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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1276  
Alt 30.07.2014, 15:37
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War klar aber es wird auch einige geben die sich den Ultralight mit den eingetragenen 3650 hinter das Auto hängen und nur über BE verfügen.
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Gruß Volker
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  #1277  
Alt 30.07.2014, 15:42
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Gut, dann waren sie nicht in der Lage hier zu lesen, bzw. haben in der Fahrschule gepennt etc.....; jede Eventualität kann man nicht ausschliessen.

hier im Threat ging es ja auch um die Legalität als Zug; wie ist das eigentlich wenn ich legal mit BE einen 3500kg ziehe und hoffnungslos vorsätzlich überladen bin.... hmmmm, könnte das dann nicht auch schon ein Fahren ohne Fahrerlaubnis sein?

viele Grüße
Torsten
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  #1278  
Alt 30.07.2014, 15:45
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Zitat:
Zitat von tosa-sec Beitrag anzeigen
Gut, dann waren sie nicht in der Lage hier zu lesen, bzw. haben in der Fahrschule gepennt etc.....; jede Eventualität kann man nicht ausschliessen.

hier im Threat ging es ja auch um die Legalität als Zug; wie ist das eigentlich wenn ich legal mit BE einen 3500kg ziehe und hoffnungslos vorsätzlich überladen bin.... hmmmm, könnte das dann nicht auch schon ein Fahren ohne Fahrerlaubnis sein?

viele Grüße
Torsten
Theoretisch hat man für dieses Gefährt dann auch keinen Führerschein und tritt voll rein. Kommt allerdings auch darauf an wie es der Beamte sieht.

Aber vom Gefühl her würde ich sagen, dass dann auch der C1E benötigt wird.
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  #1279  
Alt 30.07.2014, 15:51
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Hallo Volker,

so denke ich es mir nämlich auch....

Dann wird das Paket noch etwas größer.

Also ich denke mal das wenn man die Gewichte ausreizt hier vielleicht auch etwas am Führerschein gearbeitet werden sollte.

Denn wir reden hier von guten Gesamtgewichten, welche auch etwas Verständnis, Erfahrung und vor allem auch Kenntnis brauchen:

Trailer mit Boot: 3800kg
Zugfahrzeug: 2800kg

Gesamt: 6600kg

Es ist einfach sich einen Trailer zu kaufen, einfach ein passendes Zugfahrzeug, aber das fahren stellt dann doch andere Grundlagen her....

Viele Grüße
Torsten
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  #1280  
Alt 30.07.2014, 15:55
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Der alte Alutrailer ist 10m lang und hat beim ersten Wiegen 650 KG gehabt was der jetzt aktuell wiegt kann ich nicht sagen, aber ich komme um 300KG näher an die Legalität.[emoji41][emoji41][emoji41]
ich dachte du hast ihn schon abgeholt, was steht im fzg.-schein???
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  #1281  
Alt 30.07.2014, 16:10
ChKolumbus ChKolumbus ist offline
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Zitat:
Zitat von Tschinkefraeser Beitrag anzeigen
Wie schaut's eigentlich mit der Führerscheinregelung aus? Darf Mann 3650kg noch mit den BE ziehen? Weiß das wer? Bin leider knapp am alten Dreier vorbei gerutscht! [emoji22]
Wenn du nur knapp am alten dreier vorbei bisst und damals gleich BE gemacht hast passt es mit dem 3650 kg Trailer und BE bei dir, bei einem heute neu gemachten BE nicht mehr.

Denn die Beschränkung, die hier immer wieder genannt wurde gilt nur für BE die erstmalig ab dem 19.1.2013 erteilt wurden. Für frühere BE gab es die 3500kg Einschränkung für Anhänger nicht. Da galt du darfst mit BE alle Anhänger ziehen die das max 3500 kg schwere Zugfahrzeug legal zeihen darf z.B. auch einen "Minisattel" mit 3500kg Sprinter als Zugfahrzeug und 5t Sattelauflieger (dann natürlich mit Druckluftbremse). Du bekommst dazu bei einer Führerscheinneuausstellung den Schlüssel 79.06 zu deinem BE eingetragen der diesen Besitzstand wahrt.
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Grüße Christoph

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  #1282  
Alt 30.07.2014, 16:27
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uiiiiii, christoph

das war.........

einsame SPITZE!!!

Danke

Viele Grüße
Torsten
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  #1283  
Alt 30.07.2014, 16:41
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Zitat:
Zitat von tosa-sec Beitrag anzeigen
ich dachte du hast ihn schon abgeholt, was steht im fzg.-schein???

Nö der steht noch bei Andi den hole ich am Freitag ab.
Was meinst du eingetragen sind die 3650kg Gesamt und 150Kg Stützlast.
Und ein Jahr TÜV wobei die Tante bei der Zulassung komisch geguckt hat als sie 2 Jahre eingegeben hat und der Bildschirm rot blinkte[emoji15][emoji15]
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  #1284  
Alt 30.07.2014, 17:36
uhx uhx ist offline
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Zitat:
Zitat von ChKolumbus Beitrag anzeigen
Wenn du nur knapp am alten dreier vorbei bisst und damals gleich BE gemacht hast passt es mit dem 3650 kg Trailer und BE bei dir, bei einem heute neu gemachten BE nicht mehr.

