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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 21.06.2005, 09:00
Benutzerbild von conger
conger conger ist offline
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Standard Hamburger Hafenverordnung - Ausweichregeln im Hafen HH

Hallo zusammen,

da waren wir am Wochenende mal wieder mit unserer Conger Jolle auf der Elbe unterwegs und haben das schöne Wetter genossen. Am Sonntag sind wir dann wieder elbaufwärts nach Hamburg gefahren. Wir fuhren unter Motor, auf der in Fahrtrichtung rechten (süd) Seite der Elbe.
Von hinten kam eine Hafenfähre auf, die den Anleger in Finkenwerder anlaufen wollte. Die Fähre befand sich mehr in der Mitte der Elbe als wir. Wir, brav an der rechten Seite, waren nun aber der Fähre beim Abbiegen in das Nebenfahrwasser zum Anleger Finkenwerder an der Steuerbordseite im Weg.

Die Fähre kam ziemlich schnell von hinten auf. Wegen anderem Verkehr war es mir nicht möglich, vorher schon weiter in die Mitte der Elbe zu fahren, um der Fähre schon mal vorausschauend Platz zum Abbiegen nach Steuerbord zu machen.

Nun gab die Fähre einmal einen kurzen Ton mit dem Horn (Kursänderung nach Steuerbord). Dabei war die Fähre schon so dicht bei uns dran und so schnell, daß ich nicht mehr vor der Fähre über Backbord in die Mitte der Elbe fahren konnte. Das wäre wohl ein wenig knapp geworden und wäre auch eine Kursänderung in Richtung der Fähre gewesen, was ja nicht sehr schön ist.

Ich habe also schnell die Fahrt aus dem Schiff genommen, habe über Steuerbord gewendet und einen Kringel gedreht, um der Fähre Platz zum abbiegen zu machen.

War ja auch alles kein Problem, so konnte ich danach auch schon die Wellen der Fähre anfahren, es stellte sich danach bei uns nur die Frage, wie es denn rein rechtlich ist.

In dem Gebiet gilt die Hamburger Hafenordnung (oder war der Name Hamburger Hafen Verkehrs Ordnung - egal). Wir folgtem dem Hauptfahrwasser. Die Fähre war Überholer und wollte das Hauptfahrwasser verlassen. Eigentlich zwei Gründe, warum sich die Fähre hätte freihalten müssen.

Gibt es in der Verordnung für den Hamburger Hafen eine Unterscheidung zwischen Kleinfahrzeugen und Fahrzeugen, bzw. "Kleinstfahrzeugen" wie bei uns? Haben die Hafenfähre immer Vorfahrt (rein rechtlich, daß ich denen eigentlich immer Platz mache ist klar, schon allein wegen den Wellen ). Es wird im HH Hafen doch auch nicht nach Antriebsart (Segel oder Motor) unterschieden. Was wesentlich ist, sind die Rangfolgen der unterschiedlichen Fahrwasser (Hautp- und Nebenfahrwasser, sonstige Wasserflächen). Gibt es Unterscheidungen zwischen Berufs- und Sportschiffahrt?

Was meint Ihr - speziell die Hamburger unter Euch - dazu.

Gruß Kai
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  #2  
Alt 21.06.2005, 09:10
TomHH
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Moin Kai,

erste Regel im Hamburger Hafen lautet: Die Berufsschifffahrt hat immer Vorrang, dieses darf natürlich nicht so weit führen das man gefährdet wird, aber Sportbootfahrer werden generell nicht für Voll genommen.

Wenn Du Funk an Bord hast, dann raunze den mal freundlich auf Kanal 74 an, sollst mal sehen wie freundlich die werden, so ein Verhltne gibt nämlich Ärger....
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  #3  
Alt 21.06.2005, 09:18
Benutzerbild von conger
conger conger ist offline
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Hallo Tom,

die "erste Regel" hat sich bei mir verinnerlicht und ich versuche ja auch schon immer möglichst vorausschauend zu denke und zu fahren. Aber - nur interessehalber, nicht um irgendwie Ärger anzustiften - ist diese "erste Regel" auch gestzlich verankert?

