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  #51  
Alt 11.06.2008, 21:09
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Zitat:
Zitat von h-d Beitrag anzeigen
Ich verstehe den Text so:
Keine Führerscheinfreiheit für Niederländer in Deutschland mehr. Aber Führerscheinfreiheit für Deutsche in NL wenn das Boot langsamer als 20km/h und kürzer als 15m ist.

ja, so sehe ich das auch.
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Charly
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  #52  
Alt 11.06.2008, 22:34
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Ich hatte mir gedacht, dass du das so meinst - war aber (zumindest für mich) etwas missverständlich ausgedrückt.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #53  
Alt 12.06.2008, 14:16
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5 PS an einem kleinen Gleiter.....hier bei uns führerscheinfrei, auch wenn er schneller läuft als 20 Km/h....

In den Niederlanden braucht es dafür aber einen amtlichen Lappen!

Alles sehr gediegen.....


Willy
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  #54  
Alt 12.06.2008, 18:57
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
In der Tat. Da kommen Leute mit Gesetzestexten und deren amtlicher Auslegung, und dennoch behauptest Du weiterhin fröhlich den allergrößten Unfug.
Wenn Du so sicher bist mit dem, was du da über Führerscheinpflicht schreibst, warum zitierst Du nicht endlich einmal eine entsprechende Vorschrift? Wobei "ich hab' neulich noch gehört" und "einem Kumpel ist vor kurzem passiert" keine Gesetzestexte sind, und Verlautbarungen von Bootsmagazinen keinerlei amtlichen Charakter haben.

Grüße

Matthias.

P.S. nur 'mal so am Rande: gelten an Bord Deines Autos eigentlich auch die Deutschen Vorschriften, wenn Du in NL unterwegs bist?
Hallo Matthias,

zuerst ma zu Deinem P.S.

Jein, wenn ich mein deutsches Auto z : in den NL fahre brauche ich einen D-Führerschein (also deutsche Vorschrift) oder willst Du allenernstes behaupten, dass z. B. ein Amerikaner (der ja schon mit 16 den Führerschein machen darf damit nicht in D fahren darf weil in Deutschland D-Vorschriften gelten (damit meine ich jetzt nicht Verkerhrsvorschriften Geschwindigkeitbegrenzugen usw. die sind nationales Recht. Aber Führerscheinmäßig gilt immer das was im Heimatland gilt.

So nun aber wieder zurück zu Thema.

Füge mal 3 Links ein in denen genau das steht was ich sage, ja keine Sorge ich bringe auch noch was "Amtliches".


Auch hier wieder, ich rede ausschließlich von den Führerscheinvorschriften nicht von Verkehrs- oder sonstigen Fahrvorschriften (z. B. in den NL Ijsselmeer zwar Binnengewässer ABER der SBF - See wird verlangt).

http://www.my-bootscharter.de/sportb...hrerschein.htm

http://www.segeln-info.de/fuehrerschein.htm

http://www.rolfgilles.de/binnen.htm

Andreas
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  #55  
Alt 12.06.2008, 18:59
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Zitat:
Zitat von lady albatros Beitrag anzeigen
Hallo,

ab wann ist denn ein Boot " deutsch"?
Wir sind deutsche Staatsbürger, unser Boot ist bei einer holländischen Versicherung, wir sind in einem holländischen Wassersportverband registriert, haben aber die deutsche Flagge am Heck. Wenn ich jetzt meine Flagge gegen die Holländische austausche, bin ich dann nicht mehr auf deutschem Hoheitsgebiet?
MfG
Sabine
Hallo Sabine,

hier kannst Du alles nachlesen wer / wann / wie die Deutsche Flagge führen muss und kann.

http://www.bundesrecht.juris.de/bund...grg/gesamt.pdf

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  #56  
Alt 12.06.2008, 19:08
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen

Andernfalls würde es ja im Umkehrschluss bedeuten, dass sich in ganz Europa auf Autobahnen die festgelegten -und nicht extra ausgeschilderten- Tempolimits ignorieren und mit 250 über die Bahn kacheln dürfte! Kann man ja mal versuchen.....

Gruß Ecki
Hallo Ecki,

wer sagt dass Du im Ausland mit 250 über die Bahn brettern darfst. Du hast die nationalen Vorschriften (z. B. in den NL auf Autobahnen 120 km/h) einzuhalten.

Nur zum fahren Deines Autos benötigst Du einen D-Führerschein. Also Führerscheinregelung in/für Dein Auto das aus D, Verkehrsvorschriften die des Landes in dem Du fährst.



Andreas
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  #57  
Alt 12.06.2008, 19:45
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
5 PS an einem kleinen Gleiter.....hier bei uns führerscheinfrei, auch wenn er schneller läuft als 20 Km/h....

