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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#426
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Zitat:
Ein bestandskräftiger Bescheid gilt zunächst einmal mit seinem Inhalt, unabhängig davon, ob dieser Inhalt rechtmäßig war oder nicht. Es gibt einige gesetzlich vorgesehene Fälle, in denen dennoch eine Behörde in das Verfahren gleichsam wieder einsteigen muss, diese dürften hier aber kaum eine Rolle spielen. Bei einer "schlichten" Befristung eines bestandskräftigen Bescheides könnte man noch argumentieren (ohne Garantie des Erfolges), diese Befristung sei rechtswidrig gewesen; es sei keine Betriebserlaubnis erforderlich, sondern nur die Errichtung zu genehmigen gewesen. Deshalb sei kein Verlängerungsantrag zu stellen. Es sei also befristet etwas genehmigt worden, was nicht genehmigungspflichtig sei. Wenn die Behörde dies bei einer "schlichten Befristung" bestreitet, könnte man mit guten Gründen eine gerichtliche Feststellung der Zulässigkeit des genehmigungsfreien Betriebes versuchen (und argumentieren, man müsse disponieren und könne nicht abwarten, ob und ggfs. wann die Behörde eine Abrissverfügung erlässt, um erst dann Rechtsmittel einzulegen). Wenn der Bescheid aber auch noch sinngemäß die ausdrückliche Aussage enthält: "Sie müssen die Anlage nach xx Jahren wieder rückstandslos beseitigen", wäre dies ggfs. eine Auflage zum Errichtungsbescheid, die ich zwar auch nach gegenwärtiger Gesetzeslage für rechtswidrig halte (weil sie die ausdrückliche gesetzliche Entscheidung für eine Genehmigungsfreiheit des Betriebes im Ergebnis aushebelt). Ist diese Nebenbestimmung aber in dieser Form bestandskräftig geworden, würde ich als Volljurist auch eher abwinken. Es kann auch darauf ankommen, ob die Aussage im Bescheid, dass die Anlage wieder zu beseitigen ist, Bestandteil der Entscheidung ist, oder aber eine fehlerhafte "Erläuterung", ohne dass die Behörde dies ersichtlich zum Teil ihrer Entscheidung machen wollte. Dazu muss man sich aber den Bescheid anschauen.
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#427
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Super, herzlichen Dank für deine juristische Bewertung.
Klaus, der gespannt ist, ob sich da mal jemand rantraut und klagt |
#428
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Gern geschehen und danke.
Zitat:
Gewinnt man den Prozess, zahlt man (außer Vorschüssen) im Ergebnis nichts; verliert man, beträgt das Risiko also zwischen 3.672 und ca. 5.000 Euro - für den einen ist das schlicht unfinanzierbar, für den nächsten der Betrag, den er sonst ohnehin in irgendeinen Schnickschnack des Bootes steckt. Dass es billiger als ein Abriss des Steges wäre, ist kein wirkliches Argument: Man trägt die Summe nur endgültig, wenn man verliert, und dann muss man den Steg zusätzlich ja auch noch beseitigen. Die Überlegung wäre eher, ob man 5.000 Euro riskiert oder gleich nachgibt. Zu Prozessaussichten im Einzelfall: Wenn hier jemand ernsthafte Prognosen zu einem Einzelfall aufstellt, ist das eher nicht so seriös. Es hätte ja auch niemand vorhersehen können, wie im Ausgangsfall das Gericht entscheidet. |
#429
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Sehr interessant ...