Kai
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  #4  
Alt 21.06.2005, 09:21
TomHH
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Hy Kai,

ich habe in der Fahrschule mal gelernt die Berufsschifffahrt hat immer Vorrang, bin mir nicht sicher, aber ich glaube das steht auch irgendwo. Muss ich mal suchen, vielleicht finde ich das ja irgendwo....
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  #5  
Alt 21.06.2005, 09:29
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Du hast recht mit Deiner Auffassung.

Aber im Hamburger Hafen gelten Verkehrsregeln, die sich der geschriebenen entziehen. Der Hafenverkehr (Beruflich) fährt so wie es besten paßt. Insoweit gilt das Recht des Stärkeren.
Einen Nachteil hast Du in einer Jolle, Du kannst kein Funk abhören (Kanal 74). Denn auf diesem Kanal werden die Manöver, Fahrtrichtungen recht zuverlässig verkündet. Im Rahmen des gegebenen hast Du Dich m.E. richtig verhalten.

Falls es jedoch noch zu einer haarigeren Situation, wie beschrieben kommen sollte, bist Du nicht ganz beweislos. So schnell wie möglich Anzeige bei der WSP erstatten und darauf hinweisen, dass die Bänder der Radaraufzeichnung gesichert werden müssen. Denn auf diesen könnte die Situation nachvollzogen werden.
Ich habe dieses verfahren mal einem Schlepperkapitän über Kanal 74 angedroht als er mit seinem Schlepper aus dem Köhlbrand kam, mir die Vorfahrt nahm und ich nur mit Mühe eine Ramming abwenden konnte.
Auf Vorhalt meckerte er rum, von wegen Sportschiffer usw. Dann bot ich Ihm an, gleich mit Ihm zur nahegelgenen Ws- Station zu fahren, und eine Radarauswertung vornehmen zu lassen. Da war schlagartig Ruhe auf dem Kanal, nicht nur vom Schlepper. Auch die anderen Hafen- Lords waren wohl baff, ob der angedrohten Konsequesen.
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #6  
Alt 21.06.2005, 09:31
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Zitat:
Zitat von TomHH
Hy Kai,

ich habe in der Fahrschule mal gelernt die Berufsschifffahrt hat immer Vorrang, bin mir nicht sicher, aber ich glaube das steht auch irgendwo. Muss ich mal suchen, vielleicht finde ich das ja irgendwo....
Steht aber nicht in der Hafenverkehrsordnung explizit drin.
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Thomas

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  #7  
Alt 21.06.2005, 09:40
TomHH
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Moin Thomas,

sage mal, glaubst Du wirklich das man unsere kleinen Joghurtbecher auf den Radarschirmen überhaupt erkennen kann?????
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  #8  
Alt 21.06.2005, 09:46
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
...Einen Nachteil hast Du in einer Jolle, Du kannst kein Funk abhören (Kanal 74). Denn auf diesem Kanal werden die Manöver, Fahrtrichtungen recht zuverlässig verkündet. ...
Nun ja, Funk haben wir schon an Bord. Funktioniert auch wunderbar wenn wir segeln. Nur wenn wir den ollen Außenborder an haben, dann müßte immer einer mit dem Funkgerät am Ohr hängen, um auch alles mitzubekommen. Das ist auch nicht so angenehm. Aber für den Fall der Fälle liegt es immer bereit und empfängt Kanal 74 und 16 (DW).

Es handelte sich bei dem Vorfall ja nicht um eine ober kritische Situation. Ich war nur verwundert, wie selbstsicher die Fähre mich mit einmal kurz angehupt hat, um sich Platz zu verschaffen. Würde es ein Schallsignal für: "Mir doch egal, ich fahre weiter geradeaus" geben, dann hätte ich der Fähre das entgegengehupt

Kai
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  #9  
Alt 21.06.2005, 09:51
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Zitat:
Zitat von TomHH
Moin Thomas,

sage mal, glaubst Du wirklich das man unsere kleinen Joghurtbecher auf den Radarschirmen überhaupt erkennen kann?????
Die Auflösung ist schon groß genug, guck Dir mal die Spannweite der Radarantennen an. Und wenn Du eine Radarberatung mal über Funk mit bekommen hast, wirst Du feststellen können, dass die kleine Sportboote wohl auf dem Schirm haben.
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Thomas

