#351
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Hier geht es um Behördenwillkür !
Derzeit gibt es kein Gesetz welches das Übernachten auf dem eigenen Boot vor Anker oder auch am Steg verbietet. Auch das dauerhafte Bewohnen von Sport- und Hausbooten ist nicht verboten. Ob das einer Bezirksverwaltung gefällt oder nicht. Dies wurde auch vom Verwaltungsgericht bestätigt. Das Beispiel von Lutz (welches wir hier nicht weiter vertiefen sollten da es ein eigenes Thema ist) ist ein übliches Vorgehen, welches für die Ufergrundstückseigentümer ärgerlich aber durchaus gesetzeskonform ist. Klaus, der sich fragt für wen ein Bezirksamt da ist |
#352
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Auch wenn es nicht 100% passt
Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen, es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger und es gibt Volksvertreter. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#353
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Ich sehe den Unterschiedlich ähnlich wie beim Auto und Wohnmobil.... das Auto zum Fahren und das Wohnmobil vordringlich zum Wohnen.
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Gruss Andre Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig.
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#354
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Zitat:
Nur das Bezirksamt Spandau will nun eigenmächtig über die Steggenehmigungen Sport- und Haus-(Wohn-)boote auseinanderdividieren und es willkürlich regeln. Besser wäre doch es gäbe für Berlin ausgewiesene Flächen für das Wohnen auf Booten und schwimmenden Häusern und es gäbe umgekehrt Sportbootstege mit der nötigen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für den Hobbyskipper ohne diesen willkürlich zu beschränken. Klaus, der sich ein Nebeneinander und kein Entweder-Oder wünscht |
#355
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Zitat:
Witziger Weise wird aber, obwohl in den Begriffsbestimmungen nicht definiert, im § 15.10 5. -einmalig- der Begriff Wohnboot verwendet: Ein Wohnboot darf auf der Leda und Sagter Ems sowie auf dem Ems-Seitenkanal nur an einer von der zuständigen Behörde dafür freigegebenen Stelle stillliegen. Bleibt die Frage, wonach die "Norddeutschen" Wohnboote von Sportbooten unterscheiden. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#356
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Zitat:
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Gruss Andre Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig.
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#357
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Zitat:
Aber auch die WSA nähert sich der Begrifflichkeit "Hausboot". Schaut, was ich gerade gefunden habe, Stand 1/2017...
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Viel Spaß bei deiner Regulierung. |
#359
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Wie gesagt, es gibt Menschen, die Wohnen in Sportbooten das ganze Jahr. Warum dann nicht in Hausbooten? Und natürlich müssen die Randbedingen klar sein...
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viele Grüße aus der Grünen Heide |
#360
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#361
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Vorwiegend zum Wohnen ausgerüstet und vorwiegend zum Fahren ausgerüstet? Oder möchtest du tatsächlich behaupten, dass du mit einem "Hausboot", was auch immer das sein mag, auf grosse Fahrt gehen würdest? Ich weiss nicht einmal, ob der Tankinhalt für viel mehr als einen Tag fahren ausgelegt ist. Letztendlich wird es aber, so denke ich zumindest, es auf eine Beschränkung der Aufbaugrösse hinauslaufen. Wem dann damit gedienst sein wird ist allerdings fraglich.
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Gruss Andre Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig.
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#362
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Man kann sicher lange über die kuriosesten Unterscheidungsmerkmale zwischen Hausbooten und Sportbooten nachdenken.
