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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 17.09.2008, 18:28
Hans83 Hans83 ist offline
Deckschrubber
 
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Ja das ist gut danke







Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
Hallo Hans,

schau mal hier, da findest Du alles.
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  #27  
Alt 17.09.2008, 18:34
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Moin,
die gleiche Diskussion lief doch schon mal dieses Jahr. Wozu gibt es eigentlich die Suchfunktion? http://www.boote-forum.de/showthread...in+Niederlande
Gruesse
Hanse
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  #28  
Alt 17.09.2008, 18:40
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TomM TomM ist offline
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
TomM

Dann dürfen die Holländer also in Deutschland ohne Schein fahren.
Das wird sie echt freuen.

Gruß Werner
Guck mal Werner was da geschrieben steht:

Zitat:
Zitat von TomM
Mapet, das ist die einzige Ausnahme, das Chartern, welche auch in DK gilt. Ansonsten gilt: Der Führerschein, der in Deinem Heimatland vorgeschrieben ist ist auch im Ausland gültig, gibt es schärfere Vorschriften (z.B. die 20km/h Regel) kommten diese ZUSÄTZLICH zur Anwendung.
Der Niederländer braucht zuhause minimum den kleine vaarbewijs, bei uns den grote vaarbeweijs.

Früher, wie auch geschrieben brauchten sie gar keinen - im Zuge der Harmonisierung haben sie nun eben diese Stufen nix, klein, groß

Was in HR abläuft ist mit dem zu vergleichen was am Bodensee ist - Du kannst ein "Gastpatent" machen. Das gilt am Bodensee nur begrenzte Zeit und in beiden Fällen sonst nirgends.

Am Ende ist das, wie die Führerscheinfreiheit auf den irischen Kanälen, den französischen Kanälen und den deutschen (Müritz) nur ein Zugeständnis an die Vercharterer, wie eben auch die Möglichkeit in NL oder DK ohne Führerschein ein Boot zu mieten.
__________________
so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #29  
Alt 17.09.2008, 18:54
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TomM
Mapet, das ist die einzige Ausnahme, das Chartern, welche auch in DK gilt. Ansonsten gilt: Der Führerschein, der in Deinem heimatland vorgeschrieben ist ist auch im Ausland gültig, gibt es schärfer Vorschriften (z.B. die 20km/h Regel) kommt diese ZUSÄTZLICH zur Anwendung.

Und glaub es - die Niederländer kennen die deutschen Vorschriften. Das wird richtig teuer! Die kennen sogar die alten Zettel, die schon lange umgeschrieben hätten werden sollen und sogar darauf gibt ein Bußgeld - gleich zu zahlen. Die bringen Dich sogar zum Geldautomaten
__________________
so long -> Tom

Wenn du doch selber schreibst, dass man den Führerschein benötigt,der in deinem Heimatland erforderlich ist , brauchen die Holländer doch keinen Schein in Deutschland, wenn das Boot nicht schneller als 20 Km/h ist und nicht länger als 15 Meter.
Denn Sie brauchen keinen Schein in NL dafür, oder ?
So verstehe ich deine Antworten.

Schau mal in den Link von CharlyVoss.

Gruß Werner

Geändert von Schnuffi (17.09.2008 um 19:17 Uhr)
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  #30  
Alt 17.09.2008, 19:26
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Moin,
man könnte evt. ja doch mal in den Strang vom Juni 2008 lesen: aber anscheinend ist das Anklicken nicht so einfach. Deshalb hier ein Zitat des Beitrages Nr. 80 von Quaelgeist:

...als Gefallen fuer Sabine
In den Niederlanden muss ein "Bootsfuehrerschein Binnen // Kleiner Fuehrerschein" vorhanden sein um ein Boot mit einer Laenge ueber 15m oder einer moeglichen Geschwindigkeit ueber 20km/h fahren zu duerfen. Das ist so seit Jahren und wird sich wahrscheinlich nicht so schnell veraendern. Im Ausland sind die Anforderungen an einen Fuereschein meist viel strenger. Bisher konnten die Niederlande mit anderen Laendern vereinbaren, dass fuer niederlaendische Wassersportler, die in diesen Laendern fahren wollen, die niederlaendischen Regeln auch dort gelten.