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  #10  
Alt 21.06.2005, 09:53
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Zitat:
Es handelte sich bei dem Vorfall ja nicht um eine ober kritische Situation. Ich war nur verwundert, wie selbstsicher die Fähre mich mit einmal kurz angehupt hat, um sich Platz zu verschaffen. Würde es ein Schallsignal für: "Mir doch egal, ich fahre weiter geradeaus" geben, dann hätte ich der Fähre das entgegengehupt icon_wink.gif
Ich sachs ja: Recht des Stärkeren
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Thomas

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  #11  
Alt 21.06.2005, 17:07
DerAlex DerAlex ist offline
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Ich denke mal, Du darfst im Fahrwasser die "Leichtigkeit des Verkehrs" nicht beeinträchtigen. Sobald also nachfolgende Schiffe aufstoppen müssen, weil Du zu langsam im Fahrwasser unterwegs bist, musst Du raus aus dem Fahrwasser.

Täusche ich mich..?
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  #12  
Alt 21.06.2005, 18:55
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Moin,

folgenden Text habe ich von meiner HP kopiert, ein direkter Link ist leider nicht möglich. Daher die Kopie hier hin.


Die Fahr- und Ausweichregeln im Hamburger Hafen und in seinen Randgebieten unterscheiden sich von denen auf Seeschiffahrtsstraßen und der Hohen See geltenden Regeln durch verschiedene Spezialvorschriften, die der Sportbootfahrer kennen muß, damit er sein Fahrzeug sicher zu führen vermag.



Allgemeines

Der Hamburger Hafen und seine Randgebiete umfasst:

~Hamburger Hafen: alle Elbarme und die mit ihnen in Verbindung stehenden Gewässer zwischen Oortkaaten (km 607,5) und Tinsdal (km 639)
~Randgebiete: Alster und Bille mit Kanälen und Fleeten, Dove-Elbe, Gose-Elbe, Neuer Schleusengraben und Schleusengraben bis Serrahnwehr, die Häfen Oortkaten und Zollenspieker.

Im Hamburger Hafen und seinen Randgebieten gelten 3 verschiedene Verkehrsordnungen:

~Kollisionsverhütungsvorschriften

~Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung

~Hafenverkehrsordnung

Dabei gilt der Grundsatz, dass die jeweils örtliche Spezialvorschrift Vorrang hat, wenn die Vorschriften der o.g. Verkehrsordnungen voneinander abweichen, d.h. die Hafenverkehrsordnung hat Vorrang vor der SeeSchStrO, letztere hat Vorrang vor der KVR.

Wichtige Begriffe des Hafenverkehrrechts

Fahrwasser:

Alle Verkehrswege-und flächen (von Ufer zu Ufer) sind Fahrwasser im Sinne der SeeSchStrO. Das gilt auch für die Wasserflächen außerhalb des Tonnenstrichs auf der Hafen-Unterelbe und in anderen Teilen des Hafens. Im Hamburger Hafen bezeichnen Fahrwassertonnen ähnlich wie die oberhalb der Elbbrücken verwendeten Fahrwasserbaken nur die tiefste Rinne des Fahrwassers.

Fahrwasser sind im Hamburger Hafen und seinen Randgebieten untergliedert in "Hauptfahrwasser", "Nebenfahrwasser" und "Sonstige Verkehrsflächen". Diese Dreiteilung ist von Bedeutung hinsichtlich der Vorfahrt beim Fahrwasserwechsel etc.

"Hauptfahrwasser"

sind die Norder- und Unterelbe

"Nebenfahrwasser"

sind Köhlfleet, Finkenwerder Vorhafen, Parkhafen, Köhlbrand, Süderelbe, Kuhwerder Vorhafen und der südliche Reiherstieg von der Rethe-Hubbrücke bis zur Schleuse mit Ausnahme der Binnenschiffsliegeplätze am Eversween.

