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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #101  
Alt 22.11.2016, 07:36
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Zitat:
Zitat von catfisch Beitrag anzeigen
...kann zwar das ein oder andere Mal Fristenprobleme geben...
Die gehen dann natürlich voll zu Lasten des Bootsbewohners. Da reicht ja schon ein böswillig zugestellter Mahnbescheid, gegen den nicht rechtzeitig widersprochen wird, und jemand kann einen rechtskräftigen Titel erwirken.

Bei solchen Lösungen muss also sichergestellt sein, dass eine Vertrauensperson nicht nur die Post regelmäßig entgegennimmt, sondern sie auch öffnet und bewertet.

Matthias
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  #102  
Alt 22.11.2016, 07:38
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Das hiesige Meldeamt lässt Wohnsitzanmeldungen am Campingplatz nicht zu -
weiß ich aus erster Hand, der Betreiber ist ein alter Spezl von mir.
Mit welcher Begründung weiß ich nicht, dass es aber so ist schon.
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #103  
Alt 22.11.2016, 07:53
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Nach dem seit November 2015 geltenden Bundssmeldegesetz bist du verpflichtet, eine Meldeadresse anzugeben. Dies kann, wenn das Boot überwiegend an einem Liegeplatz liegt, auch der Liegeplatz sein

Als Wohnsitzloser (also ohne festen Liegeplatz) wirst du beim Obdachlosenheim der Kommune in der du dich aufhälst gemeldet. Ich würde mir das aber hinsichtlich der Thematik Konto, Telekommunikation und anderer Verträge überlegen.
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
Hier geht´s zum Blog
http://wavuvi.over-blog.com/
Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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  #104  
Alt 22.11.2016, 08:16
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Zitat:
Zitat von Hehehe
Es gibt nun mal kein Gesetz in dem steht "du darfst das". Was du da zitierst, mag richtig sein, hab ich mir nicht angeschaut. Muss ich auch nicht

Ja, warum auch?! "
... ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt..."

Die Fakten des Meldegesetzes (in Berlin):

§ 16
Begriff der Wohnung
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum
Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an
Bord eines Schiffes der Bundeswehr. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur
dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbe-
wegt werden. §18 bleibt unberührt.

§ 18
Binnenschiffer und Seeleute
(1) Wer auf ein Binnenschiff zieht, das im Binnenschiffsregister Berlin ein-
getragen ist, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden. Die
§§ 11 bis 15 gelten entsprechend. Die Meldepflicht besteht nicht, solange die Person im Inland
für eine Wohnung gemeldet ist.
(2) Der im Land Berlin ansässige Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist,
die Bundesflagge zu führen, hat den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des
Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses
bei der Meldebehörde anzumelden. Er hat diese Personen bei Beendigung des
Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses bei der Meldebehörde
abzumelden. Die Meldepflicht des Reeders besteht nicht für Personen, die im
Inland für eine Wohnung gemeldet sind. Die zu meldenden Personen haben
dem Reeder die erforderlichen Auskünfte zu geben.
__________________
"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann,
was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will."
(
Jean-Jacques Rousseau)

Geändert von Fronmobil (22.11.2016 um 08:23 Uhr)
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  #105  
Alt 22.11.2016, 08:19
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ok, dann wohne doch an Bord eines Schiffes der Bundeswehr. Dann hast du auch das Problem mit der Isolierung und Heizung gelöst!
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  #106  
Alt 22.11.2016, 09:12
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Mopsmann Mopsmann ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
ok, dann wohne doch an Bord eines Schiffes der Bundeswehr. Dann hast du auch das Problem mit der Isolierung und Heizung gelöst!


... und nicht nur das Heizungsproblem. Auch unliebsame Nachbarn würden sich der Überzeugungskraft der Bordgeschütze ohne lange Diskussion beugen...
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  #107  
Alt 22.11.2016, 09:59
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Moinsen
Stefan, nu ich auch noch.
Meine Erfahrungen mit dem Leben auf dem Boot beschränken sich auf +-6 Jahre die ich mit meinem Sohn (von 1,3-7 Jahren) auf einem Segelboot von 7,8 *2,94 m, wobei der Hauptspant( also die grösste Breite) sich recht weit achtern befindet. Damit waren wir auf dem Atlantik ( Karibik) unterwegs, haben aber auch nen Abstecher auf den Pazifik gemacht( mit Glück ist das Böötli für umme als Decksfracht durch den Panamakanal gekommen)

Da war ich deutlich jünger ( so +-36 Jährchen) insofern nicht ganz vergleichbar mit der eig Sit nach der Rente , allerdings werde ich auch in einigen Jahren wieder aufs Boot gehen.- Es gibt halt noch soooviel was ich sehen und erleben will.