Denn die Beschränkung, die hier immer wieder genannt wurde gilt nur für BE die erstmalig ab dem 19.1.2013 erteilt wurden. Für frühere BE gab es die 3500kg Einschränkung für Anhänger nicht. Da galt du darfst mit BE alle Anhänger ziehen die das max 3500 kg schwere Zugfahrzeug legal zeihen darf z.B. auch einen "Minisattel" mit 3500kg Sprinter als Zugfahrzeug und 5t Sattelauflieger (dann natürlich mit Druckluftbremse). Du bekommst dazu bei einer Führerscheinneuausstellung den Schlüssel 79.06 zu deinem BE eingetragen der diesen Besitzstand wahrt.
Richtig ist, dass die 2006/126/EG wohl tatsächlich erst zum 19.1.2013 vollständig in Deutsches Recht umgesetzt wurde (wie immer natürlich viel zu spät ). Um die Aussage, die Begrenzung auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500kg gelte nicht für vor diesem Datum ausgestellte BE-Führerscheine, auf rechtlich nachvollziehbare Beine zu stellen, brauchen wir jetzt nur noch die Rechtsverordnung, die vor dem besagten Datum in Deutschland gültig war. Weißt Du welche das war?
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Schöne Grüße,
Ulli
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  #1285  
Alt 30.07.2014, 18:15
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Nö der steht noch bei Andi den hole ich am Freitag ab.
Was meinst du eingetragen sind die 3650kg Gesamt und 150Kg Stützlast.
Und ein Jahr TÜV wobei die Tante bei der Zulassung komisch geguckt hat als sie 2 Jahre eingegeben hat und der Bildschirm rot blinkte[emoji15][emoji15]
er meinte das eingetragene Leergewicht
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Gruß Volker
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  #1286  
Alt 30.07.2014, 18:19
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
er meinte das eingetragene Leergewicht
Ok das Lehrgewicht als Centerloader liegt in der Lämge bei 505 Kg
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  #1287  
Alt 30.07.2014, 18:21
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Ok ein Bild hab ich schon bekommen
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  #1288  
Alt 30.07.2014, 18:33
ChKolumbus ChKolumbus ist offline
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
Richtig ist, dass die 2006/126/EG wohl tatsächlich erst zum 19.1.2013 vollständig in Deutsches Recht umgesetzt wurde (wie immer natürlich viel zu spät ). Um die Aussage, die Begrenzung auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500kg gelte nicht für vor diesem Datum ausgestellte BE-Führerscheine, auf rechtlich nachvollziehbare Beine zu stellen, brauchen wir jetzt nur noch die Rechtsverordnung, die vor dem besagten Datum in Deutschland gültig war. Weißt Du welche das war?
Ich würde sagen Fahrerlaubnis-Verordnung.

Vergleich siehe hier:
http://www.buzer.de/gesetz/9545/al37073-0.htm

bis zum 19.01.2013 galt:

Zitat:
Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1: Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.
Also keine Einschränkung für die zulässige Gesamtmasse in Kombination mit Klasse B

Ab 19.01.2013 gilt:

Zitat:
Klasse BE: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Also jetzt nur noch Anhänger mit bis zu 3500 kg Gesamtmasse.

Das man mit den Schlüssel BE 79.06 eingetragen bekommt steht in:

FeV Anlage 3 (zu §6 Abs. 7)

Zitat:
Abschnitt A II Fahrerlaubnisse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (Erteilungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013)
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Grüße Christoph

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  #1289  
Alt 30.07.2014, 18:50
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Nö der steht noch bei Andi den hole ich am Freitag ab.
Was meinst du eingetragen sind die 3650kg Gesamt und 150Kg Stützlast.
Und ein Jahr TÜV wobei die Tante bei der Zulassung komisch geguckt hat als sie 2 Jahre eingegeben hat und der Bildschirm rot blinkte[emoji15][emoji15]
ich dachte an das Leergewicht.... 480 + ????? wegen der Verlängerung.

viele grüße
torsten
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  #1290  
Alt 30.07.2014, 18:51
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Standard Diskussionsthread - 3,5t Trailer mit höchster Zuladung gesucht

Verlängerung und die Slipphilfe
Sonst ist nichts anders.
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  #1291  
Alt 30.07.2014, 18:51
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Ok ein Bild hab ich schon bekommen
Anhang 556405
schick, 505kg geht aber auch, sind ja nur 20kg mehr als der normale....

schick sehen sie aus....

viel Freude damit,

viele grüße
torsten
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  #1292  
Alt 30.07.2014, 18:54
tosa-sec tosa-sec ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Verlängerung und die Slipphilfe
Sonst ist nichts anders.
ah, die sliphilfe, sag mir mal wie du mit der zurechtgekommen bist, die würde mich noch interessieren, wir haben ihn ohne.... aber kann jederzeit nachgerüstet werden.

