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  #51  
Alt 29.08.2008, 21:51
norbertmattern norbertmattern ist offline
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Emsländer, bei Flugzeugen sind mit 99%iger Sicherheit beide Scheine weg.
(Wenn Du nicht vorher bei der Landung schon alles incl. Dich zerlegt hast)
__________________
Gruß
Norbert
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  #52  
Alt 29.08.2008, 22:19
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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Mann muss immer unterscheiden zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht.

Vor Gericht wird nur die strafrechtliche Frage behandelt.
Hier geht es um Entzug der FE nach § 69. UN die spricht nun mal von Kraftfahrzeugen.


Die Fahrerlaubnisbehörde kann aber unabhängig vom Urteil zum § 69 Zweifel an der Eignung des Klägers anmelden und ihn auffordern im Rahmen einer MPU diese Zweifel zu widerlegen.


Daher ist im Eingangs Beitrag auch der Zusammenhang zwischen Fahrrad und Boot falsch dargestellt. Auch beim Fahrad kommt es nicht direkt zum Entzug nach § 69. Bei einem BAK > 1,6 Promile lädt die FEB jedoch regelmäßig zur MPU.
Geregelt ist die in der Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahrteignung.
http://fahrerlaubnisrecht.de/Begutac...GLL%203.11.htm
__________________
Gruß Olli
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  #53  
Alt 29.08.2008, 22:45
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von pepperline Beitrag anzeigen
Zu diesem Thema gibt es noch ein Urteil des OLG Brandenburg ... Auszug
Zitat:
Zitat von pepperline Beitrag anzeigen
aus dem Urteil:
"Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach §§ 69, 69a StGB nach Trunkenheitsfahrt mit Motorboot. ...

Es gibt damit schon zwei Urteile, die das gleiche aussagen. Auch die Frage mit dem betrunkenen Piloten ist hiermit wohl geklärt. Dem kann genau so wenig der Pkw-Führerschein genommen werden, wie dem Bootsführer.
Christian
Nein, nein. Kaptian Sparrow hat doch im Beitrag Nr. 11 bereits den zutreffenden Hinweis gegeben. Die Urteile, das im Anfangsbeitrag und jetzt das von Pepperline genannte, befassen sich allein mit der Frage, ob im Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einem Boot auch die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge gemäß § 69 StGB entzogen werden darf. Es geht also nur darum, ob ein Strafgericht als Rechtsfolge neben der eigentlichen Strafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen darf. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist im Strafverfahren eine sog. Maßregel der Besserung und Sicherung. Laienhaft würde man vielleicht Nebenstrafe sagen, allerdings dient die Maßregel zum Schutz vor Straftätern oder zu deren Besserung, hat also - ein wenig anders als die Strafe selbst - ausschließlich präventiven Charakter.

Davon zu unterscheiden ist die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Straßenverkehrsbehöre im Verwaltungsverfahren gemäß § 3 StVG. Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Zweifel an dieser Geeignetheit kann jemand durchaus auch dadurch wecken, dass er andere Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge (Fahrrad, denkbar ist aber auch ein Boot) im betrunkenen Zustand fährt oder erheblich gegen Vehrkehrsvorschriften verstoßen hat. Die Verkehrsbehörde ordnet ggf. die Einholung eines med.-psych. Gutachtens an, das klären soll, ob der Betreffende die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen noch bestitzt, insbesondere, ob aufgrund eines chronisch überhöhten Alkoholkonsums zu erwarten ist, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Wenn diese Prognose negativ ist, entzieht die Straßenverkehrsbehörde die FE. Hiergegen kann der Betroffene klagen, aber nicht beim Strafrichter, sondern beim Verwaltungsgericht.


Also mal ganz schön auf dem Teppich bleiben und die Korken in den Flaschen lassen.

Grüße
Sunbeamer


Edit: Hupps, während ich schrieb war Hilgoli schneller.

