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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 19.09.2008, 23:29
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Zitat:
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Hier wird leider etwas durcheinander geworfen :Verhaltensvorschriften und Ausrüstungsteile

Verhaltensvorschriften können durchaus an lokale Bedingungen angepasst werden (z.B. unterschiedliche Promillegrenze, Abstand zwischen HU). Steht beispielsweise in Italien deine Ladung (Fahrrad/Antrieb) nach hinten hinaus, mußt du immer so eine dämliche Tafel anbringen.

Welche? na eine, die irgendwo in Europa zgelassen ist und die geforderten Maße und Ausrüstungsteile aufweist
Dazu ein Beispiel.
Letztes Jahr war ich mit einem britischem Segler als Crewmitglied auf deutschen Binnengewässern unterwegs. Abgesehen davon, daß der natürlich keine BSH Teile verbaut hatte, hatte er auch kein ATIS. Da war ich mir absolut unsicher und auch ob denn ich als Deutscher dann binnen ohne ATIS funken dürfe. Ich bekam die Auskunft (wenn ich mich richtig erinnere schriftlich), daß die Funke betrieben werden darf und auch ich keine Einschränkungen hätte.
Würde dieser Brite jetzt in D leben und deshalb hier sein Boot anmelden, müßte er die deutschen Bestimmungen einhalten. Das meinte ich damit.

Verhalten ist eh klar, wird auch keiner anzweifeln.
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  #27  
Alt 19.09.2008, 23:37
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Zitat:
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Mal en Beispiel, was du damit meinst...
Hm, wie soll ich das auf einen kurzen Nenner bringen.

Angenommen du hast ein rotes Auto. Nächstes Jahr werden rotes Autos verboten. Dann kann dir zwar auferlegt werden dein Auto anders zu lackieren, aber nie kannst du eine Strafe für das Rot in der Vergangenheit bekommen.
Mein Umkehrschluß (bin Laie): Rote Autos sind heute verboten. Du wirst belangt und bekommst eine Strafe. Nächstes Jahr wird aus welchem Grund auch immer das Rot erlaubt. Deshalb bekommst du nicht die Strafe zurück.
Ausnahme wäre natürlich, du erwirkst mit deinem Widerspruch gegen die Strafe die Änderung. Das dürften aber absolute Ausnahmen sein.
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  #28  
Alt 19.09.2008, 23:38
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Hi Wolf,

ich war gerade auf dem Weg ins Bett... ich habe keine Ahnung von Schifffahrtsfunk. Wenn du ne Frage zu Flugfunk hättest, könnte ich vielleicht ne Aussage treffen
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  #29  
Alt 19.09.2008, 23:42
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Zitat:
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Hi Wolf,

ich war gerade auf dem Weg ins Bett... ich habe keine Ahnung von Schifffahrtsfunk. Wenn du ne Frage zu Flugfunk hättest, könnte ich vielleicht ne Aussage treffen
Dann ab ins Bett.
Gute Nacht.

Flugfunk habe ich alles verlernt, habe aber auch nur einuraltes Sichtflugzeugnis (edit:das war ja daneben. Flugfunk im Sichtflug hieß das glaube ich) und seit 20 Jahren nicht mehr gebraucht.
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  #30  
Alt 19.09.2008, 23:43
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Zitat:
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.........

EDIT: Aber schön, als mal auf anderem Niveau als dem "Die fünf von der tankstelle" diskutieren zu können

Ist zwar absolut Off Topic und soll auch so bleiben, trotzdem sollte man es zur Signatur machen, wenn es passt...
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Gruß Karsten

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  #31  
Alt 20.09.2008, 09:32
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Standard Beleuchtung

Hi, die Rechtsgrundlage ist die "Verordnung über Farbe und Lichtstärke der Bordlichter in der Binnschifffahrt".
Laternen sind für "See" zugelassen, wenn mit BSH gejkennzeichnet, für Binnen ist das kennzeichen auf der Laterne ein Anker.
Wenn durch BSH zugelassen, dann gilt es auch für den Binnenbereich.
Gruss katibert
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  #32  
Alt 20.09.2008, 10:13
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Das CE-Zeichen auf einem Produkt kennzeichnet die Konformität des Produktes zu bestimmten europäischen Vorschriften, die sich auf bestimmte Eigenschaften des Produktes beziehen werden. So zum Beispiel die Farbechtheit des Gehäuses, elektromagnetische Verträglichkeit oder den Gehäuseschutzgrad etc.. Wenn keine europäischen Vorschriften zur Größe der Lichtquelle, Mindesttragweite etc. existieren, können diese national geregelt sein und durch ein nationales Prüfinstitut bestätigt werden müssen. Somit hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
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Gruss, Axel

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  #33  
Alt 20.09.2008, 11:05
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Dann scheint es doch tatsächlich so, daß hier in D auf Sportbooten die BSH Zulassung unumgänglich ist und CE nicht ausreicht.
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Gruß Jörg
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  #34  
Alt 20.09.2008, 12:42
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Dann scheint es doch tatsächlich so, daß hier in D auf Sportbooten die BSH Zulassung unumgänglich ist und CE nicht ausreicht.
Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, sollte beides zutreffen - BSH und CE.

