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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Ja, wie jedes 2te Thema. Dann ist das kein Forum mehr, sondern nur noch ein Nachschlagewerk... Willst du das wirklich?
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gregor
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#27
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Zitat:
Über Sinn und Unsinn der Kennzeichenpflicht kann man streiten (bedenkt aber, dass die meisten Schäden geschehen, wenn keiner am eigenen oder fremden Boot ist und dann ist es doch gut, den Eigner feststellen zu können), aber das reine Verfahren ist doch eine recht unbürokratische Regelung, die darauf setzt, dass alle Beteiligten sich verständigen können. Bei der Anmeldung wird doch nun wirklich nicht zu viel verlangt. Wenn Fotos nicht ausreichen, habt man die paar zusätzlichen Angaben doch entweder parat, weil man sie während der Konstruktionsphase schon errechnet hat oder man kann sie aufgrund experimenteller Ergebnisse (dokumentierte Testfahrt, Messung von Eintauchtiefen und aufrichtenden Momenten bei verschiedenen Beladungszuständen) beibringen. Ordentlich und nachvollziehbar aufgeschrieben --> glaubhaft --> Kennzeichen. Das ist für vernünftige Menschen doch schneller gemacht, als andere in solchen Threads für's Aufregen verplempern. |
#28
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Hallo,
mal unabhängig von Sinn und Unsinn irgendwelcher Bestimmungen frage ich mich bei diesen Debatten immer Eines: Wäre es nicht sinnvoll, sich vor Projektstart an entsprechender Stelle Infos einzuholen? Vom WSA weiß man dann zumindest, was für ein Prozedere einen erwartet und kann entscheiden, ob oder ob nicht. Ich glaube auch nicht, das ein vorab befragter Sachverständiger einem schon im Vorfeld für die Beantwortung sachdienlicher Fragen das letzte Hemd auszieht. Selbst wenn da paar Taler fällig werden, zahlt sich das bei der Endabnahme sicher aus. Und wenn es nur paar Nerven sind, die bei den nicht gerade kleinen Projekten ohnehin schon ziemlich strapaziert werden. Rumstreiten, oder gar die Erwähnung ausländischer Gepflogenheiten, ist bei deutschen Behörden eher kontraproduktiv. Gruß Gerhard |
#29
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Tja ein Floß besteht eben aus "einzelnen oder in Verbindung fahrtauglich gemachte Gegenständen",
aber unter einem Katamaran versteht man einen Multihull-Rumpf, da sind die Schwimmer als jeweils ein Stück unter der Plattform verbaut. Man schraubt also 2 Schwimmer drunter und nicht viele einzelne schwimmende Gegenstände wie Fässer o.ä.. Also erst die Schwimmer komplett bauen. Der einzelne Schwimmer kann auch mehreren Auftriebskörpern bestehen, muß aber als ein Bauteil konstruiert sein. Ist von der Definition nicht so schwierig zu verstehen. Kann man auch testen: Nach einer Kollision schwimmen viele Bauteile einzeln über den Fluss = Floß, es schwimmt ein (be- schädigtes) Bauteil rum = Multihull. Und für Flöße gelten eben andere gesetzliche Vorgaben bis hin zur Ausnahmegenehmigung für jede Fahrt (je nach Revier). Aber, was schreib ich überhaupt ...
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gregor |
#30
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Zitat:
Hi! Hast schon recht, aber ich musste trotzdem mal abstinken. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#31
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Zitat:
Es kann nur ein Floß/Schwimmkörper sein, wenn es kein Fahrzeug ist (sh. BinSchStrO § 1.01). |
#32
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Ich gebe es auf...