Geändert von Sunbeamer (29.08.2008 um 22:50 Uhr)
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  #54  
Alt 30.08.2008, 00:48
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sooooooo, muss oder möchte mich mal outen.
Ich bin meinen Führerschein auch losgewesen.
...das erste Mal mit 1.98 o/oo vor etwa 22 Jahren,
weil meine damalige Freundin
sich die Arme aufgeschnitten hat. (auf ´ner "Kinderparty")
da war ich grad 19 und hatte den Wagen voller "Sprit"
da die Eltern das natürlich nicht erlaubten,
lag Bacardi usw, bei mir im Wagen.
An einer Ampel fiel "das" der Polizei auf und ich war fällig.
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Uwe
ich suche nicht mehr, ich hab ein...
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_(o)_)__(o)_)--o-)_)___.....Wassertaxi

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  #55  
Alt 30.08.2008, 01:29
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Standard falls es einen Erwischt

es gibt viele gute MPU Foren

trotzdem

nüchtern is besser
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  #56  
Alt 30.08.2008, 11:51
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Hallo, hab dazu ne passende Reportage - Wasserschutzpolizei K1 die Reportage, wenn jemand interesse hat, lad ich Sie auf meinen FTP

MFG Kai
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  #57  
Alt 30.08.2008, 15:28
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Zitat:
Zitat von klaabuter86 Beitrag anzeigen
Hallo, hab dazu ne passende Reportage - Wasserschutzpolizei K1 die Reportage, wenn jemand interesse hat, lad ich Sie auf meinen FTP

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gern
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  #58  
Alt 30.08.2008, 20:37
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Also ich finde das Urteil in Ordnung. Natürlich muß es ernsthafte Konsequenzen haben, wenn man besoffen unterwegs ist, aber man darf nicht alles in einen Topf werfen, und man darf wegen einer bestimmten Tat nicht alles einkassieren, was damit in keinem direkten Zusammenhang steht.
Und wir sehen doch alle Bootsfahren als Freizeitvergnügen und sicher als was anderes als Autofahren, was wir oft müssen, nicht freiwillig tun (das heißt jetzt nicht, daß ich meine, man dürfe sich als Skipper besaufen, nur: die Psychologie dahinter ist eine andere).
Um's mal etwas polemisch zu sagen: wer einen Zusammenhang zwischen Bootfahren und Autofahren sieht und glaubt, wer beim einen mal gesoffen hat, wird es künftig auch beim anderen tun, der sollte auch dafür plädieren, daß nicht nur der Kfz-Führerschein abgenommen wird, sondern, sofern vorhanden, auch die Approbation (der Typ könnte dann ja auch besoffen operieren) und alles, was er sonst noch so an Berechtigungen hat.
Man muß vom Einzelfall und dessen Umständen ausgehen.
Wenn einer das fünfte mal mit 4 Promille am Ruder erwischt wird, mag das anders sein, aber beim ersten Mal finde ich es okay, sich beim Strafmaß (und auch bei begleitenden Verwaltungsmaßnahmen) auf den Bootsführerschein zu beschränken.
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  #59  
Alt 31.08.2008, 01:37
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Hallo, die gewünschte Reportage ladet ihr unter http://www.kai-roggenkamp.de/misfits...utzpolizei.avi herunter ;)
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  #60  
Alt 31.08.2008, 09:46
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Zitat:
Zitat von almdudi Beitrag anzeigen
Also ich finde das Urteil in Ordnung. Natürlich muß es ernsthafte Konsequenzen haben, wenn man besoffen unterwegs ist, aber man darf nicht alles in einen Topf werfen, und man darf wegen einer bestimmten Tat nicht alles einkassieren, was damit in keinem direkten Zusammenhang steht.
Und wir sehen doch alle Bootsfahren als Freizeitvergnügen und sicher als was anderes als Autofahren, was wir oft müssen, nicht freiwillig tun (das heißt jetzt nicht, daß ich meine, man dürfe sich als Skipper besaufen, nur: die Psychologie dahinter ist eine andere).
Um's mal etwas polemisch zu sagen: wer einen Zusammenhang zwischen Bootfahren und Autofahren sieht und glaubt, wer beim einen mal gesoffen hat, wird es künftig auch beim anderen tun, der sollte auch dafür plädieren, daß nicht nur der Kfz-Führerschein abgenommen wird, sondern, sofern vorhanden, auch die Approbation (der Typ könnte dann ja auch besoffen operieren) und alles, was er sonst noch so an Berechtigungen hat.
Man muß vom Einzelfall und dessen Umständen ausgehen.
Wenn einer das fünfte mal mit 4 Promille am Ruder erwischt wird, mag das anders sein, aber beim ersten Mal finde ich es okay, sich beim Strafmaß (und auch bei begleitenden Verwaltungsmaßnahmen) auf den Bootsführerschein zu beschränken.
Das sehe ich anders. Ab 1,6 Promille im Straßenverkehr wird eine MPU angeordnet und das hat seinen Grund. Wenn jemand mit 1,6 Promille noch in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, ist er den Umgang mit größeren Mengen Alkohols gewohnt. Es wird durch die MPU hinterfragt, ob der Fahrer überhaupt geeignet ist, ein motorbetriebenes Fahrzeug zu führen.