Dadurch ergab sich die seltsame Situation, dass ein Deutscher in Deutschland mit einem 10m Boot einen deutschen Fuehrerschein noetig hatte, waehrend ein Niederlaender in Deutschland mit dem gleichen Boot keinerlei Papier benoetigte. Das veraendert sich nun.

Uebrigens gilt das Erfordernis eines ICC natuerlich nur dann, wenn in dem entsprechenden Land eine Fuehrescheinpflicht gilt. Auslaender, die in die Niederlande kommen, haben nur dann ein ICC noetig, wenn ihr Schiff laenger ist als 15m oder schneller als 20km/h.

Umgekehrt muessen Niederlaender nur ein ICC haben, wenn sie in Deutschland ein Boot fahren mit einem Motor mit mehr als 3.68kw.

* * *
Anmerkung: Ausser als Gefallen mache ich das vor allem, damit Interessierte an Bootsfahren in NL nicht durch nervoese Verbands- und Schulvertreter irritiert werden. Oder gar BFF Beitraege (gleichzeitig war das aber auch -versprochen- mein letzter Beitrag indiesem Strang).
* * *

In Nederland moet je een Klein Vaarbewijs hebben als je met een schip wil varen dat meer dan 15 meter lang is of sneller kan varen dan 20 km per uur. Dat is al jaren hetzelfde en zal niet snel veranderen. In het buitenland zijn de eisen aan het hebben van een Vaarbewijs meestal veel strenger. Tot nu toe heeft Nederland met andere landen af kunnen spreken dat voor Nederlandse watersporters die in die landen willen varen, de regels van Nederland gelden (zie boven). Daardoor bestond de rare situatie dat bijvoorbeeld in Duitsland een Duitser met een motorboot van 10 meter een Duits vaarbewijs nodig had, terwijl een Nederlander in Duitsland met eenzelfde boot geen enkel papier hoefde te hebben. Dat is nu aan het veranderen.

Overigens geldt die eis voor een ICC natuurlijk alleen voor het varen met boten waarvoor in het betreffende land ook een vaarbewijsplicht geldt. Buitenlanders die naar Nederland komen varen hebben alleen een ICC nodig als hun schip langer dan 15 m of sneller dan 20 km/u kan. Andersom hebben Nederlanders in bijvoorbeeld Duitsland (binnenwater) alleen een ICC nodig als ze een motor met meer dan 3,68 kW vermogen hebben.

Quelle: http://www.westergo.watersportverbon...ws/nieuws.html[/quote]

weitere Einzelheiten im entsprechenden thread.
gruesse
Hanse
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  #31  
Alt 17.09.2008, 19:26
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Versteh was Du magst - ich habe alle Scheine und gut ists
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so long -> Tom

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  #32  
Alt 17.09.2008, 19:30
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Was ist ein Kleintje??
Holländisches Pils/Bier sagt Tante Goorgle

Gruß
Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts.
http://www.boote-forum.de/attachment.php?attachmentid=37350&stc=1&d=11683409  61
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  #33  
Alt 22.09.2008, 15:32
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Hallo
Am Freitag lag neben uns ein Gastlieger.
Da wir ja gastfreundlich und gesellig sind, wurde der Eigner zu einer Tasse Kaffe zu uns auf das Boot eingeladen.
Während der Unterhaltung stellte sich dann heraus, dass dieser nette Holländer bei der WSP, pensioniert April 2008, war.
Fahren in Holland ohne Führerschein
bis 15 Meter nicht schneller als 20 Km/h

Gruß Werner
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  #34  
Alt 22.09.2008, 16:07
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Hallo
Am Freitag lag neben uns ein Gastlieger.
Da wir ja gastfreundlich und gesellig sind, wurde der Eigner zu einer Tasse Kaffe zu uns auf das Boot eingeladen.
Während der Unterhaltung stellte sich dann heraus, dass dieser nette Holländer bei der WSP, pensioniert April 2008, war.
Fahren in Holland ohne Führerschein
bis 15 Meter nicht schneller als 20 Km/h
Gruß Werner
Hallo Werner,

so weit, so gut und -nur scheinbar- richtig.
Es gibt eine Eu-weite Einigung, daß für Fahrten im Eu-Ausland der Befähigungsnachweis des Heimatreviers gültig ist immer dann
wenn z.B. ein Deutscher mit seinem eigenen Boot im Ausland unterwegs ist; d.h. im Klartext: die Deutschen Gesetze gelten.