Die Verwaltung in Spandau hat dabei vorallem zwei Dinge bereits angedeutet: 1. alles über 3 m Höhe über Wasserlinie verbieten (was das bedeutet habe ich bereits hier mal mit Bildbeispielen belegt) 2. alles was über einer gewissen (zB. 45) Kubikmeterzahl "umbautem" Raum liegt; was bei einem Sportboot erstmal kompliziert zu ermitteln wäre Genau aus dieser Schwierigkeit und Unmöglichkeit heraus sind dann die "tollen" und abwegigen Auflagen wie das Übernachtungsverbot und das Ver-/und Entsorgungsverbot entstanden. Klaus, der sich an dieser Abgrenzungsdiskussion nicht beteiligt |
#363
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Ich stelle nur fest, dass es Menschen gibt, die auf einem Sportboot wohnen, die auf einem ehemaligem Arbeitsboot wohnen, die auf einem Hausboot oder sonst was wohnen. Genau das würde ich ihnen allen gönnen, sofern die Randbedingungen stimmen. Umweltschutz, Entsorgung und so weiter. Wie schon Klaus schreibt, ist eine Abgrenzung nahezu unmöglich und führt zu generellen Verboten. Lieber sollten wir alle zusammen halten, als dass einzelne nur ihre Vorlieben sehen und selbst gern hätten, dass andere eingeschränkt oder gar verboten würden. Das kann man dann aufweiten: Kanuten mögen Verdränger nicht, diese mögen Offshore auf Binnen nicht, diese wiederum die Segler nicht. usw. Lass doch alle nach ihrer Fasson leben. Auch wenn ich die fahrenden Apfelsinen-Kisten (Tom Sawyer Floß) nicht mag, sehe ich aber ein, dass es Menschen gibt, die gern am Wochenende so ein Ding ausleihen. Sollen sie doch... Mal ein Tipp zum Lesen: Klick! (PaidLink) Vielleicht erzeugt das mal etwas Verständnis und Toleranz.
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viele Grüße aus der Grünen Heide |
#364
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Im übrigen darfst Du genauso im Wohnmobil übernachten. Ich habe das oft genug gemacht. Auch unter einem Schild "Campen verboten". Du darfst nur Deine Möbel nicht rausstellen. Wenn man auf dieser Schiene vergleichen würde, dann seht Euch auf unserem Campingplatz am Peetzsee um. Mind. 90% der dortigen Wohnwagen und Wohnmobile stehen da dauerhaft. Mobil sein können, heißt doch nicht, dass man auch mobil ist. Also auch dort keine Abgrenzung gegenüber Bauwagen und Bungalows. Lasst sie doch glücklich werden, wie sie wollen...
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viele Grüße aus der Grünen Heide |
#365
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Genau, und wenn jetzt noch der Senat seine Arbeit macht und klarstellt, wo solche Hausboote einen Liegeplatz finden, wo schwimmende Häuser gebaut werdn dürfen, dann bleibt uns allen auch der "Verdrängungswettbewerb" in den Sportboothäfen erspart.
Es ist wohl keine politische Haltung einfach zu sagen: ich will das nicht, also verbiete ich es. Besser ist es m.E. legale Möglichkeiten für die unterschiedlichen Bedürfnisse in einem geordneten Rahmen zu schaffen. Es gibt ja zum Beispiel auch extra ausgewiesene Wasserskistrecken, obwohl das sicher aus Umweltschutzgründen schwierig ist und nicht jeder auch Wasserski läuft. Aber es gibt den Bedarf. Klaus, der sich mit einem Blick auf die Niederlande immer über die typisch deutschen Diskussionen wundert |
#366
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Das Übernachten in Wohnmobilen ist ausserhalb von dafür vorgesehenen Flächen nicht gestattet, ausser es dient zum Wiederherstellen der allgemeinen Fahrtüchtigkeit. Das bedeutet, dass eine zweite Nacht an dieser Stelle schon nicht mehr erlaubt ist. Auch nicht das Abstellen bereits am Nachmittag und dann dort übernachten. Den VW Bus kannst du auch eine Woche lang an einem Fleck stehen lassen und jede Nacht darin schlafen.
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Gruss Andre Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig. |
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Für jemanden, der so falsche Informationen verbreitet hast du 'ne ganz schön große Klappe. Das hierist nämlich Quatsch
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
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Es bleibt dabei: alle diese Vergleiche sind Quatsch. Was ändert es daran, ob nun in einem Bulli 7 Tage geschlafen werden kann? Es soll verboten sein, auch nur eine Nacht am Steg zu verbringen. Genau darum ging es. Nicht, ob mit Gardinen oder ohne auf einem Parkplatz. Und wer mit einem WohnMOBIL länger als eine Nacht bleiben will, sollte sich an die Regeln halten. Ich habe die Fahrtüchtigkeit jedenfalls immer nach einer Nacht gehabt und bin gesetzeskonform weiter gefahren.