Auch da gilt: Was einer alleine nicht schafft, das geht gemeinsam! Eigentlich eine klassische Ausgangssituation für die Verbände (MBV/BSV) mal ein paar Euros locker zu machen und einen Fall exemplarisch durchzuklagen. Oder, wenn nötig, tun wir uns hier zusammen. Klaus, der immerhin ne Rechtschutzversicherung hat |
#430
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Die RV (auch ich habe sogar noch eine "Alte" aus dem letzten Jahrhundert) kam mir auch schon in den Sinn. Nur müsste man dann -beim Klageweg- höchstwahrscheinlich direkt Betroffener sein. Außerdem sollte man sich sehr genau seine RV-AGB's etc. durchlesen, ob das alles mit entsprechenden Karenzzeiten i.d.F gedeckt ist.
Auch von mir Danke an Dannius für die höchst interessantte Aufklärung ! Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
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auch wenn ich selten in den Gewässern bin
ich würde mich mit 100,00 € an den Kosten beteiligen. auch bei einer zweiten Instanz wäre würde ich mich beteiligen. wenn es los geht per PN
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8 |
#432
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öffentliche BVV in Spandau: Mi.29.03.17 , 17:00 Uhr
Update zum Thema:
Morgen, Mittwoch, 29.03.17, findet ab 17:00 Uhr die öffentliche BVV im Rathaus Spandau statt, u.a. im TOP 3 das Thema: "Wollen wir Wassersport und Wassertourismus wirklich unterbinden?" **Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag ! *** Initiator:SPD, CDU, AfD, FDP Zitat: "Das Bezirksamt wird beauftragt, die Auflagen in den wasserbehördlichen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Steganlagen von Wassersportvereinen so zu fassen, dass weder der Wassersportbetrieb in all seinen Facetten noch der Wassertourismus maßgeblich beeinträchtigt werden. Dies bedeutet insbesondere, dass - das Übernachten auf den vertäuten Booten erlaubt ist, - die Steganlagen mit Strom-, Wasser- und Abwasseranlagen ausgestattet sein dürfen, - eine Beleuchtung der Laufflächen auf den Steganlagen erlaubt ist, - eine Einschränkung der Liegezeiten z.B. in den Wintermonaten nicht erfolgt, - eine Höhenbeschränkung entweder nicht vorgenommen wird oder auf nicht weniger als 4 m erfolgt. Begründung: Die von den Vereinen genutzten Steganlagen stehen dem Breitensport sowie auch Wassertouristen zur Verfügung. Eine Beschränkung, wie in den Bescheiden genannt, führt zur Abwanderung der Sportler und auch dazu, dass Spandau als Standort für den Wassertourismus nicht nur unattraktiv wird, sondern Wassertourismus gänzlich ausgeschlossen wird. Dies kann nicht im Sinne Spandaus sein, zumal die gesamte Region Berlin-Brandenburg als Wassertourismusstandort betroffen wäre. Dafür hat sich auch Spandau im Rahmen der Reform der Wasser- und Schifffahrtsbehörde stark gemacht und macht es mit den Bescheiden wieder nichtig. Ebenso widerspricht die Nutzung der Steganlagen nur zu bestimmten festgesetzten Jahreszeiten dem Sportgedanken." Quelle: http://www.berlin.de/ba-spandau/poli...line/vo020.asp Die BVV ist öffentlich! Gruß Fun_Sailor
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Dann laß uns morgen mal die Daumen drücken damit der Willkür ein Ende gemacht wird!
Klaus, der leider nicht in Spandau bei Berlin sein kann |
#434
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Weis jemand ob bei der Sitzung etwas herausgekommen ist
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Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett. "Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes. |
#435
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Das darf man sich nicht bieten lassen. Gibt es eine Unterschriften Aktion oder irgendwas an dem man sich beteiligen kann?
Hatten so einen Ähnlichen fall in unserem Revier auch schon mal das hat aber nur ein par Jahre gehalten weil doch alle übernachtet haben. Fallen jetzt aber die "notwendigen" Sachen zum Übernachten weg, dann ist das ein Problem das sich sicher nicht so schnell gibt. |
#436
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#437
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Leider ist noch kein Berichtauf der Seite.... derzeit nur die vom 28.03.
eventuell morgen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#438
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Dank erstmal für die Aufklärung.
