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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hamburger Hafenverordnung - Ausweichregeln im Hafen HH
Hallo zusammen,
da waren wir am Wochenende mal wieder mit unserer Conger Jolle auf der Elbe unterwegs und haben das schöne Wetter genossen. Am Sonntag sind wir dann wieder elbaufwärts nach Hamburg gefahren. Wir fuhren unter Motor, auf der in Fahrtrichtung rechten (süd) Seite der Elbe. Von hinten kam eine Hafenfähre auf, die den Anleger in Finkenwerder anlaufen wollte. Die Fähre befand sich mehr in der Mitte der Elbe als wir. Wir, brav an der rechten Seite, waren nun aber der Fähre beim Abbiegen in das Nebenfahrwasser zum Anleger Finkenwerder an der Steuerbordseite im Weg. Die Fähre kam ziemlich schnell von hinten auf. Wegen anderem Verkehr war es mir nicht möglich, vorher schon weiter in die Mitte der Elbe zu fahren, um der Fähre schon mal vorausschauend Platz zum Abbiegen nach Steuerbord zu machen. Nun gab die Fähre einmal einen kurzen Ton mit dem Horn (Kursänderung nach Steuerbord). Dabei war die Fähre schon so dicht bei uns dran und so schnell, daß ich nicht mehr vor der Fähre über Backbord in die Mitte der Elbe fahren konnte. Das wäre wohl ein wenig knapp geworden und wäre auch eine Kursänderung in Richtung der Fähre gewesen, was ja nicht sehr schön ist. Ich habe also schnell die Fahrt aus dem Schiff genommen, habe über Steuerbord gewendet und einen Kringel gedreht, um der Fähre Platz zum abbiegen zu machen. War ja auch alles kein Problem, so konnte ich danach auch schon die Wellen der Fähre anfahren, es stellte sich danach bei uns nur die Frage, wie es denn rein rechtlich ist. In dem Gebiet gilt die Hamburger Hafenordnung (oder war der Name Hamburger Hafen Verkehrs Ordnung - egal). Wir folgtem dem Hauptfahrwasser. Die Fähre war Überholer und wollte das Hauptfahrwasser verlassen. Eigentlich zwei Gründe, warum sich die Fähre hätte freihalten müssen. Gibt es in der Verordnung für den Hamburger Hafen eine Unterscheidung zwischen Kleinfahrzeugen und Fahrzeugen, bzw. "Kleinstfahrzeugen" wie bei uns? Haben die Hafenfähre immer Vorfahrt (rein rechtlich, daß ich denen eigentlich immer Platz mache ist klar, schon allein wegen den Wellen ). Es wird im HH Hafen doch auch nicht nach Antriebsart (Segel oder Motor) unterschieden. Was wesentlich ist, sind die Rangfolgen der unterschiedlichen Fahrwasser (Hautp- und Nebenfahrwasser, sonstige Wasserflächen). Gibt es Unterscheidungen zwischen Berufs- und Sportschiffahrt? Was meint Ihr - speziell die Hamburger unter Euch - dazu. Gruß Kai |
#2
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Moin Kai,
erste Regel im Hamburger Hafen lautet: Die Berufsschifffahrt hat immer Vorrang, dieses darf natürlich nicht so weit führen das man gefährdet wird, aber Sportbootfahrer werden generell nicht für Voll genommen. Wenn Du Funk an Bord hast, dann raunze den mal freundlich auf Kanal 74 an, sollst mal sehen wie freundlich die werden, so ein Verhltne gibt nämlich Ärger.... |
#3
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Hallo Tom,
die "erste Regel" hat sich bei mir verinnerlicht und ich versuche ja auch schon immer möglichst vorausschauend zu denke und zu fahren. Aber - nur interessehalber, nicht um irgendwie Ärger anzustiften - ist diese "erste Regel" auch gestzlich verankert? Kai |
#4
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Hy Kai,
ich habe in der Fahrschule mal gelernt die Berufsschifffahrt hat immer Vorrang, bin mir nicht sicher, aber ich glaube das steht auch irgendwo. Muss ich mal suchen, vielleicht finde ich das ja irgendwo.... |
#5
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Du hast recht mit Deiner Auffassung.
