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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen. |
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#1
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Probleme beim Zulassen von selbst gebauten Freizeit(hausboot)katamaran
Hallo Gemeinde,
ich versuche schon seit längerer Zeit mein selbst gebautes Freizeithausboot, welches ich auf eine Katamaranplattform gestellt hatte, anzumelden. Aber bisher leider ohne Erfolg. Mittlerweile weiß man ja eh schon, dass die WSV ein Sachverständigengutachten für solche Gefährte verlangt, welches ich nach einer Testfahrt, wo mir die Waspo ein Ticket zukommen ließ wegen fahren mit einem Floß, mitlerweile auch machen ließ. Damals fuhr ich allerdings ohne Aufbau, nur mit der Plattform mit Elektromotor mit 700 Watt um nicht registrierpflichtig zu sein. Der Gutachter war der Meinung, dass es sich nicht um ein Floß sondern eindeutig um einen Katamaran handelt. Ich also nach einiger Zeit mit dem Gutachten zum WSV um mein Kleinfahrzeug anzumelden. Aber leider Pustekuchen. Die Herrn von der Wasserschiffahrtsverwaltung Süd haben sich etwas neues einfallen lassen. Sie haben eine Liste erstellt was der Bootssachverständige Punkt für Punkt abarbeiten und bestätigen muß, ansonsten werden vorraussichtlich, andere Gutachten nicht anerkannt. Gutachten und Antrag liegt zur Zeit in Würzburg zur Prüfung. Die Kriterien im Anhang. Die große Freiheit auf dem Wasser gibts mittlerweile leider nicht mehr da man ohne teuere Sachverständige( was wahrscheinlich den Wert der Plattform übersteigt) solche Boote nicht mehr zugelassen bekommt. Wegen des Tickets, wo ich Widerspruch eingelegt habe, da ich ja mit einem Katamaran und nicht mit einem Floß unterwegs war, gibts wahrscheinlich eine Gerichtsverhandlung, da die WSV der Meinung ist, selbst wenn ich mit einem Kleinfahrzeug unterwegs war, hätte ich vorstellig werden müssen um eine Sondergenehmigung zu erwirken. Es kommt aber noch dicker. Aber diesen Schw....sinn möchte ich erst einstellen wenn ich weiß wie mein Sachverständigengutachten von der WSV bewertet wird. Schöne Grüße an alle und besonders an die (nervenstarken) Hausbootbauer. Adrian
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#2
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Sei mir nicht böse, aber ein wenig abendteuerlich sieht Dein Kat schon aus.
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Gruß und Handbreit. Otto |
#3
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Mal von der Schönheit abgesehen, ist der Gutachter nur für Blatt 2 interessant, wobei mich die Rechtsgrundlage für das Gutachtenbeibringen schon interessiert.
Welche Kriterien werden denn gefordert für: Schwimmfähigkeit Restauftrieb Stabilität Krängungssicherheit Manövrierfähigkeit? Wenn ich mir einige Sportgefährte, seien es Rennruderboote, Rennkanus, Rennkajaks, Rennsegeljollen so ansehe, da gibt es einige, die durchaus motorisierbar sind, die ich aber nur im Hochsommer in Badebekleidung benutzen würde. Da ist weder Schwimmfähigkeit, noch Restauftrieb, geschweige denn Stabilität und Krängungssicherheit gegeben. Gibts da irgendeine DIN, die für Binnen - geschützte Gewässer - bestimmte Freibordhöhe, Stabilität verlangt? Restauftrieb ist ja quatsch, kaum ein Blechkahn und wenige GFK-Motorboote bleiben nachm Kentern über Wasser. Es freut mich, dass mal jemand das unsinnige Kennzeichengesetz mal angeht und der Willkür Paroli bietet. Alternative: Wenn Du Dein Revier nicht aus dem Binnenbereich verlagern kannst, bliebe notfalls auch ein anderes WSA, Du musst nicht zuHause anmelden. Es geht jedes WSA, aber auch ADAC, Seglerverband, Motoryachtverband u.s.w.. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#4
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Ist dieser Formularkram jetzt für jeden Selbstbau vorgeschrieben?
