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  #476  
Alt 12.12.2021, 17:55
ALBKR ALBKR ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Da wäre ich mir nicht so sicher, dass das juristisch immer so klar ist

Die Definitionen "Kleinfahrzeug" unterscheiden sich in der BinSchStrO § 1.01 Punkt 14. und in der KlFzKV-BinSch § 1 Punkt 2. schon enorm.
Deshalb ja die Hinweise "In dieser Verordnung gelten als" bzw. "Im Sinne dieser Verordnung sind" ...
Im Gegenteil. Aber sei es drum: Es geht um den Steg und nicht um irgendwas was dran festgezurrt wird. Die Spree in der Berliner Innenstadt darf ich nur mit Funk befahren. Da geht es um die Spree und nicht um das Boot oder den Skipper.
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  #477  
Alt 12.12.2021, 18:22
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von ALBKR Beitrag anzeigen
Im Gegenteil. Aber sei es drum: Es geht um den Steg und nicht um irgendwas was dran festgezurrt wird. Die Spree in der Berliner Innenstadt darf ich nur mit Funk befahren. Da geht es um die Spree und nicht um das Boot oder den Skipper.
Ich kann Dir nicht ganz folgen

Bei Deiner Aussage "Ein Boot ist ein Boot ist ein Boot", geht es nur um Boot, weder um Steg, noch um Spree, Funk oder Skipper.

Und auch das "nur mit Funk fahren dürfen" ist nicht die ganze Wahrheit, denn die "Funkpflicht" besteht nur vom 01. April bis zum 31. Oktober und in diesem Zeitraum wieder nur von 10:30 bis 19:00 Uhr.
Also darf man da (die meiste Zeit ) auch ohne Funk fahren.

In den Funkpflichtzeiten geht es dann auch sehr wohl um das Boot, welches eben mit UKW-Sprechfunk ausgerüstet sein muss und um den Skipper (oder ein anderes Crew-Mitglied) welches halt Inhaber eines UBI sein muss um die Funkanlage bedienen zu dürfen.

Gruß Lutz
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  #478  
Alt 12.12.2021, 18:45
ALBKR ALBKR ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
In den Funkpflichtzeiten geht es dann auch sehr wohl um das Boot, welches eben mit UKW-Sprechfunk ausgerüstet sein muss und um den Skipper (oder ein anderes Crew-Mitglied) welches halt Inhaber eines UBI sein muss um die Funkanlage bedienen zu dürfen.
Letzter Versuch: Nein, es geht nicht um das Boot. Denn zur gleichen Zeit darf ich mit einem Boot ohne Funk auf der Havel, der Elbe oder der Oder fahren. Also geht es nicht um das Boot. Sondern um das Gewässer. Genau so ist es beim Steg: Vollkommen egal, ob ich auf einem Hausboot, einem schwimmendem Haus, einem Kajütkreuzer oder einem Canadier schlafe, während ich an einem Steg liege. Der Steg ist genauso ein Steg wie ein Boot ein Boot ist. Mit dem Unterschied, dass der Steg unter das Baurecht fällt.
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  #479  
Alt 12.12.2021, 19:28
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Ein Steg fällt unter das Baurecht?

Da hätte ich aber einige Einwände. In erster Linie für den im Baurecht verankerten Bestandsschutz. Den hast Du für einen Steg nicht.

Dass der Bau eines Steges gewissen Formalitäten unterliegt, steht außer Frage. ich habe schon mehrere Anträge auf Errichtung eines Steges (erfolgreich) gestellt. Eine Vorschrift aus dem Baurecht hatte ich meiner Erinnerung nach nie zu beachten.

Gruß und lasst euch impfen, das Pflegepersonal hat es verdient

Kapitaenwalli
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Alt 12.12.2021, 19:29
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Zitat:
Zitat von ALBKR Beitrag anzeigen
... Mit dem Unterschied, dass der Steg unter das Baurecht fällt.

Die Berliner Bauordnung (BauO Bln) kennt den Begriff "Steg" überhaupt nicht.

Im §60 heißt es:
Keiner Baugenehmigung, Abweichung, Genehmigungsfreistellung, Zustimmung und Bauüberwachung nach diesem Gesetz bedürfen

1. nach anderen Rechtsvorschriften zulassungsbedürftige Anlagen in oder an oberirdischen Gewässern und Anlagen, die dem Ausbau, der Unterhaltung oder der Nutzung eines Gewässers dienen, oder als solche gelten, ausgenommen Gebäude,


Demnach fällt "der Steg" (in Berlin) nicht unter das Baurecht.