Aber im Hamburger Hafen gelten Verkehrsregeln, die sich der geschriebenen entziehen. Der Hafenverkehr (Beruflich) fährt so wie es besten paßt. Insoweit gilt das Recht des Stärkeren. Einen Nachteil hast Du in einer Jolle, Du kannst kein Funk abhören (Kanal 74). Denn auf diesem Kanal werden die Manöver, Fahrtrichtungen recht zuverlässig verkündet. Im Rahmen des gegebenen hast Du Dich m.E. richtig verhalten. Falls es jedoch noch zu einer haarigeren Situation, wie beschrieben kommen sollte, bist Du nicht ganz beweislos. So schnell wie möglich Anzeige bei der WSP erstatten und darauf hinweisen, dass die Bänder der Radaraufzeichnung gesichert werden müssen. Denn auf diesen könnte die Situation nachvollzogen werden. Ich habe dieses verfahren mal einem Schlepperkapitän über Kanal 74 angedroht als er mit seinem Schlepper aus dem Köhlbrand kam, mir die Vorfahrt nahm und ich nur mit Mühe eine Ramming abwenden konnte. Auf Vorhalt meckerte er rum, von wegen Sportschiffer usw. Dann bot ich Ihm an, gleich mit Ihm zur nahegelgenen Ws- Station zu fahren, und eine Radarauswertung vornehmen zu lassen. Da war schlagartig Ruhe auf dem Kanal, nicht nur vom Schlepper. Auch die anderen Hafen- Lords waren wohl baff, ob der angedrohten Konsequesen.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#6
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#7
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Moin Thomas,
sage mal, glaubst Du wirklich das man unsere kleinen Joghurtbecher auf den Radarschirmen überhaupt erkennen kann????? |
#8
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Es handelte sich bei dem Vorfall ja nicht um eine ober kritische Situation. Ich war nur verwundert, wie selbstsicher die Fähre mich mit einmal kurz angehupt hat, um sich Platz zu verschaffen. Würde es ein Schallsignal für: "Mir doch egal, ich fahre weiter geradeaus" geben, dann hätte ich der Fähre das entgegengehupt Kai |
#9
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#10
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#11
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Ich denke mal, Du darfst im Fahrwasser die "Leichtigkeit des Verkehrs" nicht beeinträchtigen. Sobald also nachfolgende Schiffe aufstoppen müssen, weil Du zu langsam im Fahrwasser unterwegs bist, musst Du raus aus dem Fahrwasser.
Täusche ich mich..?
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Viele Grüße aus Lisboa! http://bootundspiele.blogspot.com/ http://www.parapilotos.net/lisboaportugal.jpg |
#12
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Moin,
folgenden Text habe ich von meiner HP kopiert, ein direkter Link ist leider nicht möglich. Daher die Kopie hier hin. Die Fahr- und Ausweichregeln im Hamburger Hafen und in seinen Randgebieten unterscheiden sich von denen auf Seeschiffahrtsstraßen und der Hohen See geltenden Regeln durch verschiedene Spezialvorschriften, die der Sportbootfahrer kennen muß, damit er sein Fahrzeug sicher zu führen vermag. Allgemeines Der Hamburger Hafen und seine Randgebiete umfasst: ~Hamburger Hafen: alle Elbarme und die mit ihnen in Verbindung stehenden Gewässer zwischen Oortkaaten (km 607,5) und Tinsdal (km 639) ~Randgebiete: Alster und Bille mit Kanälen und Fleeten, Dove-Elbe, Gose-Elbe, Neuer Schleusengraben und Schleusengraben bis Serrahnwehr, die Häfen Oortkaten und Zollenspieker. Im Hamburger Hafen und seinen Randgebieten gelten 3 verschiedene Verkehrsordnungen: ~Kollisionsverhütungsvorschriften ~Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung ~Hafenverkehrsordnung Dabei gilt der Grundsatz, dass die jeweils örtliche Spezialvorschrift Vorrang hat, wenn die Vorschriften der o.g. Verkehrsordnungen voneinander abweichen, d.h. die Hafenverkehrsordnung hat Vorrang vor der SeeSchStrO, letztere hat Vorrang vor der KVR. Wichtige Begriffe des Hafenverkehrrechts Fahrwasser: Alle Verkehrswege-und flächen (von Ufer zu Ufer) sind Fahrwasser im Sinne der SeeSchStrO. Das gilt auch für die Wasserflächen außerhalb des Tonnenstrichs auf der Hafen-Unterelbe und in anderen Teilen des Hafens. Im Hamburger Hafen bezeichnen Fahrwassertonnen ähnlich wie die oberhalb der Elbbrücken verwendeten Fahrwasserbaken nur die tiefste Rinne des Fahrwassers. Fahrwasser sind im Hamburger Hafen und seinen Randgebieten untergliedert in "Hauptfahrwasser", "Nebenfahrwasser" und "Sonstige Verkehrsflächen". Diese Dreiteilung ist von Bedeutung hinsichtlich der Vorfahrt beim Fahrwasserwechsel etc. "Hauptfahrwasser" sind die Norder- und Unterelbe "Nebenfahrwasser" sind Köhlfleet, Finkenwerder Vorhafen, Parkhafen, Köhlbrand, Süderelbe, Kuhwerder Vorhafen und der südliche Reiherstieg von der Rethe-Hubbrücke bis zur Schleuse mit Ausnahme der Binnenschiffsliegeplätze am Eversween. "Sonstige Verkehrsflächen" sind alle anderen Wasserläufe und -flächen, Hafenbecken und Kanäle. Fahr-und Ausweichregeln Rechtsfahrgebot und Ausnahmen 1) Grundsätzlich ist überall die rechte Seite des Fahrwassers zu halten. Die Benutzung der linken Fahrwasserseite ist nur ausnahmsweise, und zwar nur auf kurzen Strecken zwischen benachbarten Hafenbecken, Einfahrten oder Liegeplätzen und nur unter der Voraussetzung zulässig, dass eine Gefährdung der durchgehenden Schiffahrt ausgeschlossen werden kann. Das Rechtsfahrgebot gilt nicht nur in der betonnten Fahrrinne, sondern von Ufer zu Ufer. 2) Oberhalb der Norder- und Süderelbbrücken bis zur Hafengrenze bei Oortkaaten sind Fahrwasserbaken wie auf der Binnenschiffahrtsstrasse Elbe aufgestellt. Die Baken bezeichnen hier den Verlauf der tieferen Fahrrinne innerhalb des von Ufer zu Ufer reichenden Fahrwassers. Fahrzeuge, die wegen Ihres Tiefgangs auf die tiefe Fahrrinne angewiesen sind, dürfen vom Rechtsfahrgebot abweichen, soweit sie der Fahrrinne folgen müssen. Alle anderen Fahrzeuge müssen die in Fahrtrichtung gesehen rechte Fahrwasserseite benutzen. Ausnahmen sind möglich, wenn es wegen eines Verkehrshindernisses, Begegnungs- oder Überholmanövers nicht möglich ist, auf der rechten Fahwasserseite zu fahren. Beim Begegnen ist stets nach Steuerbord auszuweichen 3)Segelfahrzeuge, die kreuzen müssen, dürfen die durchgehende Schiffahrt nicht behindern 4)Elbabwärts segelnde Segelfahrzeuge dürfen im Hauptfahrwasser zwischen Neßkanal und unterer Hafengrenze bei Tinsdal die Wasserflächen südlich des südlichen Tonnenstrichs benutzen. Es sind dort die Vorschriften der KVR und SeeSchStrO zu beachten. 5)Abweichend von dem o.g. Rechtsfahrgebot gilt für Fahrzeuge unter Ruder (Kanus, Kajaks u.a.m.) folgendes: Auf der Norderelbe zwischen Niederhafen und Fischereihafen müssen sie an der Nordseite hinter den Landungsanlagen fahren; auf der Süder- und Oberelbe zwischen der "Brücke des 17.Juni" und der Hafengrenze bei Oortkaten dürfen sie sich in beiden Fahrtrichtungen nahe dem südlichen Ufer halten. Vorfahrt 1)Fahrzeuge, die ein Hauptfahrwasser benutzen, haben Vorrang vor den aus Nebenfahrwassern oder Sonstigen Verkehrsflächen kommenden Fahrzeugen. 