerbaren Boot mitzufahren. Ich hab dann auch genügend Wasser für Euch "Trucker" an Bord...
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot |
#1225
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Mußt aber noch Ägäis AF drauf machen. Zitat:
Fang schon mal an, innen AF zu streichen, obwohl aufgrund des Wasser-Angebots mußt du wir keine allzu großen Sorgen machen.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
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