Und genau das ist der Punkt. Ich finde, es kann dabei keine Rolle spielen, ob der Fahrer betrunken Boot oder Auto gefahren ist, weil motorbetrieben sind beide. Und man kann auch mit einem Motorboot, welches man alkoholbedingt nicht mehr sicher führen kann, schon erheblichen Schaden verursachen. Wir reden hier von 2 Promille, das ist schon richtig viel.

Auch ist dieses Urteil imho ein Schlag ins Gesicht für alle Radfahrer, die ihr Auto stehenlassen, weil sie getrunken haben und dann trotzdem den Führerschein verlieren. Ja ich weiß, daß hat auch seine Berechtigung, und trotzdem ärgert es mich.

Vielleicht hast Du mit Deiner überspitzen Bemerkung gar nicht so unrecht, daß ein Arzt mit einem Alkoholproblem, welches durch eine Trunkenheitsfahrt aufgedeckt wird, auch berufliche Konsequenzen fürchten muß oder sollte.
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Gruß
Andreas

Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der.
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  #61  
Alt 31.08.2008, 10:34
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Zitat:
Zitat von AausHH Beitrag anzeigen
Das sehe ich anders. Ab 1,6 Promille im Straßenverkehr wird eine MPU angeordnet und das hat seinen Grund. Wenn jemand mit 1,6 Promille noch in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, ist er den Umgang mit größeren Mengen Alkohols gewohnt. Es wird durch die MPU hinterfragt, ob der Fahrer überhaupt geeignet ist, ein motorbetriebenes Fahrzeug zu führen.
Bei uns im Dorf gab es mal einen, der war tagsüber immer nüchtern, da er beruflich fahren mußte. Punkt Feierabend war er dann in der Kneipe und hat sich die Kante gegeben.
Warum sollte so einem dann seine Einkommensmöglichkeit genommen werden, solange er tatsächlich immer nüchtern ist, wenn er auf der Straße unterwegs ist?
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  #62  
Alt 31.08.2008, 11:30
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Punkt Feierabend war er dann in der Kneipe und hat sich die Kante gegeben.
Ist er danach noch Boot gefahren?

Jeder kann in seiner Freizeit machen, was er will. Solange Dein Bekannter sich am nächsten Tag nüchtern auf den Bock setzt, hat niemand damit ein Problem. Gerade Berufsfahrer achten i.d.R. peinlich genau darauf, ihren Führerschein nicht zu gefährden.

Die Gerichte gehen, soweit ich weiß, mit Berufsfahrern ohnehin rücksichtsvoller um, eben um ihnen den Broterwerb zu erhalten, aber ab einem gewissen Promillegrad wird sich auch bzw. gerade ein Berufsfahrer unangenehme Fragen nach seinem Trinkverhalten gefallen lassen müssen.
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  #63  
Alt 31.08.2008, 11:40
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Zitat:
Zitat von AausHH Beitrag anzeigen
Ist er danach noch Boot gefahren?

