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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 29.08.2008, 12:16
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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In der Bootshaftplicht muss auch bei Unfällen unter Alkoholeinfluss die Haftpflichtversicherung voll zahlen, ohne Regressansprüche gegen den Verursacher zu haben.
Anders ist es bei der KFZ-Haftpflicht, da hat sie einen Regressanspruch bis maximmal 5.000 € gegen den Verursacher. Hier aber auch nur wenn der Versicherungsnehmer nicht beweisen kann, dass der Alkohol keine Rolle bei dem Unfall gespielt hat.

Gruß
Norman
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  #27  
Alt 29.08.2008, 12:22
mondien mondien ist offline
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Standard Jaja

Das habe ich so mal von mein Sohn gehört der ist Landwirt.
Aber wir sind ja nicht hier im Bauern - Forum Oder?
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  #28  
Alt 29.08.2008, 12:41
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von AndreV240 Beitrag anzeigen

denen soll allen der lappen weggenommen werden, egal ob sie ihn noch brauchen oder nicht, aber mit 2 promille kann ich nicht mehr sehen ob ich den gashebel oder eine bierdose in der handhabe
da müssen doch nur mal kinder schwimmen, oder der rauscht in einen berufler rein...

basta
So sehe ich das auch, wer Bier oder sonstige "geistige" Getränke zu sich nimmt, soll Boot oder KFZ stehen lassen, sonst Lappen weg.

Willy
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  #29  
Alt 29.08.2008, 12:47
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uwekoerner uwekoerner ist offline
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Zitat:
Zitat von Kaptian Sparrow Beitrag anzeigen



Denn schließlich muss bei der Bootsführerscheinprüfung auch ein Nachweis der Fähigkeit erbracht werden und dieser wird mit dem Vorweisen der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge nachgewiesen.



Heißt das im Umkehrschluß, daß es ohne PKW-FS keinen Boots-FS gibt?

Gruß
Uwe
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  #30  
Alt 29.08.2008, 12:51
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hmigor hmigor ist offline
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...eines der Grundübel ist, daß es ja eine Promillegrenze gibt. Es ja sozusagen erlaubt ist ein bißchen angetüdert zu fahren. Dazu kommt, daß jeder Mensch den Alkohol anders verträgt und abbaut. Bei einem strikten Alkoholverbot würde es meiner Meinung nach weniger Alkoholunfälle geben.

Aus diesem Grund würde ich eine 0,0 Regelung begrüßen und mich auch dran halten. Aber so...ist ja quasi ein kleiner Freibrief....
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #31  
Alt 29.08.2008, 12:58
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Kaptian Sparrow Kaptian Sparrow ist offline
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Zitat:
Zitat von uwekoerner Beitrag anzeigen
Heißt das im Umkehrschluß, daß es ohne PKW-FS keinen Boots-FS gibt?

Gruß
Uwe
Ja das heißt es, wenn Nicht anders nachgewiesen werden kann das keine Unbenklichkeit besteht, also wenn jemand noch nie eine Fahrerlaubnis besessen hat, muss er sich diese Bestätigung von der Verkehrsbehörde ausstellen lassen !
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  #32  
Alt 29.08.2008, 13:05
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Habe ich noch nie gehört. Was bestätigt einem denn dann die Verkehrsbehörde, wenn man noch nie einen Führerschein hatte?

Gruß
Norman
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  #33  
Alt 29.08.2008, 13:13
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Zitat:
Zitat von Kaptian Sparrow Beitrag anzeigen
Ja das heißt es, wenn Nicht anders nachgewiesen werden kann das keine Unbenklichkeit besteht, also wenn jemand noch nie eine Fahrerlaubnis besessen hat, muss er sich diese Bestätigung von der Verkehrsbehörde ausstellen lassen !
Stimmt nicht, man braucht ein polizeiliches Führungszeugnis.

Zitat:
Zitat von Prüfungsausschuss Berlin
Zuverlässigkeit: Bewerber ab 18J = Bei Antragstellung eine Kopie des gültigen deutschen Kfz-Führerscheines
und am Tage der Prüfung Vorlage des Original-Führerscheines. Wer keinen Kfz-Führerschein besitzt hat ein
Führungszeugnis „O“ zu beantragen und diese durch den Quittungsbeleg der Meldestelle nachzuweisen. Das
Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister direkt an den Prüfungsausschuss geschickt. Deshalb ist es
erforderlich, unsere genaue Anschrift bei der Meldebehörde zu nennen. Noch einfacher geht es unter Nennung
unserer Behördenkennziffer = F 6150
http://download.spobo-berlin.de/Info%20SBF.pdf
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  #34  
Alt 29.08.2008, 13:46
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...eines der Grundübel ist, daß es ja eine Promillegrenze gibt. Es ja sozusagen erlaubt ist ein bißchen angetüdert zu fahren. Dazu kommt, daß jeder Mensch den Alkohol anders verträgt und abbaut. Bei einem strikten Alkoholverbot würde es meiner Meinung nach weniger Alkoholunfälle geben.