Meiner Meinung nach gibt es zwei Arten vom Bootsleben
Die erste, die hier überwiegend besprochen wird, ist die das Boot 1 zu1 mit nem Haus gleichzustellen mit dem Komfort und den Möglichkeiten einer normalen Wohnung.
Das geht, ist mit vergleichbaren Lebenshaltungskosten wie ne Wohnung zu leben, das Boot dafür auszurüsten ist natürlich ungleich teure wie ne entsprechende Wohnung.
Da wäre es wirklich günstiger ne kleine Wohnung am Wasser suche und dort das Boot über Winter zu lassen.
Die zweite Art ist wirklich auf nem mobilen Boot zu wohnen, aber halt nicht den Wohnungstandart 1 zu1 zu übernehmen. Das Boot ist in diesem Fall "Familienmitglied" und die Befriedigung seiner Wünsche hat gleichen Stellenwert wie die anderer Haushaltsmitglieder.
Boot 1 ( das welches die ormale Wohnung "wiederspiegelt) braucht nen Energieanschluss für die( Heizung oder nen ordentlichen Diesel/Heizöltank
Boot 2 ( das was als Boot fährt) braucht (in unseren Gefilden) nen Feststoff (ÖL)ofen, möglichst ein Allesbrenner der Holz, Kohlen, Pellets, ...nimmt.
Vernünftig dimensioniert brennt der durchaus ne Nacht durch und wichtiger: Er nimmt die Feuchte aus dem Schiff und man ist nicht auf eine Brennstoffart angewiesen. Ist aber nicht ganz so bequem wie ne Zentralheizung.
Boot 1 benötigt ne Waschmaschiene, wenn am Liegeplatz keine zur Verfügung steht.
Boot zwei kommt mit ner "Bordwaschmaschiene" zum schleppen aus.
Boot 1 benötigt ne solide Stromversorgung für das ganze Elektrogeraffel, was wir mittlerweile zum Standart erhoben haben
Boot 2 (MoBo) lebt vom Bordstrom mit "Einschränkungen" el Eierkocher, Induktionsherd, seperater Toaster, fette Stereo, 2-3 Fernseher... braucht man beim Leben auf dem Wasser nicht wirklich.
Boot zwei muss unterwegs versorgt weren. (Kleine) Lackarbeiten, sich lösendes, hier ne Scheuerstelle.... wird ständig gemacht auch blickt man öfters in Bereiche wo man bei Feriennutzung eher weniger bei kommt.
Motor und grössere Instandhaltungen müssen im Auge behalten werden.
..............
Die eigene Mentalität ist wichtig. Was wollt ihr und wie "besorgt" seid ihr?
Als "Bootler" musst du im hier und jetzt leben können.
Mach ich mir jetzt schon Gedanken, das ich in 10-15-20 Jahren ja vieleicht Pflegebedürftig sein könnte und jetzt schon darum nichtauf dem nicht behinderten gerechten Boot leben kann.....
muss ich mir jetzt schon Kopp darum machen, wie meine finanzielles Sit in 10 Jahren evt vieleicht sein könnte....
das ich in 6 Jahren evt nen wichtigen Behördenbrief nicht empfange....
oh... ich brauch in 5 Jahren ne Meldeadresse......
dann ist das freie Leben auf nem Boot nix für einen.
( Ah, das geht doch nicht, nach Iso und § sowieso muss ich doch, man kann doch nicht ohne Seil, Netz und doppelten Boden .Klimaanlage, Badezimmer..... kommt jetzt gleich bestimmt)
Wenn ich meine bürgerlichen Sicherheiten brauche, wenn ich mich auf den Sozialstaat und die Solidargemeinschaft verlasse dann kann ich mir nen Chalet/Häuschen wohnung am Wasser suchen und mir nen Boot für Spassfahrten an den Steg legen bzw auf nem Hausboot bzw auf nen zum Wohnen verschandeltem Boot leben.
Kann ich im Hier und Jetzt leben ( was ist in den letzten 10 Jahren alles passiert, was ich nicht vorhersehen konnte?) ohne mir Sorgen über meine evt vieleicht spätere Zukunft zu machen,kann ich ohne die "wirklich notwendigen Dinge" wie Auto, el Zahnbürste, die ständige Verfügbarkeit von Einkaufen gehen, ständige Verfügbarkeit von TV etc.. kurz ohne "et Circensis" auszukommen. Wenn ich einen Sonnenuntergang am See, den Anblick des Paarungsrades der Libellen, den Schreien der Vögel ... der 5 Staffel Games of Thrones , dem Shoppen gehen .... vorziehe, dann ist das Leben auf dem Wasser wunderbar und mit nix zu vergleichen.
__________________
Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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  #108  
Alt 22.11.2016, 12:03
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Die Fragen nach Heizung, Post, Strom usw. sind doch alle erst einmal nebensächlich.

Denke mal zuerst muss man die Grundsatzfragen für einen selbst klären.

Da sind die Fragen von Hans schon sehr zielführend. Kurz zusammen gefasst:

Will ich in einem schwimmenden Haus oder auf einem Boot leben?

Falls Boot schließt sich die Frage an:

Will ich das Boot als Boot auch nutzen? Also will ich reisen oder eher an einem Ort bleiben.

Denke das sind zwei völlig unterschiedliche Ansätze. Der eine, der nicht reist, lebt sehr günstig und komfortabel. Wasser, Strom usw. fast wie zu Hause. Der andere wird mehr Wert auf ein autarkes Boot legen. Zudem braucht er ein ganz anderes Budget.
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  #109  
Alt 22.11.2016, 15:32
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gerald11 gerald11 ist offline
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Moinsen
Stefan, nu ich auch noch.
Meine Erfahrungen mit dem Leben auf dem Boot beschränken sich auf +-6 Jahre die ich mit meinem Sohn (von 1,3-7 Jahren) auf einem Segelboot von 7,8 *2,94 m, wobei der Hauptspant( also die grösste Breite) sich recht weit achtern befindet. Damit waren wir auf dem Atlantik ( Karibik) unterwegs, haben aber auch nen Abstecher auf den Pazifik gemacht( mit Glück ist das Böötli für umme als Decksfracht durch den Panamakanal gekommen)

Da war ich deutlich jünger ( so +-36 Jährchen) insofern nicht ganz vergleichbar mit der eig Sit nach der Rente , allerdings werde ich auch in einigen Jahren wieder aufs Boot gehen.- Es gibt halt noch soooviel was ich sehen und erleben will.