Was kostet denn so ein Gutachten? Bert Mal gucken, was mir begegnet, wenn ich meinen Segler (Monohull) demnächst zulasse. |
#5
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Ich habe mal gelesen das es bei uns in BW einfacher sein soll einen Eigenbau anzumelden. Dafür wäre das WSA Freiburg zuständig.
Beim ADAC könntest du es auch noch probieren, eventuell sind die da etwas kulanter. Gruß, Alex
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm...
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#6
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Zitat:
Sicher nicht für jeden Selbstbau jeder Größe und vom Gewässer ist es ja auch noch abhängig.Auf Seeschiffahrtsstraßen hat mich noch nie die Waschpo oder sonst wer nach einer Zulassung oder Regestrierung gefragt nach dem Spofüsch schon,aber nur nach einer kleinen Ordnungswiedrigkeit(Segeln auf der falschen Fahrwasserseite,da war der Wind eben besser). gruss hein
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#7
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Zitat:
Kann mir nicht vorstellen, dass der Mensch wusste, was eine Europe ist. Bei Hausbooten ist das dann vielleicht ein bisserl anders. @sunlost: Sorry für Kaperung des Threads Und ich sehe gerade, du bist ja ganz neu hier, darum: Herzlich Willkommen in diesem Forum! Bert Geändert von chromofish (27.01.2015 um 23:50 Uhr)
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#8
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@Hein: Diese Kennzeichenverordnung gilt nur binnen.
Da Gutachter keine geschützte Berufsbezeichnung ist, erkläre ich mich bereit, für 1 Fantastillion den Kahn zu begutachten, um dabei festzustellen, dass Schönheitsoptimierungspotential besteht aber kein Gesetz gegen die Verwendung als Kleinfahrzeug spricht. Alles, was nicht verboten ist, ist automatisch erlaubt. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#9
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Wie groß ist das Teil überhaupt?
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#10
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Überziehe die Fässer mit einem (ruhig wasserdurchlässigen) Stoff, z.B. Nylon o.ä., so dass
sie jeweils pro Seite als ein zusammenhängender Schwimmkörper gelten...
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gregor |
#11
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Hallo Otte,
ich bin dir nicht böse und seh es selbst als etwas, sagen wir mal, aussergewöhnlich an. Aber um das gehts ja nicht. Sondern darum, dass es vom WSV Regensburg nicht zugelassen wird trotz Gutachten Gruß Adrian |
#12
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Zitat:
anderes WSA hab ich auch schon versucht, damals allerdings noch ohne Gutachten. Aber mir gehts ja auch ums Prinzip. Bin eben der Meinung dass eine Behörde auch nicht tun und lassen kann was sie will. Wo steht denn überhaupt geschrieben, dass ein Gutachten verlangt werden kann und wenn eines vorliegt, wie im meinem Fall, dann verlangt die eine Direktion dies und die Andere das. Das kanns doch nicht sein Gruß Adrian
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#13
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[QUOTE=chromofish;3746831]Ist dieser Formularkram jetzt für jeden Selbstbau vorgeschrieben?