Gruß Lutz
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  #481  
Alt 12.12.2021, 19:34
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weiteres etwas neueres Urteil
https://openjur.de/u/614241.html
https://www.berlin.de/ba-spandau/pol....914908.php#bb

und hier ein Urteil Hausboot
https://www.stadt-oekonomie-recht.de...uliche-anlage/
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #482  
Alt 12.12.2021, 20:54
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Moin

Ich habe gerade mal in der letzten Genehmigung zum Bau unserer Steganlage nachgeschaut. Rechtsgrundlage zur Genehmigung der Anlage ist das Berliner Wassergesetz (BWG).

https://www.berlin-vermessung.de/ges...ssergesetz.pdf

Die zur Errichtung von Stegen wesentlichen (sehr allgemein gehaltenen Vorschriften) findet ihr ab § 62.

Gruß und lasst euch impfen, das Pflegepersonal hat es verdient

Kapitaenwalli
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  #483  
Alt 12.12.2021, 21:21
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Andreas, die Urteile sind schon bekannt und betreffen einen anders gelagerten Fall im Land Brandenburg.
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  #484  
Alt 12.12.2021, 22:37
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Zitat:
Zitat von kapitaenwalli Beitrag anzeigen
... Rechtsgrundlage zur Genehmigung der Anlage ist das Berliner Wassergesetz (BWG). ...
So ist das auch mir bekannt, zumindest in Berlin benötigt man zwei Genehmigungen:
1. vom WSA Spree-Havel (ehem. WSA Berlin) als Gewässereigentümer, in der Regel unbefristet und
2. vom zuständigen Bezirksamt, Fachbereich Naturschutz, in der Regel auf 10 Jahre befristet.

Das jeweilige Bauamt hat damit absolut nichts "am Hut".

Gruß Lutz
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  #485  
Alt 12.12.2021, 23:36
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Moin

So ist das!

Punkt 1 trifft auf alle Bundeswasserstraßen zu, was in Berlin ja die Regel ist.

Punkt 2 ist aber nicht minder interessant. Diese Genehmigung ist befristet und mir ist kein Fall bekannt, wo eine Genehmigung länger als 10 Jahre erteilt wurde. Eine Verlängerung ist i.d.R. auch kein Problem und erfolgt auf formlosen schriftlichen Antrag.

Eben das war aber Auslöser von Rechtsstreitigkeiten, wo ein Spandauer Verein dies versäumt hatte und anschließend versucht hatte, mit einer etwas unglücklichen Aktion Unterstützer zu gewinnen. Die Folge davon waren etliche Strafverfahren gegen Vereinsvorsitzende, die sich im Rahmen von "Solidaritätserklärungen" den Mitarbeitern des Bezirksamtes gegenüber sehr ungebührlich artikuliert hatten. Die Rechtslage war aber völlig klar und sprach gegen den Verein, führte aber dazu, dass im Rahmen einer Gemengelage viele sachfremde Dinge in eine Neugenehmigung einflossen, die zur hier diskutierten Situation führten.

Ich habe daher ein wenig Probleme damit, von einer etwas reißerisch dargestellten "Behördenwillkür" zu sprechen. Hier hatte sich einfach was aufgeschaukelt, was man mit etwas Gelassenheit auch hätte gut klären können.

Fakt ist, dass ich mit den Vertretern der für unseren Verein zuständigen Naturschutzbehörde auch durchaus kritisch umgehen kann, diese aber guten Argumenten gegenüber zugänglich sind und wir immer für beide Seiten befriedigende Ergebnisse erzielen konnten. Haben die Behörden von mir mal etwas verlangt, wo ich eine fehlende Rechtsgrundlage sah, habe ich es denen auch gesagt und bin entweder entsprechend aufgeklärt worden oder habe in einem sehr aktuellen Fall auch meinen Standpunkt durchsetzen können.

Ich glaube sagen zu dürfen, dass in unserem Land nur derjenige willkürlich behandelt wird, der sich selbst so verhält oder es hinnimmt. Im Streitfall habe ich sehr großes Vertrauen in unsere Judikative.

Gruß und lasst euch impfen, das Pflegepersonal hat es verdient

Kapitaenwalli
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  #486  
Alt 13.12.2021, 07:05
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Genau so ist es, Walli!