Meiner Meinung nach gibt es zwei Arten vom Bootsleben
.
Du bist echt mit einem 1.5 jährigen Kind mit so einer nussschale allein auf Weltreise gegangen?
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  #110  
Alt 22.11.2016, 15:39
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Robert67 Robert67 ist offline
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Wenn man den Dampfer ins Schiffregister eintragen lässt, kann man sich am Heimatort anmelden:
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__28.html
__________________
Gruss
Robert
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  #111  
Alt 22.11.2016, 16:45
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Mopsmann Mopsmann ist offline
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Moinsen
Stefan, nu ich auch noch.
Meine Erfahrungen mit dem Leben auf dem Boot beschränken sich auf +-6 Jahre die ich mit meinem Sohn (von 1,3-7 Jahren) auf einem Segelboot von 7,8 *2,94 m, wobei der Hauptspant( also die grösste Breite) sich recht weit achtern befindet. Damit waren wir auf dem Atlantik ( Karibik) unterwegs, haben aber auch nen Abstecher auf den Pazifik gemacht( mit Glück ist das Böötli für umme als Decksfracht durch den Panamakanal gekommen)

Da war ich deutlich jünger ( so +-36 Jährchen) insofern nicht ganz vergleichbar mit der eig Sit nach der Rente , allerdings werde ich auch in einigen Jahren wieder aufs Boot gehen.- Es gibt halt noch soooviel was ich sehen und erleben will.

Meiner Meinung nach gibt es zwei Arten vom Bootsleben
Die erste, die hier überwiegend besprochen wird, ist die das Boot 1 zu1 mit nem Haus gleichzustellen mit dem Komfort und den Möglichkeiten einer normalen Wohnung.
Das geht, ist mit vergleichbaren Lebenshaltungskosten wie ne Wohnung zu leben, das Boot dafür auszurüsten ist natürlich ungleich teure wie ne entsprechende Wohnung.
Da wäre es wirklich günstiger ne kleine Wohnung am Wasser suche und dort das Boot über Winter zu lassen.
Die zweite Art ist wirklich auf nem mobilen Boot zu wohnen, aber halt nicht den Wohnungstandart 1 zu1 zu übernehmen. Das Boot ist in diesem Fall "Familienmitglied" und die Befriedigung seiner Wünsche hat gleichen Stellenwert wie die anderer Haushaltsmitglieder.
Boot 1 ( das welches die ormale Wohnung "wiederspiegelt) braucht nen Energieanschluss für die( Heizung oder nen ordentlichen Diesel/Heizöltank
Boot 2 ( das was als Boot fährt) braucht (in unseren Gefilden) nen Feststoff (ÖL)ofen, möglichst ein Allesbrenner der Holz, Kohlen, Pellets, ...nimmt.
Vernünftig dimensioniert brennt der durchaus ne Nacht durch und wichtiger: Er nimmt die Feuchte aus dem Schiff und man ist nicht auf eine Brennstoffart angewiesen. Ist aber nicht ganz so bequem wie ne Zentralheizung.
Boot 1 benötigt ne Waschmaschiene, wenn am Liegeplatz keine zur Verfügung steht.
Boot zwei kommt mit ner "Bordwaschmaschiene" zum schleppen aus.
Boot 1 benötigt ne solide Stromversorgung für das ganze Elektrogeraffel, was wir mittlerweile zum Standart erhoben haben
Boot 2 (MoBo) lebt vom Bordstrom mit "Einschränkungen" el Eierkocher, Induktionsherd, seperater Toaster, fette Stereo, 2-3 Fernseher... braucht man beim Leben auf dem Wasser nicht wirklich.
Boot zwei muss unterwegs versorgt weren. (Kleine) Lackarbeiten, sich lösendes, hier ne Scheuerstelle.... wird ständig gemacht auch blickt man öfters in Bereiche wo man bei Feriennutzung eher weniger bei kommt.
Motor und grössere Instandhaltungen müssen im Auge behalten werden.
..............
Die eigene Mentalität ist wichtig. Was wollt ihr und wie "besorgt" seid ihr.....
..... Warum hast du damit so lang gewartet? [emoji3]

Diene Ausführungen erinnern mich zumindest daran, meine - wie nenne ich das jetzt- seelischen Grundvoraussetzungen zu überprüfen. Und danke, das du mich darin bestärkst, dass ein Grund wie ".....wir haben da mal so richtig Bock auf" nicht so ganz verkehrt ist.

Ich denke auch, dass ich für meine Situation einfach die Verantwortung übernehmen kann. Ich habe aber eine Verantwortung meiner Ehefrau gegenüber. Ich bin sicher kein Weitseher, in technischen Dingen aber leider doch erfahrener als sie (.... Schon klar, dass sie das oft anders sieht). Deshalb auch frug ich hier im Forum...

Schatz und ikke sind ganz klar "Boot2".... Mit allen Einschränkungen.

Ich möchte die Thread Leser kurz nochmal an den Post von "Tillewski" erinnern. Nicht nur das er ein Schiff besitzt, dass ich sehr charmant finde. Er hat doch die finanzielle Seite recht klar und deutlich offenbart! Kann ich nachvollziehen....

Wer wenn nicht ein Weltumsegler weiß denn bitte was man zum Leben an Bord braucht?
Du hast meinen uneingeschränkten Respekt vor der Tatsache, mit einem Kind so eine Reise gemacht zu haben. Nicht in erster Linie, weils gefährlich ist und blablabla, sondern weil ich mir lebhaft vorstellen kann, was dir da so an Meinungen und Hindernisse von Gutmenschen ans Haupt geschleudert wurden. Du hast es getan. HUT AB! Keiner kann dir und deinem Kind das je wegnehmen.

