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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#226
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#227
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Okay, das Thema ist nun auf der politischen Ebene dort angekommen wo auch
Entscheidungen getroffen werden können: http://www.tagesspiegel.de/berlin/be.../14981808.html Aber das heißt noch lange nicht, das auch in unserem Interesse entschieden wird! Da müssen wir wachsam bleiben. @classicboatowner Du hast in deinem nicht notwendigen Posting einen Ironie-Smilie vergessen! Oder ist es wirklich ernst gemeint? Brauchen wir hier nicht. Die Sache ist für viele Bootsfahrer in Berlin viel zu ernst. |
#228
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Zitat:
Grüße Tycho
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#229
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Naja, da wollte ein Journalist einfach mal ein historisches Bild aus dem maritimen Bereich bemühen, das darf man wohl als rhetorische Zuspitzung durchgehen lassen. Ich glaube nicht, dass damit ernsthaft die Vorstellung verbunden ist, dass Berlins Wassersportler körperliche Gewalt ausüben wollen.
Matthias
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#230
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Die Formulierung stammt nicht von einem Wassersportler sondern vom Chefredakteur des Tagesspiegel aus dem täglich per Mail verschickten "Checkpoint".
Zitat: "Der Newsletter “Tagesspiegel Checkpoint” wurde mit dem renommierten Grimme Online Award 2015 ausgezeichnet. Die Jury urteilte: “Pflichtlektüre – für Leser über Berlins Grenzen hinweg. Knallharte Einordnung trifft Berliner Schnauze.” |
#231
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Hallo,
Zitat:
Die Gefahren sind auf dem Wasser sind genauso vielfältig (Sinken, Brand, Korrosion etc.) wie an Land. Ein Kajütboot von mehreren Tonnen Gewicht ist wohl an Land auch schwerer zu entwenden, wie auf dem Wasser. Aber wie schon geschrieben, es wird nicht in das Grundrecht auf Eigentum alleine dadurch eingegriffen, dass die Nutzung durch Kraft Gesetz dazu ermächtigte Behörden beschränkt wird. Der Eigentümer wird nicht enteignet bzw. jmd. anderem das Eigentum übereignet. Selbst dies wäre allerdings ebenfalls Kraft Gesetz z.B. im Rahmen der Verwaltungs- und Schuldvollstreckung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu kommt noch, dass eine Auflage zur Räumung von Hafenanlagen in den Wintermonaten z.B. wegen möglichem Eisgang durchaus aus Gründen der Sicherheit des Schiffsverkehrs und des Verkehrsweges und der übrigen öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Hochwasser und Umweltschutz) an vielen Gewässern nicht unüblich ist. Also kann diese Art von Auflage nicht grundsätzlich rechtswidrig sein. Es bleibt die Frage der Verhältnismässigkeit. Nur hier ist das Vorgehen der Behörde angreifbar. Die Lösung sollte also in der sachlichen Argumentation und nicht in der Darstellung des persönlichem emotionalen Empfindens gesucht werden. Bis dann Dominic |
#232
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Zitat:
Beim Spandauer Bezirksamt kommt man mit sachlichen Argumenten aber oftmals nicht weiter. Besonders schlimm ist es bei den Sachbearbeitern, die für Bäume auf privaten Grundstücken zuständig sind. Da muss ein morscher Baum erst einen Menschen erschlagen, bevor man eine Fällgenehmigung bekommt. Wenn der Sachbearbeiter in diesem Fall genau so tickt wie die Baumleute, dann kommt man da mit vernünftigen Argumenten nicht weiter. Aber nun regt sich ja politischer und medialer Widerstand. Es geht dabei auch um eine grundsätzliche Dimension: Ich möchte keinen Staat haben, der die Bürgerinnen und Bürger in allen möglichen Lebensbereichen drangsaliert und und sie in ihren persönlichen Freiheiten beschränkt. Ich fürchte allerdings, dass unter "Rot-Rot-Grün" diese Tendenz eher noch zunehmen wird. Wer Erholung auf dem Wasser sucht, gehört üblicherweise zum besonders hart arbeitenden Teil der Bevölkerung, sonst könnte er sich ja kein Boot leisten. Und da finde ich es einfach ungerecht, wenn der besonders leistungsbereite Teil der Bevölkerung zum Dank dafür auch noch immer neue Steine in den Weg gelegt bekommt. Matthias
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#233
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Zum Thema quasi-Fahrverbot:
Das gibt es für Motorräder in Deutschland ganz konkret, nämlich durch die Reifenfabrikatsbindung. Ich darf bei mir keine auf die Maschine passenden Reifen montieren, weil es dafür keine Bescheinigung des Herstellers der Reifen gibt. In Österreich montiert die jeder. Mal abgesehen, dass ich bei Schnee ohnehin nicht fahre, ist das für mich zumindest bei bedeckter Fahrbahn ein Fahrverbot. Da kräht auch kein Hahn danach. Also ja, es geht. Grüße Tycho |
#234
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Zitat:
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Gruß Wolfgang |
#235
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Nö, das ist Klassenkampf mit veränderten Mitteln. Das werden wir in Berlin jetzt öfter erleben.