Was kostet denn so ein Gutachten? Bert Hi Bert, mir wurde gesagt" solange sich der Sachbearbeiter noch vorstellen kann, dass das ein Boot schwimmt und manövrierbar ist, dann kann es zugelassen werden". Ich bin mit meinem Teil schon in Italien gewesen und auf Flüssen, Kanälen und Lagunen bei teilweise starken Seitenwind und staunenden anderen Bootsfahrern, die leider sehr nah an mir vorbei fuhren und ich dadurch schöne Welle hatte,und ich schon sagen würde, dass es manöverierbar ist. Aber diese Argumente zählen alle nicht. Die Kosten für ein Gutachten liegen ja nach Gutachter und Aufwand so zwischen 200,- bis 2000,-€. Was den Wert machen Bootes übersteigen würde. Gruß Adrian |
#14
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Hallo huebi,
ich hab von der Plattform zwei Teile die ich miteinander verbinden kann. Je nach Fahrtrevier Ohne Aufbau ca. 6 x 4 und mit 10,50 x 4 Meter. Gruß Adrian |
#15
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Zitat:
die einzellenen Schwimmkörper sind nicht das Problem, sondern die kostenintensive Beurteilung durch einen Sachvertsändigen der nach Vorgabe der Behörde prüfen muß. Und diese Vorgaben sind meiner Meinung eher für die Berufs.- und Personenschiffahrt als für ein Freizeitprojekt gemacht. Da z.B. die Wasserschutz ja schreibt, Hinweise und Tipps für Freizeitkapitäne, und solche, die es werden wollen von der Wasserschutzpolizei 3. Was ist ein Sportboot im rechtlichen Sinn Neben dem Begriff "Sportboot" finden sich in den einschlägigen Vorschriften auch die Begriffe "Kleinfahrzeug" und "Sportfahrzeug". In den oben angesprochenen Verkehrsvorschriften (Polizeiverordnungen, BinSchStrO) verwendet man den Begriff "Kleinfahrzeug" für Wasserfahrzeuge, deren Länge ohne Ruder und Bugspriet weniger als 20 m beträgt. Nach den Bau- und Ausrüstungsvorschriften (Untersuchungsordnungen) ist ein "Sportfahrzeug" ein für Sport- oder Erholungszwecke bestimmtes Schiff, das kein Fahrgastschiff ist. Fahrzeuge, die weniger als 20 m lang sind und bei denen das Produkt aus Länge x Breite x Tiefgang ein Volumen von weniger als 100 m3 ergibt, fallen nicht unter diese Vorschriften. Für die gängigen Sportboote gibt es somit keine Bau- und Ausrüstungsvorschriften. Aber wie bereits geschrieben, kocht jede einzellene Behörden ihr eigenes Süppchen. Und was das Schönste ist es sind ja bereits Boote dieser Bauart zugelassen worden. Gruß Adrian |
#16
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und es heißt dort weiter
4. ... Jedes Wasserfahrzeug muss so gebaut und ausgerüstet sein, dass die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen und der Schifffahrt gewährleistet ist und die Verpflichtungen aus den Verkehrsvorschriften erfüllt werden können. Erfüllt ein Fahrzeug oder dessen Sicherheitsausstattung diese Anforderung nicht, so kann es durch die Wasserschutzpolizei "aus dem Verkehr gezogen werden", um Gefährdungen der Besatzung oder Anderer zu verhindern. ... Finde es gut, dass man von Seiten der Behörde den "Sachverständigen" etwas auf die Finger schaut.
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Gruß Wolfgang |
#17
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Wie schon mehrfach angesprochen, Du kannst m.W. Dein Wasserfahrzeug bei jedem anderen WSA anmelden. Was ich bei unserer Ostdeutschland-Tour http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=106557 so alles an Wasserfahrzeugen gesehen habe........, da bist Du auch nicht schlechter.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#18
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Doch, eben genau das! Das hatten wir schon in den vergangenen Jahren mehrfach
hier besprochen / erfahren. Der Unterschied ob Floß oder Katamaran wird nämlich per Definition daran festgemacht. Durchgängige Schwimmer (ggf. auch mit einzelnen Schwimmkammern) = Katamaran. Einzelne Schwimmkörper, die nur mit der Plattform und nicht untereinander befestigt sind = Floß. Daher sind die käuflich zu erwerbenden Einzelbauteile auch immer noch mal über ein Gestell, Rahmen bzw. Schienen miteinander befestigt. Auf den folgenden Bilder schön zu sehen Beispiele: Schwimmkörper-Spitze-für-Katamarane (PaidLink) Schwimmkörper-für-Katamarane (PaidLink) Der Vorschlag diese einzelnen Bauteile mit Bespannung zu einem zu vereinen, stammt nicht von mir. Ist mir aber letztlich schnuppe , es sollte nur ein Tipp sein. Zum Raussuchen (auch der gesetzl. Grundlage, die wurde in einigen Trööts mit Quelle zitiert), bin ich definitiv zu faul und jetzt auch nicht mehr motiviert genug.
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gregor Geändert von Dicke Lippe (28.01.2015 um 10:24 Uhr)
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#19
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Also ich bin für Stilllegen, wenn ich mir das erste Bild anschaue - das ist ja unglaublich. Bitte hole dir Rat!