Jeder kann in seiner Freizeit machen, was er will. Solange Dein Bekannter sich am nächsten Tag nüchtern auf den Bock setzt, hat niemand damit ein Problem. Gerade Berufsfahrer achten i.d.R. peinlich genau darauf, ihren Führerschein nicht zu gefährden.
Das war ein alter Mann aus dem Dorf der schon länger tot ist. Ist mir nur als Beispiel eingefallen.
Wäre er aber Bootfahrer gewesen, könnte ich mir schon vorstellen, daß er mal etwas intus gehabt hätte. In so einem Fall würde es m. M. nach durchaus genügen ihm das Hobby zu nehmen.

Übrigens, den hätte ich mir durchaus als Freizeitfischer mit einem kleinen Tuckerboot vorstellen können.
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  #64  
Alt 31.08.2008, 12:00
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Versteh mich nicht falsch, Wolf. Ich bin auch kein Kind von Traurigkeit und jeder von uns ist wohl schon einmal mit "einem Lütten im Auge" Boot gefahren. Soviel ich weiß, ist die Handhabung der Gerichte bei Bootsfahrern auch laxer als bei Autofahrern, aber ab einer gewissen Promillegrenze hört der Spaß auf. Und bei dem von Norman eingestellten Urteil ist diese Grenze für meinen Geschmack erreicht.
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  #65  
Alt 31.08.2008, 12:13
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Hallo,

irgendwie verstehe ich das Urteil nicht ganz. Bei dem Boot handelte es sich doch definitiv um ein motor-getriebenes Fahrzeug. Auf der anderen Seite dürfte ich ja dann auch einen Sportbootführerschein machen, obwohl ich den Autoführerschein wegen Trunkenheit verloren habe. Dieses ist aber nicht möglich. Hier scheint also der Umkehrschluss nicht durchführbar zu sein, deswegen wird dieses Urteil relativ leicht zu kippen sein.

Wenn sich ein Mann, wie oben beschrieben, jeden Abend ordentlich die Kante gibt, ist er definitiv Alkoholiker. Auch wenn er, nach seinen eigenen Aussagen, nie angetrunken fährt, wird er des Morgens über beträchtliche Restalkoholmengen verfügen, die Ihn möglicherweise tagsüber über Wasser halten. Ein Nachtanken ist dann erst abends nötig. Diese Spezies sind sogenannte Plan-Trinker. Sie lassen Ihre Trinkgewohnheiten von der Uhr regeln. Mit zunehmenden Jahren dieses krankhaften Trinkverhaltens werden Alkoholfahrten immer wahrscheinlicher. Irgendwann kippt die selbstauferlegte Disziplin und der Alkohol beginnt immer mehr Oberhand zu gewinnen.
Ausnahmen bestätigen hier mal wieder die Regel. Ein Großteil von in dieser Art trinkenden Menschen, werden den unweigerlichen,schleichenden und gnadenlosen Ablauf der Krankheit Alkoholismus kennenlernen.

Bei den heutigen Konsummengen von Alkohol und dem exessiven Trinkverhalten vieler Jugendlicher, können wir davon ausgehen, dass das Problem Alkohol eines der größten stoffgebundenen psychischen Erkrankungen unserer Gesellschaft ist.

So ein Urteil trägt nicht dazu bei uns allen ein konsequentes Durchgreifen der Obrigkeiten im motorisierten Verkehr zu demonstrieren.

Ich schreibe hier nicht als neunmal-kluger sondern weiss wovon ich rede, denn ich habe als trockener Alkoholiker da einschlägige Erfahrungen gemacht.

Jedenfalls kann ich das Bootfahren vielleicht noch mehr geniessen, als in meiner "nassen" Zeit. Wichtig ist nur richtig zu begreifen, dass man beim Verzicht auf Alkohol eigentlich nicht wirklich auf was Wichtiges verzichtet. Das Leben ist auch ohne Alkohol lebenswert, ohne das Gefühl mit eisener Selbstdiszipin auf "das" Lebenselexier zu verzichten.