2)Fahrzeuge, die ein Hauptfahrwasser benutzen, haben Vorrang vor den aus Sonstigen Verkehrsflächen kommenden Fahrzeugen. 3)Fahrzeuge, die ihren Liegeplatz verlassen, haben in jedem Fall den Vorrang der durchgehenden (in Fahrt befindlichen) Schiffahrt zu beachten. 4)Fahrzeuge, die ein Haupt-oder Nebenfahrwasser queren oder die dort drehen, haben ebenfalls den Vorrang der durchgehenden Schiffahrt zu beachten. 5)Auf Sonstigen Verkehrsflächen gilt dagegen bei kreuzenden Kursen die Regel "Rechts vor Links", mit Ausnahme der Segelfahrzeuge untereinander im Mühlenberger Loch, die nach den Regeln der SeeSchStrO auszuweichen haben. 6)Beim Begegnen auf entgegengestzten oder fast entgegengesetzten Kursen muss jedes Fahrzeug nach den Vorschriften der KVR und SeeSchStrO nach Steuerbord ausweichen. 7)Beim Überholen muss jedes Fahrzeug nach den Vorschriften der KVR und SeeSchStrO dem zu überholenden Fahrzeug ausweichen. 8)Fahrzeuge, die als Wegerechtsschiffe gekennzeichnet sind, haben absoluten Vorrang vor allen anderen Fahrzeugen. 9)Auf der Alster und Ihren Kanälen und Fleeten müssen Sportfahrzeuge so fahren, dass Fahrgastschiffe und Schleppzüge nicht behindert werden. Das Befahren der Alster und ihrer Kanälen und tidefreien Fleete oberhalb der Schaartorschleuse durch Fahrzeuge mit Maschinenantrieb bedarf der Erlaubnis der Umweltbehörde. Fahrgeschwindigkeit 1)Im Hamburger Hafen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb 22 km/h (12 kn). 2)Auf folgenden Verkehrswegen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit, soweit örtlich durch Schiffahrtszeichen nichts anderesbestimmt ist, für alle Fahrzeuge mit Maschinenantrieb 8 km/h (4,3 kn): ~Alster und ihre Kanäle und Fleete ~Bille und ihre Kanäle ~Hammerbrookkanäle ~Fleete der Speicherstadt ~Dove-Elbe, oberhalb der Tatenberger Schleuse, Neuer Schleusengraben und Schleusengraben ~Steinwerder Kanäle ~Wilhelmsburger Kanäle ~Harburger Binnenhafen und seine Kanäle Fahrbeschränkungen bei verminderter Sicht Sportfahrzeuge ohne Radar und UKW-Sprechfunk dürfen den Hamburger Hafen bei verminderter Sicht nur befahren, wenn ~beim Fahren in einem Fahrwasser (dem Fahrwasserverlauf folgend) mindestens ein Ufer, ~bei Queren eines Fahrwassers ständig beide Ufer sichtbar sind. Verkehrsverbot in Tankschiffhäfen Sportfahrzeuge dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in den Tankschiffhäfen verkehren. Tankschiffhäfen sind: ~Köhlfleethafen ~Petoleumhafen ~Hohe-Schaar-Hafen ~Seehafen 4 (Harburg) ~Neuhöfer Hafen ~Kattwykhafen ~Blumensandhafen ~Schluisgrovehafen ~Äusserer Veringkanal Mit freundlicher Genehmigung und gleichzeitiger Ansprechpartner bei Fragen Wasserschutzpolizei / WS 102 Wilstorfer Str. 100 21073 Hamburg Jörg |
#13
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Moin,
denke auch, oberste Regel: Regel 13 KVR = Überholer muss ausweichen egal wer was ist. Soll heissen, nix Unterschied zwischen Sport- und Berufschiff. Fähre kam von hinten auf (im Bereich des Hecklichtes) somit ausweichpflichtig. Andreas |
#14
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Zitat:
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die "Leichtigkeit des Verkehrs" im Fahrwasser nicht behindert werden darf, egal wer Vorfahrt hat. Auf der Autobahn muss ich ja auch eine Mindestgeschwindigkeit einhalten. Wenn mir das nicht möglich ist, muss ich eben runter von der Autobahn bzw. raus aus dem Fahrwasser, oder nicht? Was denkt Ihr?
