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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Moin,
wenn ich das so lese, dann kommt mir der Verdacht, dass da jemand ganz persönlich "angepisst" ist und wohl keine Hausboote und Übernachtungen auf Booten mag. Vielleicht hat derjenige ja einen schönen Garten am Wasser und der "Krach" von diesen "bösen und rücksichtslosen" Wassersportlern beeinträchtigt dessen Wohlbefinden in seiner Freizeit ...... sollte mal wer schauen, wo derjenige denn wohnt?
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf
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#52
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Ach so. Ich mein doch das Behörden angehalten sind in ihren Entscheidungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Das ist schon hart. Ich wünsche dem Verein viele Unterstützer...
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Gruß Martin |
#53
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Hallo,
Ich hatte das Thema schon angesprochen. Es gibt Gewässer, die dem Land Berlin unterliegen. Und es gibt Bundeswasserstraßen. Warte restmal Die Antwort auf meine Anfrage vom Verkehrsministerium ab. Ich habe dennen klar geschreiben dass: Ich im Winter auch dort liege, wie die letzten 40 Jahre. Ist das nicht der Fall, kürze ich das Nutungsendgeld. Ist ja ene Nutzzungesveränderung, den meinem Nutzungsvertrag ist das so nicht geregelt. - Nutungsvertragsendgeldkürzung Klar musste das land Berlin zustimmen beim Steg. jedoch noch mal, mein Steg steht auf einer Bundeswasserstraße. Und die fangen gerade erst an aufzuwachen, was Die dort angezettelt haben. Klaus, lasse mir mas die Kopie zukommen vom Urteil, will den Namen der Kammer und des Richters haben. Und den werde ich auch hier veröffentlichen, ist ja sicherlich im Namen des Volkes das Urteil / Beschluss. Und da muss man gegen diese Kammer klagen. Auch sagte mir meine Rechtsvertretung, das wenn ein großes öffentliches Intresse besteht, wird es nicht auf einer kleinkarrierten Berliner Behördekreise einen Schlusspunkt setzen können ohne Wiederspruchmöglichkeiten. Auch das Land Berlin wird sich derm Bund unterwerfen müssen wenn das vernünftig juristisch aufgezogen wird. Haben wir im Forum eine Fachanwalt für Behördenrecht, der uns unter die Arme greifen kann? Mein juristischen Kenntisse reichen da nicht aus. Aber ich bin geren bereit mich die nächsten 10 Jahre einzuarbeiten um diesern Richterdreck aufzuhalten. Für mich kann es nicht sein, das ein Richter hier politisches Recht spricht. Im alten Koalitionsvertrag von Berlin stand von einer solchen Einschrankung nichts drin. Und für die, die blödes Berlin sagen. Was glaubt ihr , wie schnell so ein Grundsatzurteil sonst Bundesweit durchgesetzt wird? Leute es trifft alle! Grüeß Frank
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#54
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Von 1931 bis 2000 war der Steg kostenlos, Du musstes ihn nur in
stand halten. Die Zwangseinführung lag bei 100 DEM. Daraus wurden in den letzen 5 Jahren erst 51,73 Euro, dann 78 Euro dann 170 Euro . Bei einem Steg von 15 Metern Länge. In unserem Verein ( Sammelsteg ) wurde es von 120 DEM auf 472 Euro erhöht. ( 400 % ) Stand 2015 bevor ich den Kassenwart niedergelegt habe. Grüße Frank |
#55
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Zitat:
http://www.spyc.de/news.html#Betrieb...bnisSteganlage Bevor du eine Attacke reitest mach dich erstmal richtig schlau. Geändert von Fronmobil (28.11.2016 um 20:17 Uhr) |
#56
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Da an der Scharfen Lanke gibt es ja einige Steganlagen.
