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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Gebühren für UKW Funkanlagen an die BNetzA
Hallo ,
ich hätte mal die unverschämte Frage was Ihr monatlich an Gebühren für Eure DSC/ATIS Anlage an die BNetzA bezahlt. Ich finde immer nur einen einmaligen Festbetrag bei Anmeldung von 130 Euro, aber leider keine Gebühren, die monatlich zu entrichten sind.
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Gruß Georg www.rk-awacs-geilenkirchen.de Nec scire fas est omnia. Igitur intrat in forum.
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#2
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Naja
Hi,
also die Zuteilung der MSI bzw DSC Nummer kostet Geld. Das könnten derzeit die von Dir genannten 125.-- sein. Ich bei mir schon zu lange her. Ansonsten habe ich dann mal eine Jahresgebühr bezahlt, die ist aber ziemlich gering und ich bin mir nicht sicher ob die für 1 oder 2 Jahre kassiert wird. Sorry das ich es nicht so genau weiß, aber mehr wie 15 bis 25 Euro sind es nicht. cu andy |
#3
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Der Betrag für die Anmeldung stimmt, die Jahresgebühren sind momentan ausgesetzt.
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#4
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Hallo Skipper,
persönliche Informationen und Recherchen bei der BNetzA haben ergeben, dass die Anmeldegebühren für die Funkfrequenzzuteilung und die monatlichen oder jährlichen Gebühren für die TKG zu Zeit ausgesetzt sind. D. H., dass zur Zeit weder Anmeldegebühren noch Betriebskosten entstehen. Diese können aber in Zukunft wieder erhoben werden. Wann und ob, ist noch nicht abzusehen. LG Captian Skally
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#5
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Ich habe vorletzte Woche erst meine Frequenzzuteilungsurkunde bekommen (ATIS & DSC).
Es hat mich keinen Cent gekostet (nicht mal Porto, weil ich den Antrag hingefaxt habe).
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#6
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Es gibt keine Aussage der BNetzA dazu, ob, ggf. wann und in welcher Höhe Gebühren für Anmeldung und Betrieb nacherhoben werden.
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Gruß Heinz-Dieter |
#7
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Ich hatte letztes Jahr für mein altes Boot eine UKW Funkanlage angemeldet (Kombigerät Seefunk/Binnefunk). Da ich überrschend ein anderes Boot gekauft habe habe ich im Herbst die alte Frequenzzuteilung abgemeldet und mit gleichem Gerät eine neue angefordert. Bei diesem Telefonat habe ich mal nach den Gebühren gefragt.
Antwort hierzu war: Gebühren im Moment ausgesetzt. Werden aber trotzdem fakturiert. Bedeutet: Anmelung altes Boot 130,- Euro, Ummeldung der Anlage auf neues Boot 130,- Euro. Jahresgebühr für UKW Funk wahrscheinlich 40,- Euro. Das bedeutet ich habe im Moment bei der BNetzA Schulden in Höhe von ca. 340,- Euro. Da die Gebühr jedoch ausgesetzt ist erhalte ich die Rechnung erst nach Neuregelung. Die Entstandenen Kosten verfallen aber nicht!! Laut dem Herrn der BNetzA kommt die Rechnung garantiert irgendwann!!
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Gruß Holger Über BADEN lacht die Sonne, über Schwaben die ganze Welt! |
#8
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Die Aussage mir gegenüber war, dass derzeit mitnichten automatisch die bisherigen Gebühren anfallen. Dass heißt, erst nach der Neuregelung ist entschieden, ob die bisher gültigen Gebühren (wie von Euch größtenteils oben aufzählt) oder andere, neu geregelte erhoben werden.
Meine Frequenzzuteilung hat mich bisher nichts gekostet, kann aber irgendwann mit 130,- EUR berechnet werden. Ob sie die Gebühren auch erhöhen und die dann höheren Gebühren erheben dürfen, wage ich zu bezweifeln. PS: Ändern einer Frequenzzuteilung gibts für die Hälfte (65,- EUR). Quelle: ausführliche Telefonate mit BNetzA
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#9
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Zitat:
Bei mit gernau so. Aber schon 2 Jahre her. Immer noch keinen Cent bezahlt. Will ja mal hoffen, dass wir nicht rückwirkend irgendwann nen großen Betrag zahlen müssen.
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MfG von der Küste Holger |
#10
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Freut Euch nicht zufrüh. Das alles hatten wir schon bei unseren Flugfunkgeräten. Die Gebühr heisst Frequenznutzungsgebühr und wurde damals für 4 Jahre nacherhoben. Wir haben damals alle unter Vorbehalt gezahlt, weil gegen diese Gebür diverse Rechtsmittel eingelegt wurden. Daraufhin wurden keine neuen Rechnungen mehr verschickt, aber es muss jederzeit damit gerechnet werden, dass nachgefordert wird. Dann allerdings auch für die See- und Binnenfunkgeräte.
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#11
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Also ich bin der Meinung, daß "irgendwann" nacherheben nicht geht. Allerdings wird es der Staat versuchen, wie so oft woanders. Dann hilft nur Rechtsmittel einlegen, schließlich gibt es eindeutige Verjährungsfristen...