Das gilt nicht, wenn im jeweiligen Land (hier also NL) gechartert wird.

Das Problem stellt sich bei einer Kontrolle durch die WSP i.d.R. nicht, denen ist das völlig schnuppe, die gehen nach ihren eigenen Vorschriften.
Aaaaber: passiert die etwas mit deinem Schiff in NL und du hast keinen Führerschein bist die versicherungstechnisch reif; sollte es sogar zu einer Verhandlung vor dem Seegericht kommen (was recht schnell passiert) und du hast keine FS bist du schon schuld bevor du überhaupt nur einen Ton gesagt hast.

Angegeregt durch eben diesen Trööt habe ich mich am Freitag fast 2 Stunden mit der Inhaber der Seegelschule bei uns im Hafen über dieses Thema unterhalten und habe meine Informationen von diesem erhalten.
Nachfrage bei der WSP (am Samstag lagen die vor mir in der Schleuse) speziell zu der Frage: Deutscher mit eigenem Schiff in NL wurden obige Aussagen von denen voll + ganz bestätigt.

Fazit: Führerschein muß für WSP-Kontrolle nicht sein, für die Versicherung bei evtl. Schäden schon.

Heinz
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Gruß Heinz
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der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte.
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  #35  
Alt 22.09.2008, 16:18
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Hallo Heinz
Solche Antworten wurden hier scho öfter gegeben.
Was mich aber wundert ist, dass keiner der solche Antworten gibt, die Rechtsgrundlagen §§, Verordnung etc. nennen kann bzw. nicht will, oder aber nicht weiß, von was er spricht.

Lies dir mal den Beitrag Nr. 8 durch.

Gruß Werner
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  #36  
Alt 22.09.2008, 16:25
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Hallo Heinz
Solche Antworten wurden hier scho öfter gegeben.
Was mich aber wundert ist, dass keiner der solche Antworten gibt, die Rechtsgrundlagen §§, Verordnung etc. nennen kann bzw. nicht will, oder aber nicht weiß, von was er spricht.
Lies dir mal den Beitrag Nr. 8 durch.
Gruß Werner
Das ist mir alles bekannt.
Wichtig ist der Satz der EU-Verordnung über die Bestimmungen, die im Heimatland gelten.
Das ist auch der Grund dafür, daß z.B. Niederländer mit Ihrem Schiff in D fahren dürfen, hier aber im Normalfall kein Charterschiff bekommen (Ausnahmen die Gewässer im Meck-Pomm die FS frei befhren werden dürfen).
Auch wenn Erdmanns das so schreibt, ich würde es nicht darauf ankommen lassen.
Findige Anwälte gibt es wohl überall.

Heinz
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  #37  
Alt 22.09.2008, 16:59
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Zitat:
Zitat von bootpik7 Beitrag anzeigen
Das ist mir alles bekannt.
Wichtig ist der Satz der EU-Verordnung über die Bestimmungen, die im Heimatland gelten.
Das ist auch der Grund dafür, daß z.B. Niederländer mit Ihrem Schiff in D fahren dürfen, hier aber im Normalfall kein Charterschiff bekommen (Ausnahmen die Gewässer im Meck-Pomm die FS frei befhren werden dürfen).
Auch wenn Erdmanns das so schreibt, ich würde es nicht darauf ankommen lassen.
Findige Anwälte gibt es wohl überall.

Heinz

Heinz das ist alles gut geschrieben, aber welche EU-Verordnung ist es denn?
Die solltest du schon nennen können.

Gruß Werner
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  #38  
Alt 22.09.2008, 17:03
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Heinz das ist alles gut geschrieben, aber welche EU-Verordnung ist es denn?
Die solltest du schon nennen können.

Gruß Werner
Ich werde versuchen, daß am kommenden Wochenende rauszukriegen.
Melde mich dann hier wieder.