Darf man dann in paar Jahren evtl. in der großen Marina Lanke auch nicht mehr übernachten. Was soll der Mist mit der Beleuchtung. Dort ist doch überall hell. Oder wird in Berlin abends das Licht ausgemacht (lol). Oder soll jemand anderer neuer Pächter werden? Oder soll eine Campinggenehmigung zusätzlich für viel Geld beantragt werden? Viele Fragen. Gruß Mike |
#57
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Na dann Frank, Hand aufs Herz, wenn, wie es aussieht, du da im Vorstand warst (Kassenwart), wer hat denn da gepennt und die Genehmigung 2000 nicht erlängert.
Sowas spricht man doch bei Vorstandssitzungen ab ? Und bei uns in Meckpomm ist es so, wenn du den Verein als Motorbootsportclub anmeldest, kannst du die 50% Förderung beim WSA beantragen. Ich finde das auch scheisse von den Behörden, aber ielleicht haben sich die Umstände aber auch für einen neugenehmigung geändert. Denn die müsst ihr ja nun machen, da seit 2000 eigentlich unberechtigt im Betrieb (laut Behörde). Christopher |
#58
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Zitat:
Mit dem WSA, oder besser mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dieses vertreten durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost in Magdeburg, diese vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, im Folgenden "WSV" genannt, ist dann ein Nutzungsvertrag für die Überlassung der Wasserfläche abzuschließen. Dieser hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von drei Monaten kündigt. Die Genehmigung vom BA ist befristet und wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes erteilt. Die erste Frist lag bei uns bei 10 Jahren, (2002 bis 2012) und liegt aktuell bei 15 Jahren (2012 bis 2027). Wird dieser "Verwaltungsakt" versagt, kann der Nutzer den Nutzungsvertrag mit der WSV fristlos kündigen. So jedenfalls bei unserer Steganlage am km 30,0 des SOW. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#59
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Gaaaaaanz tief durchatmen. Nix ist passiert. Nix wird wahrscheinlich passieren.
So alt werden wir alle wohl nicht mehr, als dass uns übernachten am Steg in Spandau oder irgendwo anders verboten wird...und wie sollte das auch kontrolliert werden?! Mich persönlich interessieren irgendwelche Urteile nicht, die gerade eben gesprochen wurden und deren Auslegung wohl nie durchgesetzt werden wird.... Ich kenne einige Bootsbewohner in eben diesem Gebiet. Da hat keiner Schnappatmung....und genau diese Leute melden sich hier nicht. Warum?? Weil "keine Panik" zum auf-dem-Boot-wohnen-Lifestyle dazugehört! 😄 Gruß, Jakob, seit 5 Jahren aufm Boot wohnend und derzeit in B-Spandau...
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#60
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Ja klar Jakob, du bist ja auch ein cooler Typ!
Zitat:
Aber im Ernst: ohne Strom und Wasser am Steg und bei Verbot von Booten höher als 3 m biste auch betroffen. Dann "musst" du nach Brandenburg ziehen! |
#61
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Das sind Dinge, über die ich herzlich lache.
3 Meter Höhe UWL, kein Strom, kein Wasser, blöde Nachbarn..... Hab ja n BOOT auf dem ich wohne....Daher:Leinen los und woanders hin. Mich interessiert das Urteil einen Scheiss, obwohl ich ja direkt betroffen wäre...
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#62
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Nach meiner Einschätzung ist der Bescheid angreifbar. Hier sollte Widerspruch eingelegt werden. Ein Widerspruch ist i,Übrigen noch kein Gang vor´s Gericht.
