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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#27
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es gibt keine "privaten Fischkutter". Ein gewerbliches Fischereifahrzeug, auch die der Nebenerwerbsfischerei, haben ein Fischereikennzeichen. Z.B. "FLE 45 FF" auf beiden Seiten des Bugs. FLE für Flensburg 45 zugewiesene Nummer des Fischers FF für Flensburger Förde Wenn Du beim angeln bist, auch beim Schleppen oder Driftangeln, bist u kein Fischereifahrzeug. Jörg |
#28
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Fahrzeugen und Kleinfahrzeugen. In der Praxis läuft das natürlich darauf hinaus, dass die (meisten) Sportboote den Frachtschiffen ausweichpflichtig sind, aber festgemacht ist das allein an der Schiffslänge. Belem P.S.: Du scheinst Ausrufezeichen über zu haben |
#29
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man gewerbliche und nichtgewerbliche Schifffahrt von außen nicht immer unterscheiden kann. Deshalb können darauf auch keine Ausweichregeln aufbauen, denn die setzen voraus, dass ich die Art des anderen Fahr- zeugs sicher erkennen kann und dass der andere weiß, dass ich seine Fahrzeugart erkenne. Vielleicht darf ich ein paar umgekehrte Beispiele dafür liefern: Wenn ein Profi- skipper auf einer größeren Segelyacht eine Fuhre Manager während eines Seminars über die Ostsee bringt, ist das dann gewerbliche Schifffahrt oder nicht? Wenn eine große Swan aus Finnland in die Karibik überführt wird und die professionelle Überführungscrew nebenher das Fahrzeug auf Herz und Nieren testet, während ein Werfttischler die letzten Innenarbeiten während der Fahrt vornimmt, ist das Freizeitschifffahrt? Und nicht zuletzt segeln die ganzen hauptberuflichen Segellehrer auf ihren Fahrzeugen sicherlich auch, weil Ihnen das Segeln Spaß macht, aber primär doch mal zum Geldverdienen. Belem |
#30
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Gruß Hendrik
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#31
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Gruß, Philip |
#32
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die "Frage" zeige mir bitte mal Wie vorher schonmal genannt, gibbet Kleinfahrzeuge (= Fahrzeuge bis 20 m) und mit dem Binnenschein darfste Sportfahrzeuge bis 15 m Fahren (für Fahrzeuge 15-25m brauchste dann das Sport- oder Rheinpatent) Aber das alles war doch nicht die Ausgangsfrage oder Ging doch um die Elbe und da gilt die Hafenordnung, dann die Seeschiffahrtsstrassenordnung und dann die KVR. Und in der letztgenannten steht Regel 13 und in dieser steht Überholer weicht aus. Egal wer/was der Überholer für ein Fahrzeug ist (selbst wenn es ein manovrierunfähiges Fahrzeug wäre (macht zwar recht wenig sinn aber die Vorschrift sagt es so!) und was der zu Überholende für ein Fahrzeug ist |
#33
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eben drumm gibbet keinen Unterschied bei den Rechten und Pflichten (=Ausweichregeln) zwischen der Gerwerblichen- und der Sprotschiffahrt. Andreas |
#34
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Moin,
ich habe das Getümmel im Hamburger Hafen bislang nur vom sicheren Ufer aus beobachten können und meine, die Fährkutscher haben ihre Kisten schon gut im Griff....die machen den lieben langen Tag nichts anders als sich da durch zu wurschteln. Was für uns gefährlich wirkt, ist für die Routine und dementsprechend gehen die mit den Dingern halt um. Gruß Willy |
#35
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z.b. aus den original Prüfungsfragen(Binnen): Frage 178 (Bogen.: A13) Wie verhalten Sie sich als Führer eines Kleinfahrzeuges beim Begegnen mit: - Fahrzeugen der gewerblichen Schifffahrt, - Fahrzeugen, die das blaue Funkellicht zeigen? Antwort: Kleinfahrzeuge sind gegenüber der gewerblichen Schifffahrt ausweichpflichtig. Sie müssen den für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen. Ausweichen. Aber damit dann auch Schluß mit dieser Diskussion, ist ja eh nur Binnen undsomit "Off Topic". Gruß Hendrik
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
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