Was den Rechtsweg angeht: Hier ist, meine ich, der Verein am Zuge, mit hoffentlich tatkräftiger Unterstützung des BSV und, da es nicht nur um Segelboote geht, hoffentlich auch mit Unterstützung des DMYV, der Ruderer, Paddler und des Bezirkssportbundes. Liebe organisierten Berliner Wassersportler, tretet Euren Vereinsvorständen bei Bedarf in den Hintern, damit sich im BSV was tut. (Die unsägliche Abgabe an die Fischerei wurde auch im Rechtsstreit mit Unterstützung durch die Verbände gekippt). Sollte alles nix fruchten, würde ich auch was in den Klingelbeutel legen, wenn für den Rechtsstreit gesammelt wird (je nach Bedarf, um die 100 Eur) |
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... ich glaube da sind welche nahtlos vom Winterschlaf in die Frühjahrsmüdigkeit verfallen ...
Klaus, der davon ausgeht, daß der Dringlichkeitsantrag angenommen wurde (wir werden es hören und lesen) |
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Immer noch keine Veröffentlichung zur Sitzung der BVV vom 29.3.?
Man, man, man ... Klaus, der ungeduldig wartet |
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Noch nichts offizielles gehört. Auf der Seite vom Spandauer steht auch nichts neues. Soweit ich gehört habe ändert sich nichts und die Stege dürfen auch weiterhin beleuchtet bleiben. Wichtig ist nur rechtzeitig die Gemnehmigung von Stegen zu verländern!
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Handwerker haben die Arche gebaut, Ingineure die Titanic!
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Nö, stand aber auf der Tagesordnung ganz weit vorne.
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*nochmalhochschieb*
gibts hier was Neues?
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Mahlzeit, Markus ------------------------------- scheint die Sonne auf das Schwert, macht der Skipper was verkehrt
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Außer einem Antrag der CDU ist mir nichts bekannt. Ich denke, es geht weiter wie bisher. Viel Rauch um nichts.
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Naja, immerhin wurde ein "überaktiver" Sachbearbeiter aus dem Amt entfernt. Und Ruhe ist.
Aber ein einheitliches und vernünftiges Stegkonzept für ganz Berlin ist auch für die Wassersportler am Müggelsee eine ganz wichtige Sache und bringt Rechtssicherheit. Somit ist die Sache noch nicht zu Ende. Klaus, der weiter beobachtet und sich ggfs einbringt |
#446
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sehr interessanter Link, herzlichen Dank !
Bin für jede Information diesbzgl. dankbar !
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Zitat:
https://www.parlament-berlin.de/ados...p18-006-wp.pdf
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#448
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Neue Steggenehmigung erteilt (Pressemitteilung)
Das Bezirksamt hat jetzt die Genehmigung der Stege erteilt, aber nicht für Hausboote:
---> Siehe Pressemitteilung vom 17.11.17: https://www.berlin.de/ba-spandau/akt...ung.649898.php Übrigens (Zitat): "Auch wurde von einer liegefreien Zeit in den Wintermonaten abgesehen, was nicht bedeutet, dass Eisfreihalteanlagen für die Boote nun erlaubt wären. Diese Art von Anlagen war auch zuvor nicht genehmigungsfähig." Gruß Fun_Sailor
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#449
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Ich kopiere hier mal den Pressetext des Bezirksamts Spandau hier als Zitat rein, bevor der o.g. link evt. später mal gelöscht wird:
Zitat:
Fun_Sailor (der sein Boot jetzt im Wasser lässt, auch ohne Eisfreihalteanlage o.ä.)
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#450
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Unser Boot bleibt in Spandau auch im Wasser leider ohne Strom am Steg, da fehlt die Genehmigung....na, die kommt ja dann hoffentlich bald...... 1Jahr ohne Strom ist genug.
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Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett. "Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes. |
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