Lieben Gruß

Stefan

Geändert von Mopsmann (22.11.2016 um 17:05 Uhr)
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  #112  
Alt 22.11.2016, 17:50
Hehehe Hehehe ist offline
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Nach dem seit November 2015 geltenden Bundssmeldegesetz bist du verpflichtet, eine Meldeadresse anzugeben.
Und das kannst du sicher mit dem entsprechenden Passus aus dem Bundesmeldegesetz belegen, nicht wahr?
Nicht? Wundert mich nicht. Ist nämlich - 'tschuldigung - Quatsch. Hier
Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Als Wohnsitzloser (also ohne festen Liegeplatz) wirst du beim Obdachlosenheim der Kommune in der du dich aufhälst gemeldet. Ich würde mir das aber hinsichtlich der Thematik Konto, Telekommunikation und anderer Verträge überlegen.
wird der Quatsch - um mal Herbert Wehner zu bemühen - noch quätscher.
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  #113  
Alt 22.11.2016, 17:52
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tillewski tillewski ist offline
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Hi Stefan,

danke für die Erinnerung. Uns war die Schiffsgröße ob unserer drei Kinder wichtig. In letzter Konsequenz könnte man das -nachdem die Kinder nicht mehr mitfahren wollen- sehr gut zum Wohnschiff umbauen.

Ich komme nicht aus dem klassischen Yachtbereich, daher sehe ich die Werftkosten, vor allem hinsichtlich des Anstriches usw. etwas unspektakulärer, da ich keinen Hochglanzeffekt suche. Ein Teeranstrichnachfolger oder Chlorkautschukfarbe reichen mir völlig aus.
Genauso wie das noch vorhandene Teakdeck sicherlich nicht mehr zehn/15 Jahre überstehen wird. Das Deck wird dann keinen Deckbelag mehr bekommen.

Ich habe in den Niederlanden viele Boote gesehen, die ähnlich meinem sind. Oft haben da wirklich Rentner drauf gewohnt, um später wieder aufs Altenteil an Land zu ziehen. Das war mir sehr symphatisch, da die Wohneigenschaft gegeben ist.

Ich halte meine Radiatorenlösung, die auf Diesel bzw. Heizöl basiert, für eine sehr gute Idee. Damit könnte man auch seinen Boiler "füttern", bei mir läuft der Boiler über das Kühlwasser, das geht nur beim Fahren...

Ich würde aber, wie hier von Janus u.a. erwähnt, einen luftziehenden Ofen Typ Refleks nachrüsten, um es trocken zu halten. Wobei die Luftzirkulation bei mir immerhin gegeben ist, da wir große selbstlüftende Hutzen haben sowie zwei undichte Seitentüren

Wenn ich dauerhaft auf meinem Schiff leben müsste, würde ich meine Kabolaheizung einbauen, die ich momentan verkaufe, nicht die LKW-Standheizung. Einfach, weil die Kaboladinger den Standard in der NL-Berufsschifffahrt darstellen und wesentlich leiser sind.

Mein Schiff könntest du (in der Theorie) für insgesamt unter 50k als Wohnschiff nutzen.

Und über die Ökobilanz mache ich mir keine Gedanken. Nicht nur, weil ich nicht der erste sein will, der sich geißelt, sondern weil die Ökobilanz eines sehr alten Schiffes schon aufgrund seines Alters unbedenklich ist. Und der umbaute Raum meines EFH ist, wenn wir mal nur noch zu zweit sind, bestimmt genauso aufwändig zu heizen wie mein kleines Schiff.

Ich habe zwei Nachbarn, die dauerhaft auf dem Schiff wohnen. Ein Holzkutter, der mit Holzofen und Ölradiatoren betrieben wird und ein Stahkajütboot mit Gasheizung. Der letztere hat sich die Fenster mit diesen Styropor-Alumatten verklebt, die man als UNterlage für Laminatböden braucht. Das soll enorme Gaskoste sparen. Einer von denen ist am Steg gemeldet.

Wenn ich Geld hätte, wäre ich ein großer Fan der BHKW-Variante, ich glaube, das rockt richtig.

Übrigens habe ich einen Bekannten, der auf seinem Wohnponton mit Pellets heizt, diese Variante ist nur sehr statisch. Da er auch noch gerne mobil ist, hat er seinen 100 Jahre alten Schlepper daneben, zum einkaufen fahren Er nutz glaub ich die Meldeadresse eines Verwandten.
__________________
GRuß
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-----------------
"Der Ozean, so sagt man, ist ein Todeselement für den Menschen; ein Lebenselixir für Myriaden von Tieren... und für mich." ----Kapitän Nemo
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Geändert von tillewski (22.11.2016 um 17:56 Uhr) Grund: Zusätze eingefügt
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  #114  
Alt 22.11.2016, 17:54
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Zitat:
Zitat von Robert67 Beitrag anzeigen
Wenn man den Dampfer ins Schiffregister eintragen lässt, kann man sich am Heimatort anmelden:
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__28.html
Nicht alles, was ins Binnenschiffsregister eingetragen wird, ist ein Binnenschiff. Hier sind tatsächlich "Binnenschiffe" gemeint, keine Sportboote. Anmelden kann man sich auf dem Boot trotzdem, dazu braucht es keine Eintragung im Schiffsregister. Nicht einmal eine Registrierung als Sportboot ist nötig.
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  #115  
Alt 22.11.2016, 18:04
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Zitat:
Zitat von tillewski Beitrag anzeigen
Hi Stefan,

danke für die Erinnerung. Uns war die Schiffsgröße ob unserer drei Kinder wichtig. In letzter Konsequenz könnte man das -nachdem die Kinder nicht mehr mitfahren wollen- sehr gut zum Wohnschiff umbauen.

Ich komme nicht aus dem klassischen Yachtbereich, daher sehe ich die Werftkosten, vor allem hinsichtlich des Anstriches usw. etwas unspektakulärer, da ich keinen Hochglanzeffekt suche. Ein Teeranstrichnachfolger oder Chlorkautschukfarbe reichen mir völlig aus.
Genauso wie das noch vorhandene Teakdeck sicherlich nicht mehr zehn/15 Jahre überstehen wird. Das Deck wird dann keinen Deckbelag mehr bekommen.