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#20
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Ich glaube kaum, dass Adrian einen Rat möchte; ich glaube, er möchte einfach recht haben.
Ich halte das abgebildete Wasserfahrzeug eher nicht für wasserstraßentauglich, weil ich keine Anhaltspunkte für die Manövrierfähigkeit erkennen kann. Es geht doch wohl nicht um die Frage, ob er damit irgendwo und irgendwie aufs Wasser darf, sondern es geht um die Benutzung von Wasserstraßen. Und da gibt es auch legitime Belange der anderen Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser.
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Gruß, Günter Geändert von Heimfried (28.01.2015 um 21:38 Uhr) |
#21
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Aus eigener Erfahrung weiß ich wie schwer solch große Kats zu manövieren sind. Und das abgebildete Gerät ist eine Gefährdung für dich selbst und alle anderen Verkehrsteilnehmer auf den Wasserstrassen. Ich würde es begrüßen wenns keine Zulassung gibt.
Grundsätzlich steht jedem die Nutzung und Vergnügen auf dem Wasser zu aber nicht unter solchen Umständen.
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http://www.right2water.eu/de |
#22
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Zitat:
Wenn du mal in seinem reißenden Revier unterwegs bist, dann bitte achterlich gut Ausschau halten und nur ja nicht überlaufen lassen. Separater Rahmen um die Schwimmkörper, Steifigkeit erhöhen und leichte Doppelmotorisierung und/oder wirksame Ruder, dann kann er auf dem ruhigen Flüsschen, (siehe Bilder), schon mal rumschaukeln, warum nicht? Aber ob konstruktive Vorschläge überhaupt gehört werden...
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gregor Geändert von Dicke Lippe (29.01.2015 um 07:34 Uhr)
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#23
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Zum irgendwo dauerhaft hinlegen ja aber für Touren nicht.
Zumindest irgendwie die Fässer professioneller an den Rahmen anschlagen wobei ich auch spontan keine elegante Lösung wüsste. Den Rahmen selbst noch ein bisschen verstärken, Freibord ist ja genug da. Wie der Aufbau aussieht ist eigentlich total Rille aber untenrum sollte es stimmen.
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http://www.right2water.eu/de |
#24
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Prima, dass Ihr alle Meinungen habt.
Sowohl das WSA als auch ich haben auch eine Meinung dazu. Meine Meinung: Abschaffen der blöden Registraturbürokratie! Meinung irgendwelcher WSA: genau so wenig relevant! Klartext: Wo stehen die gesetzlichen Anforderungen an ein Kleinfahrzeug? Wo stehen die Regelungen, unter welchen Umständen welche Gutachten von wem zu wessen Kosten wann beigebracht werden müssen? Über Schönheit, Manövrierfähigkeit, Krängungs- und Kentersicherheit müssen wir nicht mutmaßen, da könnte man aus dem Handgelenk zig Kleinfahrzeugarten benennen, die häßlicher, schwerer manövrierbar, kenterbarer u.s.w. sind. Pauschalverdächtigungen anhand Definition Floß/Schwimmkörper, die es eigentlich nur im Duden gibt, sind gesetzlich nirgends geregelt. Im §1.01 BSchStrO Punkt 12 Zitat:
Zitat:
Als konkrete Gefährdung könnte ich mir hier vorstellen: Hohe Wahrscheinlichkeit des Einbringens von Treibgut und anderen Schadstoffen in Gewässer durch zerfallende Kleinfahrzeuge, hohe Wahrscheinlichkeit der Verkehrsgefährdung durch nicht vorhandene Manövrierfähigkeit u.s.w.. Dann muss der Erkenner der Gefährdung dafür wenigstens Anhaltspunkte benennen können und trägt beim Verwaltungsakt (hier Kennzeichenzuteilung) die Beweislast. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#25
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Leute!
Es ist doch schon alles hier im Forum durchgekaut worden, wie und wo man einen Selbstbau angemeldet bekommt. Dieser Tröd verdient, geschlossen zu werden . Ein Gruß blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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