Ein Bescheid braucht zwingend eine rechtliche Begründung, und er braucht eine Rechtsbehelfsbelehrung. Das ist hier nicht gegeben. Grundsätzlich dient eine Bundeswasserstraße dem Allgemeingebrauch. Dazu gehört -ziemlich zwingend- auch die Übernachtungsmöglichkeit. Oder es braucht irgendwelche Verordnungen. Ich bin ja nu auch in einer Behörde in Berlin tätig (nein, NICHT im BA Spndau), insofern habe ich, auch wenn ich kein Verwaltungsfachmensch bin, sondern "nur" ein kleiner technischer Hauptreferent, gewisse Vorstellungen, wie Bewilligungsbescheide auszusehen haben, was reingehört, was nicht, und was das deutsche Verwaltungsrecht ausmacht: nämlich dass jede Entscheidung nachvollziehbar ist, damit auch juristisch prüfbar und reversibel. Willkürliche Einzelentscheidungen sollen unterbunden werden. Das verlinkte Schreiben erscheint MIR jedenfalls sehr abenteuerlich. Ich kann mr nicht vorstellen, dass das Bestand haben wird. Ansonsten ist der SpY ganz gut vernetzt.
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#63
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Zitat:
Hier die Reaktion des Vereinsvorstandes in folgendem Schreiben: http://www.spyc.de/files/20161121_br...n_kleebank.pdf Geändert von Fronmobil (28.11.2016 um 20:41 Uhr) |
#64
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Wie gesagt, da ist keinerlei belastbare Begründung im Schreiben des Herrn Pippig - das geht so nicht.
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#65
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Klaus und alle anderen....Jedem seine Meinung!
Geändert von jaha (28.11.2016 um 21:28 Uhr) |
#66
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Ich bin sowas von gelassen ... ... entspannt und tolerant.
Aber: Sero medicina paratur, cum mala per longas invaluere moras. Zu spät wird das Heilmittel zubereitet, wenn erst das Übel durch zu langes Zuwarten stark geworden ist. |
#67
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Ich rate auch zur allgemeinen Gelassenheit - aber auch zu entschiedenem Widerspruch der direkt Betroffenen. Denn so etwas wird, wenn man die Zügel hängen lässt, schnell allgemeinverbindlich für alle regelungswütigen Genehmigungs-Behörden. Der Spandauer Yachtclub ist da ja schnell aus den Puschen gekommen.
Überhaupt nicht verstehen kann ich hier einige Meinungen, dass "der Verein selbst Schuld ist", oder dass "so etwas bei uns in UHV, Meck-Pomm" oder sonstwo ja nicht gilt. Leute, das geht ratzfatz, dass so etwas auch in anderen Bereichen übernommen wird, und sei es weil die Umweltbehörde die Verschattung eines Buntbarsch-Pärchens durch Hausboot-Dauerlieger als Katastrophe empfindet und endlich eine Handhabe hat, Verbote auszusprechen. Wehret den Anfängen, das Berliner Motorboot-Verbot an jedem zweiten Wochenende ist noch gar nicht sooo lange her....! Wenn es allzu dicke kommt, hilft vielleicht eine eintägige Boots-Demo am Pichelsdorfer Gemünd oder noch besser auf der Spree vor dem Bundeskanzleramt... Dieter
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#68
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Zitat:
Falls noch nicht geschehen, gehört die Angelegenheit in die Hände eines guten Fachanwalts für Verwaltungsrecht. In dem Schreiben des SB des BA kommt das Wort "ich" all zu oft vor, bezüglich der Auflagen für das Genehmigungsverfahren. Bedeutet aus meiner Sicht, der betreffende Sachbearbeiter möchte sich profilieren. Das macht er aber nicht gerade sehr gut, da er u.a. die Beleuchtung der Anlage untersagt, die sicherheitsrelevant ist, aber nicht den Betrieb nach Einbrechen der Dunkelheit untersagt. Auch einige andere Auflagen, die nicht begründet wurden, erwecken den starken Verdacht der Willkür. Problem ist das knapp 16 Jahre verschlampte Genehmigungsverfahren, von wem auch immer. Da aber der neuen Genehmigung nur die ev. willkürlichen Auflagen entgegen stehen, dürfte das Schreiben nette Ansätze für einen FA bieten. Nützlich wäre, wenn der dann auch Skipper ist und sich im Sportboot-Sektor auskennt.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#69
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Zitat:
Gravierender ist hier die Frage, was das Schreiben eigentlich soll. Geht es um einOwi- oder Bußgeldverfahren, wegen Betriebes der Anlage trotz abgelaufener Genehmigung? Eigentlich nicht, sonst stünde es drin. Ist der Betrieb der Anlage wie vorhanden schädlich für die Allgemeinheit? Eigentlich nicht, sonst hätte sie schon beseitigt werden müssen. Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck wird hier angehört? Wenn es nicht um einOwi- oder Bußgeldverfahren geht, ist eine Anhörung zwar schon irgendwie zweckgerichtet, Einschränkungen können nach meinem Verständnis doch aber erst ERGEBNIS einer Anhörung der TRäger der Öffentlichen Belange sein. Sehr konfus , das ganze. |
#70
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Moin zusammen,
Objektiv gesehen ist das wirklich ein hinverbrannter Mist, was da so beauflagt wird, insbesondere auf das Thema "Beleuchtung" will ich nicht erneut eingehen... Ich denke aber auch, dass Nick hier den richtigen Riecher hat: Zitat:
Aber da wären wir natürlich auch wieder beim speziellen Berliner Problem: Wenn man sich die seit Jahren verschlechternde Situation in Berlin betrachtet, und dann die Wahlergebnisse zur Kenntnis nimmt, dann kommt man halt nicht ganz umhin, an den alten Spruch von den dümmsten Kälbern und der Wahl des Metzgers zu denken... Im Ernst liebe Berliner, was erwartet Ihr denn von einem rot-rot-grünen Senat? Und wer glaubt Ihr übrigens, hat seit Jahren in der Regierung die Richterstellen an den Verwaltungsgerichten mit deren genehmen Kandidaten besetzt? Trotzdem hoffe ich natürlich in unser aller Interesse, das das irgendwie abgebügelt wird!!! LG Duke
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#71
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Zitat:
Zitat:
aber das Schreiben des BA enthält nmM Fehler und müßte somit angreifbar sein.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#72
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https://www.berlin.de/sen/inneres/bu...ikel.30098.php
§41 "Ich-Form". Auch in unserer Behörde wird viel in der Ich-Form (z.B. "gem §x Gesetz y ordne ich hiermit an...") geschrieben. Man kann sie, wenn einem das zu doof ist, zuweilen auch im Passiv umgehen. ("gem. Gesetzy, §x wird hiermit Folgendes angeordnet"). Die GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung) ist bindend für ALLE öffentlichen Verwaltungen / Behörden des Landes Berlin. Geändert von Pusteblume (29.11.2016 um 06:31 Uhr)
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#73
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Zitat:
Klick mal. Was war denn in Deinen Augen z. B. in der Diepgen-Ära signifikant anders? BTW ich glaube mit dem richtigen Rechtsbeistand wird sich da gut was machen lassen, so viele offensichtliche Ansatzpunkte wie hier schon aufgezählt wurden. Um was für eine Steganlage geht es eigentlich konkret? Dass man die nicht wie Pilze aus dem Boden schießen lassen kann ist ja sicherlich als normal anzusehen.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#74
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Zitat:
Der Club wurde jetzt schon zweimal verlinkt. Den sollte man doch finden. Und da die Steganlage schon min. 26 Jahre (ist ja 2000 die bestehende 10jährige Genehmigung ausgelaufen) besteht, kann man vom Sprießen wie Unkraut nun wirklich nicht reden. Übrigens steht auf der Seite: An der Havel zu Hause seit 1885 Damit du nicht suchen musst: http://www.spyc.de/
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (29.11.2016 um 09:48 Uhr)
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#75
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OK, ich dachte es ginge um was komplett Neues.
Unser Club steht auch auf Pachtland für jetzt 25 Jahre. Solche Beschränkungen gibt es seitens der Gemeinde da natürlich nicht. Neugenehmigung einer bestehenden Steganlage mit Auflagen? Ohne Rechtsbeistand wird hier vermutlich nichts vorwärts gehen, da kann man hier diskutieren wie man will.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
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