Ich habe in den Niederlanden viele Boote gesehen, die ähnlich meinem sind. Oft haben da wirklich Rentner drauf gewohnt, um später wieder aufs Altenteil an Land zu ziehen. Das war mir sehr symphatisch, da die Wohneigenschaft gegeben ist.
.

Mein Schiff könntest du (in der Theorie) für insgesamt unter 50k als Wohnschiff nutzen.
Mit der Farbe seh ich das genau so. Drauf sein muss sie, vor Rost muss sie schützen.

Ich benutze bei meinen Booten sehr gerne Brantho Korrux 3in1. Geiles Zeug! Kann man auch unter 5 Grad Außentemperatur noch verstreichen usw.... sieht nicht glatt aus wie Babypopo... So ein bißchen wie Orange. Ergibt eine nachgiebige Oberfläche... Werden auch die Bohrplattformen und viel Offshore Kram wie Bojen und so mit gestrichen....

Aber bloss keine Farben Diskussion! Glaubensfragen......[emoji3]
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  #116  
Alt 22.11.2016, 18:14
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Und das kannst du sicher mit dem entsprechenden Passus aus dem Bundesmeldegesetz belegen, nicht wahr?

Klugscheissermodus an: Ja, für Berlin Paragraf 11 bis zum November 15, danach Paragraf 23


Nicht? Siehe oben DOCH

Wundert mich nicht. Ist nämlich - 'tschuldigung - Quatsch. Hierwird der Quatsch - um mal Herbert Wehner zu bemühen - noch quätscher.
Wenn du meinst ich schreibe Quatsch, solltest du deine Kommentare durchlesen.

Deine Pipi Langstrumpftaktik hinsichtlich der Gesetzeslage hilft dir im Fall der Fälle nicht weiter.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
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Alt 22.11.2016, 19:37
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Nicht alles, was ins Binnenschiffsregister eingetragen wird, ist ein Binnenschiff. Hier sind tatsächlich "Binnenschiffe" gemeint, keine Sportboote. Anmelden kann man sich auf dem Boot trotzdem, dazu braucht es keine Eintragung im Schiffsregister. Nicht einmal eine Registrierung als Sportboot ist nötig.
Es wir ein Eintrag ins Schiffsregister gefordert im Meldegesetz.
Da wird nicht definiert was ein Schiff ist.
Da Binnen ab 10t eh ein Eintrag ins Register notwendig ist, kann man das so machen.
Ob Sportboot oder 135m Kabinenschiff, steht nix von im Meldegesetz.
__________________
Gruss
Robert

Geändert von Robert67 (22.11.2016 um 19:49 Uhr)
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..... Warum hast du damit so lang gewartet? [emoji3]

Schatz und ikke sind ganz klar "Boot2".... Mit allen Einschränkungen.

Wer wenn nicht ein Weltumsegler weiß denn bitte was man zum Leben an Bord braucht?
Du hast meinen uneingeschränkten Respekt vor der Tatsache, mit einem Kind so eine Reise gemacht zu haben. Nicht in erster Linie, weils gefährlich ist und blablabla, sondern weil ich mir lebhaft vorstellen kann, was dir da so an Meinungen und Hindernisse von Gutmenschen ans Haupt geschleudert wurden. Du hast es getan. HUT AB! Keiner kann dir und deinem Kind das je wegnehmen.

Lieben Gruß

Stefan
Moinsen
Erstens keine Weltumsegelung, wir sind da geblieben wo wir wollten und solange wir wollten.Richtig über den großen und rund war zu herb mit Kind. ( Flautengürtel) Zweitens war ich um die 20 und da brauchs weniger als heute. Drittens gabs da noch keine CE, die mir erklärt hat was das Boot abkann und was nicht. Dann hab ich "betrogen", das Kind über Oma kV, war da gemeldet . Für mich gabs ne ordinäre Reisekrankenversicherung und mein Bruder (sieht mir ausreichend ähnlich) hätte im Fall der Fälle nen passenden Flug getätigt um die Bedingungen der Reisekv zu erfüllen.
Das Boot und 3000 irgendwas DM war mein komplettes Vermögen als wir los sind, ich habe damals(zu recht wie sich raus gestellt hat) auf meine Hirn und Muskelhypothek gesetzt. So wenn was zu verdienen war (Antifouling/Rep an andern Booten, Skipper, Koch auf grossen Yachten, Haus gebaut, aber auch mal Müllkutscher gemacht, ... was so anfiel, natürlich alles BAT (BarAufTatze = schwarz), Auf Ankerplätzen Filmabende gemacht(VHS) und den Hut rumgehen lassen....
War nicht immer romantisch, Leben auf nem Boot ist kein Urlaub sondern ne andere Art des Lebens.
Na ja und als Mann mit nem blonden Kleinkind unterwegs, war ab dem MM auch nen Türöffner ( ua bei den Mädels)
In der Abrechnung am Ende der Reise stellte sich heraus, das ich für uns,- also 1Erwachsener, 1 Kind 1 Boot mit ca 300 DM im Monat hingekommen bin ohne das ich das Gefühl hatte was verpasst zu haben. Allerdings habe ich meisten bei de Fischers oder anderen kleinen Beruflern im Hafen gelegen, Arbeiten am UW Schiff meistens auf ner Helling gemacht etc. Die grossen Marinas und das Pre Sail life habe ich nur „genossen“, wenn ich mit nem anderen Boot was zu tun hatte.
Heute würde das so bei mir auch nicht mehr gehen. Das Boot hat nu 30 Füsse (bei kleineren komm ich nicht mehr in alle Ecken) , fliesend (Warm) Wasser und ne Heizung, die Pantry ist etwas umfangreicher, 2Kw kann ich auch unterwegs als 230 V Geräte anschließen, die Navi hat auch ein zwei elektronische Helferlein bekommen und die 20 Kg Anker hol ich auch mit ner(manuellen) Winsch auf besonderen Antrag meines Rückens. Für Beiboot und AB will ich mittlerweile nen Kran und die Winschen ( brauchen wir Lakenfahrer zum Einstellen derselben) sind auch deutlich kräftiger geworden.
Ansonsten ist benötigter Luxus sehr von den Ansprüchen des einzellnen und natürlich auch vom Revier abhänig.
__________________
Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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  #119  
Alt 23.11.2016, 08:54
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Das
Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Nach dem seit November 2015 geltenden Bundssmeldegesetz bist du verpflichtet, eine Meldeadresse anzugeben.
Als Wohnsitzloser (also ohne festen Liegeplatz) wirst du beim Obdachlosenheim der Kommune in der du dich aufhälst gemeldet
hast du geschrieben, als Quelle benennst du §23. Da steht aber davon aber kein Wort drin!