@wolf
Das mit dem roten Auto ist richtig. Und die Flugfunkzeugnisse hießen BZF (Sichtflug) und AZF (Allgemein). Ob sie heute auch noch so heißen weiß ich nicht - habe meinen PPL-A- vor 20 Jahren gemacht

Mit Schifffahrtsfunk kenn ich mich nicht aus, habe aber mal gehört, das Geräte ohne ATIS Binnen nicht benutzt werden dürfen - egal auf welchem Dampfer
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  #35  
Alt 20.09.2008, 12:53
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Zitat:
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Mit Schifffahrtsfunk kenn ich mich nicht aus, habe aber mal gehört, das Geräte ohne ATIS Binnen nicht benutzt werden dürfen - egal auf welchem Dampfer
Bis auf die letzten 4 Wörter hast du Recht. Das war 2007 eben auch mein Problem. Es kann auch sein, daß das auf manchen Binnengewässern so ist. Aber auf internationalen Schifffahrtsstraßen darfst du mit der in deinem Land zulässigen Ausrüstung fahren, wurde mir gesagt. Ich hatte da auch meine Probleme damit und mich extra vergewissert, da ich auf der kompletten Donau den Funk abwickeln mußte, da dort Deutsch und Russisch Verkehrssprache sind. Die anderen beiden konnten nur Englisch bzw. Spanisch.

Ich hab das Segelfliegen vor 20 Jahren aufgegeben, da zu zeitintensiv.
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  #36  
Alt 20.09.2008, 13:48
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Die Sportbootrichtlinie verweist in ihrer Umsetzung auf die KVR/COLREG. BSH ist ein nat. Problem und hat mit der Konformität f. Sportboot nichts zu tun. BSH findet ihre Anwendung in anderen Gesetzen ;)
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  #37  
Alt 21.09.2008, 01:00
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Moin Udo,

Zitat:
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Die Sportbootrichtlinie verweist in ihrer Umsetzung auf die KVR/COLREG. BSH ist ein nat. Problem und hat mit der Konformität f. Sportboot nichts zu tun. BSH findet ihre Anwendung in anderen Gesetzen ;)
So hatte ich das ebenfalls in Erinnerung. Der Herr Kempen (Marine-Care)sieht das aber offenbar ganz anders und war der Meinung, ich müßte auf jeden Fall erstmal auf BSH-attestierte Leuchten umrüsten, bevor er für meinen Kahn ein Zertifikat ausstellen könnte. Ich habe das zwar einigermaßen widerspruchslos hingenommen weil ich ohnehin schon AQ32 dafür im Schrank liegen hatte, aber irgendwie glaube ich immer noch, daß das eine sehr freizügige Auslegung der SRL von seiner Seite war.

mfg
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  #38  
Alt 21.09.2008, 01:13
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Zitat:
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Mit Schifffahrtsfunk kenn ich mich nicht aus, habe aber mal gehört, das Geräte ohne ATIS Binnen nicht benutzt werden dürfen - egal auf welchem Dampfer
Das ist wohl theoretisch auch so, scheint aber in der Praxis kein Schwein wirklich zu interessieren:

Als ich die 3055 auf dem Wasserweg von Bremerhaven die Weser hoch überführt habe, wollte ich eigentlich vorher noch meine DSC/ATIS-Funke aus meinem Segler holen und vor Abfahrt einbauen, hab es dann aber aus Zeitgründen nicht mehr geschafft. Also blieb die oginoole US-Funke für die Fahrt eingebaut und weder die Hafenbehörden noch irgendein Schleusenmeister im Verlauf der weiteren Fahrt haben sich über fehlende MMSI oder ATIS-Kennung mokiert, wenn ich mich dort angemeldet habe.