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gregor |
#33
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Liebe Freunde des Wassersports,
sicherlich ist es bequemer, sich irgendwelchen willkürlichen Forderungen ganz einfach zu beugen. Gerade wenn die Kosten im Gesamtpreis untergehen und vielen das recht egal ist. Damit wird der Willkür Tür und Tor geöffnet. Wollen wir das wirklich, dass jede Behörde nach Gutdünken agiert, auch wenn es womöglich gut gemeint ist? Ich habe (nicht gerade intensiv) gesucht, ob hier bereits die gesetzl. Grundlagen gepostet wurden. Ich fand außer Klugscheißerei keine Rechtsgrundlage für das Gutachtenbeibringen zu Lasten des Antragtellers. Nächstens werden noch jährlich Zertifikate für Lacke o.ä. verlangt? Wollen wir das wirklich? Gruß Michael |
#34
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Zitat:
Genau, geben wir ihm doch eine hübsche Nummer. Bei (berechtigten) Zweifeln können solche Gutachten bei Eigenbauten tatsächlich verlangt werden. Ebenso kann die Kfz-Zulassungsstelle im Zweifel auch die Vorführung eines Autos anordnen, muss es aber nicht. Wenn schon sogar ein entsprechen des Owi-Verfahren bei der WSA anhängig ist, wundert es mich nicht, wenn ein Sachbearbeiter seinen Ermessensspielraum nutzt. Und diesen gibt es bei Eigenbauten sehr wohl häufiger, oft reicht eine Fotodokumentation, manchmal eine Vorführung und eben noch seltener die Forderung nach einem Gutachten. Gerade, wenn es um die Streit- frage der zuzuordnenden Gattung gibt. Und offensichtlich hat ja nicht nur der Sachbearbeiter des WSA Zweifel, ob das nun ein Kleinfahrzeug oder ein Floß darstellt. Man könnte also insofern tatsächlich von berechtigten Zweifeln sprechen... (siehe auch Amtspflicht) Er muss also prüfen, ob er das Konstrukt überhaupt zulassen kann. Und das finde ich auch gut so, das ist doch keine Willkür. Davon könnte man sonst immer, wenn ein Sachbearbeiter auch nur einen geringen Ermessensspielraum hat, sprechen. Oft ist auch ganz entschieden der Ton und "die Welle, die man macht" entscheidend dafür, wie ein Sachbearbeiter seinen persönlichen Ermessensspielraum nutzt. Und wenn ich den Vortrag des TO hier so lese, war er bestimmt weder devot noch zurückhaltend, sondern selbst direkt auf "Gutachtenebene": Zitat:
du kannst ihn ja gerne bei diesem Musterprozeß unterstützen und/oder Spenden dafür sammeln. Und auch dann bleibt es garantiert per Definition ein Floß und dafür kann eben kein Kleinfahrzeug- kennzeichen erteilt werden...
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gregor Geändert von Dicke Lippe (29.01.2015 um 16:29 Uhr) |
#35
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Das erinnert mich an Tom Sawyer und Huckleberry Finn, mit Bootssport hat das doch nichts zu tun ... Es wäre doch nur ein weiteres negatives Aushängeschild für den Bootssport.
Hast dir mal Gedanken über einen Wohnwagen gemacht ???
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Gruß Michael |
#36
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Gut für Dich, dass ich kein Gutachter bin
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#37
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Zitat:
Und wenn die Erzeuger von Vorschriften gedrängt werden, so wie du das vorschlägst, weitaus genauere Vorschriften zu erlassen: werden diese neuen Vorschriften dann wohl lockerer?
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Gruß, Günter
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#38
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Zitat:
http://www.rucksack-reisen.de/110-0-...en-7-Tage.html Für mich ist das Boot ein Kat, dabei ist es egal, ob die Rümpfe aus Papyrus, Stahl oder PE sind. Sollte die Plattform unter sich auf der ganzen Fläche Tonnen aufweisen, ist sie wiederum ein Floß….. Eigentlich ganz einfach. Tipp: verwirre den Beamten und erkläre, dass dein Boot ein SWATH ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Sea_Shadow_(IX-529)
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Mehr Speed durch höhere Geschwindigkeit https://www.flickr.com/photos/36573929@N00/ |
#39
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Welche Rümpfe? Ich sehe nur ein paar Fässer.
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Gruß Wolfgang Navigare necesse est Grüße aus dem schönen Hamburg
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#40
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nochmal: wenn man zwischen den beiden Faßreihen ohne mit dem Kopf anzustoßen, durchschwimmen kann, ist's ein Kat, stößt man mittig gegen irgendwas, ist's ein Floß oder ein Trimaran…..… Eigentlich ganz einfach…
Ganz früher nahm man Flugzeugtanks als Rümpfe, da hatte man auch nicht automatisch einen Bomber unterm Hintern. Ein dreigeteiltes Kajak ist fast vergleichbar mit hintereinander gereihten Fässern, die schon wasserdichte Schotten aufweisen.
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Zitat:
So würde ein Schuh daraus: Zitat:
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gregor |
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Tatsächlich stehen da jetzt völlig neue Erkenntnisse drin, hätte ich wohl
erwähnen sollen... Witzig, daß ausgerechnet in diesem Trööt das gleiche Video auftaucht. Das wußte ich nicht mehr... wie schon erwähnt: zu faul zum Suchen.
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gregor |
#44
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Zitat:
Gruß Gerhard Geändert von zunke (30.01.2015 um 08:18 Uhr) |
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