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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#77
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Zitat:
Der muss auf offenen (Angelbooten) nicht mitgeführt werden. Das stimmt nicht. Es gibt nur das Binnenvaartpolitiereglement in deutscher Übersetzung. Gruß Werner[/quote]
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Charly
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#78
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Das hätte mich auch gewundert, wenn es den in Deutsch gegeben hätte.
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#79
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Zitat:
ich würde den Führerschein See machen, damit kannst du in NL und B überall auch Binnen fahren wenn du in D fahren möchtest, brauchst du für Binnen nur noch die Schriftliche Prüfung machen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#81
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Zitat:
Der Almanak 1 enthält unter anderem das BPR. Den vollständigen Almanak 1 mit RPR, SRGM, Vorschriften für Kanaal Gent-Terneuzen, Westerschelde, Eemsmonding, Belgien usw. gibt es nicht in deutscher Übersetzung.
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Gruß Heinz-Dieter
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#82
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schade. aber wer schaut da schon rein.
wichtiger finde ich die nr.2 |
#83
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Das deutsche Recht kannst Du im Ausland leider ganz schnell vergessen, womit ich mal Ausland generell un nicht nur die NL meine. Mit den in D-Land nötigen Papieren; Führerscheinen usw, kannst Du im Ausland ganz gewaltig auf dei Nase fallen, egal ob Boot oder Auto, wenn es da irgendwelche Gesetze und bestimmungen gibt, die dein deutsches Papier wirklich nur zum Papier machen. Also bei den jeweils zuständigen ausländischen Behörden erkundigen, was man mit welchem Schein zu Lande, Wasser oder in der Luft fortbewegen darf.
In Holland wurden schon von windigen Anbietern Leute ohne Boosführerschein geneppt, daß sie 15 Meter Boote fahren dürften, durften se dann auch nach einer Einweisung. Die Boote wurde von den windigen Anbietern präpariert, d.h. Schäden vorverursacht, der dumme Nicht-FS-Besitzer wurde danach mit dem Schaden konfrontiert und mit dem Kleindgedrucktem im Vertrag, in Regress genommen. Beiträge dazu gabs vielleicht hier im Forum, evtl. im Archiv, so um 2005 oder woanders. Und allgemein: die jeweils aktuellen Bestimmungen kann Dir eh meistens nur die zustänige Behörde sagen. MfG |
#84
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Ich habe das was ganz interessantes auf der Website von Rolf Dreyer gefunden. Ist zwar kein Gesetzestext, aber zumindest eine Info:
Zitat: Warum wird ein deutscher Sportbootführerschein benötigt? Sportbootführerscheine sind in Deutschland und fast überall in Europa vorgeschrieben. Wichtig ist der Besitz eines Sportbootführerscheins aber nicht nur bei Verkehrskontrollen, sondern vor allem bei Unfällen. Wer ohne Bootsführerschein einen Unfall macht, verliert wegen grober Fahrlässigkeit seinen Versicherungsschutz – auch wenn der Unfall in einem Land passiert, in dem keine Bootsführerscheinpflicht besteht. Das ist beim Bootsführerschein nicht anders als beim Kfz-Führerschein. Bei Personenschäden, etwa wenn ein Schwimmer überfahren wird oder eine Person ertrinkt, muss jeder deutsche Bootsführer zudem mit einem Strafverfahren in Deutschland rechnen. Das hat besonders schwerwiegende Folgen, wenn der Bootsführer keinen amtlichen deutschen Bootsführerschein besitzt. Daran denken viele nicht, wenn sie ohne Bootsführerschein im Ausland fahren oder vielleicht im Ausland einen ausländischen Sportbootführerschein (käuflich) erwerben. Ein deutscher Bootsführer benötigt – spätestens im Falle eines Unfalls – einen amtlichen deutschen Sportbootführerschein.
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Sportliche Grüße Stefan http://www.divedreams.org Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren
William Faulkner |
#85
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Das ist ein ziemlicher Schmarren was der Rolf Dreyer dort schreibt und entbehrt rechtlich jeder Grundlage.
Dass, wenn was passiert, eine (gerichtliche) Untersuchung kommt, hat mit dem Führerschein garnichts zu tun. Wieviel Autofahrer , die an Unfällen beteiligt waren, werden verurteilt obwohl sie einen Führerschein hatten wenn das stimmt was R.Dreyer dort schreibt, wären alle Führerscheinbesitzer aus dem Schneider. Der soll sich um Funk kümmer, da hat er mehr Ahnung von.
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Charly
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#86
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Er hat aber recht. Warum ist das so schwer einsehbar für manche hier?
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#87
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Wenigstens einer der mich versteht.
Es ist doch wirklich so, dass in diesem Fall der Bootsführerschein als Fach-/ bzw. Sachkundenachweis dient. Meiner Meinung nach ist es sehr schwer im Falle eines Falles die nötige Fachkunde ohne Schein nachzuweisen. Denn auch wenn man beispielsweise noch alle Charterverträge hat, bedeutet das noch lange nicht, dass man darauf auch der verantwortliche Schiffsführer war. Das soll jetzt nicht bedeuten, dass man nach der Prüfung wirklich etwas kann. Die Erfahrung und das Wissen kommt erst mit der Zeit, aber es wird leider von den Gerichten so gesehen... Auf der anderen Seite kann ein Schein natürlich auch von Nachteil sein, nämlich dann wenn gesagt wird: ... sie haben doch einen Bootsführerschein und hätten diese oder jenes aber wissen oder bedenken müssen.