Aus diesem Grund würde ich eine 0,0 Regelung begrüßen und mich auch dran halten. Aber so...ist ja quasi ein kleiner Freibrief....
Ich bin auch für absolutes Alkoholverbot auf dem Wasser, denn ich finde es dort noch gefährlicher als auf der Straße. Dort kann ich wenigstens immer und überall stehen bleiben, auf dem Rhein beispielsweise nicht.
Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, trinke ich auch schon mal ein oder zwei Bier, wenn ich noch Boot fahre nie!
Wenn es nach mir geht, sollten Leute die mit Alkohol am Ruder erwischt werden, sämtliche Führerscheine abgeben müssen - und zwar lebenslänglich!
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Sportliche Grüße
Stefan
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Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren
William Faulkner

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  #35  
Alt 29.08.2008, 14:11
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0,0 auf jeder Straße und hinter jedem Steuer. Alles andere ist Augenwischerei, wie ein bißchen schwanger.
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #36  
Alt 29.08.2008, 14:20
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pepperline pepperline ist gerade online
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Zitat:
Zitat von s.Bubi Beitrag anzeigen
ich würde mich da nicht unbedingt drauf verlassen,
das nächste gericht urteilt in deinem, ähnlichen fall vielleicht genau entgegengesetzt

und dann bist du dran
Zitat:
Zitat von Emsländer Beitrag anzeigen
Also wenn Kraftfahrzeuge an den festen Boden gebunden sind und Boote nach diesem Urteil da nicht drunter fallen frage ich mich, wie das dann bei Flugzeugen aussieht..

Zu diesem Thema gibt es noch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 16.04.2008, Az 1 SS 21/08.

Auszug aus dem Urteil:
"Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach §§ 69, 69a StGB nach Trunkenheitsfahrt mit Motorboot. Das Führen eines Motorbootes im alkoholbedingt, absolut fahruntüchtigen Zustand (§ 315 StGB) kann nicht als Anlasstat zur Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Kfz im Strassenverkehr führen, weil kein spezifischer Zusammenhang zwischen der Tat und der Strassenverkehrssicherheit besteht und die Tat nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz i.S.v. § 69 I StGB begangen worden ist."

Auszug aus der Begründung:
"Damit fallen Boote ebenso wenig wie beispielsweise Lokomotiven unter den Begriff des Kfz i.S.v. § 69 I StGB. Rechtswidrige Taten im Zusammenhang mit dem Führen von Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen scheiden daher als Anlasstaten für die Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Kfz im Strassenverkehr nach § 69 StGB aus..."

Es gibt damit schon zwei Urteile, die das gleiche aussagen. Auch die Frage mit dem betrunkenen Piloten ist hiermit wohl geklärt. Dem kann genau so wenig der Pkw-Führerschein genommen werden, wie dem Bootsführer.

Das soll nicht heißen, dass ich betrunkene Bootsführer oder Piloten für gut heiße. Ich bin auch der Meinung, dass man betrunken kein Gefährt zu Lande, Wasser oder in der Luft bewegen sollte.
Dennoch ist es gut solche Urteil zu kennen.

Viele Grüße
Christian
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  #37  
Alt 29.08.2008, 14:28
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Dann müßte das ja umgekehrt auch gelten.
In der Fahrschule sagten sie sinngemäß: "solltet ihr einmal ein Fahrverbot wegen Alkohol bekommen, ist es besser nicht zu sagen daß ihr auch einen Bootsführerschein habt, da ihr den im Gegensatz zum Autoführerschein dann komplett neu machen müßtet."
Deshalb denke ich bisher, daß bei z.B. 0,6 Prom. ein Fahrverbot für 1 Monat und die Bootsscheine komplett weg sind.
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  #38  
Alt 29.08.2008, 14:37
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Zitat:
...Die ausschließliche Kompetenz zum Entziehen der Erlaubnis für das Führen von Sportbooten liegt bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen. Insofern handelt ein Gericht unrechtmäßig, wenn es bei einem Vorfall auf dem Wasser gleich den Auto-Führerschein des Delinquenten an Land mit einkassiert.
Vollständiger Text hier: http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell/?p=402