Matthias |
#236
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http://www.bz-berlin.de/berlin/licht...mmende-haeuser
Dieser Artikel passt inhaltlich zum Thread, auch wenn es ein anderes Thema ist. Für mich ein echtes Unding, vor allem der Satz zum angedachten Befahrens- und Ankerverbot. Gruß Nick
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Freude ist nur ein Mangel an Information. |
#237
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Zitat:
Insgesamt wäre es wohl besser, sich mal ein Konzept zu überlegen, wie man dort die Wasserqualität in der "Sackgasse" verbessern kann. Matthias
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#238
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Zitat:
Ich kann immer wieder nur dazu appelieren sich als Bootsfahrer und -bewohner nicht auseinander dividieren zu lassen, auch wenn man nicht immer die Art des "Bootssports" des anderen gut findet. Ob man allerdings sich für schwimmende Häuser stark machen muss? Da bin ich deiner Meinung und Berlin müsste das mal generell regeln und entsprechende geeignete Flächen ausweisen. |
#239
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Zitat:
Bitte liebe Balina, laßt Euch da blos nicht auseinander dividieren, von wegen "bessere" und weniger "bessere"
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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#240
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Hier noch ne positive Meldung:
https://floatmagazin.de/orte/aufatmen-in-spandau/ Ich bin erleichtert wenn das Fragezeichen hinter der Überschrift weg ist. |
#241
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Zitat:
Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#242
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Hallo,
Zitat:
Im Ernst, ich kenne mich im Gewässer- und Landschaftsrecht des Landes Berlin nicht aus, daher kann ich nur den Tenor im Langtext des VG-Urteils und mein Wissen über das Genehmigungswesen nach dem Bundeswasserstraßenrecht heranziehen. Das Bundeswasserstraßenrecht sieht vor, dass die Wasserstraßen unter Bundeshoheit neben ihrer Funktion innerhalb der netzrelevanten Verkehrsinfrastruktur auch dem weiteren Gemeingebrauch dienen. Daher kann ein Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt eine Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (SSG) generell als Verwaltungsakt kaum versagen. Natürlich werden auch hier allgemeine (die im Text jeder SSG zu finden sind) und örtlich individuell erforderliche Auflagen gestellt. Diese müssen allerdings dem Ziel der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs entsprechen. Das heißt, jede Auflage muss auch aus den dafür geltenden Rechtsvorschriften begründbar sein. Als Beispiel kann die Räumung und der Abbau von Anlegern zu einem bestimmten Zeitraum begründbar sein, wenn Eisgang oder Hochwasser an dieser Wasserstraße zu erwarten ist. Hier wären die zu erwartenden Schäden durch unkontrolliert verloren gehende Fahrzeuge und Steiger und die damit möglichen Gefahren für den Verkehr und den Zustand der Bauwerke als Begründung anzubringen. Dies allerdings nur, wenn diese Gefahr auch tatsächlich und auch in einer Häufigkeit zu erwarten ist, dass diese Auflage zwingend in die Genehmigung muss. Wenn dieses Problem z.B. nur alle 20 Jahre und in nicht zu erwarten drastischer Wirkung auftritt, würde man dies z.B. nicht generell innerhalb der SSG oder nicht den Zeitraum als auslösenden Faktor sanktionieren, sondern dann eher im konkreten Fall die Räumung per Anordnung/Verfügung bedarfs- und zeitgerecht als Verwaltungsakt erlassen. Meiner Meinung nach sollte die Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem jeweiligen nachgeordnetem Gesetz des Landes durch die zuständige Behörde nach den gleichen Grundsätzen erfolgen. Allerdings sind hier zumindest was ich aus dem WHG und dem Berliner Wassergesetz lesen kann die Ablehnungsgründe für eine Genehmigung weiter gefasst und somit auch die möglichen Begründungen für Auflagen durch die "kreative" Behörde vielseitiger. Bis dann Dominic
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#243
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Zitat:
Die Wasserqualität hat sich in den letzten Jahren extrem verbessert. Ich weiß zwar nicht, ob man die Qualität eines Wassers nur daran messen kann, wie weit man nach unten gucken kann, aber dann würde ich sagen, diesen Sommer waren 1,20-1,50m klare Sicht nach unten mitten im See keine Seltenheit. (Das der Boden nicht in Ordnung ist, steht außer Frage, das wird sich wohl auch in 100 Jahren noch nicht gebessert haben.)