Hat das irgendwas mit Hausboten, Wohnen auf dem Wasser, Übernachten am Steg zu tun? Denke nein, deshalb finde ich die Vergleiche Quatsch, weil sie nicht zielführend sind. Und nun könnt Ihr weiter über Wohnen im Bulli oder ähnlichen Quatsch diskutieren. Ich habe seit Jahren kein Wohnmobil mehr und möchte lediglich die Möglichkeit behalten, auch mal besuchsweise in Spandau an einem Steg zu übernachten. Wegen fehlender Fahrtüchtigkeit z.B.
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viele Grüße aus der Grünen Heide |
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Und ich habe gesetzeskonform mehr Nächte im Womo verbracht als in 35 Jahren auf dem Boot ... Ein Gesetz, nach dem es in D generell verboten ist im Womo zu übernachten, das konnte mir noch niemand zeigen. Auch nicht die Behördenvertreter, die mir das öfter mal erzählt haben
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#371
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Aber sicher ohne Gardinen, wie ich gelernt habe
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viele Grüße aus der Grünen Heide |
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Mit .
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Zitat:
"Ein Hausboot ist nach der Definition des §1.01 Nr. 11 der BinnenschifffahrtsstraßenOrdnung (BinSchStrO) eine „schwimmende Anlage“, welche in der Regel nicht zur Fortbewegung bestimmt ist. " "Für Hausboote an Bundeswasserstraßen sind in der Regel eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung des WSA Berlin auf Grundlage des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) sowie eine Genehmigung der Landeswasserbehörde erforderlich. Da in vielen Fällen eine Genehmigung der Landeswasserbehörde aus naturschutzrechtlicher oder stadt- bzw. landschaftsplanerischer Sicht versagt werden muss, wird empfohlen, die Genehmigungsfähigkeit zunächst bei der zuständigen Landesbehörde (in Berlin: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) zu erfragen. " Quelle s. Anlage bzw. link im hiesigen thread: www.hamburg.de/contentblob/3070520/data/genehmigungsleitfaden.pdf Die Berliner Havel mit Scharfe Lanke gehört zu den Bundeswasserstraßen. Zitat:
...danach könnte sich ggf. auch die entsprechende Berliner Behörde (Senat bzw. Bezirksamt Spandau) bei ihrer Genehmigungen orientieren. Gruß Fun_Sailor PS: Eine aktuelle gemeinsame Presseerklärung des BA Spandau und des betroffenen Clubs SPYC v. 19.2.17 hier: http://www.spyc.de/files/mz-str-otti...l_20170213.pdf
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln Geändert von Fun_Sailor (20.02.2017 um 00:15 Uhr) Grund: Edit: Ergänzung der Anhänge |
#374
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Zitat:
Der § 1.01 11. lautet: "schwimmende Anlage": eine schwimmende Einrichtung, die in der Regel nicht zur Fortbewegung bestimmt ist, insbesondere eine Badeanstalt, ein Dock, eine Landebrücke oder ein Bootshaus; Der Begriff "Hausboot" wird NICHT erwähnt und ein Bootshaus ist kein Hausboot Die Begriffe Floating Home oder Floating House (Schwimmende Heimat bzw. Schwimmendes Haus) erfüllen m.E. die Definition des § 1.01 11., wogegen der Begriff "Hausboot" schon suggeriert, dass es ein zur Fortbewegung bestimmtes Wasserfahrzeug ist, also nicht unter den § 1.01 11. fällt. Zur Fortbewegung bestimmt bedeutet aber noch nicht, dass auch eine ständige, regelmäßige Fortbewegung erfolgen muss Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#375
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Zitat:
Na dann empfehle ich einmal folgende Lektüre:http://www.wohnmobilrecht.de/0000019...7b0fd870d.html Da werden Sie geholfen....
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Gruss Andre Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig.
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