"Sonstige Verkehrsflächen"

sind alle anderen Wasserläufe und -flächen, Hafenbecken und Kanäle.

Fahr-und Ausweichregeln

Rechtsfahrgebot und Ausnahmen

1) Grundsätzlich ist überall die rechte Seite des Fahrwassers zu halten. Die Benutzung der linken Fahrwasserseite ist nur ausnahmsweise, und zwar nur auf kurzen Strecken zwischen benachbarten Hafenbecken, Einfahrten oder Liegeplätzen und nur unter der Voraussetzung zulässig, dass eine Gefährdung der durchgehenden Schiffahrt ausgeschlossen werden kann. Das Rechtsfahrgebot gilt nicht nur in der betonnten Fahrrinne, sondern von Ufer zu Ufer.

2) Oberhalb der Norder- und Süderelbbrücken bis zur Hafengrenze bei Oortkaaten sind Fahrwasserbaken wie auf der Binnenschiffahrtsstrasse Elbe aufgestellt. Die Baken bezeichnen hier den Verlauf der tieferen Fahrrinne innerhalb des von Ufer zu Ufer reichenden Fahrwassers. Fahrzeuge, die wegen Ihres Tiefgangs auf die tiefe Fahrrinne angewiesen sind, dürfen vom Rechtsfahrgebot abweichen, soweit sie der Fahrrinne folgen müssen.

Alle anderen Fahrzeuge müssen die in Fahrtrichtung gesehen rechte Fahrwasserseite benutzen. Ausnahmen sind möglich, wenn es wegen eines Verkehrshindernisses, Begegnungs- oder Überholmanövers nicht möglich ist, auf der rechten Fahwasserseite zu fahren.

Beim Begegnen ist stets nach Steuerbord auszuweichen

3)Segelfahrzeuge, die kreuzen müssen, dürfen die durchgehende Schiffahrt nicht behindern

4)Elbabwärts segelnde Segelfahrzeuge dürfen im Hauptfahrwasser zwischen Neßkanal und unterer Hafengrenze bei Tinsdal die Wasserflächen südlich des südlichen Tonnenstrichs benutzen.

Es sind dort die Vorschriften der KVR und SeeSchStrO zu beachten.

5)Abweichend von dem o.g. Rechtsfahrgebot gilt für Fahrzeuge unter Ruder (Kanus, Kajaks u.a.m.) folgendes:

Auf der Norderelbe zwischen Niederhafen und Fischereihafen müssen sie an der Nordseite hinter den Landungsanlagen fahren; auf der Süder- und Oberelbe zwischen der "Brücke des 17.Juni" und der Hafengrenze bei Oortkaten dürfen sie sich in beiden Fahrtrichtungen nahe dem südlichen Ufer halten.

Vorfahrt

1)Fahrzeuge, die ein Hauptfahrwasser benutzen, haben Vorrang vor den aus Nebenfahrwassern oder Sonstigen Verkehrsflächen kommenden Fahrzeugen.

2)Fahrzeuge, die ein Hauptfahrwasser benutzen, haben Vorrang vor den aus Sonstigen Verkehrsflächen kommenden Fahrzeugen.

3)Fahrzeuge, die ihren Liegeplatz verlassen, haben in jedem Fall den Vorrang der durchgehenden (in Fahrt befindlichen) Schiffahrt zu beachten.

4)Fahrzeuge, die ein Haupt-oder Nebenfahrwasser queren oder die dort drehen, haben ebenfalls den Vorrang der durchgehenden Schiffahrt zu beachten.

5)Auf Sonstigen Verkehrsflächen gilt dagegen bei kreuzenden Kursen die Regel "Rechts vor Links", mit Ausnahme der Segelfahrzeuge untereinander im Mühlenberger Loch, die nach den Regeln der SeeSchStrO auszuweichen haben.

6)Beim Begegnen auf entgegengestzten oder fast entgegengesetzten Kursen muss jedes Fahrzeug nach den Vorschriften der KVR und SeeSchStrO nach Steuerbord ausweichen.

7)Beim Überholen muss jedes Fahrzeug nach den Vorschriften der KVR und SeeSchStrO dem zu überholenden Fahrzeug ausweichen.