Leider lebt unsere Gesellschaft die intensive Partnerschaft mit dem Zell-Gift Alkohol ausschweifend vor. Schaut nur auf den unzähligen Schützenfesten, Hochzeiten, Betriebsfeiern (da halten sich Einige ganz schön zurück) und jeder gesellschaftlichen Feier.

Gut ist, dass man als Nicht-Trinker heute nicht mehr so stark als Aussenseiter zählt wie noch vor Jahren und die Zahl der unermüdlichen " Bekehrer" (ach trink doch einen mit!) weniger wird.

Viele Grüße von Martin
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BootsundMoselverrückterneueifeler
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  #66  
Alt 31.08.2008, 12:17
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nur mal so zur Kenntnis: bei 2 o/oo ist der Bootsführerschein weg, auch wenn man die sich vor Anker antüddelt http://www.sportbootschule-hotwater....%2014-03_K.pdf

wie schon gesagt, wer in der Lage ist, sich bis zu 2 o/oo hochzutrinken, hat ein Alkoholproblem
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  #67  
Alt 31.08.2008, 13:05
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Zitat von AausHH Beitrag anzeigen
Das sehe ich anders. Ab 1,6 Promille im Straßenverkehr wird eine MPU angeordnet und das hat seinen Grund. Wenn jemand mit 1,6 Promille noch in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, ist er den Umgang mit größeren Mengen Alkohols gewohnt. Es wird durch die MPU hinterfragt, ob der Fahrer überhaupt geeignet ist, ein motorbetriebenes Fahrzeug zu führen.

Und genau das ist der Punkt. Ich finde, es kann dabei keine Rolle spielen, ob der Fahrer betrunken Boot oder Auto gefahren ist, weil motorbetrieben sind beide. Und man kann auch mit einem Motorboot, welches man alkoholbedingt nicht mehr sicher führen kann, schon erheblichen Schaden verursachen. Wir reden hier von 2 Promille, das ist schon richtig viel.

Auch ist dieses Urteil imho ein Schlag ins Gesicht für alle Radfahrer, die ihr Auto stehenlassen, weil sie getrunken haben und dann trotzdem den Führerschein verlieren. Ja ich weiß, daß hat auch seine Berechtigung, und trotzdem ärgert es mich.

Vielleicht hast Du mit Deiner überspitzen Bemerkung gar nicht so unrecht, daß ein Arzt mit einem Alkoholproblem, welches durch eine Trunkenheitsfahrt aufgedeckt wird, auch berufliche Konsequenzen fürchten muß oder sollte.
Hat jemand, der e i n m a l irgendwas Dummes im Suff gemacht, schon ein Alkoholproblem?
Es gibt genügend Leute, die durchaus unterscheiden können, wann sie was saufen und wann nicht.
Da werden einfach Äpfel mit Birnen in einen Topf geworfen, nur weil beides irgendwie was mit "Verkehr" zu tun hat.
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  #68  
Alt 31.08.2008, 14:21
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Hallo almdudi (mixt man Dich auch mit Bier?)

Sicher ist nicht jeder, der mal einen über den Durst trinkt Alkoholiker. Dennoch ist er gefährdet. Im Prinzip kann jeder alkoholsüchtig werden. Bei manchen geht es nur eben schneller (hängt auch vom Einstiegsalter ab).
Viele werden es auch nie, obwohl Sie eine Zeit lang viel trinken. Das ist individuell verschieden.

Auf keinen Fall sollten wir das Thema verharmlosen. Könnt Ihr Euch vorstellen wieviel Milliarden der Alkoholismus die Gesellschaft kostet ? Wieviel Herzinfarkt- und Krebs-Tote sind im Endeffekt dem Alkohol zuzuschreiben?