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Viele Grüße aus Lisboa! http://bootundspiele.blogspot.com/ http://www.parapilotos.net/lisboaportugal.jpg |
#15
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Zitat:
Was meisnt Du wohl, wofür bzw. warum es Regeln und Gesetze gibt Damit man sich dran hält und der Andere weis wie man fährt (sich verhält) Andreas |
#16
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Zitat:
De Facto hat die Fähre gegen die VO verstoßen. Jedoch Recht des Stärkeren.....
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#17
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Ich habe da auch noch mal wieder das Regelwerk studiert. Gerade das Behinderungsverbot von Fahrgastschiffen durch Sportboote war bei mir noch irgendwie im Kopf. Das gilt aber ausdrücklich nur auf der Alster und den Fleeten, jedoch nicht auf der Unterelbe.
Das man so einem Hafenfähren-Kapitän als Sportboot - und dann auch noch als so kleines Sportboot - ein Dorn im Auge ist, kann ich ja sogar irgendwie verstehen. Man versucht ja schon, soweit möglich, den "Großen" ein wenig Platz zu machen. Wenn es dann aber soweit kommt, wie bei Thomas mit dem Schlepper, dann hört der Spaß natürlich auf. Bei uns war es ja noch ganz entspannt. Ich bin auf jeden Fall immer froh, wenn wir aus dem großen Getümmel im Hafen raus sind und es dann wieder ein wenig ruhiger wird. Gruß aus Hamburg Kai |
#18
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Zitat:
Tonnenstrichs fahren. Bei den Hadag-Fähren nutzt einem das jedoch wenig, da die notwendiger- weise zum Anlegen den Tonnenstrich queren müssen. Zitat:
Zitat:
Belem |
#19
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Zitat:
... oder sollten wir aus "Recht / Unrecht des Stärkeren" nicht lieber "die Angst des Schwächeren" machen? Kai |
#20
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Zitat:
gibt keine Wertigkeit der Verkehrsteilnehmer untereinander, weder auf dem Wasser noch auf der Straße. Was es natürlich gibt, sind unterschiedliche Manövriereigenschaften und -erfordernisse, die man als kleineres und wen- digeres Fahrzeug respektieren sollte. Probleme mit den Hafenfähren sind nach meiner Beobachtung jedoch sel- ten. Ich habe es auch öfter erlebt, dass die Fähre einen kurzen Ton geben, wenn sie den Kurs nach Steuerbord ändern, um anzulegen. Das war jedoch bislang immer so rechtzeitig, dass ich selbst nach Backbord gehen konnte. Wenn ich es nicht vergesse, habe ich meine "Schiffspfeife" in Reichweite, so dass ich mit zwei kurzen Tönen antworten kann. Das hat bis jetzt immer gut funktioniert. Belem |
#21
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Das Guten an den Hafenfähren ist ja, daß man schon im Vorfeld weiß, an welchen Anlegern die Schiffe anlegen wollen und man kann seine eigene Fahrweise schon dem entsprechend anpassen. Kai |
#22
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@ Kai
Sag mal biite, wo ist Dein Liegeplatz normalerweise? Werde wohl jetzt am Wochenende erstmalig einen CONGER besteigen und segeln. Den von unserer Jugendgruppe. Darf den jetzt benutzen, wenn ich möchte. Denn unsere Jugendgruppe ist wg. "Überfüllung" fast immer geschlossen.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#23
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Thomas,
unsere Conger liegt an der Alster. Zum Wochenende fahren wir dann auf die Elbe raus, wenn Zeit und die Tide es erlauben. Gruß Kai |
#24
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Ich hab mich vor zwei Jahren auf der Trave über einen Ausflugsdampfer gewundert, der als Entgegenkommer seine Fahrwasserseite verließ und vierkant auf mich zudampfte - bin immer weiter auf die rechte Fahrwasserseite gefahren - leider war ich genau auf der Höhe des von ihm angepeilten Anlegers als er da anlegen wollte . Den Anleger hatte ich bloß vorher gar nicht gesehen , Signal hat er nicht gegeben, Funk schon mal gar nicht und mal eben Fahrt rausnehmen oder so war ja auch nicht drin. Klar, wenn ich schon öfter auf der Trave gewesen wäre hätte ich gewußt was da los ist....... Anneke |
#25
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Grund: wie soll man denn von außen einen Berufschiffer von einem Freizeitkapitän unterscheiden? Extremfall: privater Fischkutter oder ausgedienter Ausflugsdampfer
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Gruß, Philip |
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