viele grüße
torsten
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  #1293  
Alt 30.07.2014, 19:04
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Zitat:
Zitat von tosa-sec Beitrag anzeigen
ah, die sliphilfe, sag mir mal wie du mit der zurechtgekommen bist, die würde mich noch interessieren, wir haben ihn ohne.... aber kann jederzeit nachgerüstet werden.



viele grüße

torsten

Am Montag werden wir in Hamburg aus dem Hafen slippen dann kann ich Dir was dazu sagen.
Ich war ja mit meinen Langauflagen beim alten Trailer vom slippen verwöhnt und wollte auf den Komfort des zentrierens auch nicht verzichten.
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  #1294  
Alt 30.07.2014, 21:06
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das denke ich mir, warum hast du jetzt nicht auch die langen genommen????
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  #1295  
Alt 30.07.2014, 21:52
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Funzt bei der Konstruktion nicht also nicht beim Ultralight
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  #1296  
Alt 31.07.2014, 11:37
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Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
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Zitat:
Zitat von ChKolumbus Beitrag anzeigen
Wenn du nur knapp am alten dreier vorbei bisst und damals gleich BE gemacht hast passt es mit dem 3650 kg Trailer und BE bei dir, bei einem heute neu gemachten BE nicht mehr.

Hab nicht gleich den BE gemacht, aber 2007. ne extra Kenntahl hab ich nicht drin stehen. ;-(
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  #1297  
Alt 31.07.2014, 12:34
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
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Anhang 556405

den hatte ich mir letzten Samstag schon beäugt und da meine AHK da gerade frei war hatte ich ganz kurz mit dem Gedanken gespielt .... ach lassen wir das -> herzlichen Glückwunsch
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  #1298  
Alt 31.07.2014, 13:01
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Zitat:
Zitat von Tschinkefraeser Beitrag anzeigen
Hab nicht gleich den BE gemacht, aber 2007. ne extra Kenntahl hab ich nicht drin stehen. ;-(
Das passt dann bei Dir, du darfst den 3650kg Anhänger, weil BE vor dem 19.01.2013 erstmalig zugeteilt wurde.

Die Ziffer 79.06 wird bei dir erst eingetragen wenn die Führerscheinkarte wegen Verlängerung oder sonstigen Gründen mal wieder neu ausgestellt werden muss.

(Ob man jetzt erst fahren darf wenn man die Karte neu ausstellen lässt oder ob das egal wenn es noch nicht eingetragen ist weil die Karte alt ist weiß ich nicht. Musst du vielleicht mal bei deiner Führerscheinstelle nachfragen)
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Grüße Christoph

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  #1299  
Alt 31.07.2014, 14:52
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Zumindest ist anhand der Plastikkarte ja erkennbar, wann die Klasse BE erworben wurde. Mag natürlich bei Fahrten ins Ausland trotzdem sinnvoll sein die zusätzliche Eintragung vornehmen zu lassen; denn man kann wohl kaum erwarten, dass ein Polizist sämtliche nationalen Sonderregelungen der vergangenen 50 Jahre kennt
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Schöne Grüße,
Ulli
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  #1300  
Alt 04.08.2014, 10:27
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Hallo zusammen,

das passt jetzt hier nicht so 100%tig rein, hat aber mit dem Thema zu tun und ist mehr ein Erfahrungsbericht.
Wir wollten am Freitag mit folgender Kombination nach Kroatien von Werder/Havel: Defender 110 td4, Harbeck ALU-Trailer 3500kg und auf dem Trailer SEA RAY 265SD. Ich wusste , das das ganze grenzwertig sein wird, hatte das Boot vorher " halbwegs ausgebeint", Anker, Kette; kein Wasser, kein Abwasser, nur noch 2o ltr. Benzin, Polster, Tische etc alles raus und ins Auto.
Stützlast legal 150 kg.

Wir waren nicht ganz auf der Autobahn und im Beschleunigen, wenn man das überhaupt so nennen darf, jedenfalls bereits unter 80km/h ist der Hänger ohne jede Außenwirkung(kein Wind, kein überholender 40to LKW) ins Schlingern geraten, ich war nur noch Fahrgast, habe die Fuhre dann gaaaanz vorsichtig wieder eingefangen, uns hat Gott sei Dank keiner überholt, ich hatte beide Fahrspuren für mich, um mich "auszuschlingern" und die habe ich auch gebraucht. Nachdem sich das wieder beruhigt hatte, sind wir sofort runter von der BAB und zurück in unseren Hafen, die SEA RAY schwimmt wieder in ihrer Box, wir starten morgen auf eigenem Kiel Richtung Stettiner Haff. Ich möchte das nie nie wieder erleben und werde diese Grenze nicht noch einmal so ausreizen, insgesamt hingen 3950kg an der Kugel.

Das soll Spass und Entspannung bleiben und kein Überlebenstraining werden !!!

Grüsse an alle

Uwe
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