Gruß
Norman
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  #39  
Alt 29.08.2008, 14:41
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Ich habe offensichtlich zu viel Obstwein getrunken

Die Schlußfolgerung hat doch mit dem Text überhaupt nichts zu tun ?
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  #40  
Alt 29.08.2008, 15:36
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Zitat:
Wer stark betrunken und offenbar fahruntüchtig am Ruder eines Motorboots erwischt wird, dem darf ein Gericht trotzdem nicht den Bootsführerschein entziehen. Dieses richterliche Recht zum Entzug einer Fahrerlaubnis bezieht sich nur auf Alkohol-Delikte im Straßenverkehr, hat jetzt das brandenburgisches Oberlandesgericht betont (Az. 1 Ss 21/08).
Steht so aber indirekt auch schon im zweiten Satz des Textes.
Gemeint ist hier, dass es eben zwei juristisch unterschiedlich zu betrachtende Dinge sind (Trunkenheit auf dem Wasser und Trunkenheit an Land).

Gruß
Norman
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  #41  
Alt 29.08.2008, 15:52
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Inzwischen habe ich es geschnackelt, denke ich.

Zitat:
Weil das Urteil aber von einem Entzug der Fahrerlaubnis absah, legte der Staatsanwalt Berufung dagegen ein.
Der Staatsanwalt hat offensichtlich Berufung eingelegt, weil das Gericht nicht die Fahrerlaubnis für das Auto eingezogen hat. Dann macht das Abweisen der Beruf Sinn.
Allerdings nicht der Satz mit dem WSA, dann hätte nämlich der Staatsanwalt Berufung einlegen müssen, weil "das Urteil von einem Entzug der Fahrerlaubnisse für Boot und Auto absah".

Andreas, verwirrt.
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  #42  
Alt 29.08.2008, 16:01
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...eines der Grundübel ist, daß es ja eine Promillegrenze gibt. Es ja sozusagen erlaubt ist ein bißchen angetüdert zu fahren. Dazu kommt, daß jeder Mensch den Alkohol anders verträgt und abbaut. Bei einem strikten Alkoholverbot würde es meiner Meinung nach weniger Alkoholunfälle geben.

Aus diesem Grund würde ich eine 0,0 Regelung begrüßen und mich auch dran halten. Aber so...ist ja quasi ein kleiner Freibrief....


Für mich wäre es ein Grundübel wenn es keine Promillegrenze geben würde!
Wir waren jetzt auch 12 Tage im Urlaub und viel auf dem Wasser unterwegs. Beim Prosecco den die Damen zu sich genommen haben habe ich mich rausgehalten. Aber am späten Nachmittag auf dem nach-Hause-Weg habe ich mir durchaus ein kühles Pils genehmigt. Da sehe ich auch absolut nichts verwerfliches dran - im Gegenteil. Ich trinke es gerne und habe es genossen.
Genau so teile ich mir mit meiner Frau abends beim Essen gerne einen halben Liter Wein, weil der zum Essen einfach gut schmeckt. Was bitte ist an einem viertel Liter Wein "halb schwanger" ??
Warum vergleicht man hier 2,0 Promille mit 0,2 ??

Zitat:
Wenn es nach mir geht, sollten Leute die mit Alkohol am Ruder erwischt werden, sämtliche Führerscheine abgeben müssen - und zwar lebenslänglich!
Da beschleicht mich das Gefühl als hätte der Verfasser dieses Satzes vor dem Schreiben einen Schluck Alkohol zu viel zu sich genommen!
Bestrafen wir den 14jährigen der sich ein Päckchen Kaugummis klaut in Zukunft genau so wie den pädophilen Kinderschänder? Verbrechen ist schließlich Verbrechen...... (wirklich sinnfrei)
In Italien ist es normal dass man zum Mittagstisch Wein trinkt. In Deutschland haben wir ca. 19.000 Unfalltote, in Italien ca. 7.000!

Nun ja - jedem seine Meinung

Thomas
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  #43  
Alt 29.08.2008, 16:17
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
...Der Staatsanwalt hat offensichtlich Berufung eingelegt, weil das Gericht nicht die Fahrerlaubnis für das Auto eingezogen hat. Dann macht das Abweisen der Beruf Sinn.
Allerdings nicht der Satz mit dem WSA, dann hätte nämlich der Staatsanwalt Berufung einlegen müssen, weil "das Urteil von einem Entzug der Fahrerlaubnisse für Boot und Auto absah".