In den Niederlanden braucht es dafür aber einen amtlichen Lappen!

Alles sehr gediegen.....


Willy
Ja, das ist so.

Und wenn ich das richtig verstehe gilt das neuerdings - siehe die oben angegebenen Links - so auch für Ausländer. Für einen Deutschen gelten in NL die NL-Bedingungen für den Führerschein, für einen Niederländer gelten auf deutschen Binnengewässern die deutschen Bestimmungen für den Führerschein - auf Seeschifffahrtstraaßen allerdings die niederländischen Bestimmungen ...
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Gruß Heinz-Dieter
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  #58  
Alt 12.06.2008, 19:55
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Zitat:
Zitat von Micromonster Beitrag anzeigen
Hallo Matthias,

zuerst ma zu Deinem P.S.

Jein, wenn ich mein deutsches Auto z : in den NL fahre brauche ich einen D-Führerschein (also deutsche Vorschrift) oder willst Du allenernstes behaupten, dass z. B. ein Amerikaner (der ja schon mit 16 den Führerschein machen darf damit nicht in D fahren darf weil in Deutschland D-Vorschriften gelten (damit meine ich jetzt nicht Verkerhrsvorschriften Geschwindigkeitbegrenzugen usw. die sind nationales Recht. Aber Führerscheinmäßig gilt immer das was im Heimatland gilt.

So nun aber wieder zurück zu Thema.

Füge mal 3 Links ein in denen genau das steht was ich sage, ja keine Sorge ich bringe auch noch was "Amtliches".


Auch hier wieder, ich rede ausschließlich von den Führerscheinvorschriften nicht von Verkehrs- oder sonstigen Fahrvorschriften (z. B. in den NL Ijsselmeer zwar Binnengewässer ABER der SBF - See wird verlangt).

http://www.my-bootscharter.de/sportb...hrerschein.htm

http://www.segeln-info.de/fuehrerschein.htm

http://www.rolfgilles.de/binnen.htm

Andreas
Sorry, wenn ich das so krass ausdrücke: So wie ich das mit dieser Resolution 40, die ja wohl in NL und auf deutschen Binnengewässern gilt, verstehe, sind die Texte in deinen Links absolutes Antiquariat.

Und Sprüche von Bootsfahrschulen wie

"Generell gilt im Ausland:
Der Schein, der für Deutsche in Deutschland vorgeschrieben ist, ist für Deutsche auch im Ausland vorgeschrieben!
Das bedeutet zum Beispiel in italienischen Gewässern: Obwohl ein Italiener in Italien erst ab 20 PS einen Führerschein braucht, muß ein Deutscher in Italien ab 5 PS einen Sportbootführerschein haben!"


waren auch in der Vergangenheit reine Eigenwerbung.
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  #59  
Alt 12.06.2008, 20:38
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Hallo h-d,

Rolf Dreyer ist auch Besitzer einer Bootsschuhle. Ferner ist er Prüfer des DSV u. a. auch für den SSS und SHS.

Du willst Herrn Dreyer nicht unterstellen, dass er bezüglich der Führerscheinregeln und -vorschriften was "unrichtiges" erzählt.

Zu Deiner Meinung mal folgende Annahme:

Ein Sportboot, 10 m lang mit einer 65 PS Maschine.

Ein Deutscher der dieses Boot unter deutscher Flagge in D fährt braucht einen entsprechenden Führerschein, fährt er (z. B.) in den NL braucht er keinen....

Ein Holländer der dieses Boot unter NL-Flagge in den NL fährt braucht keinen Führerschein, fährt er damit in D braucht er einen entsprechenden Führerschein....

Kann wohl nicht ganz stimmen

Dann dürften tausende von Holländern die seit Jahrzehnten (führerscheinfrei) fahren und jetzt mal nach D mit Ihrem Boot fahren wollen
dies nicht mehr....

Andreas
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Andreas
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  #60  
Alt 12.06.2008, 21:07
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Hallo,


eigentlich wird in diesem Auszug aus einem Dokument des holländischen Watersportverbonds doch alles ganz klar geregelt:


In Nederland moet je een Klein Vaarbewijs hebben als je met een schip wil varen dat meer dan 15 meter lang is of sneller kan varen dan 20 km per uur. Dat is al jaren hetzelfde en zal niet snel veranderen. In het buitenland zijn de eisen aan het hebben van een Vaarbewijs meestal veel strenger. Tot nu toe heeft Nederland met andere landen af kunnen spreken dat voor Nederlandse watersporters die in die landen willen varen, de regels van Nederland gelden (zie boven). Daardoor bestond de rare situatie dat bijvoorbeeld in Duitsland een Duitser met een motorboot van 10 meter een Duits vaarbewijs nodig had, terwijl een Nederlander in Duitsland met eenzelfde boot geen enkel papier hoefde te hebben. Dat is nu aan het veranderen.