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Sportliche Grüße Stefan http://www.divedreams.org Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren
William Faulkner |
#88
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So wie wie man ja liest ist es in den NL so das man Führerscheinfrei fahren darf wenn das Boot unter 10 meter und unter 20 Kmh schnell ist- Dieses soll ja auch für uns Deutsche gelten- So aber nun meine Frrage : Wie sieht es denn aus wenn das Boot unter Deutscher Flagge fährt, sprich : Adenauer am Heck, Deutsche Zulassung,( Nummer zum Beispiel: DU-XY 007 ) ?????? Gilt das dann immer noch das man frei fahren darf? Gibt es eigenlich mitllerweiler zuverlässige Quellen wo man mal schlau draus wird wie es sich nun für uns aus Duitsland verhält? Schlimm das man nirgendwo schlau draus wird, egal wo man liesst. So könnte der ADAC und wie sie alle heissen doch drunter schreiben : Gilt nur für Bürger der Holländischen Staatsbürgerschaft oder das gilt auch für alle anderen Nationen .Wenn ich ehrlich bin ,so wirklich schlau bin ich immer noch nicht geworden . Oder gibt es hier auch mal Leute die von der Politie kontrolliert wurden und das nix passiert ist und sie gesagt hatten " Gute weiterfahrt" ??? Wer kann was VERLÄSSLISCHES BERICHTEN?
Danke im voraus Gruss Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . |
#89
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für Deutsche unter deutscher Flagge gilt Deutsches Führerscheinrecht.
Dabei frage ich mich ob ich in Holand mit nem Schlauchi mit 15 PS fahren darf. Dies ist ja in Deutschland Führerscheinfrei (außgenommen Rhein) aber in Holland bräuchte man den Führerschein, da schneller als 20km/h. Braucht man nun dafür den Führerschein in Holland oder nicht ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (19.10.2012 um 14:42 Uhr) |
#90
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Hallo,Bekannte von uns sind in Holland mit ein 5PS Schlauchboot (ihr Sohn12)gefahren und der Sohn ist zu schnell gefahren und zack war die WSP da und er hat ein Heft bekommen das heißt "Deine PS im griff"
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#91
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Zitat:
So richtig schlau bin ich immer noch nicht! Das heisst wenn ich ein 6,00 meter kajütboot habe mit sagen wir mal 20 Ps und Vmax. 7 knoten und hänge den Adenauer dran und ein Nummernschild mit der Nummer vom WSA brauche ich nen Fs. aber wenn ich ohne Flagge und ohne Registrierung fahre ( In Holland erst ab 15 meter und über 20 Kmh Pflicht ) brauche ich kein FS ? Mir geht es hier echt nicht um ein Schlauchboot sonder um ein Kajütboot was 7 Knoten fährt! Wie sieht denn dann die Lage aus?
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#92
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Zitat:
Unter Deutscher Flagge = Führerscheinpflicht. Die Frage mit dem Schlauchi hab ich mal an in nem Anderen Forum gestellt und warte auf Antwort eines Mitarbeiter des Landesverbandes RLP
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#93
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Zitat:
Deine Aussage macht aber keinen Sinn weil dann wäre alle 1000 Threads hier für nen Arsxx gewesen weil dann müssten ja alle Deutschen nen Fs haben ! Weil dann müsste einer aus D,land eine Registrierung haben und das würde ja bedeuten FS !
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#94
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Zitat:
Du hast geschrieben mit 20PS und da besteht in Deutschland Führerscheinpflicht. ich hab ja geschrieben unter Holländischer Flagge müsste es Führerscheinfrei sein.
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#95
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Ich wollte wissen wie es sich verhält wenn ich in Holland auf der Maas fahren will , und nicht in Deutschland! Wenn ich mein Boot in D, land registriert habe den Adenauer hinten dran und zum Guten Ton die Gastlandflagge setzte,und mein Boot in Holland in die Mass slippe . Die Hollandische Flagge kann ich ja nicht setzen da ich ja Deutscher Staatsbürger bin und nicht Holländer!
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#96
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Zitat:
Du als deutscher unter deutscher Flagge = Führerscheinpflicht Als deutscher besteht meines Wissen in Holland eine Registrierungspflicht. Entwerder Detusche (WSA) Registrierung oder Holländische. unter holländischer Flagge wäre das Boot führerscheinfrei (ausgenommen dort wo auch in Holland schon ab 5PS die Führerscheinpflicht besteht)
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#97
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Zitat:
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#98
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Das wäre ja ne 2 klassen Gesellschaft- Das würde bedeuten ein Holländer braucht sein Boot nicht in Holland registrien aber der Dumme Deutsche muss IN Holland sein Boote registrien um Fs Frei fahren zu dürfen . ( Ich meine unter 15 m und < 20 kmh ) Ne kann ich echt nicht glauben das dass so sein sollte.
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#99
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Die Holländer machen ihre reglung nicht an PS fest sondern an meter und Kmh- Das gilt für Holländer wie auch für Deutsche auch.
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#100
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http://www.gruendl.de/f-hrerscheinpf...m-ausland.html
Interessanter Link: Über Holland steht da : Keine Fs Pflicht. Bei anderen Ländern wie zB. Frankreich steht da : Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes; oder Finnland : Führerschein: Obwohl für finnische Skipper keine Führerscheinpflicht besteht, muss der Führerschein ausländischer Skipper den Bestimmungen des Heimatlandes entsprechen; Wenn es in Holland genau so wäre dann würde es ja auch da stehen.
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