Zitat:
Zitat von Robert67 Beitrag anzeigen
Es wir ein Eintrag ins Schiffsregister gefordert im Meldegesetz.
Nochmal - im §28 geht es um Binnenschiffe. Das, worauf du abhebst, steht in §20, Begriff der Wohnung, und ist eine wesentliche Änderung des Melderechts gegenüber der Zeit vor dem BMG.

Vorher war eine Wohnung immobil, d.h. eben eine Wohnung oder ein Haus, viel mehr Möglichkeiten gab es nicht.
Damals gab es die paradoxe Situation, dass Binnenschiffer, die sich - etwa wegen Winterpause - länger an einem Ort mit ihrem Schiff aufhielten, sich dort anmelden mussten. Wer aber auf einem Sportboot, Hausboot, Wohnschiff wohnte, der konnte sich nicht dort wohnend anmelden, weil das nicht in den Begriff der Wohnung fiel.

Seit der Einführung des BMG umfasst der Begriff der Wohnung auch
Zitat:
Zitat von BMG §20
Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden
Dadurch können sich endlich auch Menschen, die im Wowa, Womo oder eben auf dem Boot anmelden. Können, nicht müssen, das ergibt sich aus dem "sind nur dann". Sie sind eben nicht generell Wohnungen, sondern nur, wenn sie diese Bedingung erfüllen. Will mir also jemand vorwerfen, ich habe mich auf meinem Boot nicht angemeldet, obwohl es angeblich! vorgeschrieben sei, muss ich nur sagen "tut mir leid, aber ich bin ja andauernd unterwegs mit dem Bötle".
Ich interpretiere das Gesetz so, dass es einen zustimmenden "Wohnungsgeber" gibt, z.B. den Campingplatzbesitzer oder den Betreiber der Marina. Ein paar Beiträge vorher schrieb ja jemand von einem CP-Besitzer, der eben nicht zustimmt, das stützt meine Vermutung.

Damit ist das geklärt, ja? Kommen wir zum zentralen Punkt, dem, der am häufigsten missverstanden wird: dem §17 BMG. Der ist so wichtig, dass ich ihn hier auszugsweise zitiere:
Zitat:
Zitat von BMG §17
§ 17 Anmeldung, Abmeldung

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
Was steht da? Ich weiß, ihr haltet mich sowieso für blöde da kann ich auch mit so einer Frage meinen Ruf nicht weiter beschädigen
Also, was steht da? Genau - dass jemand, der eine Wohnung bezieht, sich binnen zwei Wochen anmelden muss. Und dass jemand, der auszieht ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen, sich abmelden muss.

Was steht dort nicht? Dass sich jeder anmelden muss
.

Es steht dort einfach nicht, egal ob du es einmal, fünfmal oder siebentausendzweihundertdreiundreißigmal liest. Niemand ist in Deutschland verpflichtet, sich anzumelden, wenn er nicht in einer Wohnung entsprechend §20 BMG "Begriff der Wohnung" wohnt.

Daraus ergibt sich: wer in einer Wohnung oder in einem Haus wohnt, der ist verpflichtet, sich anzumelden. Wer in einem Wowa, Womo oder Wohnschiff wohnt, der kann sich anmelden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eine dieser Bedingungen - so wohlweislich nicht im Gesetz formuliert, aber logisch, da kann-Bestimmung - ist der eigene Wille, sich anzumelden!

Daraus ergibt sich dann logischerweise, dass es keine Zwangsanmeldung geben kann.

Damit, denke ich, sollten wieder einmal alle Unklarheiten beseitigt sein und nein, ich nehme niemandem übel, wie er mich hier teilweise angeht Das ist mir viel zu anstrengend.

Ein kleines Schmankerl habe ich noch, den hier nur in einem wichtigen Punkt zitierten
Zitat:
Zitat von §19 BMG

§ 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers

(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken.


(6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.
Man wird als ofw-ler oft gefragt, warum man sich nicht bei Freund/Freundin/Geschwistern anmeldet. Der Grund ist der §19 Abs.6. Beide würden sich strafbar machen.

Es reicht nicht, das richtige Gesetz zu kennen, man muss es auch lesen und verstehen.

Zum Abschluss noch - wie sieht denn nun der Ausweis eines ofw-lers aus? So von wegen "zwangsweise in Obdachloseneinrichtung" und so? Von Berlin kann ich es genau sagen, ich nehme an, dass in anderen Landkreisen genauso gehandhabt wird. Er siehst genauso aus wie deiner. Nur steht statt einer Adresse nur eine PLZ drin

Geändert von Hehehe (23.11.2016 um 16:38 Uhr)
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  #120  
Alt 25.11.2016, 09:42
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Zum Thema "Heizung auf dem Wohnboot" kann es, gerade wenn es auch richtige Winter wie bei uns erlebt/erleben soll,
doch nur eine vernünftige Antwort geben:
Mini-BHKW.
Klingt weit wilder als es wirklich ist, ein Stromerzeuger gehört ja sowieso eingeplant - den zum BHKW umzubauen ist
das Allerkleinste, eine Kraft-Wärme-Kupplung ist schnell hergestellt (Abgaswärmetauscher + Abwärme mittels Platten-
wärmetauscher in einen Puffer umleiten) und gut.
Ich habe keine Ahnung ob ich für mobile KWK-Anlagen ebenfalls Heizöl als Brennstoff nehmen darf, aber wenn, dann ist
das die mit Abstand günstigste Variante unter dem Strich.