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#12
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Kommen denn neben der (gestundeten oder derzeit in Klärung befindlichen) Kosten der BNetzagentur noch weitere Kosten auf mich zu ? Sprich: Reicht die Frequenz-Zuteilung der BNetzagentur um das Gerät betreiben zu können ?
Oder benötige ich einen "Provider" ?
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Hebel auf den Tisch |
#13
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Anmeldung reicht. Gerät würde auch ohne Zulassung funktionieren! Anders als bei der Handy Sim Karte!
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Gruß Holger Über BADEN lacht die Sonne, über Schwaben die ganze Welt! |
#14
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Im Prinzip weist die Bundesnetzagentur ja weder im Antrag noch sonst wo auf eventuell anfallende Gebühren hin...
Oder irre ich mich da...? Steht irgendwo geschrieben: Kostet so und soviel?? |
#15
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Ja Leute wir sind in Deutschland, steht nirgends , iss aber so!! Da gibt es aus sicht der Behörde keine Diskussionen!! Ich denke wenn die REchnung kommt lassen die genausowenig mit sich reden wie dei GEZ!
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Gruß Holger Über BADEN lacht die Sonne, über Schwaben die ganze Welt!
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#16
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"Des Kaisers neue Kleider", was der Mensch braucht, das soll er haben, und er wird dafür auch bezahlen.
Eigendlich hätte alles ganz einfach sein können, ist es aber nicht, denn wir leben in Deutschland. Was spräche denn dagegen, einfach allen Wassersportlern die Möglichkeit zu geben, ohne Funkschein entsprechendes Funkgerät für den Wassersport nutzbar zu machen? Die Herde muß kontrolliert und getrieben werden, darum geht es. Wer das braucht, soll es gern haben. Ich hab mir den Funkverkehr beruflich jahrlang anhören müssen, wer diktiert mir das noch in Ausübung meiner Freizeit? Funk ist ne feine Sache, solang er nicht kontrolliert wird. Heut ist es ja schon so, das man was abbekommt, wenn man als Kennungsnächster nicht geholfen hat, nö, da mach ich nicht mit, ich lese auch keine "Bild" und muß im übrigen nicht alles wissen. Fahren nach Sicht fetzt viel mehr.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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#17
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Ja, du irrst dich. Im Antrag steht "Gebühren und Beiträge werden auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) erhoben".
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Gruß Heinz-Dieter
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#18
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Tag allerseits.
Auch ich habe meine Urkunde kostenlos bekommen, aber ebenfalls mit dem Spruch über die Gebührenfestsetzung auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes. Also abwarten und Tee trinken. Sehr positiv fand ich nebenbei bemerkt Folgendes: Den Antrag habe ich erst am Freitag abend nach Hamburg gefaxt. Die fertige Urkunde lag aber schon am Mittwoch mittag in meinem Briefkasten. Das nenne ich prombte Bedienung - Respekt! Grüsse vom Niederrhein Christoph |
#19
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Zitat:
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#20
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Bei mir gings genauso schnell!!! Und überaus freundliche Auskünfte am Telefon!!
Ob das tatsächlich ein Deutsches Amt ist????????????????????????????? Also nochmal ganz großes Lob an die BNetzA!
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Gruß Holger Über BADEN lacht die Sonne, über Schwaben die ganze Welt!
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#21
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Hallo zusammen,
scheint ja, daß die BNetzA wieder Rechnungen mit fällig gestellten Gebühren ausstellt. Wir haben heute eine Rechnung über eine Änderung der Frequenzzuteilung wegen AIS bekommen, 65,-- €, zahlbar bis zum Anfang Januar 2011. Damit scheint hinsichtlich der Aussetzung der Gebühren für die Neuzuteilung und Änderung der Frequenzzuteilung eine Änderung eingetreten zu sein.
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cul8er Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker! Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. |
#22
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Moin
vielen Dank für die schlechte Nachricht. Habe gestern meinen Neuantrag gefaxt in der Hoffnung diesen Kelch an mir vorüber gehen zu lassen. Schaun mer mal.
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Gruss Vestus |
#23
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Moin,
ich habe gestern meine Frequenzzuteilung bekommen. Mit dabei war gleich ein Gebührenbescheid mit der Aufforderung 130,00 € zum 01.01.2011 zu zahlen! Die Aussetzung ist wohl vorbei. Ich warte mal ab, ob dann ein jährlicher Bescheid kommt?
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Wer nicht ein bißchen Verrückt ist, ist nicht Normal.
Gruß Bernd |
#24
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Die 130,- € sind eine einmalige Gebühr für die Frequenzzuteilung (Neuantrag) eine Änderung kostet 60,- €.
Weitere Gebühren werden nach der Informationen über die Teilnahme am Seefunkdienst der Bundesnetzagentur vom 01.11.2010 (letzte Seite) nicht erhoben. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#25
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Moin,
hat schon wer eine Nachzahlung für noch nicht entrichtete Gebühren bekommen. Meine Zuteilung ist von 2009 noch ohne Gebühren. Die müssen noch etwas warten dann sollte es verjährt sein cu Stefan |
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