Was meint Ihr wohl, wieviele Leute unter dieser Krankheit leiden und es nie gewahr werden? (oder wollen)

Dennoch, lasst uns an Unserem gemeinsamen Hobby Spass haben, wirklich ein guter Grund die Flasche auch mal stehenzulassen. Wieviel schöner es doch mit unvernebelter Wahrnehmung ist.

Viele Grüße von Martin
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  #69  
Alt 01.09.2008, 15:15
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
nur mal so zur Kenntnis: bei 2 o/oo ist der Bootsführerschein weg, auch wenn man die sich vor Anker antüddelt http://www.sportbootschule-hotwater....%2014-03_K.pdf

wie schon gesagt, wer in der Lage ist, sich bis zu 2 o/oo hochzutrinken, hat ein Alkoholproblem
Das sagt das Urteil meines erachtens aber nicht... Nur weil er zu dämlich war richtig zu ankern(50m leine bei 0,6-3m wassertiefe und 80 entfernung zum Land) sonst wäre ja nichts passiert...
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  #70  
Alt 07.10.2008, 22:09
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...eines der Grundübel ist, daß es ja eine Promillegrenze gibt. Es ja sozusagen erlaubt ist ein bißchen angetüdert zu fahren. Dazu kommt, daß jeder Mensch den Alkohol anders verträgt und abbaut. Bei einem strikten Alkoholverbot würde es meiner Meinung nach weniger Alkoholunfälle geben.

Aus diesem Grund würde ich eine 0,0 Regelung begrüßen und mich auch dran halten. Aber so...ist ja quasi ein kleiner Freibrief....
Ganz so einfach ist das leider nicht.
Auch Apfelsaft und einige Medikamente enthalten nicht unerhebliche Mengen Alkohol. Deshalb ist man aber noch nicht fahruntüchtig.

Zitat:
Zitat von tomkyle Beitrag anzeigen
moin,
sagt mal darf man eigentlich betrunken segeln? Weil Fahrradfahren ist ja anscheinend auch nicht erlaubt? (hab mal bis 1,3 gehört)
Fahrrad bis 1.6, solange nichts passiert. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen geht's schon bei 0,3 los (Auto, wie Fahrrad).

Wer volltrunken zu Fuß richtig Scheixxe baut, kann auch damit dran sein (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr z.B.).

Zitat:
Zitat von AausHH Beitrag anzeigen
Das sehe ich anders. Ab 1,6 Promille im Straßenverkehr wird eine MPU angeordnet und das hat seinen Grund. Wenn jemand mit 1,6 Promille noch in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, ist er den Umgang mit größeren Mengen Alkohols gewohnt.
Ja.

Zitat:
Zitat von AausHH Beitrag anzeigen
Es wird durch die MPU hinterfragt, ob der Fahrer überhaupt geeignet ist, ein motorbetriebenes Fahrzeug zu führen.
Nein.

Es gibt immer wieder Berichte über Leute (hauptsächlich russisch-stämmig), die mit 4 und mehr Promille angetroffen werden. Die fahren mit 2,x besser, als wir mit 0,8.

Es hat auch schon einen gegeben, der ist wegen was ganz anderem angehalten worden, ist völlig normal gefahren, hat normal reagiert, zügig und schlüssig auf die Fragen der Polizisten geantwortet und weder geschwankt, noch sonst irgendwelche Ausfallerscheinungen gezeigt.
Den Alkoholtest haben die Polizisten nur wegen des geruchs gemacht und wurden von schlappen 5,irgendwas Promille überrascht

WEie Du schon sagst, es gibt eine gewöhnung an Alkohol, da eine starre Promillegrenze zu Grunde zu legen, trifft das Problem nicht (zumindest nicht gerecht).

Da ist die Methode der Amis (wenngleich auch nicht in dieser primitiven Form) schon fairer, da wird ermittelt, in wie weit jemand durch Alkohol (oder andere Stoffe) in seinem Handeln beeinflußt ist.

mancher ist mit 0,5 schon deutlich eingeschränkter, als ein "Profi" mit 1,5, dennoch wird schlicht nach Werten geurteilt.