8)Fahrzeuge, die als Wegerechtsschiffe gekennzeichnet sind, haben absoluten Vorrang vor allen anderen Fahrzeugen.

9)Auf der Alster und Ihren Kanälen und Fleeten müssen Sportfahrzeuge so fahren, dass Fahrgastschiffe und Schleppzüge nicht behindert werden.

Das Befahren der Alster und ihrer Kanälen und tidefreien Fleete oberhalb der Schaartorschleuse durch Fahrzeuge mit Maschinenantrieb bedarf der Erlaubnis der Umweltbehörde.

Fahrgeschwindigkeit

1)Im Hamburger Hafen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb 22 km/h (12 kn).

2)Auf folgenden Verkehrswegen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit, soweit örtlich durch Schiffahrtszeichen nichts anderesbestimmt ist, für alle Fahrzeuge mit Maschinenantrieb 8 km/h (4,3 kn):

~Alster und ihre Kanäle und Fleete

~Bille und ihre Kanäle

~Hammerbrookkanäle

~Fleete der Speicherstadt

~Dove-Elbe, oberhalb der Tatenberger Schleuse, Neuer Schleusengraben und Schleusengraben

~Steinwerder Kanäle

~Wilhelmsburger Kanäle

~Harburger Binnenhafen und seine Kanäle

Fahrbeschränkungen bei verminderter Sicht

Sportfahrzeuge ohne Radar und UKW-Sprechfunk dürfen den Hamburger Hafen bei verminderter Sicht nur befahren, wenn

~beim Fahren in einem Fahrwasser (dem Fahrwasserverlauf folgend) mindestens ein Ufer,

~bei Queren eines Fahrwassers ständig beide Ufer sichtbar sind.

Verkehrsverbot in Tankschiffhäfen

Sportfahrzeuge dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in den Tankschiffhäfen verkehren.

Tankschiffhäfen sind:

~Köhlfleethafen

~Petoleumhafen

~Hohe-Schaar-Hafen

~Seehafen 4 (Harburg)

~Neuhöfer Hafen

~Kattwykhafen

~Blumensandhafen

~Schluisgrovehafen

~Äusserer Veringkanal


Mit freundlicher Genehmigung und gleichzeitiger Ansprechpartner bei Fragen

Wasserschutzpolizei / WS 102

Wilstorfer Str. 100

21073 Hamburg


Jörg
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  #13  
Alt 21.06.2005, 19:15
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Sail-Skip Sail-Skip ist offline
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Moin,

denke auch, oberste Regel: Regel 13 KVR = Überholer muss ausweichen egal wer was ist. Soll heissen, nix Unterschied zwischen Sport- und Berufschiff.

Fähre kam von hinten auf (im Bereich des Hecklichtes) somit ausweichpflichtig.

Andreas
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  #14  
Alt 21.06.2005, 19:29
DerAlex DerAlex ist offline
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Zitat:
Zitat von Micromonster
Moin,

denke auch, oberste Regel: Regel 13 KVR = Überholer muss ausweichen egal wer was ist. Soll heissen, nix Unterschied zwischen Sport- und Berufschiff.

Fähre kam von hinten auf (im Bereich des Hecklichtes) somit ausweichpflichtig.

Andreas
Das mag stimmen, ist aber doch schwerlich praktikabel. Da würde ja die gesamte Berufsschifffahrt zum Erliegen kommen.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die "Leichtigkeit des Verkehrs" im Fahrwasser nicht behindert werden darf, egal wer Vorfahrt hat.

Auf der Autobahn muss ich ja auch eine Mindestgeschwindigkeit einhalten. Wenn mir das nicht möglich ist, muss ich eben runter von der Autobahn bzw. raus aus dem Fahrwasser, oder nicht?

Was denkt Ihr?
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  #15  
Alt 21.06.2005, 20:08
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Sail-Skip Sail-Skip ist offline
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Zitat:
Zitat von DerAlex
Zitat:
Zitat von Micromonster
Moin,

denke auch, oberste Regel: Regel 13 KVR = Überholer muss ausweichen egal wer was ist. Soll heissen, nix Unterschied zwischen Sport- und Berufschiff.