Overigens geldt die eis voor een ICC natuurlijk alleen voor het varen met boten waarvoor in het betreffende land ook een vaarbewijsplicht geldt. Buitenlanders die naar Nederland komen varen hebben alleen een ICC nodig als hun schip langer dan 15 m of sneller dan 20 km/u kan. Andersom hebben Nederlanders in bijvoorbeeld Duitsland (binnenwater) alleen een ICC nodig als ze een motor met meer dan 3,68 kW vermogen hebben.

Es scheint wohl so, dass in einer europäischen Kommission daran gearbeitet wird, die Führerscheinregeln in Europa irgendwie übersichtlicher zu gestalten. Zur Zeit gelten noch die in diesem Schreiben angeführten Regeln.

MfG
Sabine

Quelle: http://www.westergo.watersportverbon...ws/nieuws.html
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  #61  
Alt 12.06.2008, 21:17
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Nochmal danke Sabine (knopf reichte nicht) - mal sehen was daraus jetzt gemacht wird.

"Meine Meinung steht fest - bitte verwirren Sie mich nicht mit Fakten"

- - -
Nachfrage - liegt ihr in NL ? Und wenn ja welches Revier.
gruss aus amsterdam, c.
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  #62  
Alt 12.06.2008, 21:28
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Hallo Quälgeist,

wir haben gerade in Vlissingen ein neues Boot gekauft, liegen damit z. Zt. in Kamperland ( Veerse Meer), um es fit für den Urlaub zu machen. Ende Juni starten wir dann Richtung Ijsselmeer,wir wollen uns in der Nähe von Heeg/ Woudsend dann einen Liegeplatz suchen.; noch haben wir keinen festen.

Sabine
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  #63  
Alt 12.06.2008, 23:06
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Zitat:
Zitat von Micromonster Beitrag anzeigen
Ein Deutscher der dieses Boot unter deutscher Flagge in D fährt braucht einen entsprechenden Führerschein, fährt er (z. B.) in den NL braucht er keinen....

Ein Holländer der dieses Boot unter NL-Flagge in den NL fährt braucht keinen Führerschein, fährt er damit in D braucht er einen entsprechenden Führerschein....

Kann wohl nicht ganz stimmen

Dann dürften tausende von Holländern die seit Jahrzehnten (führerscheinfrei) fahren und jetzt mal nach D mit Ihrem Boot fahren wollen
dies nicht mehr....
3 mal "ja", genauso verstehe ich diese "resolutie 40".
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Gruß Heinz-Dieter
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  #64  
Alt 13.06.2008, 10:22
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Zitat:
Zitat von h-d Beitrag anzeigen
Und Sprüche von Bootsfahrschulen wie

"Generell gilt im Ausland:
Der Schein, der für Deutsche in Deutschland vorgeschrieben ist, ist für Deutsche auch im Ausland vorgeschrieben!
Das bedeutet zum Beispiel in italienischen Gewässern: Obwohl ein Italiener in Italien erst ab 20 PS einen Führerschein braucht, muß ein Deutscher in Italien ab 5 PS einen Sportbootführerschein haben!"


waren auch in der Vergangenheit reine Eigenwerbung.
Das ist wirklich ausgemachter Blödsinn, ungeachtet der Pöstchen des Verfassers.

Was soll den in diesem Beispiel der italienische WaPo alles an aktuellen Vorschriften mitführen, um z.B. zu überprüfen, was der Brunese mit Wohnsitz auf den Malediven darf bzw. nicht darf. Abgesehen davon müßte dann der Brunese immer seinen Reisepass mit aufs Gummiboot nehmen, es könnte ja sonst sein, dass er aus einem Staat kommt, in dem Bootfahren generell ohne Führerschein verboten ist.

Gruß

Andreas
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  #65  
Alt 13.06.2008, 11:25
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Hallo,

gerade einen Anruf beim DSV in Hamburg gemacht und nachgefragt.

Danach gilt die sogenannte Gastregelung, ein Deutscher mit Boot unter D-Flagge braucht in den NL den Führerschein des Heimatlandes für dieses Boot.

Der Holländer der mit seinem (für ihn) führerscheinfreiem Boot nach D fährt braucht KEINEN Führerschein.



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  #66  
Alt 13.06.2008, 11:49
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Zitat:
Zitat von Micromonster Beitrag anzeigen
Hallo,

gerade einen Anruf beim DSV in Hamburg gemacht und nachgefragt.