Heinz
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  #39  
Alt 22.09.2008, 18:19
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Zitat:
Zitat von bootpik7 Beitrag anzeigen
Hallo Werner,

so weit, so gut und -nur scheinbar- richtig.
Es gibt eine Eu-weite Einigung, daß für Fahrten im Eu-Ausland der Befähigungsnachweis des Heimatreviers gültig ist immer dann
wenn z.B. ein Deutscher mit seinem eigenen Boot im Ausland unterwegs ist; d.h. im Klartext: die Deutschen Gesetze gelten.

Das gilt nicht, wenn im jeweiligen Land (hier also NL) gechartert wird.

Das Problem stellt sich bei einer Kontrolle durch die WSP i.d.R. nicht, denen ist das völlig schnuppe, die gehen nach ihren eigenen Vorschriften.
Aaaaber: passiert die etwas mit deinem Schiff in NL und du hast keinen Führerschein bist die versicherungstechnisch reif; sollte es sogar zu einer Verhandlung vor dem Seegericht kommen (was recht schnell passiert) und du hast keine FS bist du schon schuld bevor du überhaupt nur einen Ton gesagt hast.

Angegeregt durch eben diesen Trööt habe ich mich am Freitag fast 2 Stunden mit der Inhaber der Seegelschule bei uns im Hafen über dieses Thema unterhalten und habe meine Informationen von diesem erhalten.
Nachfrage bei der WSP (am Samstag lagen die vor mir in der Schleuse) speziell zu der Frage: Deutscher mit eigenem Schiff in NL wurden obige Aussagen von denen voll + ganz bestätigt.

Fazit: Führerschein muß für WSP-Kontrolle nicht sein, für die Versicherung bei evtl. Schäden schon.

Heinz
Nur wenn das Boot hier Führerscheinpflichtig ist stimmt das.

Boote kleiner 15m, nicht schneller als 20kmh sind hier nicht Führerscheinpflichtig !!!!!!!!!!!!
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  #40  
Alt 22.09.2008, 18:33
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
Nur wenn das Boot hier Führerscheinpflichtig ist stimmt das.

Boote kleiner 15m, nicht schneller als 20kmh sind hier nicht Führerscheinpflichtig !!!!!!!!!!!!
sorry Andreas,

das akzeptiere ich so nicht. Würde ja im Umkehrschluß bedeuten, daß nur die wenigsten Holländer mit Ihrem Bagger in Germany fahren dürften; denn bei uns heißt es ja klar: mehr als 5 PS hinten dran ist FS ein muß.

Aber wie schon gesagt, ich werde versuchen, mich genauestens schlau zu machen. Wenn Infos da werde ich die hier posten.

Gruß Heinz
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  #41  
Alt 05.10.2008, 19:44
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Hallo Heinz


Da war doch noch was


Gruß Werner
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  #42  
Alt 06.10.2008, 07:28
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Leute, cool bleiben!

In Europa gilt bei den Führerscheinen das Heimatlandprinzip. Jeder braucht, egal wo er in Europa Böötchen fährt, den Führerschein, den er in seinem Heimatland benötigen würde. In Holland also den SBF Binnen oder See, wenn die Leistung über 5 PS liegt. Klar, daß die Waschpo in NL das selten kontrolliert, die Holländer brauchen ja unter 15m und 20km/h keinen Schein.
Gilt übrigens auch umgekehrt:
In Wolfsburg hat vor unseren Augen ein holländischer Skipper mit einer 12m Linssen ein Binnenschiff so behindert, das es auf die Böschung gelaufen ist. Der Skipper brauchte, wie in NL üblich, keinerlei Führerschein!

Tja, ist schon komisch, das vereinte Europa.
Aber noch lange kein Grund, nen Blutsturz zu bekommen.

Cool down

Jürgen
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Slow down, you move too fast.......
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  #43  
Alt 06.10.2008, 08:08
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Hallo Heinz


Da war doch noch was


Gruß Werner
Hey Werner,

ich weiß, ich weiß.

Es scheint jedoch nicht so einfach zu sein die Quelle zu finden.
Die Existenz der Verordnung wurde zwischenzeitlich von mehreren Seiten bestätigt, aber keiner kann (oder will) die rechtlich sichere Quelle nennen.