Fähre kam von hinten auf (im Bereich des Hecklichtes) somit ausweichpflichtig.

Andreas
Das mag stimmen, ist aber doch schwerlich praktikabel. Da würde ja die gesamte Berufsschifffahrt zum Erliegen kommen.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die "Leichtigkeit des Verkehrs" im Fahrwasser nicht behindert werden darf, egal wer Vorfahrt hat.

Auf der Autobahn muss ich ja auch eine Mindestgeschwindigkeit einhalten. Wenn mir das nicht möglich ist, muss ich eben runter von der Autobahn bzw. raus aus dem Fahrwasser, oder nicht?

Was denkt Ihr?
Wenn wir alle anfangen so zu fahren wie wir "denken" oh weia...

Was meisnt Du wohl, wofür bzw. warum es Regeln und Gesetze gibt Damit man sich dran hält und der Andere weis wie man fährt (sich verhält)

Andreas
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  #16  
Alt 21.06.2005, 22:39
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Zitat:
Auf der Autobahn muss ich ja auch eine Mindestgeschwindigkeit einhalten. Wenn mir das nicht möglich ist, muss ich eben runter von der Autobahn bzw. raus aus dem Fahrwasser, oder nicht?
Das Fahrwasser ist die ganze Breite und damit kann man nicht außerhalb des fahrwassers fahren. Es sei denn, man nennt ein Amphibien- Fahrzeug sein eigen und fährt über Land.

De Facto hat die Fähre gegen die VO verstoßen. Jedoch Recht des Stärkeren.....
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Gruß
Thomas

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  #17  
Alt 22.06.2005, 09:20
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Ich habe da auch noch mal wieder das Regelwerk studiert. Gerade das Behinderungsverbot von Fahrgastschiffen durch Sportboote war bei mir noch irgendwie im Kopf. Das gilt aber ausdrücklich nur auf der Alster und den Fleeten, jedoch nicht auf der Unterelbe.

Das man so einem Hafenfähren-Kapitän als Sportboot - und dann auch noch als so kleines Sportboot - ein Dorn im Auge ist, kann ich ja sogar irgendwie verstehen. Man versucht ja schon, soweit möglich, den "Großen" ein wenig Platz zu machen. Wenn es dann aber soweit kommt, wie bei Thomas mit dem Schlepper, dann hört der Spaß natürlich auf. Bei uns war es ja noch ganz entspannt.

Ich bin auf jeden Fall immer froh, wenn wir aus dem großen Getümmel im Hafen raus sind und es dann wieder ein wenig ruhiger wird.

Gruß aus Hamburg

Kai
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  #18  
Alt 22.06.2005, 09:38
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
Das Fahrwasser ist die ganze Breite und damit kann man nicht außerhalb des fahrwassers fahren. Es sei denn, man nennt ein Amphibien- Fahrzeug sein eigen und fährt über Land.
Du hast Recht. Allerdings kann man im Fahrwasser, aber außerhalb des
Tonnenstrichs fahren.
Bei den Hadag-Fähren nutzt einem das jedoch wenig, da die notwendiger-
weise zum Anlegen den Tonnenstrich queren müssen.


Zitat:
De Facto hat die Fähre gegen die VO verstoßen.
Sie hat gegen gegen alle einschlägigen Vorschriften verstoßen.


Zitat:
Jedoch Recht des Stärkeren.....
Es sollte vielleicht besser "Unrecht des Stärkeren" heißen.

Belem
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  #19  
Alt 22.06.2005, 09:43
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conger conger ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem
Es sollte vielleicht besser "Unrecht des Stärkeren" heißen.

... oder sollten wir aus "Recht / Unrecht des Stärkeren" nicht lieber "die Angst des Schwächeren" machen?