Danach gilt die sogenannte Gastregelung, ein Deutscher mit Boot unter D-Flagge braucht in den NL den Führerschein des Heimatlandes für dieses Boot.

Der Holländer der mit seinem (für ihn) führerscheinfreiem Boot nach D fährt braucht KEINEN Führerschein.



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  #67  
Alt 13.06.2008, 11:54
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Zitat:
Zitat von h-d Beitrag anzeigen
Auf See ja, binnen nicht mehr.
Hallo h-d,

dann biete doch den Mitarbeitern vom DSV mal Fachseminare über das Führerscheinrecht an. Vielleicht können die von Dir ja noch was lernen

Andreas
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  #68  
Alt 13.06.2008, 12:59
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Zitat:
Zitat von Micromonster Beitrag anzeigen
Hallo h-d,

dann biete doch den Mitarbeitern vom DSV mal Fachseminare über das Führerscheinrecht an. Vielleicht können die von Dir ja noch was lernen

Andreas
Offensichtlich.
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  #69  
Alt 13.06.2008, 13:20
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Hallo Micromonster/ Andreas,
warum rufst du nicht eine niederländische Behörde an? Die sind dafür doch eher zuständig als ein deutscher Verein, der natürlich seine Führerscheine unter`s Volk bringen will.
MfG
Sabine
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  #70  
Alt 13.06.2008, 13:40
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Hallo Sabine,

ähm, weil ich deutscher bin, mit dauerndem Wohnsitz in D und für mich die deutschen Gesetze gelten

Und der Verein, wie Du ihn nennst, ist vom zuständigen Bundesminesterium mit den Sportbootführerscheinen und allem was dazu gehört betraut und damit dafür zuständig.

Die Zeiten der "Vereinsscheine" vom DSV (A, BR usw.) sind lange vorbei.

Andreas
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  #71  
Alt 13.06.2008, 14:25
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Hallo,
klar gelten für dich, wie für mich auch, die deutschen Gesetze, solange wir uns in Deutschland befinden.
Aber jetzt geht es doch um holländisches Recht, auf holländischem Boden.
Wir können ja auch nicht nach z. B. Brasilien, China oder in die Türkei fahren, ohne uns am dort geltenden Recht zu orientieren.
Der holländische Gesetzgeber weiß doch über diese Führerscheinregelungen besser Bescheid als der DSV( dem ich hiermit nicht die Kompetenz für die entsprechende deutsche Gestzgebung absprechen möchte).
Jetzt habe ich leider nicht die Zeit, weil wir uns auf dem Weg in dieses sagenumwobene Ländle befinden, aber Anfang der Woche kann ich dir den oben zitierten Text mal übersetzen.

Mit freundlichen Grüßen und allen ein schönes Wochenende

Sabine
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  #72  
Alt 13.06.2008, 18:11
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Zitat:
Zitat von Micromonster Beitrag anzeigen
gerade einen Anruf beim DSV in Hamburg gemacht und nachgefragt.

Danach gilt die sogenannte Gastregelung, ein Deutscher mit Boot unter D-Flagge braucht in den NL den Führerschein des Heimatlandes für dieses Boot.
Da kannst Du noch so oft anrufen. Es ist nicht ein deutscher Wassersportverband, nach dem man sich in NL zu richten hat (auch wenn manche das gerne so sähen), sondern einzig und alleine Niederländisches Recht.
Die von Dir gebrachten Links sind nicht einmal ansatzweise amtlich, das steht nach wie vor aus.
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  #73  
Alt 13.06.2008, 18:46
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Also brache ich für ein 5 PS - Boot, egal wie schnell es ist, in Holland keinen Schein, weil ich ja hier auch keinen brauche?

Willy verwirrt....
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  #74  
Alt 13.06.2008, 20:03
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Also brache ich für ein 5 PS - Boot, egal wie schnell es ist, in Holland keinen Schein, weil ich ja hier auch keinen brauche?

Willy verwirrt....
In Nederland moet je een Klein Vaarbewijs hebben als je met een schip wil varen dat meer dan 15 meter lang is of sneller kan varen dan 20 km per uur.

Übersetzung :

In den Niederlanden mußt Du einen kleinen Fahrbeweis haben, wenn Du mit einem Schiff fahren willst das länger als 15 m oder schneller als 20 km/h ist.

Egal ob Du Niederländer , Marsianer, vom Mond, aus Deutschland oder aus dem BF bist.
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Beste Grüße - Hans

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  #75  
Alt 13.06.2008, 21:40
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Egal ob Du Niederländer , Marsianer, vom Mond, aus Deutschland oder aus dem BF bist.
Aber wenn ich von See aus, als Deutscher auf einem niederländischen Schiff, ins Ijsselmmer einfahre, gilt dann nicht das europäische Recht ?
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