Keine Ahnung, ob die Waschpo mich nun bei einer Kontrolle verhaftet hätte; ich hatte zumindest noch die originale FZU für das andere Funkgerät dabei und das Boot heißt genauso wie mein letztes.

mfg
Martin
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  #39  
Alt 22.09.2008, 13:43
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Soweit ich weiß, prüft das BSH auf Grund von Regeln der IMO.
Die Konformitätsbescheinigung nach CE ist eigentlich Voraussetzung für die Prüfung. Nützt ja keine BSH-Zulassung wenn die Lampe ständig einen Kurzschluß fabriziert

In der Tat ist zu fragen, warum z.B. eine Prüfung aus Italien nicht anerkannt wird. Entweder ist die Prüfung großzügiger oder Tradtionen spielen eine Rolle. Oder es gibt eine Aufgabenteilung, so wie z.b den elektronischen Karten.
Ich habe bisher auch nur Lampen gesehen, die BSH und/oder RINA Zulassung haben. Hat jemand noch andere Zulassungen auf Pos-lampen gesehen?

Auf der anderen Seite gibt mir zu denken, dass auf skandinavischen Booten über 7m Lüa nur BSH geprüfte Lampen zu finden sind.
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #40  
Alt 22.09.2008, 13:53
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
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Hi Carsten,

danke für den Link - das werde ich mir mal in Ruhe ansehen (habe aus anderem Blickwinkel sehr viel mit gefährlichen Stoffen zu tun).

Es bleibt bei der Ausgangsfrage --- und damit auch bei der Antwort:

Im gemeinsamen Europa allgemein zugelassene Beleuchtungseinrichtungen für Sportboote sind auch in Deutschland zugelassen, BSH hin oder her.

Es kommt nur auf das Produkt an, nicht auf Betriebsstättensitz oder Produktionsumstände.

Und ich wiederhole gerne, was ich weiter oben geschrieben habe: Solange sich der Gesetzgeber nicht einig ist (innerhalb Deutschlands!), wo denn jetzt das Topplicht anzubringen ist, mache ich mir über BSH gar keine Gedanken

Du verstehst den Unterschied nicht!

Ein Brüger eines EU-Mitgliedsstaates kann mit seinem im Heimatland zugelassenen Boot in Deutschland mit CE-Beleuchtung ohne Probleme fahren (siehe Auto ohne Tüv aus Holland, darf auch in Deutschland fahren), aber ein deutscher muß an seinem in Deutschland zugelassenen Boot BSH-Beleuchtung fahren! (Du kannst ja auch nicht dein Auto ohne Tüv anmelden, nur weil es in Holland keinen gibt)


Die CE-Vorordnugn definiert Mindeststandarts für die Einführung in die EU, die aber du schärferes nationales Recht abgelöst werden können
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #41  
Alt 22.09.2008, 13:59
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Hallo Jörg
habe mein Boot Nachzertifiziern lassen, da hieß es als Auflage BSH Beleuchtung anbringen.
Vielleicht hilft dir das.
Gruß Roger.
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  #42  
Alt 22.09.2008, 15:16
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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@Emotion

So wir hier eigentlich dass ganze verstehen, sind EN-Vorschriften eigentlich Mindeststandards wg. Sicherheit. Sind diese Vorschriften erfüllt wird als sichtbares Zeichen das CE Zeichen angebracht.

EN-Normen gibt es meines Wissens nicht für Pos.-Lampen für Tragweite, Lichtfarbe, Öffnungswinkel, Lichtverteilung usw. Die sind eigentlich in IMO-Regularien festgelegt.
Und der Gesetzgeber hat zumindest in D festgelegt nur BSH geprüfte Lampen zu verwenden. Und die BSH-Zulassung gilt auch manchmal im Ausland als Qualitätsmerkmal. Die gleiche Crux ist ja mit PTB-Bauartzulassungen. Die Prüfung richtet sich hier auch nach internationalen, europäischen und evtl. soweit noch vorhanden, nationalen Vorschriften. Und hier hat der Gesetzgeber entschieden, z.B. Waagen oder Geschwindigkeitsmeßanlagen nur mit Bauartzulassung. Auch hier ist eine PTB- Bauartzulassung vielfach ein Qualitätsmerkmal. Vor allen Dingen in Ländern die keine eigene Prüforganisation haben.
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)