Gehen wir von einem kleinen 3kW-Moppel aus, den gibt es schon als recht laufruhigen Zweizylinder. Der wird grob 6kW
Wärmeleistung bringen (1/3 Wirkenergie, 2/3 Abwärme).
Den lässt man dann gemütlich auf Teillast dahinschnurren, sagen wir mal mit 2kW.
Im Heizöl stecken rund 9,8kWh/L Energie drin (Heizwert), nachdem wir oben mit 33% Wirkungsgrad gerechnet haben,
machen wir das hier auch:
Um also den Moppel eine Stunde lang mit 2kW Leistung laufen zu lassen, muss ich ihm 6kWh füttern, bildlich gesprochen -
das entspricht weniger als einem Liter Heizöl, knapp 0,7l.

Was passiert? Nehmen wir mal an, die Dämmung ist ordentlich geraten, ich denke für ein Schiff wäre ein Wert von
100kWh/(m² x a) ein sehr guter Wert.
Gehen wir weiter von voll beheizten 60m² aus, was eh schon recht viel ist.
Im Jahresmittel bräuchte man dafür 6.000kWh an Wärmeleistung, was mittels BHKW dem Einsatz von rund 900 Litern Heizöl
entspricht.
Im Sommer nix, im Winter dafür das Doppelte - aber über's Jahr gesehen eben das.

Das kann jede Ölheizung besser, klar - ABER: Die macht halt keinen Strom

Bleiben wir beim Winter, der Einfachheit halber dauert der 6 Monate (6 Wochen Heizen im Herbst und 6 im Frühling +
3 Monate im Winter, schwupp, 6 Monate )
Herbst und Frühling verfeuere ich nur die Hälfte dessen, was ich im Winter verbrauche, also 600 Liter/Winter und je
150 Liter Herbst/Frühling.
Macht an einem Wintertag den Verbrauch von 6,66 Litern Heizöl - und führt, die obigen 0,7L/h Verbrauch schnell in den
Kopf geholt, eine Laufzeit von 9,5h.

Jetzt kommen wir zu dem einzigartigen Feature:
Hier muss gegengerechnet werden. Die im Eigenheim noch unübliche Installation ist im Schiff doch schon Standard, Akku-
pack (aka: Verbaucherbatteriebank), Ladegerät, Wechselrichter.
Mein BBHKW (Boots-Block-Heiz-Kraft-Werk) produziert in dieser Zeit fröhliche 19kWh elektrische Energie, die ich entweder
"on the Fly" verbrauche oder eben mittels vorhandener Installation einfach für später aufhebe.

An dieser Stelle wird es richtig spannend: Diese 19kWh, die ließe sich das EVU mit gut 28ct/kWh vergüten, in Marinas auch
gerne mehr.
Nun rechnen wir: 19kWh x 0,28€/kWh = 5,32 € NICHT ans E-Werk.
Die 6,7 Liter Heizöl, die kosten mich aktuell bei 55ct/L rund 3,70 €.

In diesem Beispiel komme ich also Winters mit 3,70 €/Tag für Heizung, Warmwasser und Strom klar, macht im Monat rund 110.-€.
In der Übergangszeit die Hälfte, im Sommer nur entsprechend des Stromverbrauchs.

Hier merkt man auch schon wo getunt werden muss: Keine Sau verbraucht auf 60m² 19kWh Strom/Tag. Die sind aber da, weil man
ja die Wärmeenergie benötigt.
Also macht man es hier ganz simpel:
Man wandelt denjenigen Strom, den man nicht tatsächlich für Licht, TV, PC usw. verbraucht, ganz einfach wieder in Wärme um.
Das geht sehr verlustarm, Strom in Wärme hatte immer schon einen beneidenswerten Wirkungsgrad.
Beispielsweise klemmt man einen 500W-Ölradiator an und lässt den fröhlich mitlaufen, den ganzen Tag. So frisst er 12kWh/Tag,
welche aber als Wärmeenergie vorhanden sind, diese muss das BBHKW also weniger erzeugen, sprich 3h weniger laufen.
Dann sieht es so aus: BBHKW läuft statt 9,5h/Tag nur noch 6,5h/Tag, was nur noch einem Verbrauch von 4,55L entspricht und
damit Kosten von 2,50 €/Tag (bzw. 75.-€/Wintermonat).
Statt 19kWh werden nur noch 13kWh produziert, davon frisst 12kWh der Radiator, 1kWh bleiben mir übrig - reicht für normales
Leben knapp aus.
An Tagen, an welchen Kochwäsche gewaschen und getrocknet wird und der Sonntagsbraten 3h im Ofen schmurgelt, bleibt der Radia-
tor halt einfach aus.