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Viele Grüße, Anett Verkaufe Cascaruda 850 Stahlverdränger mit 1 Jahr Garantie auf das Getriebe! https://www.boote-forum.de/showthrea...97#post5206497
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#244
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Zitat:
Wenn Du mal in Berlin bist und durch das Parlaments- und Regierungsviertel läufst, dann schau Dir mal das Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages an. So, wie dort gebaut wurde, kann man das nur mit dem tiefen Glauben an die Nichteintrittsmöglichkeit eines Hochwassers begründen. Allerdings kann ich zum Thema "Winternutzung" noch folgendes erwähnen: Die öffentliche 24-Stunden-Liegestelle Schiffbauerdamm darf nur von März bis Oktober genutzt werden. Begründung: Im Winterhalbjahr kann es mal glatt werden, und das Bezirksamt Mitte möchte keine Verantwortung für die Verkehrssicherung übernehmen. Sinngemäß würde das aber für alle öffentlichen Liegestellen gelten. Nun frage ich mich: Warum ist das dort ein Problem, und woanders nicht? Ist es so schwer, Regelungen so zu treffen, dass man dort auf eigene Verantwortung langläuft? Man kann doch den Staat nicht für alles verantwortlich machen, ein wenig selbst aufpassen muss man auch... Matthias
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#245
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Hallo,
Zitat:
Diese Auflage innerhalb der wasserrechtlichen Genehmigung muss ja einen anderen Hintergrund haben. Zitat:
Ist aber auch ein Thema für sich, wo man mit Logik nicht unbedingt weiter kommt. Bis dann Dominic |
#246
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Zitat:
Und dass diese beiden Gründe so wichtig sind, das liegt daran, dass es völlig out ist, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Wenn heute etwas passiert, überlegt man nicht "was ist denn jetzt passiert?", sondern "wen kann ich dafür verklagen?". |
#247
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Dennoch frage ich mich: Inwiefern unterscheidet sich diese Liegestelle von all den anderen, die an öffentliches Straßenland grenzen, und wo man bei Glätte genau so auf den Pinsel fallen kann. Die Liegestelle am Schiffbauerdamm ist übrigens die Einzige, die man wegen der Rampe als "barrierefrei" bezeichnen kann.
Matthias |
#248
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beantwortest du es nicht selbst?
Zitat:
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Viele Grüße vom RK406,2 Ingo
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#249
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Also Du meinst, dass die Rampe das Problem ist? Dennoch finde ich es zu weitreichend, wenn man ein Nutzungsverbot von November bis März ausspricht, nur weil da theoretisch mal Frosttemperaturen sein könnten.
Matthias |
#250
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Wenn das Nebenthema ausdiskutiert ist , können wir vielleicht den Blick wieder auf die entscheidenden Behördenwillkür-Themen richten, die uns Bootsfahrer betreffen:
Noch immer ist abzuwarten wie im zuständigen Ausschuß das Thema "Steggenehmigungen durch das BA Spandau" von der politischen Seite entschieden wird. Noch immer ist mit scharfem Blick darauf zu achten, was der neue Berliner Senat mit dem Thema "Verordnung über das Landschafts- und Naturschutzgebiet Müggelsee Köpenick" macht. Und das nächste Thema kündigt sich am Horizont schon an und betrifft ein drohendes Ankerverbot in der Rummelsburger Bucht. |
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