Geändert von Thomas Hamburg (22.09.2008 um 15:56 Uhr)
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  #43  
Alt 22.09.2008, 15:50
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Bei mir geht es zwar nicht und die Beleuchtung aber um CD. Bei bei uns am Hochrhein muss alle 3 Jahre ein Bootstüv gemacht werden. Lt. Vorschrift muss man hier einen Benzinabsperrhahn haben, den ich bei der Abnahme nicht hatte. Trotzdem wurde das Boot abgenommen und kam durch mit der Empfehlung, dass ich einen einbauen sollte. Er könne nur eine Empfehlung aussprechen, da das Boot CE-Zertifiziert.Folglich gilt CE vor örtlichen Vorschriften.
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  #44  
Alt 22.09.2008, 16:30
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Tobias.dmc Tobias.dmc ist offline
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Zitat:
Zitat von Koli Beitrag anzeigen
....Er könne nur eine Empfehlung aussprechen, da das Boot CE-Zertifiziert.Folglich gilt CE vor örtlichen Vorschriften.
Bitte nicht verwechseln. Das CE-Zeichen auf Boot hat noch nichts mit der in Deutschland geforderten BSH-Beleuchtung zu tun. Bitte mal hier schauen:

http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/1994/94_25.htm

Quelle: Internetauftritt der SIDI Blume, 22.09.2008

Aus der Sportbootrichtlinie gehen die Prüfkriterien für die CE-Kennzeichnung von Sportbooten hervor. Zum Thema Nav.-Beleuchtung gibt es keine europ. Kriterien. Deshalb auch national geregelt.
__________________
Gruss, Axel

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  #45  
Alt 22.09.2008, 16:46
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Du verstehst den Unterschied nicht!

Ein Brüger eines EU-Mitgliedsstaates kann mit seinem im Heimatland zugelassenen Boot in Deutschland mit CE-Beleuchtung ohne Probleme fahren (siehe Auto ohne Tüv aus Holland, darf auch in Deutschland fahren), aber ein deutscher muß an seinem in Deutschland zugelassenen Boot BSH-Beleuchtung fahren! (Du kannst ja auch nicht dein Auto ohne Tüv anmelden, nur weil es in Holland keinen gibt)

Die CE-Vorordnugn definiert Mindeststandarts für die Einführung in die EU, die aber du schärferes nationales Recht abgelöst werden können
Doch, verstehe ich schon:

Ich kaufe ein in Italien gebautes Boot. CE liegt selbstverständlich bei, wetten, das das in Deutschland auch ohne BSH-Dingskram zugelassen wird?

Aber wenn wir mal den Boots-TüV haben, werde ich es alle 2 Jahre vorführen
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  #46  
Alt 22.09.2008, 16:55
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Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
...CE liegt selbstverständlich bei, wetten, das das in Deutschland auch ohne BSH-Dingskram zugelassen wird?
Klar wird Dein Boot zugelassen. Aber bei der nächsten entsprechenden Kontrolle durch die WaschPO oder im Schadensfall musst Du mit Problemen rechnen.
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Gruss, Axel

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  #47  
Alt 22.09.2008, 18:20
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Standard hab keine BSH Beleuchtung

Mein Boot ist ohne Beanstandung durch den TÜV und das ohne BSH.

Dafür müssen neu die Retungswesten CE Kennzeichen haben.
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  #48  
Alt 22.09.2008, 18:34
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Zitat:
Zitat von Tobias.dmc Beitrag anzeigen
Bitte nicht verwechseln. Das CE-Zeichen auf Boot hat noch nichts mit der in Deutschland geforderten BSH-Beleuchtung zu tun. Bitte mal hier schauen:

http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/1994/94_25.htm

Quelle: Internetauftritt der SIDI Blume, 22.09.2008

Aus der Sportbootrichtlinie gehen die Prüfkriterien für die CE-Kennzeichnung von Sportbooten hervor. Zum Thema Nav.-Beleuchtung gibt es keine europ. Kriterien. Deshalb auch national geregelt.
Guckst du hier:

Artikel 4
Freier Verkehr der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Erzeugnisse
(1) Die Mitgliedstaaten dürfen in ihrem Hoheitsgebiet das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Sportbooten nicht verbieten, einschränken oder behindern, wenn diese die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang IV tragen, aus der hervorgeht, daß sie alle Bestimmungen dieser Richtlinie einschließlich der Bestimmungen über die Konformitätsbewertungsverfahren nach Kapitel II erfüllen.
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  #49  
Alt 22.09.2008, 19:00
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Hallo Ralf,
bitte die Verordnung mal bis zum Ende lesen. Die Nav.-Beleuchtung ist kein Kriterium zur CE-Kennzeichnung des Sportbootes und damit nicht Bestandteil des von Dir zitierten Abschnitts.
__________________
Gruss, Axel

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  #50  
Alt 22.09.2008, 19:09
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Zitat:
Zitat von Tobias.dmc Beitrag anzeigen
Hallo Ralf,
bitte die Verordnung mal bis zum Ende lesen. Die Nav.-Beleuchtung ist kein Kriterium zur CE-Kennzeichnung des Sportbootes und damit nicht Bestandteil des von Dir zitierten Abschnitts.
Hi Axel,

und das bedeutet was
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