Kai
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  #20  
Alt 22.06.2005, 09:49
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von conger
Das man so einem Hafenfähren-Kapitän als Sportboot - und dann auch noch als so kleines Sportboot - ein Dorn im Auge ist, kann ich ja sogar irgendwie verstehen.
Ich kann das nicht verstehen, solange das Sportboot korrekt fährt. Es
gibt keine Wertigkeit der Verkehrsteilnehmer untereinander, weder auf dem
Wasser noch auf der Straße. Was es natürlich gibt, sind unterschiedliche
Manövriereigenschaften und -erfordernisse, die man als kleineres und wen-
digeres Fahrzeug respektieren sollte.

Probleme mit den Hafenfähren sind nach meiner Beobachtung jedoch sel-
ten. Ich habe es auch öfter erlebt, dass die Fähre einen kurzen Ton geben,
wenn sie den Kurs nach Steuerbord ändern, um anzulegen. Das war jedoch
bislang immer so rechtzeitig, dass ich selbst nach Backbord gehen konnte.
Wenn ich es nicht vergesse, habe ich meine "Schiffspfeife" in Reichweite,
so dass ich mit zwei kurzen Tönen antworten kann. Das hat bis jetzt immer
gut funktioniert.

Belem
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  #21  
Alt 22.06.2005, 11:29
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Zitat:
Zitat von Belem
Probleme mit den Hafenfähren sind nach meiner Beobachtung jedoch sel-
ten.
Wir haben bisher keinerlei Probleme mit den Hafenfähren beobachtet. Und auch die Situation am Wochenende war ja kein richtiges Problem. Wir sind ja mit unserem Boot wendig genug, um mal schnell Platz zu machen.

Das Guten an den Hafenfähren ist ja, daß man schon im Vorfeld weiß, an welchen Anlegern die Schiffe anlegen wollen und man kann seine eigene Fahrweise schon dem entsprechend anpassen.

Kai
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  #22  
Alt 22.06.2005, 12:57
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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@ Kai

Sag mal biite, wo ist Dein Liegeplatz normalerweise?

Werde wohl jetzt am Wochenende erstmalig einen CONGER besteigen und segeln. Den von unserer Jugendgruppe. Darf den jetzt benutzen, wenn ich möchte. Denn unsere Jugendgruppe ist wg. "Überfüllung" fast immer geschlossen.
__________________
Gruß
Thomas

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  #23  
Alt 22.06.2005, 13:01
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Thomas,

unsere Conger liegt an der Alster. Zum Wochenende fahren wir dann auf die Elbe raus, wenn Zeit und die Tide es erlauben.

Gruß Kai
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  #24  
Alt 22.06.2005, 13:33
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Zitat:
Zitat von conger
Das Guten an den Hafenfähren ist ja, daß man schon im Vorfeld weiß, an welchen Anlegern die Schiffe anlegen wollen und man kann seine eigene Fahrweise schon dem entsprechend anpassen.

Kai
Das weißt Du aber nur, wenn Du Dich da auskennst........

Ich hab mich vor zwei Jahren auf der Trave über einen Ausflugsdampfer gewundert, der als Entgegenkommer seine Fahrwasserseite verließ und vierkant auf mich zudampfte - bin immer weiter auf die rechte Fahrwasserseite gefahren - leider war ich genau auf der Höhe des von ihm angepeilten Anlegers als er da anlegen wollte . Den Anleger hatte ich bloß vorher gar nicht gesehen , Signal hat er nicht gegeben, Funk schon mal gar nicht und mal eben Fahrt rausnehmen oder so war ja auch nicht drin.

Klar, wenn ich schon öfter auf der Trave gewesen wäre hätte ich gewußt was da los ist.......

Anneke
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  #25  
Alt 22.06.2005, 14:35
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Bomber Bomber ist offline
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Zitat:
Zitat von TomHH
Hy Kai,

ich habe in der Fahrschule mal gelernt die Berufsschifffahrt hat immer Vorrang, bin mir nicht sicher, aber ich glaube das steht auch irgendwo. Muss ich mal suchen, vielleicht finde ich das ja irgendwo....
Ich habe damals gelernt: Diese Regl gibt es nicht (hört man aber öfter).
Grund: wie soll man denn von außen einen Berufschiffer von einem Freizeitkapitän unterscheiden? Extremfall: privater Fischkutter oder ausgedienter Ausflugsdampfer
__________________
Gruß,
Philip
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