Wenn ich sie hab komme ich schon wieder. Elefanten haben auch ein gutes Gedächtnis.

Heinz
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  #44  
Alt 06.10.2008, 11:44
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Zitat:
Zitat von bootpik7 Beitrag anzeigen
Hey Werner,

ich weiß, ich weiß.

Es scheint jedoch nicht so einfach zu sein die Quelle zu finden.
Die Existenz der Verordnung wurde zwischenzeitlich von mehreren Seiten bestätigt, aber keiner kann (oder will) die rechtlich sichere Quelle nennen.

Wenn ich sie hab komme ich schon wieder. Elefanten haben auch ein gutes Gedächtnis.

Heinz
Doch, ist einfach: Europäische Vereinbarung ECE 40
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  #45  
Alt 06.10.2008, 14:19
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Doch, ist einfach: Europäische Vereinbarung ECE 40
Super und Danke. Dann brauch ich nicht mehr suchen.

Heinz
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  #46  
Alt 06.10.2008, 17:47
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Zitat:
Zitat von lady an Beitrag anzeigen
doch, ist einfach: Europäische vereinbarung ece 40
ece 40
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  #47  
Alt 06.10.2008, 18:52
Leafde Leafde ist offline
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Zitat:
Zitat von kanalskipper Beitrag anzeigen
In Holland also den SBF Binnen oder See, wenn die Leistung über 5 PS liegt.

Jürgen
NEIN

Auch für Deutsche gilt die 15m 20km/h Regel wenn sie in den Niederlanden fahren. Nicht die Regelung aus Deutschland. Wir dürfen aber ohne Führerschein in Deutschland fahren.
Natürlich auch nur 15m 20km/h ohne Führerschein.

Und nochmal: Es gibt in den Niederlanden keine 5PS Regelung.

Diese ist in Deutschland !!!!

PS: Das Land heißt Nederland nicht Holland.
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  #48  
Alt 06.10.2008, 19:07
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Schnuffi Schnuffi ist offline
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Zitat:
Zitat von kanalskipper Beitrag anzeigen
Leute, cool bleiben!

In Europa gilt bei den Führerscheinen das Heimatlandprinzip. Jeder braucht, egal wo er in Europa Böötchen fährt, den Führerschein, den er in seinem Heimatland benötigen würde. In Holland also den SBF Binnen oder See, wenn die Leistung über 5 PS liegt. Klar, daß die Waschpo in NL das selten kontrolliert, die Holländer brauchen ja unter 15m und 20km/h keinen Schein.
Gilt übrigens auch umgekehrt:
In Wolfsburg hat vor unseren Augen ein holländischer Skipper mit einer 12m Linssen ein Binnenschiff so behindert, das es auf die Böschung gelaufen ist. Der Skipper brauchte, wie in NL üblich, keinerlei Führerschein!

Tja, ist schon komisch, das vereinte Europa.
Aber noch lange kein Grund, nen Blutsturz zu bekommen.

Cool down

Jürgen
Hi Jürgen

Ich würde es gern nachlesen. In welchem Gesetz bzw. in welcher Verordnung hast du das denn gelesen.
Ich erwarte mit Spannung deine Angaben.
Aber bitte nicht wieder die Quellen Ades DAC oder einem Seglerverband.

Gruß Werner
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  #49  
Alt 06.10.2008, 19:19
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
NEIN

Auch für Deutsche gilt die 15m 20km/h Regel wenn sie in den Niederlanden fahren. Nicht die Regelung aus Deutschland. Wir dürfen aber ohne Führerschein in Deutschland fahren.
Natürlich auch nur 15m 20km/h ohne Führerschein.

Und nochmal: Es gibt in den Niederlanden keine 5PS Regelung.

Diese ist in Deutschland !!!!

PS: Das Land heißt Nederland nicht Holland.
Hallo Andreas,

da kannst Du Dir Mühe geben soviel Du willst, manche begreifen es nicht.
Natürlich hast Du recht, ich fahre schon länger in den Niederlanden, ich
kenne es nur so wie du es geschildert hast.

Jürgen
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Nichts ist so wie man vermutet.
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  #50  
Alt 06.10.2008, 22:55
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Lezen en niet begrijpen is er je voeten aan vegen.
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