Sollte Heizöl bei mobilen Anlagen nicht zulässig sein, muss man nochmal nachrechnen.
Mir käme, wollte ich sowas machen, sicher nix anderes in Betracht.
Nur noch vom Heizölstand abhängig sein, nicht mehr vom Standort - das funktioniert in jeder Bucht, in jeder Flussbiegung und
sonstwo.
Landstrom ade
Erik Danke für deinen ausführlichen Beitrag hast mich als absoluter Technikverweigerer doch zum Nachdenken verführt

Ich bin vor circa 30 Jahren im Winter dez/jan im Rhein-Rohne Kanal für rund 10 Tage Eingefrohren Eine 2Kw Petrolheizung war zwar an Bord aber nicht für Dauerbetrieb ausgelegt

Wenn du ein bis zweimal pro Tag mit klamen kalten Händen einen Petrolbrenner auseinandernimmst immer in der Hoffnung du bringst in wieder zum laufen und die Ersatzteile genügen noch bis die Zivilisation wieder erreicht ist

ja dann begreift man was Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit bedeuten kann

Ein simpler Heizölofen oder noch sicherer ein Holzofen ist in solchen Situationen der Himmel auf Erde

Jürg

PS: Wer in einem solchen Trööt das Hauptproblem bei einer Meldeadresse sieht hat in meinen Augen absolut nicht verstanden um was es geht

Oder man versucht es als unmöglich darzustellen weil man selber auch gerne machen würde aber der Mut fehlt
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wer faul sein will, muss schlau sein!
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  #121  
Alt 04.12.2016, 07:14
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Hallo Mopsmann,

vielleicht hast Du ja auch einen Vornamen?


Ich lebe mit meiner Frau seit fast 14 Jahren auf unserem selbstgebauten Catamaran. Wenn mich alle möglichen Probleme abgehalten hätten, dann säße ich jetzt noch im kalten Deutschland an Land. Die meisten Probleme lösen sich von alleine.
Selbstverständlich musst Du Dir darüber im Klaren sein, wie Dein Leben auf einen Boot aussehen soll. Aunt t und Verbraucheranwalt haben ja in den Beiträgen Nr. 107 und 108 schon die wichtigen Dinge genannt.
Im Süden ist das Leben eben einfacher, die Mentalität dieser Menschen macht es uns vor.
Wenn Du es wirklich willst, dann mache es einfach und fange jetzt schon langsam damit an.

Liebe Grüße
Hermann
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Alt 04.12.2016, 12:38
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Mopsmann Mopsmann ist offline
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Hallo Herman,

Ich heiße Stefan und ich bedanke mich für deine Ermutigung. Leider kann ich nicht so schnell wie ich möchte die Wohnung in der City aufgeben. Ich muss eben noch jeden Tag zur Arbeit, leider ist meine physische Anwesenheit bei der Arbeit die ich mache unerlässlich, quasi Vorraussetzung.
.... in 10 Jahren sollte das gegessen sein, da bekomme ich dann erstmal irgendeine langwierige psychische Krankheit, einen Auflösungsvertrag und dann Rente... ☺

Lieben Gruß

Stefan
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  #123  
Alt 04.12.2016, 12:52
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Zitat von Mopsmann Beitrag anzeigen
.... in 10 Jahren sollte das gegessen sein, da bekomme ich dann erstmal irgendeine langwierige psychische Krankheit, einen Auflösungsvertrag und dann Rente... ☺
Super, wieder so ein Schmarotzer der selber nichts auf die Kette kriegt, aber die Allgemeinheit für sich zahlen lassen möchte.
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  #124  
Alt 04.12.2016, 12:56
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Jupp... so einer bin ich. Fett, faul und arbeitsscheu.... und in meiner Bude wimmelt es von Gören, für die ich exorbitant viel Kindergeld bekomme. Außer für die Großen, da gehen die Mädels auf den Strich und die Jungs machen den Pimp.
... und natürlich bin ich bildungsfern und AFD Wähler, sorry ich vergaß....

Schönen Advent

Stefan
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  #125  
Alt 04.12.2016, 14:01
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Hallo Herman,

Ich heiße Stefan .........
.... in 10 Jahren sollte das gegessen sein, da bekomme ich dann erstmal irgendeine langwierige psychische Krankheit, einen Auflösungsvertrag und dann Rente... ☺

Lieben Gruß

Stefan
"Psychische" Erkrankung (Depri. Mobbing oder Burn out usw.) ist tatsächlich mal der Beste Ansatz. Kann man schnell ne gute Legende aufbauen und alle Ärtzte wollen keinen Fehler machen und schreiben sofort krank, Psychiater, Kur.........

Das mit der Kohle dazu läuft (zum Glück) aber inzwischen ziemlich arschkalt in D.

Du bekommst 6 Wochen Lohnfortzahlung (in Summe für alle Zeiten der gleichen "Erkrankung"). Dann Krankengeld, ab da kostest du deinen AG rein gar nix mehr --> der hat überhaupt keinen Grund dir ne Abfindung in den Rachen zu werfen, solche Fälle hat der längst durch (mit seinen Anwälten).
Nach 1,5 oder 2 Jahren wirst du von der Krankenkasse "ausgesteuert" und ab da krebst du "Erwerbsgemindert oder Erwerbsunfähig" mit 800€/Monat rum. Bis zur Rente. In der Zeit erwirbst du auch keine weiteren Rentenansprüche mehr.
Entsprechend fällt deine Rente aus.
Du wirst also in Armut oder von der Grundsicherung auf deinem feuchten kalten Schiff sitzen müssen, morgens im Nebel übern gefrorenen Steg zum Waschraum schlurchen, weil du dir die Hafengebühren im Süden nicht leisten kannst.

Ist wirklich schade für manche wirklich Betroffenen dieses System. Dank mancher die es aber übertrieben haben hat es so werden müßen.

Mein Rat zum Thema: Fang jetzt an deinen Traum zu leben soweit es eben geht. Parallel. Und erkundige dich vor Ort. Es gibt immer welche die "ausgestiegen" sind. Zunächst sind die natürlich voll glücklich. Aber lies mal hinter den Worten, schau mal wem die alles was streichen um irgendwie über die Runden zu kommen, schau mal was die trinken und etc........... In 10 Jahren bist du dann soweit, dass du weiterarbeiten willst um den Traum voranzutreiben, oder du hast eh die Schnauze voll und änderst deinen Traum.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (04.12.2016 um 14:08 Uhr)
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