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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#1
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Aktuelle Regeln für den Gardasee
Ich fahre seit 18 Jahren auf dem Gardasee im Sommerurlaub Boot.
Zuletzt mit unserer 300 PS Milos. Diese habe ich jetzt verkauft, da sich das für 2 Wochen Gardasee nicht rechnet. Stattdessen miete ich mir in Deutschland für 2 Wochen ein gleichwertiges Boot. Leider haben sich in diesem Jahr die Gesetze für das Bootsfahren auf den See geändert. Alles wegen der 2 betrunkenen Münchener und ihrem Vorfall in 2021. Für Mietboote gilt jetzt die 0,0 Promille Grenze und ein Verbot des Ziehens von Wasserski und Tubes. Für eigene Boote gilt die 0,5 Promille Grenze und Wasserski ist erlaubt. Da wir "unser" Boot in Deutschland mieten, stellt sich die Frage, was gilt für uns? Werden wir als Leihboot eingestuft oder, da wir das Boot aus Deutschland mitbringen, als eigenes Boot? Ich habe alle möglichen Stellen angefragt, inkl. der Guardia Costeria. Eine Beantwortung der Frage habe ich nicht erhalten. Weiß jemand mehr?
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Gruß Volker |
#2
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Soweit ich mich an den Fernsehbericht unlängst erinnere, muss der eingetragene Eigner an Bord sein. Ansonsten gilt es als Charter.
Da melden sich aber sicherlich noch Gardaseespezialisten….
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Grüße aus Regensburg Holger
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#3
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Hallo Volker,
soweit ich weiß wird nach Artikel 38 des neuen NAUTIC-Kodex, der dem „Fahren von Sporteinheiten unter Alkoholeinfluss“ gewidmet ist, von einem Zustand der Berauschung und damit von Strafbarkeit gesprochen, wenn der Blutalkoholgehalt über 0,5 Gramm pro Liter liegt. Dies gilt -meine ich- für alle Boote. Für Boote größer 40 PS mit italienischer Flagge und für deutsche Boote größer 5 PS, für die ein Führerschein erforderlich ist, muss allerdings eine nüchterne Person mit Führerschein weiterfahren, sonst wird es noch teuerer. Hierauf geht auch der Bericht ein. Ein Unterschied der Promillegrenze zwischen Mietbooten und „eigenen“ Booten ist mir nicht bekannt. Für italienische Mietboote ohne Führerschein (< 40 PS) gilt möglicherweise eine Sonderregelung, die 0,0 Grenze. Habe ich aber noch nie gehört. Am besten fragst Du einen Vermieter. Gruß Oliver |
#4
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Ich habe mein "Wissen" aus dem Bericht "Bootsraser im Visier", der auf ARTE lief.
Dieses Jahr hatten wir uns ein Boot (führerscheinpflichtig) am Lago gemietet. Wir wurden nicht auf die 0,0 Promille Grenze hingewiesen. Und auch in dem Chartervertrag stand nichts davon - den habe ich ja noch. Ich habe auch mit den Fahrschulen, die auf dem Gardasee den deutschen Bootsführerschein mit Prüfung anbieten, angeschrieben. Die waren zwar sehr nett und hilfsbereit, wussten aber auch keine Antwort. Ich habe inzwischen ca. 25 Mails verschickt, um die Frage zu klären. Leider antwortet die Guardia Costeria nicht. Weder die Zentrale noch die Station in Salo. Mir geht es eigentlich auch nicht um die Alkoholregel. Ich trinke tagsüber keinen Alkohol. Es geht mir primär um das Wasserskiziehen, dass ja mit Leihbooten verboten ist.
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Gruß Volker |
#5
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Bei den Führerscheinfreien Booten kann ich ein Wasserskiverbot noch verstehen. Aber wenn ich einen Führerschein habe definitiv nicht mehr. Mir völlig unverständlich.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 |
#6
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Liebe Gardaseefreunde,
die Frage ist einfach zu beantworten. Der Fahrer des Wasserski-Bootes muss im Besitz eines Führerscheins sein und von einer Person unterstützt werden. Insofern darf ein führerscheinfreies Mietboot -außer der Führer hat einen Führerschein und der Vermieter lässt dies zu- keinen Wasserskifahrer, Tube oder Ähnliches ziehen. Gruß Oliver |
#7
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Zitat:
Auch mit einem führerscheinpfichtigen Mietboot darf kein Wasserski gezogen werden. Darauf wurden wir vom Vermieter dieses Jahr hingewiesen. Und diese Regel kommt nicht vom Vermieter, sondern ist Gesetz. Also hatten wir immer etwas Angst.
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Gruß Volker |
#8
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Hallo Volker,
möglicherweise verwechselt der deutsche Vermieter etwas und soll die Quelle vorlegen. Wenn ich das Dekret vom 21.09.2021 richtig verstehe , gilt gemäß Art 4, Punkt 4 in Verbindung mit Anhang 2 , a) die Regelung nur für führerscheinfreie Boote, die an einen Bootsführer ohne Führerschein vermietet werden. Hier hat der Vermieter die Pflicht den Mieter gemäß Anhang 2 darauf hinzuweisen. Diese Regelung ist auch logisch und sinnvoll. Bei den Spezialisten, die mit den führerscheinfreien Booten unterwegs sind, besteht sonst Gefahr. Quelle: MINISTERO DELLE INFRASTRUTTURE E DELLA MOBILITA' SOSTENIBILI https://www.gazzettaufficiale.it/att...30giorni=false Gruß Oliver Geändert von SeaCat2017 (07.11.2024 um 22:07 Uhr) |
#9
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Danke Oliver
Leider passt das alles nicht auf den Gardasee. 8 Knoten innerhalb von 5000 Meter passt nicht. Nirgendwo steht etwas von 0,0 Promille.
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Gruß Volker |
#10
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Liebe Gardaseefreunde,
lasst Euch nicht beirren. Das Dekret gilt für Mietboote in Italien und auch am Gardasee.. https://www.nauticabenaco.com/gardas...ermietung.html Nautica Benaco verweist (Verhalten bei der Navigation) auf dieses Dekret. Der Vermieter Lepanto beschreibt das Verbot in seinen Bedingungen (Punkt 3) https://www.rentbooking.it/de/gesch%C3%A4ftsbedingungen Wenn Ihr unsicher seid, besprecht das mit dem Vermieter. Gruß Oliver |
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