Die "Behördenwillkür" bestand 2016 darin, daß sich das Bezirksamt Spandau auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin stützte (was inzwischen, zumindest teilwiese, vom OLG kassiert wurde) und in seinen Forderungen noch darüber hinaus ging.

Und es bestand die Ankündigung, bei allen künftigen Genehmigungen, nicht nur bei dem säumigen Segelverein, mit solchen Forderungen zu beauflagen.

Desweiteren bestand die Gefahr, das sich andere Bezirksämter dieser Praxis anschließen, was zumindest das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf auch in dem aktuellen Fall vom Wannsee mit einer Forderung nach einem Übernachtungsverbot getan hatte.
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  #487  
Alt 13.12.2021, 20:09
edjm edjm ist offline
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Zitat:
Zitat von kapitaenwalli Beitrag anzeigen
Moin

... Im Streitfall habe ich sehr großes Vertrauen in unsere Judikative.
...
Kapitaenwalli
Leider habe ich Erfarungen machen müssen, die diese optimistische Sicht der Dinge konterkarieren. Ich bringe einige Beispiele von höchster juristischer Warte:

Der Europäische Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob bei den griechischen Staatsanleihen der Grundsatz "pacta sunt servanda" Geltung hat. Dieser uralte Grundsatz des Völkerrechts, daß Vereinbarungen/Verträge erfüllt werden müssen, ist geradzu Sinngebend für das Vertragsrecht. Der EuGH hat jedoch in seiner "Weisheit" entschieden, daß nur für den Fall des betrügerischen Bankrotts der Griechen dieser Grundsatz des Völkerrechts nicht gelten soll. (Im Endeffekt ging es um die Enteignung der Gläubiger Griechenlands.) Leider gibt es keine Möglichkeit, gegen dieses Willkürurteil vorzugehen.

Ein weiterer Fall: Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, daß das Völkerrecht (pacta sunt servanda) im Fall der griechischen Anleihen nicht anzuwenden wäre. Nun steht im Grundgesetz im § 100 Abs. 2: "Ist in einem Rechtsstreit zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist und ob sie unmittelbare Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen." Dies hat der Bundesgerichtshof nicht getan. Und es war offensichtlich zweifelhaft, weil noch nie entschieden und weil lebhaft umstritten, daß die Griechen rechtmäßig ihre Schulden nicht mehr bedienen wollten. Im Ergebnis mußten deutsche Sparer für die Mißwirtschaft der Griechen gerade stehen.

Eine Strafanzeige gegen den Bundesgerichtshof (BGH) bei der Bundesanwaltschaft wurde abgewiesen mit der Begründung, das der BGH einen weiten Spielraum bei seinen Entscheidungen habe. Selbst ein klar formulierter Artikel des Grundgesetzes war den obersten Justizorganen egal.

Gesetze werden nicht mehr befolgt. Es werden persönliche Meinungen oder Einstellungen der Gerichte über die Gesetze gestellt. Das bedeutet, daß die Voksvertretungen (z.B.Bundestag) schleichend entmachtet werden.

Die linken/kommunistischen Gruppierung hatten Ende der 70er Jahre den Schlachtruf ausgegeben, im Wege des "Marsches durch die Institutionen" das demokratische System von innen auszuhöhlen. Auch die Richter scheinen das Ziel dieser Unterwanderung gewesen zu sein. Jedenfalls scheint die systematische Mißachtung der Gesetze gelungen zu sein.

Das meint: edjm.
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  #488  
Alt 14.12.2021, 07:41
REN REN ist offline
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Und vom Baurecht wollen wir erst gar nicht reden. Da ist Behördenwillkür oder "Dummheit" an der Tagesordnung, trotz klarer Vorgaben(Gesetze).
Walli hat aber trotzdem nicht ganz unrecht, das Problem sind immer die Leute die es umsetzen müssen/sollen.
Und da kommt man dann doch manchmal ins grübeln.

Mfg
Renato
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  #489  
Alt 14.12.2021, 09:38
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Meister Meister ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Genau so ist es, Walli!

....., was zumindest das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf auch in dem aktuellen Fall vom Wannsee mit einer Forderung nach einem Übernachtungsverbot getan hatte.
Das ist meiner Meinung nach nur passiert weil dort(Zehlendorf) jemand Hausboote ohne Motor als Ferienwohnung angeboten (und vermietet) hat. Darum müssten alle Wannseevereine darunter leiden.
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