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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo zusammen,
ich habe die Papiere jetzt bekommen. In der COC steht bei Maximalgeschwindigkeit 140km/h drin, also sollte die 100er Zulassung ja kein Problem sein oder? Gruß Martin |
#27
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Das hat damit wenig zu tun. Es gelten die deutschen Bestimmungen für eine 100 km/h-Zulassung. In Frankreich dürftest Du mit jedem Hänger 130 fahren.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#28
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Hallole,
ich würds probieren. Wie genau der Eintrag lautet kann ich Dir aus dem Kopf nicht mehr sagen. Beim letzten Trailer stand explizit "conforms ... laberlaberlaber ... 100km/h" i In Frankreich darf man nicht einfach 130 fahren, sondern muss aufs Gespanngewicht u.a. achten. |
#29
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Hi,
war gestern bei der Zulassung, hat alles zu meiner Zufriedenheit gepasst =) Was ich aber auch erfahren habe und noch nicht wusste, man braucht kein Siegel mehr auf dem 100km/h Aufkleber und bekommt es auch nicht mehr. Ich muss jetzt mal noch recherchieren aber wenn man das Siegel nicht mehr braucht/bekommt, brauch man folglich ja auch keinen 100km/h Aufkleber mehr würde ich denken. Grüße |
#30
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Ich denke wir reden im PKW-Gespannsektor schon unkommentiert von < 3,5 t.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#31
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PKW-Gespann ist schon klar,
aber ein A4 mit 1600Kg Trailer kann schon drüber sein. Und das ist gefühlt ja kein RIESEN Gespann. Gruß Stefan |
#32
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Gut, also immer schön rechnen vorm Losfahren. ;)
Wobei deutlich über 110 schon für einen schweren Hänger ganz schon gewagt ist.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#33
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Zitat:
Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO) § 5 Die Ausführung der großen Tempo-100 km/h-Plakette nach § 1 Nr. 4 bestimmt sich nach § 58 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Und dort steht in der aktuellen Fassung: § 58 Geschwindigkeitsschilder (1) Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an. (2) Das Schild muss kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben. Die Ziffern sind auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift entsprechend Anlage V Seite 4 in einer Schriftgröße von 120 mm auszuführen. (2a) Geschwindigkeitsschilder dürfen retroreflektierend sein. Retroreflektierende Geschwindigkeitsschilder müssen dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Mai 1989, entsprechen, sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen. Vom Siegel steht da also nix mehr (früher stand das mal drinnen) - das Schild an sich schon
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Viele Grüße Thomas
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#34
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Zitat:
Mach dich lieber nochmal schlau, vevor es Geld kostet. |
#35
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Ok, Aufkleber brauche ich, Siegel nicht.
Danke fürs raussuchen, hatte ich noch keine zeit für |
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