Andreas, verwirrt.
Die Berufung des Staatsanwaltes richtete sich wohl auch auf den fehlenden Entzug des Auto-Führerscheins. Ich denke das ist in dem Text nur schlecht bzw. lückenhaft formuliert worden.
Der Satz zur WSA-Problematik ist meiner Meinung nach nur die logische Konsequenz bzw. der Umkehrschluss aus der Tatsache, dass diese Bereiche (Wasser/Straßenverkehr) eben juristisch zu trennen sind, da sie unterschiedliche rechtliche Grundlagen haben.

Gruß
Norman
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  #44  
Alt 29.08.2008, 16:24
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Zitat:
In Deutschland haben wir ca. 19.000 Unfalltote, in Italien ca. 7.000!
Verwechselts Du eventuell Deutschland mit Rusland oder lebst Du noch in den 70ern ???

http://www.tagesschau.de/inland/unfallstatistik2.html
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
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  #45  
Alt 29.08.2008, 17:01
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Ich bin nicht vom Straßenverkehr ausgegangen!

Thomas
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  #46  
Alt 29.08.2008, 17:03
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hat hier wirklich jemand ernsthaft ein "logisches" oder "nachvollziehbares" oder gar "realitätsnahes" urteil von einem AG oder LG oder gar OLG erwartet? ich bitte euch...das erinnert mich an einen fall, in dem ein richter eines olg entschieden hat, dass eine bodenplatte, die versehentlich so gut wie keine bewehrung enthilelt, "keinen wesentlichen mangel" darstelle, weil sie "zu reparieren" sei. nach fertigstellung des bauwerks, wohlgemerkt.
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  #47  
Alt 29.08.2008, 18:42
tomkyle tomkyle ist offline
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moin,
sagt mal darf man eigentlich betrunken segeln? Weil Fahrradfahren ist ja anscheinend auch nicht erlaubt? (hab mal bis 1,3 gehört)
Und wenn ja kommt es denn drauf an welche Größe? Opti oder 12mR Yacht beide haben kein Motor und wenn ich kein Führerschein brauche um die zu bewegen was sind dann die Konsequenzen (man gehe mal davon aus ein Opti bzw 12mR Yacht Skipper hat kein PKW sowie MOBo Führerschein)

nüchterne Grüße
Juhn
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  #48  
Alt 29.08.2008, 19:16
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Zitat:
Zitat von tomkyle Beitrag anzeigen
sagt mal darf man eigentlich betrunken segeln? Weil Fahrradfahren ist ja anscheinend auch nicht erlaubt? (hab mal bis 1,3 gehört)
Und wenn ja kommt es denn drauf an welche Größe?
Moin Juhn,
es kommt auf das Gewässer an, wenn ich richtig informiert bin.
Ich darf auch mit dem Kajak nicht auf Bundesschifffahrtsstraßen unter Alkohol fahren, auf einem kleinen Flüßchen juckt das niemanden.
Beim Seglen dürfte das ähnlich sein.
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  #49  
Alt 29.08.2008, 19:43
bootsmann bootsmann ist offline
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Ich hoffe nicht, daß mir mal jemand gegen die Farbe kommt, wenn er angesäuselt sein Anlegemanöver fährt!

Alkohol hat seine Zeit!-genauso wie Auto oder Bootfahren! -beides zusammen passt nicht!

Gruß Bootsmann
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  #50  
Alt 29.08.2008, 20:04
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Zitat:
Zitat von pepperline Beitrag anzeigen
.....Das Führen eines Motorbootes im alkoholbedingt, absolut fahruntüchtigen Zustand (§ 315 StGB) kann nicht als Anlasstat zur Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Kfz im Strassenverkehr führen, weil kein spezifischer Zusammenhang zwischen der Tat und der Strassenverkehrssicherheit besteht und die Tat nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz i.S.v. § 69 I StGB begangen worden ist."

Auszug aus der Begründung:
"Damit fallen Boote ebenso wenig wie beispielsweise Lokomotiven unter den Begriff des Kfz i.S.v. § 69 I StGB. Rechtswidrige Taten im Zusammenhang mit dem Führen von Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen scheiden daher als Anlasstaten für die Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Kfz im Strassenverkehr nach § 69 StGB aus...".....
Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Ich habe offensichtlich zu viel Obstwein getrunken

Die Schlußfolgerung hat doch mit dem Text überhaupt nichts zu tun ?
Offensichtlich hat der Obstwein geschmeckt.
Oder ist ein Umkehrschluß nicht als Schlußfolgerung zulässig?

Ich weiß, du hast das weiter unten schon korrigiert, aber das mußte jetzt sein, Andreas.
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