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Bei uns im Dorf gab es mal einen, der war tagsüber immer nüchtern, da er beruflich fahren mußte. Punkt Feierabend war er dann in der Kneipe und hat sich die Kante gegeben.
Warum sollte so einem dann seine Einkommensmöglichkeit genommen werden, solange er tatsächlich immer nüchtern ist, wenn er auf der Straße unterwegs ist?
Ja, im Prinzip richtig. Vorausgesetzt, die Restalkoholgeschichte ist erledigt
und daran glaube ich bei jedem Abend Kante nicht wirklich.

Ich fahre auch nicht, wenn ich trinke, aber es ist auch schon vorgekommen, daß man abends aus war, es war lustig, es wurde spät und am nächsten morgen standen 120km Fahrt zum Kunden an

Wer kennt das nicht...

Michael
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Alt 14.12.2008, 07:19
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Standard FS-Entzug: Betrunkener Sportbootfahrer...

Vielleicht für den Einen oder Anderen hier von Interesse:

Führerscheinentzug: betrunkener Sportbootfahrer - OLG Brandenburg vom 16.04.2008 - Az. 1 Ss 21/08

15. November 2008 Das Führen eines Motorbootes in betrunkenem Zustand kann nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis für den Straßenverkehr führen. Das Oberlandesgericht Brandenburg sieht zwischen einer Fahrt mit einem Boot oder Schiff keinen spezifischen Zusammenhang mit der Straßenverkehrssicherheit. Die in derartigen Fällen mögliche Entziehung des Sportbootführerscheins liegt alleine bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen.
Urteil des OLG Brandenburg vom 16.04.2008
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  #72  
Alt 14.12.2008, 07:22
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Alt 14.12.2008, 07:54
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Kapitän Balu Kapitän Balu ist offline
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785 Danke in 475 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Vielleicht für den Einen oder Anderen hier von Interesse:

Führerscheinentzug: betrunkener Sportbootfahrer - OLG Brandenburg vom 16.04.2008 - Az. 1 Ss 21/08

15. November 2008 Das Führen eines Motorbootes in betrunkenem Zustand kann nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis für den Straßenverkehr führen. Das Oberlandesgericht Brandenburg sieht zwischen einer Fahrt mit einem Boot oder Schiff keinen spezifischen Zusammenhang mit der Straßenverkehrssicherheit. Die in derartigen Fällen mögliche Entziehung des Sportbootführerscheins liegt alleine bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen.
Urteil des OLG Brandenburg vom 16.04.2008
Aktenzeichen: 1 Ss 21/08
Meine Meinung ist:

Wer besoffen fährt sollte in Zukunft laufen(oder schwimmen),egal wie andere darüber denken,ist meine Meinung!
Denn es gibt Fussgänger(Schwimmer)Kinder usw auf die man achten muss und meine Familie und ich möchten noch ein paar Saisons gemeinsam verbringen.

Wir wünschen allen einen schönen 3.Advent!!!
__________________
Kraft kommt von Kraftstoff
Gruss Basti

Geändert von Kapitän Balu (14.12.2008 um 08:00 Uhr)
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  #74  
Alt 14.12.2008, 08:11
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
36.001 Danke in 10.496 Beiträgen
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Ich habe beide Themen zusammengefügt!
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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Alt 14.12.2008, 08:32
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Eckaat Eckaat ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.423 Danke in 5.873 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Kapitän Balu Beitrag anzeigen
Meine Meinung ist:

Wer besoffen fährt sollte in Zukunft laufen(oder schwimmen),egal wie andere darüber denken,ist meine Meinung!
Denn es gibt Fussgänger(Schwimmer)Kinder usw auf die man achten muss und meine Familie und ich möchten noch ein paar Saisons gemeinsam verbringen.

Wir wünschen allen einen schönen 3.Advent!!!
Wollen wir zum 3. Advent vielleicht noch zwischen einem Glas Bier/Wein zum Mittag- oder Abendessen und rotzbesoffen unterscheiden?

Wir sollten hier mal etwas auf dem Teppich bleiben.

findet Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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